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> Tatvorwurf TIV 1,47 Promille, Trunkenheit im Verkehr
Indy0815
Beitrag 23.12.2024, 17:20
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

erstmal finde ich super, dass es solch ein Forum gibt. Ich lese seit einiger Zeit "still" mit. Man wird nicht vorverurteilt und bekommt hilfreiche Infos. Danke dafür. Ich denke, das Verfahren und auch die Konsequenzen wiegen schwer genug. Da muss man nicht noch "fremdrichten".

Ich möchte gern eine Frage stellen...

Ich bin am 05.11.24 zu Fuß! von der Polizei einer Personenkontrolle unterzogen worden. Da ich nicht wusste, worum es ging, habe ich bereitwillig meine Personalien angegeben (hatte nur den Führerschein dabei, ergibt sich später, warum), warum auch nicht? Ich habe nichts verbrochen?!? Es war ein Fehler, wie ich nun weiss. Die Polizisten erhoben den Vorwurf, dass ich unter Alkoholeinfluss gefahren seie (ich habe nur noch sehr stückelhafte Erinnerungen leider ... Bin mir aber sicher, nicht gefahren zu sein. Der Polizeiaufgriff ist mir aber noch schehmenhaft in Erinnerung, weitere Informationen bezog ich aus Akteneinsicht). Eine BE erfolgte, Durchschnitt 1,47 Promille, AAK bei Aufgriff 1,25 Promille. Der Test durch den Arzt wurde von diesem abgewunken, laut Akte hätte ich diesen verweigert, aber es waren ja zwei Polizisten dabei ... Was soll man da entgegen setzen? Ich nehme es hin.
Belehrt hat man mich, laut meiner Erinnerung nicht. Demgegenüber stehen aber natürlich zwei Polizeibeamte (haha ;-)). Ich machte wahrheitsgemäße Aussage, dass ich bei einem Freund getrunken habe und mich von meiner Frau habe abholen lassen. Es kam zu einem Streit auf der Rückfahrt, meine Frau stellte den PKW auf einem Parkplatz ab und verließ das Auto und rannte davon, sie hat den Autoschlüssel stecken lassen ... . Der Heimweg beträgt vom Parkplat aus, ca. 3,5 km. Ich konnte natürlich logischerweise nicht erklären, wie meine Frau nach Hause kam. Wie auch? War mir in diesem Moment auch egal (nach einem Streit). Das war, meiner Erinnerung nach, ungefähr eine Stunde bevor ein "Notruf" bei der Polizeidienststelle eingegangen sei (also nicht "110", sondern Anruf auf der Polizeidienststelle!). Ich habe mich aufgrund des Streits noch ungefähr eine halbe Stunde "vollaufen" lassen (ca. 500 ml halb/halb Weinbrand). Natürlich nicht ok und ich bereue meine Alkoholkonsum an dem Abend auch. Hätte einfach nicht sein müssen, ist auch indiskutabel. Habe aber wohl, da das Auto ja wieder abgeholt werden muss, beide Schlüssel (einen an meinen Hausschlüssel befindlichen KFZ-Schlüssel und von meiner Frau steckengelassenen KFZ-Schlüssel, sowie Papiere dabe gehabt).

