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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 19.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92361 ![]() |
Vorfall keine angaben zum trinkverlauf gemacht, tatzeitpunkt 1:35 Uhr, um 1 50 Uhr atemalkohotest einmal 0,68 ml gemacht, 2 10 Uhr erste Blutp8robe gemacht 1 49 bak, 2 50 Uhr zweite blutprobe 1,34 bak wert. Vor gericht wurde der Wert 1,49 bak herangezogen. Es wurden zwei Blutproben gemacht um nachtrunk auszuschließen, Dieses kann ja verneint werden da die bak werte fallend waren, und ich mich um 2 10 Uhr nicht mehr in der resorptionsphase befunden hatte, sonst wären die ja steigend gewesen, und nicht mehr fallend Jetzz meine Frage die für mich sehr wichtig ist, Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass ich mich um 1 35 Uhr zum tatzeitpunkt noch in der resorptionsphase befunden hatte, dass diese bis 2 Uhr andauerte, klar ist nur dass ich um 2 10 Uhr in der abbauphase mich befunden hatte, aber nicht ob ich mich zum tatzeirpunkt 1 35 Uhr in der abbauphase mich befunden hatte. Deswegen bin ich der Meinung, dass hier die Behörde nichts mehr zurückrechen kann, weil sie nicht mit Sicherheit sagen kann, ob ich mich um 1 35 Uhr auch schon der abbauphase befunden hatte, kamm ja sein, dass die resorptionsphase erst um 2 Uhr abgeschlossen war.... Dann würde ja der Wert von 1,49 zu Grunde gelegt. Ausfallerscheinungen wurden dokumentiert. Es geht mir nur um eine rückrechnung des..bak.on das überhaupt möglich ist, in meinem fall. Beste grüsse und danke für eure Antworten. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Da zwischen Tatzeitpunkt und Blutentnahme weniger als zwei Stunden liegen, findet keine Rückrechnung statt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 02:02 |