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> Bus im verkehrsberuhigten Bereich, Falschparker Verhältnismässigkeit Ordnungsamt
Olga1
Beitrag 13.02.2025, 21:37
Beitrag #1


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Hallo,

ich habe das Ordnungsamt gerufen da ein Nachbar öfters einen Reisebus im Wohngebiet (verkehrsberuhigten Bereich) abstellt.
Das Ordnungsamt war hat, hat den Mann rausgeklingelt und gefragt wann er den Bus wegfährt.
Der hat gelogen, meint der Bus stände zum ersten Mal da und er wurde in 4 Std wegfahren.
Ich habe die Mitarbeitenden des OA angesprochen warum er nur eine 10€ Knolle bekäme? Antwort: Verhältnismäßigkeit und es würde niemand behindert.
Ich denke so ein großer und schwerer Bus darf doch gar nicht in den verkehrsberuhigten Bereich reinfahren?
Der Halter hat mich dann massiv beleidigt. Ich werde ihm anzeigen. Können sich die Mitarbeitenden des OA weigern als Zeugen zur Verfügung zu stehen? Ich habe ihre Namen nicht. Der Einsatz wird aber doch bestimmt protokolliert sein.
https://ibb.co/wN2s1P6j
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F117
Beitrag 13.02.2025, 22:06
Beitrag #2


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Ich halte das eher für ein Wohnmobil als für einen Reisebus. Wofür hat der jetzt ein Knöllchen bekommen?


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Olga1
Beitrag 13.02.2025, 22:18
Beitrag #3


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10€ für Parken in verkehrsberuhigtem Bereich.
Das war die Idee von einem der 3 Ordnungsamt Mitarbeitenden. Die anderen überlegen noch ob das Fahrzeug zu schwer ist um überhaupt den verkehrsberuhigten Bereich befahren zu dürfen und haben was von Verhältnismäßigkeit gesagt.
Restfahrbahnbreite für die Feuerwehr habe ich angemerkt.

Verrückt war das der Busfahrer mit Pantoffeln rausgekommen ist und total gelogen hat und gemeint er würde Pause machen und mich dann übelst beleidigt hat. Vor 3 Zeugen. Bin fassungslos über so ein Verhalten.
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Mueck
Beitrag 13.02.2025, 23:09
Beitrag #4


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Zitat (Olga1 @ 13.02.2025, 21:37) *
Ich denke so ein großer und schwerer Bus darf doch gar nicht in den verkehrsberuhigten Bereich reinfahren?
Zitat (Olga1 @ 13.02.2025, 22:18) *
Die anderen überlegen noch ob das Fahrzeug zu schwer ist um überhaupt den verkehrsberuhigten Bereich befahren zu dürfen und ...
Die Regelungen des Vz 325.1 enthalten KEINE Begrenzung bzgl. Fahrzeugabmessungen oder -gewicht. Und der Unterbau dürfte wie bei einer normalen Straße gestaltet sein.
Einschränkungen müssten extra beschildert sein.
Er darf da also rein und, wenn er die Markierungen einhält, auch parken, ggfs. unter Beachtung von § 12 (3a)
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Olga1
Beitrag 13.02.2025, 23:42
Beitrag #5


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Zitat (Mueck @ 13.02.2025, 23:09) *
Er darf da also rein und, wenn er die Markierungen einhält, auch parken, ggfs. unter Beachtung von § 12 (3a)


Es gibt dort keine Markierung auf der Fahrbahn. Das Ordnungsamt hat ja gesagt das er dort nicht stehen darf. Gemacht haben sie nur nichts.

Also für mich sieht das eher nach Reisebus aus. Auch ist die für die Feuerwehr benötigte Restfahrbahnbreite in keinster Weise gegeben.


