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> als Fußgänger Straßenbahngleis überqueren, als Fußgänger Straßenbahngleis überqueren
Wilko
Beitrag 31.01.2025, 14:21
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

darf ich als Fußgänger innerhalb einer geschlossenen Ortschaft Straßenbahngleise (natürlich unter Beachtung der nötigen Sorgfalt, d. h. wenn frei ist und keine Straßenbahn kommt) überqueren? Also der Straßenquerschnitt ist: Grundstück, Gehweg, Radweg, Fahrbahn (1 Fahrstreifen f. Kfz), ein Straßenbahngleis, Straßenbahngleis in die Gegenrichtung, Fahrbahn (1 Fahrstreifen f. Kfz), Radweg, Gehweg.
Auf den Straßenbahngleisen fahren keine Autos.

Eine Querungshilfe, Ampel o. ä, gibt es an dieser Stelle nicht.

Wenn ja oder wenn nein: wo steht das? Ist das irgendwo in der StVO geregelt?

Danke!
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Hoheneicherstation
Beitrag 31.01.2025, 16:01
Beitrag #2


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Hallo

Wenn keine Querungshilfen/Übergänge vorhanden sind, ist das Betreten/Überqueren von Straba-Gleisen verboten. Aussnahme: Wenn die Gleise in einer Fußgängerzone sind, oder die Gleise für den öffentlichen Strassenverkehr freigegebn sind.
Nach StVO § 25 Abs. 5 dürfen Gleise nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden, wenn sie nicht für den sonstigen öffentlichen Straßenverkehr freigegeben sind.
Nachtrag:
In der BO Strab steht auch etwas dazu geschrieben. book.gif

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hk_do
Beitrag 31.01.2025, 16:08
Beitrag #3


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Zuständige Vorschrift ist hier die "Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen" (BOStrab).

Von der Beschreibung her handelt es sich möglicherweise um einen besonderen Bahnkörper gem. §16(4): "Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übrigen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt"

Dann darf der Bahnkörper nur "an den dafür bestimmtem Stellen" überquert und ansonsten nicht betreten werden, siehe §58(1).

Und da niemand die BOStrab kennt, hat man es in die StVO auch nochmal reingeschrieben wavey.gif

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Wilko
Beitrag 31.01.2025, 16:22
Beitrag #4


Neuling
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https://www.google.de/maps/@53.1029291,8.88...SoASAFQAw%3D%3D
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ulm
Beitrag 31.01.2025, 18:51
Beitrag #5


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Dort sind ja die zum Überqueren bestimmten Stellen sehr gut erkennbar gestaltet.
Den Vorrang der Straßenbahn natürlich beachten!
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Mueck
Beitrag 31.01.2025, 19:12
Beitrag #6


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So eingepflastert würde ich sagen: Man darf drübergehen und wg. relativ niedrigem Bordstein eig. auch -fahren, wenn nicht Pfosten rumstünden und vmtl. Rechtsabbiegegebote, die man von hinten sieht?

Mehr könnte man evtl. in alten Links finden:
http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitung...Bahnkoerper.htm
http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitung...enbahnenPVT.htm
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Wilko
Beitrag 31.01.2025, 21:06
Beitrag #7


Neuling
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Zitat (ulm @ 31.01.2025, 18:51) *
Dort sind ja die zum Überqueren bestimmten Stellen sehr gut erkennbar gestaltet.
Den Vorrang der Straßenbahn natürlich beachten!

Die Polizei sagt, dass man genau dort die Gleise nicht überqueren darf. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/5961150

Der Unfall spielt für meinen Thread keine große Rolle. Dass die Straßenbahn Vorrang hat und man so oder so nur queren darf, wenn frei ist, ist mir klar.

Aber es geht mir um die "unbefugt"-Aussage der Polizei ...
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mir
Beitrag 31.01.2025, 21:31
Beitrag #8


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Da gibt es den Begriff des unabhängigen besonderen Bahngleises, aber ich bezweifle, dass die Polizei diesen richtig auslegt.

Ist aber egal, auch wenn man das Gleis grundsätzlich betreten darf, darf man es nicht mehr, wenn gerade eine Straßenbahn kommt. Spannend ist allerdings, welche Geschwindigkeit die Bahn dort fahren darf.

Man tut ganz gerne so, als ob der Gleisbereich, wenn er zwischen den Fahrbahnen liegt und mit einem erhöhten Bordstein (was hier gar nicht der Fall ist) abgegrenzt ist, dem Rest des Straßenverkehrs entzogen wäre, und folgert dann daraus, dass dieser ein besonderer unabhängiger Gleiskörper wäre. Daraus folgert man dann wieder, dass Fußgänger dort nicht queren dürfen, was dann erst dafür sorgt, dass der Bereich dem Rest des Straßenverkehrs entzogen ist.

