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> Führerscheinentzug vermeiden nach Trunkenheitsfahrt
mfswgdb
Beitrag 13.03.2025, 05:51
Beitrag #51


Neuling
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Diese Thematik wird langsam von MPU Beratern aufgegriffen, finde ich toll! Das wird sonst gar nicht erwähnt oder weil es schlicht unbekannt ist.

https://youtu.be/pOhRl2ou-lc?si=sBoDyDJaYkJWRVsa
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ulm
Beitrag 13.03.2025, 07:11
Beitrag #52


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Seit Jahren immer und immer wieder hier im Forum nachzulesen.

Das von Dir verlinkte Werbevideo ist auch nur ein Werbevideo.
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mfswgdb
Beitrag 13.03.2025, 07:49
Beitrag #53


Neuling
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Dafür, dass es so eine elegante und effektive Strategie ist, kommt sie auch hier mMn viel zu kurz. Wird den Leute kaum empfohlen und von Rechtsanwälten teils sogar abgeraten (würde ja nichts bei rumkommen). Habe damals auch nur über Umwege davon erfahren. Standardspruch ist ja meistens, wenn man am Anfang als Ochs vorm Berg steht: 12 Monate AN, MPU Beratung (wie auch immer) statt forcierter Verkehrstherapie, Rechtsanwalt nein.
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ulm
Beitrag 13.03.2025, 08:51
Beitrag #54


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Das Video weckt komplett falsche Hoffnungen!
Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen es möglich ist, dass ein Richter die Fahreignung als wiederhergestellt betrachtet.
Darauf lässt sich auch bei weitem nicht jeder Richter ein.
Es kann daher nur ein Parallelweg sein, den man neben zusätzlich zur MPU gehen kann. Alleinig darauf zu setzen ist schlicht dumm.
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mfswgdb
Beitrag 13.03.2025, 10:18
Beitrag #55


Neuling
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Wenn man es von Anfang an richtig angeht, schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. MPU Vorbereitung so oder so + mit etwas Glück Führerschein ohne MPU zurück. Also auch kein Zeitverlust. Daran ist keineswegs etwas dumm, man muss am Anfang nur richtig aufgeklärt werden über sämtliche Wege. Was oft nicht passiert, querbeet durchs ganze Netz wie vor Ort dem Psychologe/MPU Berater.
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ulm
Beitrag 13.03.2025, 10:40
Beitrag #56


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Ich schrieb doch
Zitat (ulm @ 13.03.2025, 08:51) *
Alleinig darauf zu setzen ist schlicht dumm.
Das Video versucht aber genau den Eindruck zu erwecken, dass es "DER Weg" ist.

Es ist einfach nur ein Sonderweg, der nur unter ganz bestimmten Randbedingungen funktionieren kann.
Und da kommt es auch bei aller Bemühung auf den Richter an, dessen Entscheidung nicht vier Monate vorher kalkulierbar ist.
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gruenerTeich
Beitrag 18.03.2025, 18:39
Beitrag #57


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Ich möchte dazu vielleicht auch ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern.

Mir ist ein Fall aus Bayern bekannt, da hat ein Angeklagter das Gleiche versucht. Fahrt mit 1,6 BAK und dann Therapie direkt nach der Fahrt, nunja Ergebnis:

Mit der Angelegenheit waren (da einige, auch schwere prozessuale Fehler dem Gericht im vorbereitenden Verfahren unterlaufen sind) drei Richter am Amtsgericht, vier Staatsanwalte, darunter zwei Abteilungsleiter bei der StA und drei(!) verschiedene Strafkammern am Landgericht beschäftigt. Man munkelt sogar, Karlsruhe wäre auch damit befasst gewesen.

