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> ADHS-Medikation und Verkehrskontrolle, ...was passiert wenn?
Karlson
Beitrag 08.02.2025, 14:07
Beitrag #1


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Moin zusammen,

bei mir wurde ziemlich spät als Erwachsener ADHS diagnostiziert und ich werde mit Lisdexamfetamin (Handelsname "Elvanse") behandelt. Ich nehme es nicht täglich, aber es ist ungemein hilfreich im Job, im Alltag und ehrlich gesagt ich hatte gar keine Ahnung, wie konzentriert man am Straßenverkehr teilnehmen kann. Meine letzte Verkehrskontrolle liegt nun schon einige Jahre, mein letztes Knöllchen noch länger und meinen letzten Punkt hab ich 2012 tilgen können. Also seit mehr als zehn Jahre unbescholten. Keine Auffälligkeiten wegen Alkohol, Drogen oder sonstigen Substanzen.

Jetzt gehört das Medikament zur Gruppe der Amphetamine und dürfte bei einem entsprechendem Test nachgewiesen werden. Mir selbst wurde gesagt, dass wenn ich es nicht nehme ich sehr hibbelig, aufgedreht oder tagträumend wirke. Typische ADHS-Symptomatik eben. Unter Einfluss der Medikation wirke ich "neurotypisch", also sozusagen "normal".

Ich habe nun die leise Befürchtung, dass bei einer entsprechenden Kontrolle die Aussage "Hab ich verschrieben bekommen!" nicht ausreicht, wenn ich an einem abstinenten Tag wirke wie jemand neurotypisches auf Droge. Das könnte man böse betrachtet durchaus als Ausfallerscheinung werten. Mein Arzt hat mir zwar einen Medikamentenplan mit Stempel und Unterschrift gegeben "Wird schon reichen!", aber so firm wirkte er bei der Aussage nicht.

Muss ich irgendwas vom Amtsarzt, Gesundheitsamt oder einer sonstigen Stelle beantragen, oder reicht das von meinem Arzt wirklich aus?

Mal abgesehen, dass ich das Auto für den Job brauch, ist es hier am Arsch der Welt ohne KFZ doch recht...doof.

Vielen Dank.


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Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war!
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Oiltron
Beitrag 08.02.2025, 20:30
Beitrag #2


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Was sagt denn der Beipackzettel Deines Medikamentes zu den Nebenwirkungen, bzw. dem Führen von Kraftfahrzeugen?
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corneliusrufus
Beitrag 08.02.2025, 20:46
Beitrag #3


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Erstmal willkommen im Verkehrsportal, @Karlson.

Auch mit Medikamenteneinnahme könnte es bei einer Kontrolle Schwierigkeiten geben. Und ohne, wenn durch die ADHS-Symptome ein Unfall entsteht, ebenso.

Was mich etwas überrascht ist, du nimmst Elvanse nicht regelmäßig. Ist dir das so verordnet worden?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Karlson
Beitrag 08.02.2025, 22:12
Beitrag #4


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Bei den Medis handelt es sich ja nicht um Psychopharmaka die regelmäßig bis zum Wirkeintritt genommen werden müssen, sondern um ein Bedarfsmedikament. Wenn ich weiß, dass diesen Tag Aufgaben auf mich warten, die meine volle Konzentration erfordern, nehme ich es. Am Wochenende, im Urlaub oder wenn eh nur "Stuhlkreise" anstehen halt nicht. Es "flasht" ja auch nicht, sondern reguliert den Dopaminhaushalt und stellt genügend Dopamin zur Verfügung. Das machen viele so und wird auch vom Arzt so mitgetragen.

Beim Urintest wirds halt nachweisbar sein, das macht mir Sorgen. Frührente, weil ich kein Auto mehr fahren kann, wäre mir auch recht, dürfte aber nicht durchgehen.


Zitat (Oiltron @ 08.02.2025, 20:30) *
Was sagt denn der Beipackzettel Deines Medikamentes zu den Nebenwirkungen, bzw. dem Führen von Kraftfahrzeugen?


Lisdexamfetamin kann Schwindel, Schläfrigkeit und Sehstörungen einschließlich Akkommodationsschwierigkeiten und
verschwommenes Sehen verursachen. Diese können einen mäßigen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von
Maschinen haben. Patienten sollten vor diesen möglichen Effekten gewarnt werden und sollten beim Auftreten dieser Effekte potenziell gefährliche
Aktivitäten wie das Führen von Fahrzeugen oder das Bedienen von Maschinen vermeiden.