Der eine oder andere mag hier einen unzulässigen Zirkelschluss erkennen. whistling.gif

Siehe auch § 16 BOStraB. Kann durchaus sein, dass das Queren dort tatsächlich verboten ist, aber es ist kompliziert.

Noch ein letztes PS: Wenn dort die Querung von Fußgängern vorgesehen ist, müssten dort eigentlich auch Aufstellflächen zwischen Gleisbereich und Fahrbahn sein.


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Mueck
Beitrag 01.02.2025, 13:32
Beitrag #9


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Soderle, gestern fehlte die Zeit, meine eigenen Lins nach so langer Zeit nochmal zu lesen, aber die dunkle Erinnerung hat nicht getäuscht. In beiden kommt man bei dieser Gestaltung m.E. zum Schluss, dass das Queren legal ist. Die Polizei irrt also, worauf in den Links auch eingegangen wird ...

Zitat (mir @ 31.01.2025, 21:31) *
Noch ein letztes PS: Wenn dort die Querung von Fußgängern vorgesehen ist, müssten dort eigentlich auch Aufstellflächen zwischen Gleisbereich und Fahrbahn sein.
Nicht unbedingt ...
Man darf ja durchaus auch vierspurige Straßen ohne Aufstellflächen in der Mitte überqueren ...
Wegen Rechtsabbiegegeboten müssen halt brave Radler absteigen thread.gif
Die Sicht in beide Richtungen ist ja auch eigentlich ganz gut und weit ...
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ulm
Beitrag 01.02.2025, 13:39
Beitrag #10


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Zitat (Wilko @ 31.01.2025, 21:06) *
Die Polizei sagt, dass man genau dort die Gleise nicht überqueren darf. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/5961150

Der Unfall spielt für meinen Thread keine große Rolle. Dass die Straßenbahn Vorrang hat und man so oder so nur queren darf, wenn frei ist, ist mir klar.

Aber es geht mir um die "unbefugt"-Aussage der Polizei ...

Die Frage ist halt, was die Pressestelle der Polizei damit sagen will.

Unbefugt, weil der Fußgänger den Vorrang der Straßenbahn unbefugt ignoriert hat?
War denn die Unfallstelle überhaupt im gepflasterten Bereich? "Im Bereich der Straße Im Leher Feld" ist für mich erst mal plus/minus 50 Meter, denn sonst wäre die bessere Formulierung "an der Einmündung der Straße Im Leher Feld"
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mir
Beitrag 01.02.2025, 22:16
Beitrag #11


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Zitat (Mueck @ 01.02.2025, 13:32) *
Nicht unbedingt ...
Man darf ja durchaus auch vierspurige Straßen ohne Aufstellflächen in der Mitte überqueren ...
Wegen Rechtsabbiegegeboten müssen halt brave Radler absteigen thread.gif
Die Sicht in beide Richtungen ist ja auch eigentlich ganz gut und weit ...


Ich hab mir jetzt nochmal den § 16 BOStrab etwas konzentrierter durchgelesen.

Nach Abs. 4 S. 3 genügt für besondere Bahnkörper eine Abtrennung durch Bordstein. An der Stelle liegt also ein "besonderer Bahnkörper" vor.

Abs. 5 schreibt zwingend (!) vor, dass bei besonderen Bahnkörpern bei den zur Überquerung durch Fußgänger vorgesehenen Fällen die benannten Aufstellflächen vorhanden sind, oder der Übergang muss per Ampel geregelt werden. Wie soll man da auch ohne Aufstellflächen queren? Man wird keine Lücken im Verkehr finden, die es erlauben, Fahrbahnen und Gleise in einem zu queren. Im Gleisbereich zu warten, klingt nach einer ziemlich dummen Idee. Daraus kann man schon folgern, dass das keine für eine Querung vorgesehene Stelle ist.

Man fragt sich nun zwar, warum dann da gepflastert ist, das ist wahrscheinlich einfach nur der Brücke drüber geschuldet - ohne Beregnung funktioniert so ein Rasengleis nicht.

Nun steht in § 25 Abs. 5 nichts von "besonderem Bahnkörper". Da steht "Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen". Mit "sonstigem Verkehr" kann nur Fahrbahnverkehr gemeint sein. Der kann mit der Stelle aber auch nichts anfangen, das ist keine Fahrbahn. Somit dürfen dort Fußgänger nicht queren.

