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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
ich versuche mich kurzzuhalten und mein Problem bestmöglich zu beschreiben: Im Jahr 2017 hatte ich eine sehr schwere Phase in meinem Leben, war depressiv und Kaufsüchtig. Als ich Anfang 2017 dann noch meinen Job verloren habe, ist mir mein leben komplett aus den Händen geglitten. Ich bin daraufhin in mein Auto gestiegen mit dem Ziel mich umzubringen, bin etwa 1 Woche ziellos herumgefahren habe es aber nie übers Herz gebracht. Als ich eigentlich schon wieder auf dem Heimweg war hatte ich dann einen "normalen" Auffahr Unfall, bei der Vernehmung durch die Polizei ist es dann komplett aus mir herausgeplatzt und ich habe von meinem Plan, dem Suizid erzählt und alles gestanden. Daraufhin wurde ich sofort in eine Psychiatrie eingeliefert und blieb dort fast 2 Monate, was mir schlussendlich das Leben gerettet hat - Die Polizisten damals waren sehr nett und ich bin Ihnen heute noch sehr dankbar für alles. Als ich dann nach dem Aufenthalt in der Klinik wieder Zuhause war, erhielt ich Post von meiner Stadtverwaltung. Die Polizei hatte diese über meinen Suizid versuch informiert und ich wurde angewiesen nach §11 Abs. 2 FeV ein "ärztliches Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie mit Verkehrs-medizinischer Qualifikation" zu machen. Nun wir ihr euch vorstellen könnt war ich zu dieser absolut nicht in der Lage dazu und wollte auch erstmal überhaupt nicht mehr in ein Auto steigen, also habe ich schlussendlich meinen Führerschein freiwillig abgegeben. Jetzt sind wir im Jahr 2025 - Ich habe letztes Jahr mein Antidepressiva inzwischen endlich komplett absetzen können, stehe aber schon Jahre lang wieder stabil im Leben. Nun würde ich natürlich auch gerne meinen Führerschein wiederhaben, da ich ihn tatsächlich auch bald wegen eines Jobwechsels wieder benötige. Ich bin aber absolut überfordert, was ich jetzt wie genau machen muss, ich habe die letzten 2 Wochen im Internet gelesen leider aber nur Sachen in Bezug auf Alkohol und Drogen bzw. Punkte gefunden. Als ich mich bei einer MPU-Beratungsstelle in meinem Ort schlaumachen wollte, sagte man mir nur "sowas machen wir hier nicht" und ja.. Hänge grad ein wenig in der Luft, gibt es hier evtl. jemanden der sich genau mit so einem Fall auskennt und mir weiterhelfen könnte? Ich wäre wirklich über jeder Hilfe dankbar. Liebe Grüße Sina |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13809 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Hallo @SinaTS, willkommen im Verkehrsportal. Für eine Fahrerlaubnis (FE) ist die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) zuständig. Daher liegt es nahe, diese dazu zu befragen. dafür gibt es unterschiedliche Wege und Möglichkeiten. Ich würde es zunächst informell probieren. Entweder in dem Du dort anrufst und einen Termin zu den notwendigen Schritten und Unterlagen für die Antragsstellung für eine FE ersuchst oder indem Du schriftlich um Auskunft bittest. Ich würde schreiben, dass Du nach freiwilligem FE-Verzicht in 2017 aufgrund eines damalig notwendigen Fachärztlichen Gutachtens )fÄG)verzichtet hast. Du heute nun wieder eine FE erwerben möchtest. Die Behörde möge bitte in die Vorschriften und Akten sehen und Dir mitteilen, was dazu erforderlich sei bzw. wird.