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ulm
Beitrag 14.02.2025, 06:33
Beitrag #6


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Ich sehe in Deinem letzten Foto eine ausreichende Restfahrbahnbreite.
3,05 Meter reichen auf gerader Strecke.
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Acki
Beitrag 14.02.2025, 07:11
Beitrag #7


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Zitat (Olga1 @ 13.02.2025, 22:18) *
das Fahrzeug zu schwer ist um überhaupt den verkehrsberuhigten Bereich befahren zu dürfen

Seit wann gibt es denn eine Gewichtsbeschränkung im verkehrsberuhigten Bereich?

Ausreichend Restfahrbahnbreite ist auch da.

Das einzige was man vorwerfen kann ist das er nicht innerhalb von Parkmarkiereungen parkt. Also sind die 10€ schon passend.

Gruß Acki
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Olga1
Beitrag 14.02.2025, 09:20
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 14.02.2025, 06:33) *
Ich sehe in Deinem letzten Foto eine ausreichende Restfahrbahnbreite.
3,05 Meter reichen auf gerader Strecke.


Auf dem Foto ist eine Kurve, vor der Häuserreihe geht es rechts um die Kurve. Wie soll da eine Drehleiter durchkommen?
Ich wundere mich das es Regeln gibt, die nicht eingehalten werden und dann auch nicht sanktioniert werden. Ausrede: Verhältnismässigkeit, der behindert keinen... Was soll das?
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ulm
Beitrag 14.02.2025, 09:44
Beitrag #9


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Die Regel lautet 3,05 Meter in der Geraden, dann gibt es noch die fünf (bzw. acht) Meter zu einer Einmündung.
Und Fahrzeuge werden darauf konstruiert. Diese müssen dann beispielsweise den "BOKraft-Kreis" befahren können.

Wenn Du der Meinung bist, dass dort zu wenig Platz für eine Drehleiter ist, dann nimm bitte Kontakt zur örtlichen Feuerwehr auf (also die Telefonnummer aus dem Telefonbuch, nicht die 112!) und bitte um Überprüfung.
Die Feuerwehr muss dann mit der Straßenverkehrsbehörde klären, wie ein Abbiegen gewährleistet werden kann (falls es eingeschränkt ist).
Die Bußgeldstelle ist dafür der falsche Ansprechpartner, die sind erst zuständig, wenn Regeln nicht eingehalten werden. Doch das ist hier nicht der Fall.

Ich sehe bisher keine Regel, die nicht eingehalten wurde bis auf das "Parken außerhalb markierte Flächen im vbB". Und das wurde auch mit den zutreffenden 10 Euro verwarnt.
Lediglich, wenn der Bus länger steht, erhöht sich das Verwarngeld.
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Olga1
Beitrag 14.02.2025, 11:09
Beitrag #10


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Zitat (ulm @ 14.02.2025, 09:44) *
Ich sehe bisher keine Regel, die nicht eingehalten wurde bis auf das "Parken außerhalb markierte Flächen im vbB". Und das wurde auch mit den zutreffenden 10 Euro verwarnt.
Lediglich, wenn der Bus länger steht, erhöht sich das Verwarngeld.


Wurde leider nicht verwarnt. Warum auch immer. Die Aussage vor Ort war "stört keinen". Es gibt eine nicht eingehaltene Regel die "keinen stört". Da ist mein Rechtsempfinden aber jetzt gestört unsure.gif
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Moralapostel
Beitrag 14.02.2025, 11:30
Beitrag #11


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Zitat (ulm @ 14.02.2025, 09:44) *
Ich sehe bisher keine Regel, die nicht eingehalten wurde bis auf das "Parken außerhalb markierte Flächen im vbB". Und das wurde auch mit den zutreffenden 10 Euro verwarnt.


Service:

§12, Absatz 3a

Der Bus hat mindestens ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5t. Verkehrsberuhigte Bereiche liegen meist in einem Wohngebiet, vermutlich auch hier in dem Fall. Dann sollte das Fahrzeug zumindest an Sonn- und Feiertagen, sowie zwischen 22 und 6 Uhr da nicht parken dürfen.

Service Ende.