Eigentlich wurde das alles schon weiter oben kürzer geschrieben (zB @hk_do). Ich hatte es nur noch nicht geglaubt. blushing.gif


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Mueck
Beitrag 02.02.2025, 17:10
Beitrag #12


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Bordstein ist dort nur auf einer Seite ... Von daher ist es schon kein vollwertiger besonderer Bahnkörper.
Pflasterung wegen Schatten durch Brücke ist kein Argument, dann könnte man auch Schottergleis nehmen ...
Lese mal meine zwei Links, denn in denen geht es ganz speziell um diese Art der Gleiskörper, die problemlos mitnutzbar sind durch ausweichende Autos und querende Fußgänger etc.
Hier bspw. ist flugs über den Gleiskörper umgeleitet und wenn man sich umdreht, sieht man einen Lkw stehen (ich meine, der steht da rum und fährt nicht), der ist, wenn er entlädt, auch ruckzuck umfahren übers Gleis und ich quere da alle Nase lang die Gleise, bin ich etwa ein böser Bube??? Ich habe da keinerlei Unrechtsbewusstsein ... whistling.gif
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bicionado
Beitrag 03.02.2025, 10:58
Beitrag #13


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Eben. Von der anderen Seite ist da keine Bordstein und woher soll ich als Ortsunkundiger nun wissen, dass aber auf der anderen Seite einer ist?
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mir
Beitrag 03.02.2025, 13:55
Beitrag #14


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Von der anderen Seite ist sehr wohl ein Bordstein, er ist abgesenkt, um der Bahn das Auffahren von der Fahrbahn aus zu ermöglichen, und der andere Straßenverkehr wird durch eine Fahrbahnbegrenzung abgehalten.

Aber mal abgesehen von der rechtlichen Seite, würdet ihr dort tatsächlich zu Fuß queren? Mir wären die Risiken zu hoch.



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Acki
Beitrag 03.02.2025, 14:15
Beitrag #15


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Zitat (mir @ 03.02.2025, 13:55) *
würdet ihr dort tatsächlich zu Fuß queren? Mir wären die Risiken zu hoch.

Scheint nicht so unüblich zu sein.
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mir
Beitrag 03.02.2025, 14:33
Beitrag #16


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Sehr mutig. Die Bahnen können da mit 70 km/h fahren und nicht nach den Regeln der StVO, können also schneller fahren als der Bremsweg zulässt, jedenfalls wenn die Anwesenheit andere Bahnen im Bremsweg ausgeschlossen sind.

Aber manche umfahren ja auch geschlossene Bahnschranken. Ich hoffe, Leute aus dem VP machen das nicht.


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Schorsch
Beitrag 03.02.2025, 15:48
Beitrag #17


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Zitat (mir @ 03.02.2025, 13:55) *
Aber mal abgesehen von der rechtlichen Seite, würdet ihr dort tatsächlich zu Fuß queren? Mir wären die Risiken zu hoch.

Für einen Fußgänger ist es gefährlicher, an einer Kreuzung die Fahrbahn zu queren, wo man jeden Moment von einem plötzlichen Abbieger angefahren werden kann.
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Hoheneicherstation
Beitrag 03.02.2025, 16:13
Beitrag #18


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Es ist zwar unwahrscheinlich, aber was macht die junge Frau mit Fahrrad wenn gleichzeitig zwei Straba's kommen und die Autofahrer keine Lücke lassen ... ...

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Mueck
Beitrag 03.02.2025, 18:19
Beitrag #19


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Jesses ... Die Sichtweiten sind da ewig weit! In die Unterführung rein ist a) bis über das Ende des Grüns hinaus Mischverkehr, also mac. 50, und b) auch kein Bordstein und aus der raus ist relativ kurz vorher auch eine Haltestelle, so dass die auch eher nicht auf 70 beschleunigen könnte.
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Wilko
Beitrag 07.02.2025, 10:29
Beitrag #20


Neuling
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Zitat (Acki @ 03.02.2025, 14:15) *
Zitat (mir @ 03.02.2025, 13:55) *
würdet ihr dort tatsächlich zu Fuß queren? Mir wären die Risiken zu hoch.

Scheint nicht so unüblich zu sein.

Danke für den Screenshot. Aber da sieht man doch sehr schön, dass in die eine Richtung der Fahrbahnverkehr auf den Schienen fährt. D. h. es kann ja gar kein eigener Gleiskörper sein. Und § 25 StVO kann dann an der Stelle auch nicht zutreffen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.12.2025 - 23:46