Neben Sehtest, ggf. Erste-Hilfe-Kurs, Führungszeugnis, Passbildern und der Antragsgebühr wird dann sicher auch das Thema fÄG genannt werden. Ich erwarte, die FEB wird Dich in einem FE-Verfahren erneut zu einem fÄG auffordern. Wenn die Sachlage so ist wie Du geschildert hast, wirst Du dieses bestehen, da keine Suizidabsicht mehr besteht. Die FEB wird Dir wahrscheinlich Ärzte nennen, bei denen Du das fÄG absolvieren kannst. Das dürfte Dich ein paar Hundert Euro kosten. Lasse das Gutachten unbedingt nur Dir zusenden, nicht direkt an die FEB. Damit Du es erst lesen und prüfen kannst. Gegebenenfalls wirst Du noch die beiden Fahrprüfungen erneut ablegen müssen. Du kannst all dieses Schritt für Schritt schaffen, hast das Forum zur weiteren Unterstützung und für Nachfragen. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich werde gleich mal eine E-mail aufsetzen und an die zuständige Behörde schicken. Lg Sina |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Es ist taktisch klüger, direkt hinzugehen, wenn Du einen Termin bekommen kannst. Dann kannst Du alles besprechen und dabei einen guten Eindruck machen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Hallo Sina,
warst du bei deinem letzten Behandler länger in Therapie? Auch wenn ich Depressionen und Suizidalität alles andere als auf die leichte Schulter nehme, so sind doch andererseits 7 Jahre auch eine lange Zeitspanne. Ich halte es zwar nicht für wahrscheinlich, aber vielleicht lässt sich die FEB ja nach einem ausführlichen Bericht deines letzten Behandlers darauf ein, von einem äG abzusehen. In einem wie von @Kai vorgeschlagenen direkten Gespräch könntest du ja versuchen, die Chancen für so eine Vorgehensweise auszuloten. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24719 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Mal daneben ein rechtlicher Aspekt: Der Entzug einer Fahrerlaubnis ist ein belastender Verwaltungsakt, muss daher ein legitimes Ziel verfolgen und dafür auch geeignet sein. Das Ziel ist hier, Gefahren für Dich und andere VT durch einen möglichen weiteren Suizidversuch abzuwenden.
Die Annahme, das jemand, der sich mit dem Auto töten will, wegen der fehlenden Fahrerlaubnis darauf verzichtet, ist aber lebensfremd. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Entzug rechtmäßig wäre. Dasselbe gilt für den Fall, dass Dir die Behörde die Neuerteilung mit dieser Begründung versagen will. Das wäre aber vielleicht besser mit einem Anwalt zu besprechen. Ich habe dazu jedenfalls keine Recherchen angestellt. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
Hallo ihr Lieben,
entschuldigt das ich so lange kein Update geben konnte aber die Mühlen (besonders meiner Stadt) mahlen sehr, sehr langsam. Ich war tatsächlich persönlich bei der FSstelle und habe dort alle Unterlagen (Sehtest, Passbilder) abgegeben und alle nötigen Dokumente unterschrieben. Wie schon zu erwarten habe ich 5 Wochen später das gleiche schreiben wie 2017 erhalten mit der Aufforderung zu einem Fag. Nun habe ich einen Träger gefunden (TÜV Süd) mich dort Informiert, angemeldet und auch bezahlt (kosten ca. 800€), einen Termin soll ich in 2 Wochen erhalten. Jetzt hoffe ich aber das einer von euch (evtl. jmd. der wegen der gleichen Sache ein fag machen musste) mir noch ein paar Fragen beantworten kann: - Was muss ich zum Gutachten mitbringen? Ich bin ja seit Jahren nicht mehr in Behandlung habe quasi damals die Medis nach meiner Entlassung der Klinik erhalten und diese nur immer wieder durch meinen Hausarzt erhalten - Bekommt bzw. will die Prüfstelle Einsicht in meine Krankenakte vom Hausarzt? Muss ich da irgendwas vorlegen? Ich habe mit der Dame vom TÜV telefoniert und genau diese Fragen gestellt allerdings meinte sie nur "Sie müssen nur Unterlagen mitbringen, die sie entlasten" bedeutet also in meinem Fall ich bringe einfach nichts mit? Es geht ja quasi darum einzuschätzen, ob ich aktuell noch suizidal bin oder nicht. Leider bin ich im Internet zu dem Thema nicht wirklich fündig geworden, dort dreht sich immer nur alles um Drogen bzw. Alkohol. Liebe grüße |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13809 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Im Untersuchungsgespräch kann gegebenenfalls das Erfordernis auftauchen, Einblick in die Patientenakte deines Hausarztes zu werfen. Wenn würdest beider MPU dazu etwas unterschreiben.