Diese "Effekte" allerdings habe ich bei mir noch nicht unter Medikation beobachtet.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.02.2025, 02:18
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Oiltron
Beitrag 09.02.2025, 21:13
Beitrag #5


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Zitat (Karlson @ 08.02.2025, 22:12) *
Bei den Medis handelt es sich ja nicht um Psychopharmaka die regelmäßig bis zum Wirkeintritt genommen werden müssen, sondern um ein Bedarfsmedikament. Wenn ich weiß, dass diesen Tag Aufgaben auf mich warten, die meine volle Konzentration erfordern, nehme ich es.


Wie oft in der Woche fährst Du denn Auto?

Da man beim Autofahren sowieso und immer und ständig volle Konzentration benötigt, wirst Du dann ja zwangsläufig auch jedesmal dieses Medikament einnehmen müssen.

So gesehen fährst Du dann ja immer und ständig unter Psychopharmaka im Straßenverkehr Auto.
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corneliusrufus
Beitrag 10.02.2025, 16:35
Beitrag #6


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Mir ist durchaus bekannt, dass ADHS-Beaufschlagte ihr ursprüngliches Wesen schätzen. Und sich daher äh sporadisch bzw. nach Anfall medikamentieren.

Mir ist auch aufgefallen, dass der wahre Bedarf unterschätzt wird. Deshalb lehnen manche Therapeuten auch eine Einnahme nach Bedarf ab. Ein Karussell ist ebenfalls für die Gehirnchemie nicht optimal. Außerdem würde das bedeuten, dass du an den Tagen ohne Elvanse sicher nicht motorisiert am Straßenverkehr teilnimmst.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Beitrag 10.02.2025, 20:21
Beitrag #7


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Einem gewissen Risiko setzt du dich aus, wenn du das immer einnimmst.
Allerdings hast du es ja per Rezept bekommen, fährst seit längerer Zeit problemlos und unauffällig
und hast auch ein Attest und Bestätigung etc.

Aber im Fall einer Kontrolle und des Nachweises auf Amphetamin oder sowas
besteht trotzdem die Wahrscheinlichkeit, dass es entweder in einem ausführlichen Statement deines
Arztes endet oder in einem fachärztlichen Gutachten eines Verkehrsmedizinern, was dann auch 600, 700
oder 800€ kostet.

Keine Ahnung, was man dir raten soll.
Ich würde nicht unbedingt abends nach 20 Uhr herumfahren und Polizeikontrollen meiden und unauffällig sein.
Sollte ein freiwilliger Test angeboten werden, würde ich es ablehnen und erstmal nichts sagen.
Wenn du unauffällig wirkst, lassen sie dich laufen, ansonsten werden sie Blutabnahme anordnen.
Dann wird das herauskommen und du wirst das Attest hervorzaubern und die Dinge gehen ihren Gang.
Führerschein wirst du nicht verlieren, aber Geld und Zeit.

100% rechtssicher kannst du jetzt glaube ich nicht herumfahren, außer du würdest präventiv
irgendwelche verkehrsmedizinischen Untersuchungen machen, die bestätigen, dass du fahrtüchtig bist.
Da das dann aber ähnlich so viel kosten wird wie ein FÄG, falls dir mal etwas nachgewiesen wird,
solltest du einfach hoffen, dass du möglichst lange nicht erwischt wirst und fertig.
Und wenn du dann erwischt wirst in 2, 3 oder 4 Jahren, machst du halt ein FÄG, das bestätigt,
dass du fahrtüchtig bist und dann ist die Sache für die Zukunft sicher.

Du solltest auch bedenken, dass, wenn du unauffällig und normal wirkst, eher keine Blutabnahme
angeordnet wird, das bedeutet, du musst vllt mal pusten bei einer Kontrolle und paar Tests machen,
aber kannst locker Urintest/Schweißtest verweigern, ohne dass du sofort verdächtig wirst.
Und wenn es zur Blutabnahme geht, ist es halt so.
Ich wurde in meinen 15 Jahren mit Führerschein vllt 20 oder 30x kontrolliert,
auf Alkohol getestet wurde ich auch öfter und auch mal erwischt, aber ich musste noch nie einen Drogentest machen,
obwohl ich auch viel nachts unterwegs war etc.

