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> Zu dichtes Überholen von Radfahrern, PKW überholt Radfahrer auf enger Strasse
Olga1
Beitrag 24.02.2025, 14:31
Beitrag #1


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Hallo,

was sagt Ihr zu folgender Situation. Schulweg führt durch eine enge Straße, innerorts, Tempo 30. Auf der einen Seite parken durchgehen PKW. Ein SUV überholt Schüler. Auf den Fotos habe ich mal "nachgemessen". Die vorgeschriebenen 1.50 Meter Abstand sind gar nicht einzuhalten.
Lohnt eine Anzeige? Ist es für die Radfahrer gefährlich (dann könnte ggf. die Polizei was tun)


Danke für alle Hilfe!
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m01
Beitrag 24.02.2025, 14:44
Beitrag #2


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Bei dieser Fahrbahnbreite und parkenden Pkw ist nicht nur der Überholabstand nicht einhaltbar, da ist Überholen ja gemeingefährlich. Ich selber erlebe dieses Szenario täglich bei knapp 7 Meter Fahrbahnbreite - ist bereits sehr unangenehm.
Inwieweit da eine Anzeige lohnt, kann ich leider nicht abschätzen.
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AMenge
Beitrag 24.02.2025, 14:48
Beitrag #3


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Ob es für die Radfahrer gefährlich ist hängt immer von der konkreten Situation ab. Aber die Vorgabe für 1,50m Überholabstand kommt ja nicht von ungefähr. Was erwartest du denn, was die Polizei tun soll?

Natürlich kannst du jemanden, der dort überholt, anzeigen - sofern du den Fahrer wiedererkennen würdest. Was daraus wird kann niemand vorhersagen.
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Olga1
Beitrag 24.02.2025, 15:14
Beitrag #4


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Der Schüler meinte den Windzug gespürt zu haben. So nah ist der Autofahrer am Fahrrad vorbei. Fahrer leider unbekannt. Werde trotzdem anzeigen. Das ist lebensgefährlich.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 24.02.2025, 21:12
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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mir
Beitrag 24.02.2025, 15:29
Beitrag #5


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Das Problem ist, die Gefährdung nachzuweisen. Damit wird sehr sparsam umgegangen, dazu muss mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden können, dass es zu einem Sdchaden an Eigentum oder Personen kommen kann. Alleine aus der Perspektive des Radfahrers, der ja völlig überrascht wird, ist das kaum zu beurteilen.

Die Gefährdung von Kindern kommt etwas teurer als sonst, BKatV Nr. 10, 80 €.

Ansonsten winken nur 30 €, BKatV Nr. 23.

Aber: Wie will man den Fahrer ermitteln?


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
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Olga1
Beitrag 24.02.2025, 15:34
Beitrag #6


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Die Gefährdung ist doch klar an der Strassenbreite erkennbar. Autos parken da dauerhaft. Wer soll das Auto den gefahren haben wenn nicht der Fahrzeughalter? Wenn er es verliehen hat, dann weiß er auch an wen.
Da mir die letzten beiden Nummern des Kennzeichens fehlen werde ich mal nach dem PKW in der Nachbarschaft suchen und den Fahrer zur Rede stellen. Meint ihr das ist eine (gute) Idee?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 24.02.2025, 21:12
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ujgm
Beitrag 24.02.2025, 15:47
Beitrag #7


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Wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist, wird halt ein Fahrten buch angeordnet.
Das kostet auch Geld!

Und beim 2 mal kann sich der Halter nicht mehr rausreden.

Man muss nur wollen.
Aber das ist das Problem, dass die Polizei zwar gerne GEGEN Radfahrer vorgeht, aber selten zum Schutz von Radfahrern.
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Tinu
Beitrag 24.02.2025, 15:58
Beitrag #8


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Wenn du "Radfahrer" gegen "Autofahrer" ersetzt, dürfte das gleichermaßen stimmen, da es nun mal wesentlich zum Aufgabenprofil der Polizei gehört, gegen Vergehen und Ordnungswidrigkeiten vorzugehen und weniger (aber auch) Schutzmaßnahmen zu ergreifen.


--------------------
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Gruß
Martin
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Mueck
Beitrag 24.02.2025, 19:23
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 24.02.2025, 15:29) *
Das Problem ist, die Gefährdung nachzuweisen.
"Nur bei Gefährdung" war vor den fixen 1,5, aktuell sollte es überall, wo es physikalisch nicht für 1,5 reichen KANN, für eine Anzeige rechtssicher wenigstens für die 1,5 reichen ...

