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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 03.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92379 ![]() |
![]() Ich bin auf einen "Widerspruch" gestoßen, bzw. auf eine Systematik die ich nicht verstehe und würde das gerne verstehen. Angenommen, jemand wurde um 1935 geboren und hat im Februar 1958 seinen Führerschein gemacht. Erteilt wurden die Klassen: zwei - drei Nach der Umrechnung in Anlage 3 resultieren daraus für die Klasse: zwei:A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T drei: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L | SZ: CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) Wenn man das umrechnet, hat derjenige zunächst die Klasse CE ohne Beschränkungen. Durch die Klasse 3 kommt dann aber diese Schlüsselzahl, die ja diese "erteilte" Klasse wieder beschränkt auf Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und insgesamt mehr als 12 Tonnen Gesamtmasse. Zudem Züge wieder mit Zugfahrzeug C1 und zulassungsfreiem Anhänger zu mehr als 12 Tonnen insgesamt. Zuletzt noch C1 als Zugfahrzeug und schwererem Anhänger. Entweder verstehe ich das nicht, oder es widerspricht sich. Hat der Betroffene durch die Klasse 2: die Klasse CE, könnte er einen 12 Tonner mit einem Anhänger der 12 Tonnen hat bewegen. Durch die Beschränkung der Klasse 3, darf das Zugfahrzeug maximal 7,5 Tonnen wiegen. Aber er darf doch durch die Klasse zwei trotzdem LKW mit offenem Enden führen? Oder "schlägt" die Klasse 3, die 2 als eine Art lex specialis? ![]() Hilfe! ![]() ![]() |
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Beitrag
#2
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 05.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92382 ![]() |
Die Klasse 2 (CE) erlaubt das Fahren von Lkw über 12 Tonnen, während die Klasse 3 mit der Schlüsselzahl „CE 79“ auf Fahrzeuge mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und maximal 12 Tonnen Gesamtgewicht beschränkt. Die Klasse 2 hat Vorrang, aber die Klasse 3 schränkt in diesem Fall die Freiheit der Klasse 2 etwas ein. Es ist also keine widersprüchliche Regelung, sondern eine spezielle Einschränkung der Klasse 3.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 05.03.2025, 05:56
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 465 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Quatsch.
Der Führerschein ist so umzuschreiben, dass alle Berechtigungen erhalten bleiben. Da er dank der Kl.2 die volle LKW-Fahrerlaubnis hatte, ist nur Kategorie CE (offen, ohne Schlüsselzahl) einzutragen. Sieh das so: Die alte Kl.3 beinhaltet sowas wie ein "C1E Deluxe". Da es sowas in den EU-FS-Kategorien nicht gibt, ist die Schlüsselzahl in der jeweils höheren Kategorie keine Einschränkung, sondern eine Erweiterung der niedrigeren Kategorie. Durch das Umschreiben der Kl. 2 braucht es diese Erweiterung aber nicht mehr, also wird nur "CE" eingetragen, ohne Codes. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 534 Beigetreten: 18.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13039 ![]() |
Auch als grauer Lappen ist es in diesem Fall doch wahrscheinlich, dass Klasse 2 gar nicht mehr gültig ist, weil der Inhaber das 50. Lebensjahr überschritten hat und vermutlich nicht verlängert hat. Er würde also mMn nur noch C1E auf eine neue Karte bekommen (also der Altbestand aus Klasse 3, abzüglich CE79).
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Beitrag
#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 03.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92379 ![]() |
Der Führerschein ist so umzuschreiben, dass alle Berechtigungen erhalten bleiben. Da er dank der Kl.2 die volle LKW-Fahrerlaubnis hatte, ist nur Kategorie CE (offen, ohne Schlüsselzahl) einzutragen. Sieh das so: Die alte Kl.3 beinhaltet sowas wie ein "C1E Deluxe". Da es sowas in den EU-FS-Kategorien nicht gibt, ist die Schlüsselzahl in der jeweils höheren Kategorie keine Einschränkung, sondern eine Erweiterung der niedrigeren Kategorie. Durch das Umschreiben der Kl. 2 braucht es diese Erweiterung aber nicht mehr, also wird nur "CE" eingetragen, ohne Codes. Okay also hätte er den damals zeitgerecht umschreiben lassen, hätte man auf dem neuen Führerschein die CE eingetragen. Vorausgesetzt er hätte dann auch immer alle anderen Anträge gestellt und Tests bestanden, hätte er das heute noch. Soweit habe ich das verstanden, vielen Dank. Ich verstehe halt nicht wieso das ein C1E Deluxe sein soll. Im Grunde erlaubt CE doch viel mehr als die C1E. Für mich liest sich das quasi wie: Du darfst mit der Klasse 2, CE fahren. Aber ätsch, mit der 3 eben doch nur C1E. Wieso ist das dann in Klasse 2 überhaupt erteilt? Damit er sich dann über die 3 ärgern kann? ![]() |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 465 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Klasse 3 enthielt ein C1E Deluxe
Klasse 2 enthielt das volle CE Somit war Klasse 2 besser als Klasse 3 Klasse 3 war früher der "normale" Führerschein den jeder machte so wie heute Kat. B Klasse 2 war früher der LKW-Führerschein, so wie heute CE. Die Zahlen bedeuten nicht dass je grösser = besser. Schau dir mal alte deutsche Führerscheine an. Die entsprechen so gar nicht den aktuellen Europäischen Kategorien . |
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#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 03.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92379 ![]() |
Und damit ist der Groschen bei mir gefallen, besten Dank!
![]() Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 05.03.2025, 16:37
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Der Luxus einer "umgeschriebenen" C1E besteht darin, dass sie unbefristet gültig ist.
(im Gegensatz zur Klasse C/CE, die im hier diskutierten Fall schon seit rund 25 Jahren nicht mehr existiert) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:59 |