Zwischenergebnis: Das Amtsgericht in Besetzung mit einer als sehr fair bekannten Richterin hat im Strafurteil trotzdem noch die Fahrerlaubnis entzogen. Berufung läuft noch....
Ein Selbstläufer ist diese Prozesstaktik also ganz und gar nicht, deshalb empfehle ich sie auch nicht
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corneliusrufus
Beitrag 19.03.2025, 02:59
Beitrag #58


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Es gibt ja die Erfinder dieserart Interventionen, die IVT-Hö. Also, wenn viel Geld vorhanden ist, eine sehr gute Aufarbeitung gewünscht wird, dann sind derartige Adressen eine gute Wahl. Ja, vielleicht klappt es dann sogar auch noch mit dem Strafgericht. Ansonsten ist es eine gute MPU-Vorbereitung. Stimmt alles.

Gute Leistung mit vielleicht weniger Namen gibt es auch woanders. Nein, ich meine jetzt keinen MPU-Berater, sondern Verkehrspsychologen und Verkehrstherapeuten. Das wird günstiger. Und ist auch nicht von Haus aus schlechter. Vielleicht klappt es dann nicht mit dem Gericht. Doch das muss nicht schadhaft sein. Denn Veränderung und die Erprobung dieser benötigt Zeit.

Mir sind schon Menschen begegnet, die mustergültig alles geschafft hatten. Sperrzeitverkürzung bzw. Fahrerlaubnis durch das Strafgericht retour. Und später erzählten sie, wie es zur nächsten TF kam. Und zur weiter nächsten. Die konnten die Fülle der verdichteten Informationen nicht aufnehmen, verarbeiten, verinnerlichen.

Schon weil Menschen verschieden sind, wird es den einen Königsweg nicht geben.

Auch sind es überwiegend erfahrene Strafrichter. Die können oftmals gut einschätzen, ob so eine Intervention in begrenzter Zeit sicher hinreichend ausreichen konnte. Andere werden sich sagen, mein Normgeber hat dafür Psychologen geschaffen und die MPU. Ich bin demütig, nehme mich zurück, überlasse es dem Verwaltungszweig, dessen tägliches Geschäft es ist. Es gibt noch mehr vernünftige Überlegungen, warum ein Richter sich in seinen Möglichkeiten beschränken sollte. Oder in seiner freien Zeiteinteilung. Erst wird vor Gericht verzögert, damit zeit gewonnen wird, um am Ende dann plötzlich und schnell eine Hauptverhandlung zu bekommen, damit dass Strafmaß passt. Wenn ich das einmal anders beleuchte, dann ist es die Fortsetzung des Egoismus einer TF nun in der Verlängerung desselben in einem Gerichtsverfahren.

Wäre der schädliche Egoismus rechtzeitig behandelt worden, hätte er denn Dämpfer erfahren, wäre es nicht zur erneuten TF gekommen. Auch hier schließt sich ein Kreis. Auch das musst du im Kopf haben, wenn du gefragt wirst, was mache ich nun am besten.

Liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Berghaus9
Beitrag 08.04.2025, 21:20
Beitrag #59


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@mfswgdb
wie habt ihr es geschafft den Richter zu überzeugen? aus welchem Bundesland kommst du? ich stehe kurz vor meiner Verhandlung und erhoffe mir nämlich auch diesen Ausgang..ich freue mich über jeden Tipp
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Dunkelziffer
Beitrag 08.04.2025, 21:31
Beitrag #60


Neuling


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Zitat (Berghaus9 @ 08.04.2025, 22:20) *
wie habt ihr es geschafft den Richter zu überzeugen?


Au Backe. Noch so ein "Zauberlehrling" der glaubt, sich mit Gutachten vor Gericht freikaufen zu können... sad.gif

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Berghaus9
Beitrag 08.04.2025, 21:41
Beitrag #61


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ich weiß nicht was das mit freikaufen zu tun hat, wenn man erfolgreich eine verkehrstherapie beendet hat über mehrere monate und dies dem gericht gegenüber kundtun möchte aber gut.. wenn du der meinung bist, dann ist es deine meinung.
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gruenerTeich
Beitrag 08.04.2025, 22:18
Beitrag #62


