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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Guten Tag liebe verkehrsgemeinde mir ist leider ein schlimmer Fall passiert und zwar wurde ich von der Polizei rausgezogen am 29.10 und hatte Amphetamin und GBL im Blut was zu einer Blutentnahme kam nach über drei Monaten also am 11 Februar habe ich einen Brief bekommen von der Polizei. Vorgeworfen wird mir Dunkelheit im Verkehr durch Drogen Medikamente und allgemeine Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ich habe schon mal eine MPU vor ungefähr vier Jahren wegen Kokain bestanden gehabt. Mir ist vor kurzem einen Freund Ende September in meinen Armen gestorben was mir der Grund gab mich völlig wegzuschießen und irgendwie den Kopf frei machen ich weiß dass das alles keine Ausrede mit mir ist auch komplett bewusst was ich da gemacht habe. Ich habe bereits einen Antrag auf eine Therapie für einen Entzug und eine langzeittherapie für Drogen und meine Psyche beantragt und das ganze soll am Mitte März/april losgehen laut meiner Beraterin. Die Frage die mich beschäftigt warum ich zuerst einen Brief von der Polizei als Beschuldigter bekomme und eine Aussage machen soll und nicht direkt wie ich das von damals kenne und auch von Freunden kenne dass man von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommt das der Führerschein entzogen wird und man darf am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen? Eine andere Frage wäre falls es dann soweit kommt wie die Sperrzeit aussieht ist es wieder ein Jahr oder da ich zum zweiten Mal den Führerschein durch harte Drogen verloren habe ist die Sperrzeit länger? Mfg Trunkenheit* statt dunkelheit Und wie hoch wird die Strafe ausfallen? |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Ich habe schon mal eine MPU vor ungefähr vier Jahren wegen Kokain bestanden gehabt. Damit meinst wohl diese Sache? http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=129945&hl=(..) Und wie hoch wird die Strafe ausfallen? Die „Strafe“ dürfte der dauerhafte Entzug der FE sein, Neuerteilung erst nach Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens (oder 15 Jahre warten). Das Schreiben der Polizei dürfte die Anhörung wegen des Verstoßes gegen das BtmG gewesen sein, das ist unabhängig von den verwaltungsrechtlichen/führerscheinrechtlichen Folgen. Der Entzug kommt in diesem Fall auch nicht von der Staatsanwaltschaft sondern von der Fahrerlaubnisbehörde. Aber super dass Du schon die ersten wichtigen Schritte zur Bekämpfung und Aufarbeitung Deiner Sicht in Angriff genommen hast! -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Das ist leider nicht ganz so richtig.
Wenn es zum Schuldspruch kommt, werden es wahrscheinlich 50-90 TS sein und Sperrfrist 15-18 Monate. Allerdings ist bei BtM der Nachweis der Fahruntüchtigkeit nicht so leicht zu führen wie bei Alkohol, daher möchte dich die Polizei wohl auch persönlich befragen, damit du dich verplapperst. Das ist eine der wenigen Fälle, bei denen ich zum Anwalt rate. Denn es bestehen je nach Akteninhalt Chancen mindestens die vorläufige Entziehung abzuwenden. Und das weiß die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich auch, denn sonst wäre der Brief schon gekommen. Es sei denn, der Vorgang wurde noch gar nicht zur StA gegeben aber dann bekommt diese -je nach Landgerichtsbezirk- ohnehin schon Probleme mit der Verhältnismäßigkeit. Und die FEB darf nicht tätig werden, schon doof für die StA. Da geht mit Glück auch eine Einstellung des Verfahrens (gegen Geldauflage). Wenn du natürlich völlig breit erwischt wurdest, kannst du Einstellung vergessen. Aber dann wundert mich warum der vorläufige Entzug noch nicht da ist. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Schon mal Danke schön für die Antworten. Ich habe heute um 14 Uhr den Termin bei der Polizei ich würde nach meinen Werten und nachfragen was bei mir gefunden worden ist und sonst die Aussage verweigern oder was würdet ihr dazu sagen was soll ich am besten tun?