Musst einfach sagen, du nimmst gar nichts, du rauchst nichtmal, du trinkst nur 2,3x im Monat ein Bier mit Freunden.
Wenn das glaubwürdig klingt, lassen die dich weiterfahren. Probier es aus.
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mir
Beitrag 11.02.2025, 08:51
Beitrag #8


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Ich verweise auf den Beschluss des VG Koblenz 4. Kammer vom 19.05.2022, 4 L 455/22.KO

diskutiert in diesen Haufe-Artikel "Entzug der Fahrerlaubnis auch bei ärztlich verordnetem Amphetamin möglich" (bitte den Text lesen, nicht nur die Überschrift!) und bei LTO

Danach ist es kompliziert. Bei vorliegenden Fall war entscheidend, dass starke Anzeichen für einen Kontrollverlust vorlagen. Letztlich kommt es darauf an, "ob der Antragsteller das ihm verschriebene Medikament exakt entsprechend der ärztlichen Verordnung einnimmt oder ob die aufgetretenen Ausfallerscheinungen möglicherweise mit einer übermäßigen Einnahme und damit einem Medikamentenmissbrauch zusammenhängen." (Haufe) Das kann erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Das ist natürlich unbefriedigend - das Hauptsacheverfahren kann sich lange hinziehen.

Im Umkehrschluss ergibt sich, dass ohne Kennzeichen für einen Kontrollverlust und bei einer bestimmungsgemäßen Einnahme die Fahrerlaubnis nicht zu entziehen ist.

Nachdem der TE über Jahrzehnte ohne Medikamente sicher im Straßenverkehr teilnahm, aus welchem rechtlichen Grund sollte sich eine Schwierigkeit ergeben, wenn kein Medikament eingenommen wurde?



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gruenerTeich
Beitrag 11.02.2025, 14:01
Beitrag #9


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Und ich schieße noch eine Entscheidung des VG München nach. (Beschluss v. 25.03.2020 – 11 CS 20.203)

Demnach kommen aufgrund der Aufmekrsamkeitsstörung per se keine Fahreignungsmaßnahmen in Betracht.
Auch mit dem Elvanse gibt es erst Probleme, sofern es Anhalt für missbräuchliche Einnahme (also amfetamintypische Ausfallerscheinungen wie Zittern, Kieferknirschen etc) gibt. Eine Hauptsacheentscheidung habe ich dazu aber auf die Schnelle nicht gefunden. Hier wird auch der Knackpunkt liegen, denn wo differenziert man zwischen etwaigen Nebenwirkungen und Ausfallerscheinungen? Ich halte es für nicht abwegig, dass es da (bewusst oder unbewusst) unterschiedliche Auffassungen zwischen Polizei und Kraftfahrer geben wird.

Konkret bei der Verkehrskontrolle würde ich es aber erstmal nicht angeben, könnte nur Stress geben. Wenn es jedoch zur Blutentnahme geht, sollte man dem Arzt schon die Medikamenteneinnahme "gestehen", sonst hat man nachher Rechtfertigungsdruck. Auf der sicheren Seite wäre man aber nur wenn man das Medikament nicht nimmt. Ist unbefriedigend, ich weiß.
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mir
Beitrag 11.02.2025, 14:17
Beitrag #10


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Servicelink: VGH München, Beschluss v. 25.03.2020 – 11 CS 20.203 -- NJW 2020, 1692; NZV 2020, 488

Zitat
Leitsatz:
Beim Vorliegen einer einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung ist eine Aufforderung, ein Fahreignungsgutachten vorzulegen, in der Regel erst dann zulässig, wenn Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bekannt geworden oder fahreignungsrelevante Ausfallerscheinungen aufgetreten sind. (Rn. 15)


Hier wurde (im Eilverfahren) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der FE wiederhergestellt, nachdem der Antragsteller das von ihm geforderte ärztliches Gutachten nicht vorgelegt hat.


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corneliusrufus
Beitrag 11.02.2025, 14:43
Beitrag #11


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Alles richtig und sachdienlich. Ich hebe auf etwas anderes ab. Wenn ohne Elvanseeinnahme eine Fahrgeeignetheit nicht gegeben ist, je nach Ausprägung des ADHS möglich, könnte genau daraus später der Strick werden. Etwas dazu sagen könnte nur @Karlson und sein Arzt. Weiterhin müsste dann bei einem Verkehrsgeschehen das ADHS bekannt werden oder sein. Ein Bekanntwerden dürfte durchaus seltener bis sehr selten sein.

Es geht daher um das Erkennen von Bedarf und gegebenenfalls spontane motorisierte Verkehrsteilnahme.

