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Beitrag
#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 20.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91555 ![]() |
Es geht mal wieder um mein Lieblingsthema Kreisverkehr mit Radweg. Diesesmal innerorts. Vz 205 und 215 sind erst nach der Furt aufgestellt, was laut VwV innerorts falsch ist aber naja. Radweg also fälschlicherweise nicht fahrbahnbegleitend trotz innerorts liegend. Manche Furten sind 5 meter weit weg und manche sind weit weniger als 5 meter weit weg. Radweg hat kein Vz 205 nur einen abgesenktern Bordstein. Wer hat also Vorfahrt wenn das Auto den kresiverkehr verlassen will und der Radfahrer queren möchte? https://www.google.de/maps/@49.3452045,8.16...SoASAFQAw%3D%3D |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Frage zwei Leute und bekomme drei unterschiedliche Antworten.
Ich würde da bei der Straßenverkehrsbehörde schriftlich anfragen. Und dann die Antwort hier posten und außerdem bei der StVB nachfragen, warum es dann nicht so beschildert ist, wie sie meinen, dass es geregelt ist. ![]() |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 113 Beigetreten: 01.05.2018 Mitglieds-Nr.: 83522 ![]() |
Für mich sieht das nicht nach einem abgesenkten Bordstein aus; stattdessen ist noch einmal ein weiterer Rinnstein gesetzt, der ein Nullviveau ermöglicht. Also kein §10, sondern klassisches Rechts-vor-Links, sofern wir uns hier mehr als 5 Meter von der Kreisfahrbahn befinden. An den Mittelinseln selbst sieht es schon wieder anders aus.
![]() Eindeutige Verkehrsführung geht anders... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 07:44 |