Zitat (mir @ 24.02.2025, 15:29) *
Aber: Wie will man den Fahrer ermitteln?
... wenn dieses Problem nicht wäre. Für eine Nachdenken erzeugende "peinliche Befragung" sollte es trotzdem reichen, vielleicht verplappert er/sie sich dabei ... Und wenn das öfters vorkommt: Fahrtenbuchauflage?
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random
Beitrag 25.02.2025, 09:45
Beitrag #10


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Zitat (ujgm @ 24.02.2025, 15:47) *
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Viel Meinung, wenig Wissen. Übrigens wogegen die Polizei vorgeht, ist maßgeblich vom juristischen Gesichtspunkt abhängig. Niemand schreibt gerne Anzeigen für den Müll. Und genau das wäre so eine Anzeige.

Ein Fahrtenbuch kannst du in diesem konkreten Fall völlig vergessen, da zieht keine Behörde in ganz DE mit - und wenn doch, wird es gerichtlich gekippt.

Ohne "guten Willen" des Angezeigten, kommt hier außer Spesen nichts heraus.

Wenn man mit einer "Anzeige" (ich sehe hier nur eine Verwarnung) einen Polizisten 1-2 Stunden oder mehr bindet (hier werden Ermittlungen vor Ort gefordert), wird dieser in der Zeit nichts anderes tun. In der gleichen Zeit könnte der gleiche Beamte mehrere derartige Verstöße "rechtssicher" dokumentieren und verfolgen. Stattdessen müht er sich wegen 30€ Verwarngeld und einem wackeligen Vorwurf ohne jeglichen Fahrernachweis herum. Ist das wirklich zielführend? Wenn etwas gefühlt "unzureichend" von der Polizei verfolgt wird, wäre der politische / mediale Weg der richtige... Allerdings sollte man auch realistisch sein, bei mehr als 51 Millionen Führerscheinbesitzern in Deutschland zzgl. ausländischer Fahrerlaubnisinhabern wird es solche Situationen immer geben.
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Mueck
Beitrag 25.02.2025, 17:56
Beitrag #11


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Zitat (random @ 25.02.2025, 09:45) *
Viel Meinung,
Gleichfalls ...
Bzgl. Arbeitsunlust noch ein Tipp aus der Praxis einiger Foren:
Anzeige schriftlich über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes machen, da kann einen niemand versuchen abzuwimmeln und der Vorgang landet von einer zentralen Stelle aus beim Revier oder wo auch immer, kann daher vmtl. auch nicht ganz so einfach in einer Rundablage landen, als wenn es nur innerhalb eines Reviers kursiert ...
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Ernschtl
Beitrag 25.02.2025, 20:56
Beitrag #12


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QUOTE (Olga1 @ 24.02.2025, 15:14) *
Der Schüler meinte den Windzug gespürt zu haben. So nah ist der Autofahrer am Fahrrad vorbei.
Was hat der Schüler dabei gelernt?


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Wer bremst hat Angst
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random
Beitrag 26.02.2025, 07:23
Beitrag #13


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Zitat (Mueck @ 25.02.2025, 17:56) *
Zitat (random @ 25.02.2025, 09:45) *
Viel Meinung,
Gleichfalls ...
Bzgl. Arbeitsunlust noch ein Tipp aus der Praxis einiger Foren:
Anzeige schriftlich über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes machen, da kann einen niemand versuchen abzuwimmeln und der Vorgang landet von einer zentralen Stelle aus beim Revier oder wo auch immer, kann daher vmtl. auch nicht ganz so einfach in einer Rundablage landen, als wenn es nur innerhalb eines Reviers kursiert ...


Okay, also ist meine "Meinung" falsch. Dann beleg mir doch mal die Möglichkeit eines Fahrtenbuchs.

Übrigens: Deine Aussage ist falsch, aber wie du sie eben mit "vmlt." kennzeichnest, eine Meinung. Das ganze nennt sich Opportunitätsprinzip. Wir reden hier noch immer von einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit... (Übrigens gibt´s diese vermeintliche Online-Wache nicht in allen Bundesländern bzw. nicht für derartige Delikte...)

Hauptsache etwas gesagt.
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