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Ich würde da nicht hingehen! Die Chance, dass du dich verplapperst ist zu groß.
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Aber wie erfahre ich sonst was im Blut gefunden wurden ist?
Ich bin vor einer Woche bei der Dienststelle vorbeigefahren und man wollte mir nicht sagen sondern sie eine einzige Aussage war ich sollte bitte zum Termin erscheinen und dort wird man mir sagen können was sie Werte sind und was meine Blut gefunden hat. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.02.2025, 09:16
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Aber wie erfahre ich sonst was im Blut gefunden wurden ist? Bei der Staatsanwaltschaft, im Rahmen der Akteneinsicht. Geht oft auch schriftlich, muss man aber natürlich beantragen. Oder irgendwann auch von Amts wegen per Brief, wenn das Verfahren Fortgang findet. Und jetzt überleg mal, warum die Polizei das dir nicht einfach so sagen möchte? Erstmal möchte man dich befragen, damit du dich eventuell selbst belastest. Das ist Ermittlungstaktik, sonst nichts. |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Das ist leider nicht ganz so richtig. Wenn es zum Schuldspruch kommt, werden es wahrscheinlich 50-90 TS sein und Sperrfrist 15-18 Monate. Allerdings ist bei BtM der Nachweis der Fahruntüchtigkeit nicht so leicht zu führen wie bei Alkohol, daher möchte dich die Polizei wohl auch persönlich befragen, damit du dich verplapperst. Das ist auch nur teilweise richtig. Auch für harte Drogen gibt es Grenzwerte, ab denen die absolute Fahruntüchtigkeit feststeht. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis sowieso entziehen, und vor der Neuerteilung steht eine MPU die als Wiederholungstäter nicht einfach wird. Dafür werden die 18 Monate Zeit eh gebraucht. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Welche Grenzwerte wären das denn, damit man von einer Straftat ausgehen kann?
"Anders als bei der Blutalkoholkonzentration, bei der das Überschreiten eines Grenzwertes von 1,1 Promille zur unwiderlegbaren Annahme einer (absoluten) Fahruntüchtigkeit führt (BGH, Beschluss vom 28.06.1990 - 4 StR 297/90), kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit i.S.d. §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a), 316 StGB aber nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden, sondern es bedarf neben dem Blutwirkstoffbefund weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des betreffenden Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern" (vgl. BGH , Beschluss v. 31.1.2017 – 4 StR 597/16) Solange das Strafverfahren der Trunkenheit im Verkehr läuft, darf die FEB diesen Sachverhalt (dazu zählt auch der Konsumnachweis, da im Strafverfahren gewonnen) nicht berücksichtigen. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Alles klar danke für die Infos.
Ich habe da kurz vor meinem Termin angerufen und bescheid gegeben das ich nicht kommen werde und die Aussage verweigere. Die Dame meinte am Telefon es wurde auch Amphetamin im Blut gefunden damit wäre alles klar bei mir und ich weiß jetzt wo ich ansetzen muss um mein Leben zu ändern! |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Welche Grenzwerte wären das denn, damit man von einer Straftat ausgehen kann? Hast Recht. Die Grenzwerte gelten nur für Owis nach §24a Heroin 10ng/ml Morphin 10ng/ml Kokain 75ng/ml Amphetamin 25ng/ml Designeramphetamine, Metamfetamin 25ng/ml -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Momentan konsumiere ich nur GBL und sonst nichts aber da der GBL Entzug sehr gefährlich ist und ich Angst vor dem kaltenentzug habe warte ich auf die Bestätigung der Klinik damit ich davor auf eine entzugsstation gehen kann Amphetamin und Kokain habe ich nur mit GBL zusammen konsumiert ohne GBL würde ich die beiden Chemikalien niemals in meinem Leben anfassen
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 238 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Ich drücke dir die Daumen, dass du das durchziehst und aus der Nummer rauskommst. GBL ist ein echtes Teufelszeug. Ein langjähriger Bekannter ist da ziemlich heftig drauf abgeschmiert. Ich habe das oft mit ansehen müssen und es war erschreckend. Um an dieser Stelle Fear and Loathing in Las Vegas leicht abgewandelt zu zitieren: Es gibt nichts Entwürdigenderes als ein Mann in den Tiefen eines GBL Rausches. Ich weiß nicht, wie stark ausgeprägt der Konsum bei dir ist, aber bei meinem Bekannten war es so, dass ohne das Zeug eigentlich gar nichts mehr ging, da er nach wenigen Stunden "ohne" sofort in den kalten Entzug mit den bekannten Begleiterscheinungen gerutscht ist. Im Grunde hat er sogar mit der Vorratsflasche im Arm geschlafen, um bei Aufwachen durch Entzug bzw. "Runterkommen" sofort nachlegen zu können. Er hängt jetzt gerade auch in seiner zweiten MPU (der insgesamt 4. Termin - jeweils 1x negativ begutachtet worden - steht bald an) und kämpft seit Jahren gegen das Zeug an. Stell dich auf viel harte Arbeit ein, wenn das dauerhaft klappen soll.