Ich würde zur MPU ein Schreiben deines Hauarztes mitbringen, indem er die Medikamentenfreiheit zum Antidepressivums bestätigt, ggfs. die Freiheit von weiterer Medikation und sich kurz zu seinem psychischen Eindruck von dir äußert. Also deine Stabilität hervorhebt. Und dass er bei dir auch keine körperlichen Einschränkungen festgestellt hat. Du wirst im ÄG die damalige Lebenssituation schildern müssen. Wieso du im Suizid einen Weg sahst. Was dich an ihm doch hinderte. Es wird hinterfragt werden, ob du in einer längeren schweren Depression warst oder ob es ein eher momentaner Kurzschluss war. Ob du schon zuvor oder danach solche Phasen hattest. Gut ist, wenn du deine Ressourcen bezeichnen kannst, so einen erneuten Zustand zu erkennen. Und/oder die, ihn zu verhindern. Also beispielsweise nochmals in einer Psychiatrie Hilfe zu suchen. Ebenso gut wäre es, wenn du von einem oder mehreren Problemen sprechen könntest, die sich zwischenzeitlich ereignet haben, die du ohne Psychiatrie mit den erworbenen Ressourcen lösen konntest. Beispielsweise nach einem Gespräch mit Freunden, dem verfolgen derer Anregungen. Auch erwarte ich, dass der Gutachter dich körperlich untersuchen wird. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#9
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
Danke dir für die schnelle Antwort!
Werde gleich diese Woche noch mit meinem HA sprechen ob er mir so eine Bescheinigung geben kann. Ansonsten drückt mir die Daumen werde nach erhalt des Gutachtens berichten wie es gelaufen ist. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 25.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92128 ![]() |
Ich würde nichts vom Hausarzt mitnehmen. Höchstens einen Abschlussbericht aus der Klinik in der du nach deinem Suizidversuch gewesen bist (falls dieser positiv aussieht).
Selbst die Begutachtungsstelle hat dir den Tipp gegeben, dass du nur "entlastende" Befunde mitbringen sollst. Je mehr Befunde, desto schwieriger wird es den Führerschein zurück zu bekommen. Wenn du 1 mal durchfällst, wird es schwer den Führerschein zurück zu bekommen. Das wäre ein Indiz dafür, dass du nach vielen Jahren trotzdem noch ungeeignet bist. Erwähne auf keinen Fall freiwillig irgendetwas, dass nicht Aktenkundig ist (Alkohol, Drogenkonsum etc.). Diese Stelle sind nicht deine Freunde. Ich wünsche dir viel Glück ![]() |
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#11
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
Hallo ihr Lieben,
ich melde mich wieder da ich gestern mein Gutachten per Post erhalten habe. Gutachten ist Positiv, bedeutet es wurden alle Fragen der Führerscheinstelle widerlegt und es geht ganz klar hervor das ich unter keiner psychischen Krankheit mehr leide. ABER Ich habe 2017 im Krankenhaus zugegeben das ich etwa 1 bis 2 Monate vor der Tat Kontakt zu Amphetaminen und Alkohol hatte, leider steht dies dort im Entlassungsbericht drin. Ich hatte das auch schon komplett vergessen da es damals vlt. 4–5-mal zu besagtem Konsum gekommen ist und ich danach nie wieder in Kontakt damit stand. Ein Gutachten ohne diesen Bericht war allerdings nicht möglich, da ich wie oben beschrieben sonst keine wirklichen nachweise über die damalig Zeit hatte. Was habe ich nun zu befürchten? Muss ich jetzt noch eine Alkohol / Drogen MPU zusätzlichen machen? In dem Gutachten steht nichts im Bezug zum Führen eines KFZ, es steht lediglich drin das aus dem Entlassungsbericht von 2017 hervorgeht, dass ich zur damaligen Zeit Probleme damit hatte, diese aber (laut meiner Aussage) seit 2017 nicht mehr nehme. Soll ich einen freiwilligen Drogentest machen? Eine Haarprobe oder sowas? Oder erstmal abwarten, was die FSstelle dazu sagt? Habe ein sehr mulmiges Gefühl bei der Sache, weil mir so langsam auch das Geld ausgeht... |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Wurde dieser Konsum während des gutachterlichen Gesprächs angesprochen? Etwa in dem Sinne "war Probierkonsum - hab versucht, gegen Depris anzugehen - hat nix gebracht" oder wurde darüber gar nicht gesprochen?