Ich würde auch erst dem blutentnehmenden Arzt kurz vor der BE über die Medikation unterrichten und zuvor den Mund halten. Alles andere zieht womöglich eine Ereignis- und Kostenkette nach sich, die sonst noch nicht einmal eintreten muss.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Kawii97
Beitrag 24.03.2025, 11:42
Beitrag #12


Neuling
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Hallo @corneliusrufus
Zur Angabe von Informationen bei einer Verkehrskontrolle:
Dass man dem Polizisten selbst besser nichts sagen soll, habe ich schon an mehreren Stellen im Internet gelesen. Mir stellt sich hier aber bei jeder Sichtung eines Streifenwagens die Frage:
Das bedeutet für mich im Umkehrschluss doch, dass ich bei jeder Kontrolle damit rechnen muss, mein Auto 24h woauchimmer ich gerade bin stehen lassen zu müssen? Ich habe dadurch eine regelrechte Panik entwickelt, wenn ich einen Streifenwagen sehe. Insbesondere weit weg von Zuhause möchte ich nicht unbedingt die Nacht im Freien verbringen müssen. Dadurch wirke ich aber natürlich extrem aufgestachelt und ich bekomme das auch nicht abgestellt. Aber wenn ich dem Polizisten den Drogentest verweigere, wird er mich ja wohl kaum weiterfahren lassen? Meine letzten Kontrollen sind viele Jahre her, aber da wurde man regelrecht eingeschüchtert, jetzt bitte zu Pinkeln.

Einen genauen Plan habe ich vom Arzt auch nicht bekommen, aber ich nehme mein Medikamtent Wochentags regelmäßig und am Wochenende eine kleiner Dosis nach Bedarf. Ich habe auch ein formloses Schreiben von Ihm, in dem aber nur steht, dass meine Medikamente auf einem Drogentest auftauchen können.
Gelegentlich fahre ich auch Auto, wenn ich an dem Tag meine Medikamente nicht genommen habe. Ich bilde mir ein, "mit" sicherer im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Die 7 Jahre vor Beginn der Medikation war ich aber auch ohne Auffälligkeiten unterwegs (10-15 tkm im Jahr), daher glaube ich nicht, für mich oder andere eine akute Gefahr dazustellen.

Gibt es wirklich überhaupt keine Möglichkeit, hier proaktiv eine Bescheinigung o.ä. zu machen, die man im Fall einer Kontrolle vorzeigen könnte? Ich würde mich freuen, nicht so gestresst unterwegs zu sein.

EDIT: Ganz abseits: Ich frage mich immernoch, wie man mit ADHS-Medikamenten Missbrauch betreibt? Meine Erfahrung in der Eindosierungsphase hatten mir eher gezeigt, dass man von zu viel launisch wird - das macht überhaupt kein Spaß.
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gruenerTeich
Beitrag 26.03.2025, 14:49
Beitrag #13


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Die Rechtslage ist sehr kompliziert und nicht auf der Seite des Betroffenen.

Kurzfassung: Wenn der Schnelltest positiv, keine Chance. Wenn man es schafft, vehement keine Verdachtsmomente zu schaffen (das ist im Machtgefälle Polizei/Rechtslaie schon schwierig genug), gibt es evtl. Anspruch auf Schadensersatz wie Taxikosten in der Nacht. Aber selbst da steht das Prozessrisiko außer Verhältnis zum monetären Schaden.

Daher würde ich dringend zu einer Rechtsschutz raten (braucht man u.U. eh für den Kampf mit der Führerscheinstelle) und die Restfolgen einer nächtlichen Polizeikontrolle als allgemeines Lebensrisiko abschreiben.
Achja: Führerschein besser nicht dabei haben. Gibt sonst nur unnötig mehr Stress, wenn die Beamten meinen, den zu beschlagnahmen. Bescheinigung kannst du herzeigen, wenn klar ist, dass es zum Arzt geht. Vielleicht wird dann von der Blutentnahme Abstand genommen. Aber könnte mir vorstellen, dass die Beamten auch sonst nur argwöhnisch werden, gibt genug Experten, die meinen das Arzneimittelprivileg zum Rauschmittelkonsum umzudeuten. Ritalin wird auch häufiger nasal konsumiert (aber nur die nicht retardierten Pillen), als man meinen könnte. Das soll dann richtig knallen, ähnlich wie Amfetamin - zumindest wenn man kein ausgeprägtes ADHS hat.
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2024
Beitrag 26.03.2025, 19:56
Beitrag #14


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Führerschein nicht mitnehmen ist eine gute Idee stimmt.
Mach ein Foto deines Führerscheins mit dem Handy beidseitig.
Im Zweifel kannst das vorzeigen.
Das Dokument selbst lieber zu Hause lassen.
Kostet maximal 10€, falls überhaupt.

