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> Wann endet ein Parkvorgang?, auch: Spezialfall Anhänger
die-scharfs
Beitrag 25.02.2025, 10:00
Beitrag #1


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Moin zusammen,

rein aus Interesse:
Wann endet ein Parkvorgang?
Als Laie würde ich sagen: Wenn das Kfz in Bewegung gesetzt wird. Eben nicht vorher.
Ist das so richtig?

Spezialfall Anhänger:
Der darf ja 2 Wochen solo stehen.
Angenommen, man klemmt kurz vor Ablauf ein Zugfahrzeug davor, lässt den Zug aber stehen, sollte die Frist gehemmt sein.
Was ist, wenn man danach wieder mit dem Zugfahrzeug solo wegfährt und den Anhänger stehen lässt? Neuer Fristlauf?

Danke!
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GerhardNL
Beitrag 25.02.2025, 10:47
Beitrag #2


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Zitat (die-scharfs @ 25.02.2025, 10:00) *
Angenommen, man klemmt kurz vor Ablauf ein Zugfahrzeug davor, lässt den Zug aber stehen, sollte die Frist gehemmt sein.

Nein. Man muss den Anhänger schon wirklich wegfahren.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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Acki
Beitrag 25.02.2025, 15:10
Beitrag #3


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Kann man den Hänger ankoppeln ohne ihn in Bewegung zu setzen?

Gruß Acki
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F117
Beitrag 26.02.2025, 13:13
Beitrag #4


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Wenn man gut Auto fahren kann oder einen guten Einweiser hat oder gut mit der Rückfahrkamera zurechtkommt: Ja, das geht.


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"There's no such thing as a winnable war.
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DarkRanger
Beitrag 09.04.2025, 09:24
Beitrag #5


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Zitat (die-scharfs @ 25.02.2025, 11:00) *
Moin zusammen,

rein aus Interesse:
Wann endet ein Parkvorgang?
Als Laie würde ich sagen: Wenn das Kfz in Bewegung gesetzt wird. Eben nicht vorher.
Ist das so richtig?

Spezialfall Anhänger:
Der darf ja 2 Wochen solo stehen.
Angenommen, man klemmt kurz vor Ablauf ein Zugfahrzeug davor, lässt den Zug aber stehen, sollte die Frist gehemmt sein.
Was ist, wenn man danach wieder mit dem Zugfahrzeug solo wegfährt und den Anhänger stehen lässt? Neuer Fristlauf?

Danke!

In der Regel wird vom OA im Vorfeld bei Verdacht die Ventilposition der Reifen notiert. Man sollte dort schon eine irgend wie geartete Veränderung erkennen können. Sonst wird es schwer mit dem Nachweis.
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reckoner
Beitrag 09.04.2025, 10:40
Beitrag #6


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Hallo,

Zitat
Kann man den Hänger ankoppeln ohne ihn in Bewegung zu setzen?
Unbedeutende Frage.

Nach gängiger Rechtsprechung (etwa zum Parken mit Parkscheibe) ist ein Parkvorgang erst dann beendet wenn jemand anderes den Parkplatz hätte übernehmen können. Dazu reicht es nicht einmal, nur aus der Lücke herauszufahren, man muss schon einmal um den Block o.ä. (je nach Einzelfall halt).
Bei Anhängern gilt das analog, und sie verlieren den Status "alleinstehend" nicht durch ankoppeln (wenn dann müssen sie die ganze Zeit angekoppelt sein).

Stefan
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