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> Auf Autobahn Sachen durch offene Fenster rüberreichen - 315 b/c?
Cabronito
Beitrag 28.02.2025, 00:46
Beitrag #1


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Mal angenommen zwei LKWs fahren auf der Autobahn nebeneinander und der Beifahrer reicht dem Fahrer des anderen LKWs durch's offene Fenster was rüber?
Wäre das schon ein § 315 b/c? oder überhaupt ahndbar?

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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DarkRanger
Beitrag 06.03.2025, 06:59
Beitrag #2


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Nun den 315 b würde ich erst mal aussen vorlassen.

Der 315 c ist da schon eher anwendbar, denn die geistige Reife bei so einem Vorgang wäre schon anzuzweifeln bei beiden Fahrern. Hinzu kommt, dass ein angesetzter Überholvorgang nicht durch "auf gleicher Höhe fahren" unterbrochen werden darf. Also durchziehen oder komplett abbbrechen. Der annehmende Fahrer sollte MPU mäßig geprüft werden. Dazu kommt das Bußgeld für "fahrfremde Ablenkung" wie z.B: in Ba Wü
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SeriousSam
Beitrag 06.03.2025, 15:17
Beitrag #3


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Die Frage ist ob das bei zhG stattfindet oder in stockendem Verkehr bzw. fast Stillstand whistling.gif
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