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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2396 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
diese Kreuzung hatte mich für eine sofort zu treffende Entscheidung irritiert. Dann geht man ja defensiv von RVL aus. Klick Aber gilt da wirklich RvL ? Die Absenkung findet deutlich vor der Kreuzung statt..... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 08.06.2016 Wohnort: Region Hannover Mitglieds-Nr.: 79011 ![]() |
Wenn man bei Streetview einmal zurückgeht kann man die Rakete (Zeichen 301) aus Richtung Bischofsholer Damm sehen - damit gibts da kein RvL.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7881 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Die Absenkung findet deutlich vor der Kreuzung statt..... Das, was Du deutlich vorher vmtl. meinst, ist in vorfahrtsrelevanter Richtung eher die Anhebung ...Aber mal wieder eine Stelle, wo man sich fragt, warum der Gesetzgeber extra "abgesenkt" in die StVO geschrieben hat, wenn die halbe Welt das auch für "dauerniedrig" angewendet wissen will ... Wenn man bei Streetview einmal zurückgeht kann man die Rakete (Zeichen 301) aus Richtung Bischofsholer Damm sehen - damit gibts da kein RvL. ... aus dieser Richtung betrachtet. Für die Querrichtung hätte man besser auch das 205 stehen lassen, das man beim Weiterschalten sieht, nachdem man hier sah, dass das "Vorfahrt geändert" offenbar uralt sein muss ... ![]() |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2396 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Wenn man bei Streetview einmal zurückgeht kann man die Rakete (Zeichen 301) aus Richtung Bischofsholer Damm sehen - damit gibts da kein RvL. Die Rakete ist da nicht mehr....also dadurch keine Vorfahrt. Foto liefere ich nach. Die Absenkung findet deutlich vor der Kreuzung statt..... Das, was Du deutlich vorher vmtl. meinst, ist in vorfahrtsrelevanter Richtung eher die Anhebung ...Aber mal wieder eine Stelle, wo man sich fragt, warum der Gesetzgeber extra "abgesenkt" in die StVO geschrieben hat, wenn die halbe Welt das auch für "dauerniedrig" angewendet wissen will ... Was soll denn dauerniedrig sein? Der Bordstein ist entlang der durchgehenden Straße auf beiden Seiten der Einmündung ca 4-5m vor der Kreuzung abgesenkt. Meinst Du das mit dauerniedrig? Leute nochmal: Es gibt dort keine verkehrsregelnden VZ (mehr). Erster Ansatz also RvL. Es sei denn, mit irgendwelchen windigen Bordsteinkonstruktionen wollte man was anderes... Und das ist hier die Frage. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 ![]() |
Für mich ein Fall vom abgesenkten Bordstein. Der Bord senkt sich vor der Einmündung, ist aber trotzdem noch vorhanden und geht hinter der Einmündung bei der Baumscheibe wieder auf sein ursprüngliches Niveau.
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 531 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 ![]() |
Aber mal wieder eine Stelle, wo man sich fragt, warum der Gesetzgeber extra "abgesenkt" in die StVO geschrieben hat, wenn die halbe Welt das auch für "dauerniedrig" angewendet wissen will ... Meine Interpretation von §10: dass an einem normalhohen Bordstein (oder hier einem dauerniedrigen) keine RvL gilt, ist eigentlich trivial und wird nicht extra erwähnt, weil das ja gar nicht so gedacht ist. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6225 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Sieht für mich fast so aus, als hätte man aus Gründen der Optik Verkehrszeichen eingespart und extra den Bordstein so gelegt um so die gewünschte Vorfahrtregelung optisch diskret und chic ins Archtitekturensemble zu integrieren. MMn ein Missbrauch von §10
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7881 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
chic ins Archtitekturensemble zu integrieren. Echt chic die Gegend ... ![]() Ok, nach nochmaliger Ansicht der Ecke habe ich die Absenkungen gefunden, wird wohl doch § 10 anwendbar sein ... ![]() Ob das zum Sparen von Vz dient ... Man könnte auch gewollt haben, dass der Gehweg durchgeht und so Fußgänger Vorrang vor Autos aus der Seitenstraße haben sollen, den sie sonst nicht hätten wegen § 25 (sie fahren ja nicht, also keine Vorfahrt nach § 8 und Spiegelei). Ob das gelang, falls gewollt, wage ich aber zu bezweifeln, weil da noch andere Bordsteine und Pflasterwechsel den Gehweg unterbrechen .. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 07:09 |