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Weiß einer von euch ob die pinkelt Proben von einer Statinären Therapie bei der MPU mitzählen oder nicht?
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Nein, denn die Proben dort werden zwar auch unter Sicht genommen, aber Kliniken sind in der Regel nicht für forensische Zwecke zertifiziert.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Dankeschön
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.03.2025, 06:23 |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Hallo nochmal
Gestern habe ich von der Stadt ein Brief bekommen mit dem Titel Einstellungsbescheid das gegen sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich gemäß Paragraph 46 in Verbindung mit Paragraph 170 StPO eingestellt da keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Was hat das zu bedeuten? Mit freundlichen Grüßen |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Dass das Owi-Verfahren eingestellt wurde, da kein Tatnachweis zu führen ist (siehe auch Beitrag #9).
Der Weg ist jetzt allerdings frei für Maßnahmen der Führerscheinstelle (Entzug FE oder MPU). |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Vielen Dank für die schnelle Antwort allerdings verstehe ich die Sachlage immer noch nicht ganz genau werde ich jetzt noch einen Brief von der Führerscheinstelle bekommen und wird es eine Strafzahlung geben oder wurde es eingestellt aber der Führerschein wird mir trotzdem weggenommen und ich muss eine MPU machen oder wie verläuft das ganze Verfahren?
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Die Führerscheinstelle wird über den Sachverhalt informiert. Die schreibt dir dann einen Brief. Die kann dir auch den Führerschein "wegnehmen". Wenn der Führerschein weg ist, musst du diesen neu beantragen bei der Führerscheinstelle und auch eine MPU machen.
Strafzahlung gibt es nicht wenn das Verfahren eingestellt wurde (so etwas ist quasi ein Freispruch zweiter Klasse). Ist dein Führerschein bei dir oder hat die Polizei ihn? Hast du denn noch einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen (solltest du eigentlich)? |
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Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 04.01.2021 Mitglieds-Nr.: 87772 ![]() |
Danke für die Antwort. Der Führerschein ist noch bei mir ich habe weder ein Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen noch wurde mir der Führerschein weggenommen es wurde lediglich eine Blutprobe gemacht und seitdem habe ich auch nicht wirklich was gehört ich hatte eine Vorladung wie ich in meinem ersten Text geschrieben habe zur Polizei bekommen dort bin ich nicht hingegangen aber am Telefon meinte man zu mir dass man Amphetamin im Blut gefunden hat das war's.
Naja ich werde jetzt einfach mal abwarten was noch auf mich zukommt |
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Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Es kommt sicher noch ein Brief von der Staatsanwaltschaft wegen Besitz BtmG. Gehe aber aus, dass dieses Verfahren auch eingestellt wird. Da du aber das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich nicht kennst, hilft es auch nicht, da nachzufragen.
Weiter sollte eigentlich noch eine Abgabenachricht wegen der Trunkenheit im Verkehr gekommen sein. Das geht aber auch mal unter. Die Führerscheinstelle wird sich (wahrscheinlich bald) melden. Aber jetzt hilft nichts als warten. Kannst sonst nichts machen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:39 |