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Aus welchem Bundesland kommst du denn? Was sind so die Tatumstände? Hast einen Anwalt?
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corneliusrufus
Beitrag 08.04.2025, 22:21
Beitrag #63


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Wenn würde ich vorher die Regelungen zur Sperrfristverkürzung im Bundesland und den Gerichtswillen erkunden, sich darauf einzulassen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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epwosa
Beitrag 10.04.2025, 16:58
Beitrag #64


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Ich hatte eine ähnliche Situation: 1,5 Promille auf einem E-Scooter.
Der Fall kam vor Gericht. Dort wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgehoben und in ein dreimonatiges Fahrverbot umgewandelt – genau der Zeitraum, in dem ich wegen der Entziehung ohnehin nicht fahren durfte.
Auch der Staatsanwalt war damit einverstanden.
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ulm
Beitrag 10.04.2025, 17:55
Beitrag #65


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

In diesem Thread geht es um mögliche Abläufe, um eine MPU zu vermeiden.
Bei 1,5 Promille bestimmt keine verpflichtende MPU-Anordnung.
Daher gehört Dein Fall wohl nicht in diesen Themenkreis.
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mfswgdb
Beitrag 18.04.2025, 13:26
Beitrag #66


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Zitat (Dunkelziffer @ 08.04.2025, 21:31) *
Zitat (Berghaus9 @ 08.04.2025, 22:20) *
wie habt ihr es geschafft den Richter zu überzeugen?


Au Backe. Noch so ein "Zauberlehrling" der glaubt, sich mit Gutachten vor Gericht freikaufen zu können... sad.gif


puh, wie traurig. Da spricht ja wohl fett Neid/Missgunst aus dir. Natürlich funktioniert diese Strategie, warum denn auch nicht. Die psychologische Vorbereitung auf die Hauptverhandlung unterscheidet sich nicht von der Vorbereitung für die MPU, es gibt keine Zauberformel oder Abkürzung. Warum denken das scheinbar so viele..
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durban
Beitrag 18.04.2025, 15:48
Beitrag #67


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Weil die Anforderungen für einen Verfahrensausgang, bei dem tatsächlich eine sonst erforderliche MPU entfällt extrem hoch und solche Ergebnisse in der Praxis sehr selten sind.


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Proxima Estación: Esperanza.
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shortie
Beitrag 19.04.2025, 07:52
Beitrag #68


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Zitat (mfswgdb @ 18.04.2025, 13:26) *
puh, wie traurig. Da spricht ja wohl fett Neid/Missgunst aus dir.

Ich seh keinen Neid oder Missgunst.
Es wurde sich zu einem Beitrag geäußert, der sich locker flockig anhörte. Man stehe "kurz vor der Verhandlung" - als ob man "mal eben" so in die HV gehen könne und dem Richter was vorgaukelt.
Das lässt schon den Schluss zu, sich da durch mogeln zu wollen.


Zitat (mfswgdb @ 18.04.2025, 13:26) *
Natürlich funktioniert diese Strategie,

Steile These die du da vertrittst. So natürlich ist das nicht und sollte es auch nicht werden.

Zitat (mfswgdb @ 18.04.2025, 13:26) *
warum denn auch nicht.

Weil die Richter nunmal in ihrer Beweiswürdigung frei sind.

Zitat (mfswgdb @ 18.04.2025, 13:26) *
Die psychologische Vorbereitung auf die Hauptverhandlung unterscheidet sich nicht von der Vorbereitung für die MPU

Die Vorbereitung zur MPU ist eben nur die Vorbereitung. Und die Vorbereitung zur HV eben auch.
Das ist irgendwie wie Theater. Da muss die Rolle auch geprobt und der Text gelernt werden.
Hierzulande darf der Beschuldigte/Angeklagte ja lügen - zumindest wird es nicht bestraft.
Und ich hoffe, dass die Richter auf so eine Uraufführung nicht so oft reinfallen.