Ärztliche Bescheinigung erstmal nicht erwähnen,
es sei denn es ist ein eindeutig positiver Test erfolgt.
Würde aber sämtliche Tests verweigern, lieber zur Blutabnahme.
Ansonsten zeigst halt auf dem Handy das Foto der Bescheinigung.
Nicht mehr Infos liefern als nötig und wie gesagt.

Würde gewisse Zeiten generell meiden, bspw. 22-5 Uhr in Großstädten.
Wenn Glück hast, geht das noch jahrelang gut und du hast Ruhe.
Kauf dir ein unauffälliges Auto, kein Sportwagen oder SUV
und minimier sonstige Risiken wie bspw. ein auffälliges Aussehen wie Vollbart
oder zu ungewöhnlichen Zeiten Sonnenbrille tragen usw.
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MsTaxi
Beitrag 26.03.2025, 21:11
Beitrag #15


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Sag mal, was schwurbelst du eigentlich hier für einen Blödsinn zusammen?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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corneliusrufus
Beitrag 27.03.2025, 00:12
Beitrag #16


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Ärzte haben vorschriftsmäßig Patienten einen Medikamenten(einnahme)plan auszuhändigen. In diesem wird dann auch etwas zu Wochenenden aufgeführt sein.

Ohne ihn oder mit anderweitiger Einnahme als im Plan verzeichnet kommt zügig der Verdacht des Medikamentenmissbrauchs auf.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Kawii97
Beitrag 27.03.2025, 10:00
Beitrag #17


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Zitat (corneliusrufus @ 27.03.2025, 00:12) *
Ärzte haben vorschriftsmäßig Patienten einen Medikamenten(einnahme)plan auszuhändigen.


Hallo,
ich habe keinen schriftlichen Medikamentenplan ausgehändigt bekommen. Muss ich so etwas mit mir führen?
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corneliusrufus
Beitrag 27.03.2025, 12:24
Beitrag #18


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Nein. Jedoch solltest du deinen Arzt danach fragen. Dich an den Plan halten, diesen jedoch zuhause lassen.

Die Begründung ist, falls die Polizei einmal dein Auto durchsucht, den Plan fände, dann ist halb Holland in Not. Im Bedarfsfall kann der immer noch nachgereicht werden und mit der Metabolitenkonzentration in deinen Körperflüssigkeiten verglichen werden. Um daraus zu erkennen, dass du dich an ihn gehalten hast.

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Beitrag 28.03.2025, 18:22
Beitrag #19


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corneliusrufus hat Recht.
Lass dir nächstes Mal vom Arzt einen Medikamentenplan ausdrucken und nimm ihn mit nach Hause.
Und deine Rezepte solltest du auch aufheben (Privatrezept) oder einscannen/archivieren (Kassenrezept).

Sollte jemals irgendetwas im Straßenverkehr oder mit der Polizei sein,
hast du einen Medikamentenplan und ein Rezept.
Damit kannst du schon mal den Vorwurf des Medikamentenmissbrauchs entkräften,
solange deine Werte im Blut mit denen im Medikamentenplan halbwegs übereinstimmen.
Mit etwas Glück brauchst du dann keine weiteren Atteste vorlegen und die Sache ist direkt vom Tisch.

Wenn du Pech hast, wird halt weiter geforscht und du brauchst noch ein Attest/Statement vom Arzt.
Nur wenn es ganz übel läuft, schicken sie dich zum fachärztlichen Gutachten.
Sei gut vorbereitet, dann bleibt es dir erspart und halte die vom Arzt empfohlene Dosis ein.
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gruenerTeich
Beitrag 28.03.2025, 22:42
Beitrag #20


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Was für ein Quark. So langsam reißt mir hier auch der Geduldsfaden, wenn du Binsenweisheiten über Themen von dir lässt, von denen du ersichtlich keine Ahnung hast.

Ein paar deiner Beiträge sind ja ganz gut, nur halte dich bitte bei Themen zurück, bei denen du meinst, du hättest den Oberschlauen Trick gefunden obwohl du nur kurz gegoogelt hast.
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Q-Treiberin
Beitrag 29.03.2025, 14:09
Beitrag #21


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:15