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#13
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
Wurde dieser Konsum während des gutachterlichen Gesprächs angesprochen? Etwa in dem Sinne "war Probierkonsum - hab versucht, gegen Depris anzugehen - hat nix gebracht" oder wurde darüber gar nicht gesprochen? Hey, erstmal danke für deine Antwort. Kurz zur Vorgeschichte um das Ganze besser zu verstehen: Als ich 2017 die Klinik verlassen habe bin ich sofort in meine neue Wohnung gezogen und habe meinen HA gewechselt, der Entlassungsbericht ging damals direkt an meinen alten Hausarzt, ich wusste also nicht einmal was dort drinsteht bevor ich diesen dann erstmal letzte Woche angefordert habe, während des Gesprächs mit dem Gutachter hatte ich diese Thematik gar nicht angesprochen, nachdem ich dann den Bericht angefordert hatte und gelesen habe das dies dort drin steht habe ich nachträglich (telefonisch) mit dem Gutachter gesprochen und das ganze erklärt (in dem Entlassungsbericht standen noch andere dinge die so nicht ganz richtig waren in Bezug auf die Tat damals) Nun für dich Auszüge mit Amphetamin aus dem Gutachten: - "Entlassungsbericht der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie an der **** Klinik, über einen stationären Aufenthalt wegen * und einem schädlichen Gebrauch von Amphetamin" - "Im Gegensatz zu Ihren Angaben am Untersuchangstgag gab Frau * in einem nachfolgenden Telefonat hinsichtlich der Übersendung des oben aufgeführten Entlassungsberichts an, dass sie in der letzten Zeit vor der aktenkundigen Auffälligkeit gelegentlich Amphetamin konsumiert habe." - "Außerhalb der behördlichen Fragestellung ergaben sich im ärztlichen Untersuchungsgespräch Hinweise auf einen missbräuchlichen Alkoholkonsum und laut dem aufgeführten Entlassunsgebricht einen schädlichen Amphetaminkosum in der Vergangenheit. Laut Frau * bestehen seit 2017 Alkoholverzicht und Drogenfreiheit. Im Rahmen der behördlichen Fragestellung erfolgte von verkehr medizinischer Seite her keine weite Abklärung" Zur Vollständigkeit dann noch die Beantwortung der Fragestellung: - "Bei o.G. liegt keine Erkrankung (psychische (geistige) Störung) vor, die nach Anlage * die Fahreignung in Frage stellt" - "Es sind keine Beschränkungen und/oder Auflagen erforderlich, um den Anforderungen an das Führen eines Kraftfahrzeugs weiterhin gerecht zu werden. Es ist insbesondere (keine) fachliche einzefallbegründete Auflage(n) nach Anlage * erforderlich. Tut mir leid für diese riesen wall of text aber ich denke damit sollten alle Fragen geklärt sein. liebe grüße |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 627 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Rechne damit, von der Führerscheinstelle zur Drogen MPU aufgefordert zu werden, sofern du das Gutachten abgibst.
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Warum hast Du den GA überhaupt angerufen und von Deinem Drogenkonsum/Entlassungsbericht erzählt?
Du sagst doch, dass der Drogenkunsum in der MPU gar nicht zur Sprache kam, oder habe ich das überlesen? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#16
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
Warum hast Du den GA überhaupt angerufen und von Deinem Drogenkonsum/Entlassungsbericht erzählt? Du sagst doch, dass der Drogenkunsum in der MPU gar nicht zur Sprache kam, oder habe ich das überlesen? Als ich vor Ort war, hatten wir vereinbart, dass ich diesen Entlassungsbericht nachträglich einreiche, da ohne diesen kein Gutachten möglich gewesen wäre bzw. das Gutachten aufgrund mangelnder Mitwirkung versagt wäre. Dass ich in der Klinik war, hat die FSstelle dem Gutachter anhand meiner Akte mitgeteilt. Rechne damit, von der Führerscheinstelle zur Drogen MPU aufgefordert zu werden, sofern du das Gutachten abgibst. Bleibt mir dann leider nichts anderes übrig da der Klinkbesuch in meiner Akte der FSstelle vermerkt ist und ich auch bei einem neuen Gutachten wieder darauf angesprochen werde bzw. ich diesen vorlegen muss. |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 627 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Ja, so ist es. Jetzt musst du eben zweimal zur Untersuchung.
