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> Unfallflucht
hipto
Beitrag 21.02.2025, 09:44
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag Verkehrsportal Forum,

mir ist folgendes passiert:

Ich bin gestern Abend gegen 19:30-19:35 aus einem Bewohnerparkplatz rückwärts rausgefahren, bei der einmündung habe ich eingelenkt und dann hat es geholpert.
Ich bin ausgestiegen und habe mein Auto und das Fahrzeug welches ab der Einmündung stand Fahrerseite und Heck begutachtet.
Es war nichts zu sehen, ich dachte ich hätte einfach den Bürgersteig dann angefahren.

Ich fuhr einkaufen und dann zu McD, es war 20:20-20:25 Uhr.
Ich habe dann mit einem Schreck festgestellt das die Beifahrerseite unterhalb der Heckschürze eingedellt ist.
Ich habe sofort die Polizei (Festnetz der Ortschaft) angerufen habe gesagt das ich festgestellt habe das ich eine Beule am Auto habe und ich fürchte das ich dies an einem anderen Fahrzeug verursacht habe, mit der Frage was ich jetzt nun am besten tun soll.

Ich sollte zu der stelle fahren wo der zusammenstoß wohl erflogt sein muss, ich habe wiederholt das stehende Fahrzeug begutachtet und ich habe Kratzspuren auf Beifahrerseite in der Höhe meines Schadens festgestellt, ich rief wiederholt die Dienstelle aus der Ortschaft an.
Ich wartete dann bis 21:45 auf ein Dienstfahrzeug.
Schaden wurde aufgenommen, im System haben die Polizisten aber festegestellt das bereits unmittelbar davor eine Meldung durch Zeugen erfolgte.

Habe ich fahrerflucht begangen ?
Ich habe den Schaden nicht direkt vor ort Festgestellt, ich habe direkt bei Feststellung unmittelbar die Polizei um hilfe gerufen.
Was droht mir ?

lg
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oberfranke1
Beitrag 21.02.2025, 12:16
Beitrag #2


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Hallöchen

Ich gehe mal davon aus, dass der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt ist.....leider

Denn laut der Aussage der Polizisten gibt es Zeugen, die anscheinend doch eine Beschädigung festgestellt haben. Und sie zudem noch dich bei der Nachsicht an den Fahrzeugen beobachtet haben....

Denke das wird schwierig da ohne Strafe raus zu kommen...

Gruss
Uwe

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hipto
Beitrag 21.02.2025, 17:29
Beitrag #3


Neuling


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Hallo es gibt Neuigkeiten.
Ich habe ein Zettel am Auto des Geschädigten hinterlassen.
Er hat sich heute Mittag gemeldet, wir haben uns getroffen und wir haben ein Einigungsprtokoll zwischen Unfallverursacher und Geschädigtem ausgefüllt.
Ich habe ihm entsprechend Geld in bar gegeben (250 Euro) und dann sind wir gemeinsam zur Polizei in der Ortschaft gegangen und haben diese als Kopie zur Akte beifügen lassen.

Ich bin nun im Guten mit dem Geschädigten auseinander gegangen.
Ich hoffe das hat Einfluss.
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hipto
Beitrag 21.02.2025, 19:22
Beitrag #4


Neuling


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Noch eine Frage.
Wer bestimmt den Schadenswert ?
Ist der jetzt überhaupt noch relevant?
Insbesondere wenn jetzt ein Einigungsprtokoll vorliegt und alle Ansprüche damit abgegolten sind ?


Lg
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uwe112
Beitrag 21.02.2025, 19:41
Beitrag #5


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Hallo,

mit dem Einigungsprotokoll ist der zivilrechtliche Teil erledigt.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann weiter verfolgt werden.Da hat die private Einigung keinen Einfluss drauf.

Bei der geringen Schadenssumme könnte es sein ,das "nur" ein Fahrverbot von 3 Monaten und eine Geldbuse droht.

Gruss

Uwe
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hipto
Beitrag 21.02.2025, 20:09
Beitrag #6


Neuling


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Ich werde zeitig meinem RSV in Anspruch nehmen und wenn es Neuigkeiten gibt, hier posten
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Kai R.
Beitrag 21.02.2025, 21:33
Beitrag #7


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Geh mal davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Du hast nach der Feststellung des Schadens im Prinzip alles richtig gemacht, das wird auch der Staatsanwalt honorieren. Ich würde jetzt erst einmal abwarten.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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