Eine Garantie zum Bestehen ist das Vorbereiten ja nicht.
Da könnte ein FS Bewerber ja argumentieren, ich bin jetzt in der Fahrschule und werde gut vorbereitet, also darf ich schon Auto fahren.
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mfswgdb
Beitrag 19.04.2025, 18:38
Beitrag #69


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ich kann deine Argumentation des Mogelns und "geschenkt bekommen" in keinster Weise nachvollziehen. Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung sprechen. Mein prüfender Psychologe als früherer MPU-Gutachter sagte am Ende ich hätte somit genauso auch eine MPU bestanden. Ich wurde beurteilt nach den aktuellen BuK, dementsprechend auch keine geschenkte Abstinenz. Das waren die Anforderungen des Gutachtens. Es war kein Theater, keine Uraufführung, sondern wie bei einer MPU ehrliche Aufarbeitung. Dem schloss sich der Richter an, weil er genau das gesehen und gewürdigt hatte. Muss er nicht, kann er aber machen. Wir sind alle nur Mensch.
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corneliusrufus
Beitrag 19.04.2025, 19:36
Beitrag #70


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Das ist es ja, dass der Aufwand mindestens genauso groß ist, wie zu einer MPU. Eine anerkannte Aufarbeitung hat stattgefunden. Und es hat eine glaubwürdige Beurteilung des (eigenen) Vorbereiters stattgefunden. Letzteres im Gegensatz zu einer fremden Begutachtung, wie bei einer MPU.

Schon formal kann die Beurteilung nicht den Kriterien einer Begutachtung gemäß den Beurteilungskriterien (BuK) entsprechen. Denn der eigene Behandler (Psychologe, Arzt) darf nicht anschließend der Gutachter sein. Ebenfalls könnte gegebenenfalls eine fehlende ärztliche Untersuchung wie ein fehlender Reaktionstest ein Defizit sein. Jedenfalls denke ich wegen des Berufsverständnisses von Psychologen nicht, dass bewusst Gefälligkeitsbescheinigungen erteilt werden.

Ich wäre jedoch dennoch froh, wenn sich so ein Verfahren neben der MPU etablieren könnte zu einem Alternativstandard. Auch gern gleich im Fahrerlaubnisrecht. (Und wohl typisch deutsch dann mit besonders zertifizierten Verkehrspsychologen.) Wer freiwillig ohne Druck lernt, lernt besser. So meine Hypothese. Wohl auch bereit, sich breiter zu öffnen, angeleitet an sich zu arbeiten, gegebenenfalls auch über die reine MPU-Vermeidung hinaus.

Was ebenfalls bedacht werden sollte, ist eine möglicherweise verkürzte Stabilisierungsphase. Wenn die Hauptverhandlung mit dem Erfolg in der zeitlichen Summe früher zur Rückgabe der FE in der Hauptverhandlung führt, als es mit MPU möglich gewesen wäre. Das muss im Einzelfall nicht schadhaft sein, im Allgemeinen widerspräche das ebenfalls den BuK.

Das ist schon ein deutlicher Verantwortungszuwachs, den ein Strafrichter zu übernehmen hat in einem Feld, in dem er interessierter Laie ist. Auf der wieder anderen Seite wäre es konsequent, da nun ein FE-Entzug als Nebenstrafe gerichtlich verhängt werden kann. Dann müsste logischerweise auch ein Strafgericht (in gleichem Maß) über die eingetretene psychologische Verhaltensänderung urteilen können.

Frohe Ostern, liebe Greet-Ings Cornelius


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blackdodge
Beitrag 20.04.2025, 08:44
Beitrag #71


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Kann bitte mal jmd die Überschrift anpassen ?

Es ist/wäre kein Führerscheinentzug sondern ein Fahrerlaubnisentzug


Führerschein ist der papierne Nachweis der Fahrerlaubnis (noch), auch als Plastikkarte (Bei der Abholung und beim Antzrag wird trotzdem auf Papier unterschrieben :-) )

Fahrerlaubnis ist der Verwaltungakt. Ohne diesen gibts kein Papier/Kärtchen


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