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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91715 ![]() |
ich habe eine OWi bekommen: "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand". Ich verstehe aber leider nicht warum. Es ist eine Einbahnstraße. Adresse ist Slevogtstraße 50, Bremen. Ich habe dort ungefähr so geparkt wie der blaue BMW (nur etwas gerader). Danke für eure Unterstützung! Viele Grüße Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 25.02.2025, 09:59
Bearbeitungsgrund: Die Farbe Blau ist im Vekehrsportal den Moderatoren vorbehalten
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 650 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Weil der blaue BMW nicht am rechten Fahrbahnrand parkt. Und auch nicht parallel zur Fahrbahn auf dem Seitenstreifen (den es ja offenbar gibt, anonsten wäre das temporäre HV ja unsinnig).
/mMn gibt es da übrigens keinen Seitenstreifen. Da wurde einfach nur lange genug rücksichtslos im Straßenbegleitgrün geparkt. |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Diese Fläche ist wohl öffentlich, aber eben keine Fahrbahn, kein Seitenstreifen und kein Parkplatz. Einfach nur durch Autofahrer kaputtgefahren. Daher scheint die Verwarnung zurecht ergangen zu sein.
Sei froh, dass es als preisgünstiger StVO-Verstoß gebucht wurde und Du nicht wegen eines Verstoßes gegen die Grünflächensatzung belangt wirst, das wäre wesentlich teurer. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 465 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Zitat Verstoßes gegen die Grünflächensatzung Wobei es da keine Halterhaftung gibt ![]() |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Kommt immer auf die jeweilige kommunale Satzung an.
Es gibt durchaus Kommunen, die das Problem kennen und gelöst haben. |
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91715 ![]() |
Ist es denn erlaubt, dort parallel zur Fahrbahn zu parken?
Man würde die Fläche dann ja trotzdem befahren (nur nicht so weit), da es abgetrennt von der eigentlichen Fahrbahn ist. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Nein, auf dieser Fläche haben Fahrzeuge nichts verloren.
Es war ich den Liegenschaftskarten wohl früher mal Straßenbegleitgrün. Fahrzeuge haben am rechten Fahrbahnrand oder dem Seitenstreifen zu parken, in Einbahnstraßen dürfen sie auch links parken. Ansonsten nur auf markierten Parkflächen. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Autos verhalten sich wie ein ideales Gas, sie nehmen jeden verfügbaren Platz ein.
(Sorry, ist nicht gegen den TE gerichtet, aber wenn ich mich da die Parkzustände ansehe, drängt sich das auf. Und wie der TE parkt, ist wahrscheinlich sogar als rücksichtsvoll gemeint.) -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 650 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Wobei da auch "wilde Parkerei" ausdrücklich erlaubt ist. In Apple Maps kann man sich den Bereich besser ansehen.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Wie kommst Du auf "erlaubt"?
Es mögen durch das Parkverhalten Fakten geschaffen worden sein, die toleriert wurden. Aber "erlaubt" ist etwas ganz anderes... ...zumal die erlaubende Beschilderung mit dem falschen Verkehrszeichen bei der Hausnummer 54 endet. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 393 Beigetreten: 28.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35894 ![]() |
Da wo der blaue BMW steht, ist doch normaler Parkplatz, oder? Warum wurde dann für die Zeit vom 2.-4.11.22 von 7-18 Uhr ein temporäres Halteverbot aufgestellt, wenn er nicht als regulärer Parkplatz gedacht ist, sondern Strassenbegleitgrün.
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Eine an sich berechtigte Frage, doch das davor endende 315er spricht gegen einen Parkplatz.
Ich gehe mal davon aus, dass dem Antragsteller für das Haltverbot die Eigenschaft der Fläche herzlich egal ist er einfach den Platz für Bauarbeiten oder eine Umleitungsstrecke benötigt. Und auch eine Straßenverkehrsbehörde wird bei der Genehmigung der Beschilderung nicht nachschauen, was da vor Ort los ist. |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 650 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Wie kommst Du auf "erlaubt"? Es mögen durch das Parkverhalten Fakten geschaffen worden sein, die toleriert wurden. Aber "erlaubt" ist etwas ganz anderes... ...zumal die erlaubende Beschilderung mit dem falschen Verkehrszeichen bei der Hausnummer 54 endet. Ich meinte eben das ganze andere aufgesetzte und schräge Parken dort auf dem Platz. |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6223 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Es mögen durch das Parkverhalten Fakten geschaffen worden sein, die toleriert wurden. Aber "erlaubt" ist etwas ganz anderes... Genau hier sehe ich ein Problem, der Fehlgebrauch der Fläche wird sichtlich toleriert in dem Maße, dass wenn die Fläche wegen Bauarbeiten etc frei bleiben soll, sogar temporäre Schilder aufgestellt werden "müssen". An der Streetview Ansicht von Apple Maps erkennt man zwar, dass es eine wilde Fläche ist, tagsüber bei Sonnenschein- nachts im Regenwetter wohl eher nicht. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:48 |