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Mueck
Beitrag 14.02.2025, 11:48
Beitrag #12


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Premium-Service Anfang

Dazu müsst man erst amtlicherseits "das regelmäßige Parken" rechtssicher nachweisen laut (3a) ... thread.gif
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Acki
Beitrag 14.02.2025, 13:14
Beitrag #13


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Zitat (Moralapostel @ 14.02.2025, 11:30) *
Verkehrsberuhigte Bereiche liegen meist in einem Wohngebiet

Es gibt auch verkehrsberuhigte Bereiche in Mischgebieten.

Gruß Acki
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Olga1
Beitrag 14.02.2025, 13:24
Beitrag #14


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Es ist ein reines Wohngebiet. Bringt ein Ausschnitt von google Maps was oder ist das verboten wegen Datenschutz?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.02.2025, 14:40
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Moralapostel
Beitrag 14.02.2025, 13:31
Beitrag #15


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Das ist richtig. Sorry, ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die unterschiedliche Bedeutung der Worte 'meist/oft' und 'immer/stets' bekannt ist.

Zudem ist das rechtssichere Nachweisen des Vergehens kein Alleinstellungsmerkmal des § 12 (3a) der StVO.

Die Aussagen einiger Mitforisten ließen darauf schließen, dass hier alles in Ordnung ist, bis auf das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen im verkehrsberuhigten Bereich. Deshalb der Hinweis auf §12 (3a) StVO. Das der rechtssichere Nachweis des Vergehens für ein Bußgeld notwendig ist, versteht sich von selbst.

Viele Grüße
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F117
Beitrag 14.02.2025, 13:42
Beitrag #16


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Zitat (Olga1 @ 13.02.2025, 21:37) *
Ich habe die Mitarbeitenden des OA angesprochen warum er nur eine 10€ Knolle bekäme

Zitat (Olga1 @ 14.02.2025, 11:09) *
Wurde leider nicht verwarnt. Warum auch immer.

Ja, was denn nun?


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auchdasnoch
Beitrag 15.02.2025, 14:23
Beitrag #17


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Das 10€-Knöllchen ist eine Verwarnung. Also wurde der Fahrer verwarnt.

Zitat (Olga1 @ 14.02.2025, 13:24) *
Es ist ein reines Wohngebiet. Bringt ein Ausschnitt von google Maps was oder ist das verboten wegen Datenschutz?
Verboten ist ein Link auf Google-Maps nicht. Allerdings sehe ich darin auch keinen Mehrwert. Es wurde eigentlich alles geschrieben, was es zu dem Thema zu Schreiben gibt.
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Uwe Mettmann
Beitrag 15.02.2025, 17:48
Beitrag #18


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Ein Link auf Google-Maps bringt der Hinsicht einen Mehrwert, dass man eher abschätzen kann als auf den Minibildchen, ob ein Feuerwehrfahrzeug behindert werden könnte.

Auch ist es sinnvoll diese Minibildchen nochmals in brauchbarer Größe hier reinzustellen oder Bilder, die besser zeigen, wieviel Platz der Bus noch bzw. nicht lässt


Gruß

Uwe
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F117
Beitrag 16.02.2025, 15:15
Beitrag #19


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Zitat (auchdasnoch @ 15.02.2025, 14:23) *
Das 10€-Knöllchen ist eine Verwarnung.

Ich weiß das. Die Frage war an die/den TE gerichtet ...


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auchdasnoch
Beitrag 16.02.2025, 22:10
Beitrag #20


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Zitat (F117 @ 16.02.2025, 15:15) *
Ich weiß das. Die Frage war an die/den TE gerichtet ...

Du warst auch gar nicht gemeint. Tut mir leid, wenn das missverständlich gewesen ist, und Du Dich fälschlicherweise angesprochen gefühlt hast.
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F117
Beitrag 17.02.2025, 11:27
Beitrag #21


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War halt das direkte Folgeposting ... cheers.gif


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