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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo Wenn ich mit dem Rad von Kassel kommend an der Fulda entlang fahre, kann ich über die Fuldabrücke zum Bahnhof Hann. Münden fahren. Auf der Brücke ist Fuß und Radweg getrennt markiert, bis zu dieser Ampel - Da frage ich mich: Gilt diese Ampel für Fußgänger, Radler und Autos gleichermaßen? Ausserdem grübel ich ob der Radweg weiter geradeaus geht, denn weiter vorne isses eine sehr schmale Gasse und die meisten Radler fahren das Stück auf der Fahrbahn. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 850 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 ![]() |
Die erste Frage ist einfach: § 37 Abs. 2 S. 6 "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten."
Für Fußverkehr sind die Lichtzeichen für den Fahrverkehr nicht zu beachten. Der Radweg ist zu Anfang der Brücke mit einem Z 241 beschildert. Mangels fehlender Trennung der Wege ab der LSA würde ich davon asugehen, dass die Benutzungspflicht nicht zu beachten ist. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6225 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Ja an der Stelle der Ampel gehört das Fahrrad auf die Fahrbahn (StVO §2). Wie er vom Radweg auf die Fahrbahn kommt bleibt dem Radfahrer überlassen.
Im Ernst: Tolles Beispiel, wie man mit Infrastrukturgestaltung erreicht, dass >90% der Radfahrer einen StVO Verstoß begehen, weil sich das hier ohne Absteigen kaum vermeiden lässt |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
In Hann-Münden kann sich wohl niemand vorstellen, dass jemand aus Richtung Kassel hier nicht in die Altstadt fahren wollte. Für die hiesigen Behörden ist Radverkehr absolute Freizeit- und Touristiksache.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
In Hann-Münden kann sich wohl niemand vorstellen, dass jemand aus Richtung Kassel hier nicht in die Altstadt fahren wollte. Ich fahre ja auch normalerweise links ab, zum Weserstein und auch manchmal durch die Altstadt. Wenn die Zeit drängt geht's aber direkt zum Bahnhof. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Du bist ja auch kein Mündener
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Stimmt. Ich nicht ... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 850 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 ![]() |
Für Fußverkehr sind die Lichtzeichen für den Fahrverkehr nicht zu beachten. Na gut dann kann ich ja, wenn ich schon vor der roten Ampel angehalten habe, auch das Rad an der Ampel vorbei schieben ... Und währenddessen noch die Widmung des (Geh?)Weges nachblättern, um die Frage zu klären ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Ich hab mal Tante Kugel gefragt und die meint über die Strasse Radbrunnen (Sinniger Name), Wallstrasse und Beethovenstrasse kommt man prima zum Bahnhof. Über den unklaren "Gehweg" bin ich auch schon gefahren und über den Feuerteich zum Bahnhof. Da am Feuerteich steht übrigens ein "Oldtimer Verkehrszeichen" scheinbar schon etwas älter ... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24712 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
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Die erste Frage ist einfach: § 37 Abs. 2 S. 6 "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten." Für Fußverkehr sind die Lichtzeichen für den Fahrverkehr nicht zu beachten. Was sind denn Lichtzeichen für den Fahrverkehr? Wie sehen die aus? Ich kenne nur allgemeine Lichtzeichen, die für alle gelten, Lichtzeichen nur für den Radverehr und Lichtzeichen nur für den Fußverkehr. Da wir die letzteren beiden nicht haben, gilt die allgemeine Ampel für alle. Man könnte natürlich argumentieren, dass die Ampel nur für die Fahrbahn gilt, da der Schutzbereich auf dem Nebenweg gar nicht betroffen ist. Aber dann würde die Ampel weder für Fahrradfahrer noch für Fußgänger gelten. |
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Ohja, guter Punkt. Müssen wir wohl das BMDV fragen.
![]() Erklärt sich vielleicht in Hinblick auf § 37 Abs. 2 S. 5 "Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt."? Aber das schließt in diesem Fall nicht aus, dass man die LSA beachten muss. In der konkreten Situation würde ich vermuten, dass der Fußverkehr geradeaus auch bei rotem Signal in keinen Schutzbereich eindringt und damit die LSA nicht zu beachten ist. Anders als der Radverkehr, der durch den Aufstellbereich fahren müsste. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Bleibt denn bei Fahrbahn-grün der Aufstellbereich von Fußgängern frei?
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Eben nicht! Denn gerade dann haben die Fußgänger rot und müssen warten ... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Dann gehört der Aufstellbereich wohl nicht zum geschützten Bereich
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 07:54 |