Hättest du den Drogenkonsum auch uns gegenüber erwähnt, hätte man dir vielleicht eine andere Vorgehensweise geraten. |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Teurer Spaß das alles, was hat das 1. Gutachten gekostet?
Möglich, dass die dich tatsächlich erneut zum Gutachten schicken. Diesmal wie oben erwähnt wegen Drogenfragestellung. Abzocke, aber in den meisten Fällen gibt es keinen billigeren Ausweg. |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Die nächste MPU wird eventuell auch eine Alkoholfragestellung enthalten, da es ja in der MPU Hinweise auf einen missbräuchlichen Alkoholkonsum gab.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#20
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
Teurer Spaß das alles, was hat das 1. Gutachten gekostet? Bei dem 1 Gutachten jetzt liege ich bei um die 800 Euro was eine Drogen MPU kostet weiß ich nicht aber ich bin die letzten 8 Jahre sehr gut ohne Führerschein ausgekommen da machen 1 oder 2 Jahre mehr jetzt auch keinen Unterschied. Vielleicht kaufe ich mir auch einfach ein E-Bike und düse damit den Rest meines leben durch die Gegend, muss ich mir mal überlegen, nachdem ich mich über die kompletten Kosten informiert habe, die jetzt noch zusätzlich auf mich zukommen. Das ist fürs Erste mein letzter Beitrag, ich gebe euch ein Update, sobald sich die FSstelle bei mir gemeldet hat. Euch noch einen schönen Sonntag und vielen Dank für all eure Antworten |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13809 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Mit vollständiger Information hattest du gegebenenfalls einen Kuhhandel mit der FEB abschließen können: eine MPU, in der alle Fragestellungen zugleich geklärt werden. Im Wege der Einzelbegutachtung wird das nun alles teurer.
Wenn du eh laufen bzw. den ÖPNV nutzen willst, dann hättest du dir doch auch die jetzige Begutachtung schenken können. Oder wo ist mein Logikfehler? Je nachdem was du nun vorhast, frage ich mich, ob es Sinn macht, das Begutachtungsergebnis der FEB vorzulegen. Und damit, wie welche weitere Kosten und Rechtsfolgen vermieden werden könnten wie sollten. Wenn du es jetzt falsch anfängst, läufst du MPUfrei bis 2040. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
UPDATE:
Hallo ihr Lieben, ich habe heute einen Brief der Führerscheinstelle erhalten, in diesem steht das alle bedenken ausgeräumt wurden und der Wiedererteilung stattgegeben wird. Ich habe sofort dort angerufen, weil ich es selbst nicht glauben konnte und mit dem Herrn gesprochen, ich kann noch heute meinen vorläufigen Führerschein abholen kommen. Nun habe ich allerdings noch eine letzte Frage, kann die Führerscheinstelle mir im Nachhinein noch irgendwelche Probleme machen? Ich meine, es macht ja keinen Sinn mir den Führerschein auszuhändigen nur um dann z. B. 2 Wochen später wieder bedenken zu äußern, oder? Ich bedanke mich schonmal bei allen für eure Hilfe das hat mir hier alles sehr weitergeholfen |
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Beitrag
#23
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 06.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92271 ![]() |
Leider kann ich meinen Beitrag oben nicht mehr bearbeiten.
Habe eben auf der Fsstelle nachgefragt ob die Sache nun "erledigt" ist und dies wurde mir bestätigt. Ein wirklich schöner Tag heute |
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Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Meinen Glückwunsch!
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Beitrag
#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13809 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Mit der Aushändigung eines FS ist der Verwaltungsakt zur Erteilung einer FE abgeschlossen und vollendet. Damit hat eine FEB dann alle vorhandenen Vorkommnisse als fahreignungsunschädlich gebilligt. Ohne neue Vorkommnisse kann sie typisch davon nicht mehr abrücken. Erteilt ist sozusagen erteilt.
Eine Rücknahme richtet sich nach § 48 VwVfG. Die Jahresfrist seines Absatzes 4 dürfte in vielen Fällen vorliegen. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 01:44 |