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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Wäre das schon ein § 315 b/c? oder überhaupt ahndbar? ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 59 Beigetreten: 10.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30477 ![]() |
Nun den 315 b würde ich erst mal aussen vorlassen.
Der 315 c ist da schon eher anwendbar, denn die geistige Reife bei so einem Vorgang wäre schon anzuzweifeln bei beiden Fahrern. Hinzu kommt, dass ein angesetzter Überholvorgang nicht durch "auf gleicher Höhe fahren" unterbrochen werden darf. Also durchziehen oder komplett abbbrechen. Der annehmende Fahrer sollte MPU mäßig geprüft werden. Dazu kommt das Bußgeld für "fahrfremde Ablenkung" wie z.B: in Ba Wü |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 ![]() |
Die Frage ist ob das bei zhG stattfindet oder in stockendem Verkehr bzw. fast Stillstand
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