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> Aktueller Stand Grenzwert nach bestandener MPU (Cannabis)
kalde7788
Beitrag 03.01.2025, 14:51
Beitrag #1


Neuling


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Einen wunderschönen Guten Tag,

wie ist eig. der aktuelle Stand in Sachen Grenzwert nach einer bestandenen Cannabis MPU. Gilt dieser auch für diejenigen die schonmal eine MPU gemacht haben oder ist 0 Toleranz angesagt.

Viele Grüße
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John Dalton
Beitrag 03.01.2025, 17:01
Beitrag #2


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Das hängt von einigen individuellen Umständen ab. Wie lange ist die MPU bzw. die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis her? Wurde die MPU mit Abstinenz oder mit kontrolliertem Konsum bestanden? In welche Kategorie (D1 bis D4) wurde die damalige Konsumthematik vom Gutachter eingeordnet?

Grundsätzlich gilt: Wurde die MPU mit Abstinenz bestanden, gilt der geäußerte Abstinenzwille eigentlich ein Leben lang. Das Gutachten wird aber 10 Jahre nach der Neuerteilung nicht mehr gegen den Fahrerlaubnisinhaber verwendet werden können. In der Zwischenzeit geht man auch mit nur Abbauprodukten im Blut ein gewisses Risiko ein, da der Nachweis selbiger zeigt, dass man das Abstinenzvorhaben nicht eingehalten hat. Wurde man in der MPU mit D1 (Abhängigkeit) oder D2 (Missbrauch) begutachtet, könnte der Sachbearbeiter auf die Idee kommen, dass die ursprüngliche Problematik wieder aufgelebt ist. Dass man nun Trennungsvermögen sicher beherrscht, kann man dann in einer weiteren MPU unter Beweis stellen.

Viel Erfahrung damit gibt es aber seit der Legalisierung nicht, da es wohl noch nicht viele derartige Fälle gab. Fraglich ist auch, ob die Polizei reine Abbauwerte ohne aktives THC (bzw unterhalb des Grenzwerts) weitermelden würde oder ob das einfach in Ablage R verschwindet.
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Tirtir1983
Beitrag 03.01.2025, 17:32
Beitrag #3


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Ich hatte eine recht ähnliche Frage:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=136794

Nach der bestandenen MPU (bis zur Legalisierung) habe ich es tatsächlich so gehandhabt, dass ich vielleicht 2-3 mal im Jahr geraucht habe und das auch nur dann, wenn ich das Auto safe eine Woche stehen lassen konnte.

Better safe then sorry...
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kalde7788
Beitrag 03.01.2025, 17:34
Beitrag #4


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Hi, erstmal vielen Dank für deine Einschätzung. Traurig das es immer noch keine klare Regelung diesbezüglich gibt. Positiv finde ich jedoch, dass es nur wenige bis keine bekannten Fälle gibt. Das spricht ja eig. eher für eine liberalere Politik seitens der Führerscheinstelle.

VG
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Tirtir1983
Beitrag 03.01.2025, 17:58
Beitrag #5


Neuling


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Versuche auf jeden Fall, nicht in alle Muster zu verfallen. Ich drücke dir die Daumen :-)

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 03.01.2025, 19:30
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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kalde7788
Beitrag 03.01.2025, 18:10
Beitrag #6


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Nein das werde ich nicht, meine Sturm und Drang Zeit ist vorbei.

VG

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 03.01.2025, 19:31
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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John Dalton
Beitrag 03.01.2025, 19:57
Beitrag #7


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Zitat (kalde7788 @ 03.01.2025, 17:34) *
Positiv finde ich jedoch, dass es nur wenige bis keine bekannten Fälle gibt. Das spricht ja eig. eher für eine liberalere Politik seitens der Führerscheinstelle.

VG


Ehrlich gesagt glaube ich ja eher, dass Personen, die wirklich nur Abbauprodukte im Blut haben, einfach weniger auffallen. Also konkret in der Kontrolle. Auch wenn oft was anderes behauptet und von Willkür gesprochen wird, denke ich, dass ein Polizist, der nicht ganz doof oder einfach asozial ist, sehr gut auf einen Blick sehen kann, ob jemand akut unter Einfluss von was auch immer steht oder halt nicht. Das kann ich ja sogar und ich bin nicht entsprechend geschult.

Von daher gelangen solche Fälle imho eh nur sehr selten an die Führerscheinstelle, weil es schon gar keine Blutentnahme gibt, wenn alle ihre Arbeit sinnvoll ausführen.
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kalde7788
Beitrag 04.01.2025, 15:07
Beitrag #8


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Ist wohl auch eine Möglichkeit. Werden eig. Statistiken veröffentlicht, die zeigen wie viele Personen Blutproben abgeben mussten, die unter dem Grenzwert waren?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.01.2025, 22:36
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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John Dalton
Beitrag 04.01.2025, 16:28
Beitrag #9


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Es gibt Studien, die die Zahlen der polizeilich entnommenen Blutproben bzw. deren Ergebnisse auswerten. Aber so komplett als Statistik einfach abrufbar, glaube ich nicht. Würde ich aber auch gerne mal sehen.
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kalde7788
Beitrag 15.01.2025, 16:53
Beitrag #10


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Ich habe eine Antwort von meiner Führerscheinstelle erhalten.

Frage:

Einen wunderschönen Guten Tag,

wie ist eig. der aktuelle Stand in Sachen Grenzwert nach einer bestandenen Cannabis MPU. Gilt dieser auch für diejenigen, die schonmal eine MPU gemacht und erfolgreich absolviert haben?


Viele Grüße

Antwort:

Guten Tag,



grundsätzlich gelten die gesetzlichen Grenzwerte für alle Personenkreise.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



-Führerscheinstelle-
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John Dalton
Beitrag 15.01.2025, 18:13
Beitrag #11


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Die Führerscheinstelle hat einen Preis verdient. Nicht. Klar gelten die Grenzwerte für alle - in Bezug auf Verwirklichung einer Rauschfahrt. Und was ist in allen anderen Fällen? Beim Nachweis von nur Abbauprodukten und MPU-Vergangenheit?
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Richard Rorty
Beitrag 15.01.2025, 18:45
Beitrag #12


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Das kommt drauf an. Wenn man die MPU mit D4 bestanden hat, also die Trennungsfähigkeit gegeben ist, dann passiert nichts. In allen anderen Fällen wurde der Sachverhalt noch nicht entschieden. In Analogie zum Alkohol kann man sagen, dass es auf den Einzelfall ankommt. Wenn überhaupt kein Verkehrsbezug gegeben ist, könnte auch entschieden werden, dass erneute Überprüfungsmaßnahmen rechtswidrig sind. Kenne da z.B. ein Urteil des VG Neustadt. Hierfür spricht auch der grundrechtlich gewährleistete Schutz individueller Handlungsfreiheit und, dass insbesondere Gutachter in der MPU sich leicht auch mal irren können. Der VGH Bayern z.B. sieht das jedoch zumindest bei Alkoholmissbrauch anders, diese Ansicht müsste man m.E. aber mal grundrechtsdogmatisch untersuchen.


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Kai R.
Beitrag 15.01.2025, 19:06
Beitrag #13


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Ich widerspreche mal: alle alten MpUs wurden auf der Basis von damals geltenden Grenzwerten und Beurteilungskriterien abgelegt. Diese haben sich aber geändert. Entsprechend sind die alten MPU-Ergebnisse auch heute nicht mehr relevant. Alte Abstinenzaussagen dito. So wird das in der Praxis auch gehandhabt, so lange man nicht nach den neuen Grenzwerten auffällt hat man wegen einer alten MPU nichts zu fürchten.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Richard Rorty
Beitrag 15.01.2025, 19:24
Beitrag #14


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Freut mich, dass das überwiegend nicht stimmt, da hast du wahrscheinlich mehr Praxiseinblicke wie ich. Mir ist aber ein Fall bekannt, bei dem die betroffene Person nach alter Rechtslage über dem neuen Grenzwert lag und jetzt knapp drunter und die FEB zur erneuten MPU aufgefordert hat. Liegt auch daran, dass in meinen Breiten die Polizei bereits jegliche positven Urin-Tests den FEBs meldet. Zu sicher wäre ich mir daher nicht.

Edit: Ohne Abhänigkeitsdiagnose


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kalde7788
Beitrag 23.03.2025, 11:53
Beitrag #15


Neuling


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Gibt es zu diesem Thema irgendwelche Neuigkeiten, vielleicht gerichtliche Beschlüsse oder ähnliches.

VG
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