Naja, es wurde von meiner Frau behauptet, ich wäre alkoholisiert nach Hause gekommen und ich hätte Sie "mehrfach" durch die Gegend geschleudert und wäre dann angeblich mit dem PKW meiner Frau in Richtung XY gefahren. Das entsprich nicht der Wahrheit, sie hatte mich ja abgeholt. Ich kann auch belegen, dass sie an dem Abend arbeiten musste. Tatvorwurf ist "gegen 00:01 Uhr, letzter Konsum 00:00 Uhr". Meine Frau hat, belegbar, bis 22:00 Uhr gearbeitet. Da aufgrund einer Baustelle der günstigste Weg gesperrt war (was auch belegbar wäre), ist mit einer Fahrzeit von ca. 45 Minuten zu rechnen. Das würde meiner Aussage entsprechen. Von wo ich dann vorher gekommen sein mag, wurde nich aufgeführt, offenbar auch nicht hinterfragt durch Polizei und STA, bzw. Akteneinsicht sagt hierüber nichts aus.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass ich nicht alles nachweisen kann. Selbst meine Anwältin glaubt mir, anscheinend, nicht. Hatte ihr auch schon gesagt, dass ich die Schuld auf mich nehme würde, schon damit allein meine Frau keine Schwierigkeiten in Ihrem "sicherheitsempfindlichem Beruf" bekommen wird, aber nicht akzeptiere, mit 1,47 Promille gefahren zu sein, weil es einfach nicht stimmt, habe ja auf dem Parkplatz noch getrunken. Sie meinte, ich solle abwarten, eine Einstellung wäre nicht abwegig. Ich bereue es, einen Anwalt beauftragt zu haben. Das hatte "Null" Mehrwert. Fühle mich generell vorverurteilt. Allein, wenn die Polizei nach Auffinden des Wagens die Sitzposition kontrolliert hätte und auch den Innenraum durchsucht hätte, wäre meine Unschuld bzw. der Promillwert in Frage gewesen (leere Alkoholflaschen eingeschlossen). Andere Zeugen gibt es nicht. Da mein Freund auch einen Filmriss hat, kann er zu den genauen Zeiten nichts sagen. Er hat auch nicht gesehen, wie ich abgeholt wurde. Er kann lediglich bestätigen, dass ich an dem Abend da war (zeitlich aber aufgrund seines Filmrisses nicht). Warum ihn dann also reinziehen (er ist polizeibekannt und hat auch Angst entsprechend, zu Recht, wie ich mittlerweile finde).

Ich habe die Beziehung zu meiner Frau aufgrund dessen natürlich beendet. Wir leben derzeit in Trennung. Daher redet sie auch über den Abend nicht mehr mit mir. Wir haben derzeit auch keinen Kontakt. Ich kann Lücken nicht vollends schließen, bin mir aber sehr sicher, dass es, so wie es angenommen, ausgesagt, wurde, nicht gelaufen ist. Ich konnte auch den Chronikverlauf meiner Frau nachvollziehen, von daher hat Sie bereits eine halbe Stunde vor dem "Notruf" nach der Nummer, der zuständigen Polizeidienststelle gegoogelt.

Stand derzeit, mir wurde mit Beschluss vom 06.12.2024 die Fahrerlaubnis, aufgrund dringenden Tatverdachts, entzogen.

Meine Frau hat wohl am 26.11.2024 von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. In den Akten, war dies noch nicht erkenntlich und mir wurde der Führerschein mit Beschluss vom 06.12.24 vorläufig entzogen. Trotz meines Einwurfs, dass meine Frau das Zeugnis verweigert, möchte meine Anwältin hier nicht einschreiten. Allein fühle ich mich nicht sicher. Mal ganz ehrlich, ich möchte auch meine Frau nicht reinreiten (nicht mein Charakter, egal, was ihr auch denken mögt). Das macht man einfach nicht. Das würde gegen meine Ethik verstoßen?

Was wird mich erwarten? Ich bin mir im Klaren darüber, dass der Richter aufgrund seines Ermessens entscheiden kann. Ich rechne mit 1 Jahr Führerscheinentzug und einem Netto-Monatsgehalt in Niedersachsen ... Meinen Job hab ich eh schon verloren, was angesichts der Tatsachen eigentlich schon ............ ist. Aber ok. Ich kann nur jedem Raten, nie unter Alkoholeinfluss in einem öffentlichem Bereich zu verweilen :-) Ausfallerscheinungen, wie schwanken, verwirrt, schläfrig und deutlich wurden in der Ermittlungsakte erfasst. Muss ich mit einer MPU rechnen und wie sollte ich mich darauf vorbereiten?

Vielen Dank an alle :-)




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thobad2001
Beitrag 23.12.2024, 18:21
Beitrag #2


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Hallo und Wilkommen,

das ganze scheint ja ganz blöde gelaufen zu sein, und dein Anwalt scheint .... naja ....


Wenn du das ganze so hinimmst und nichts mehr machst wird es wohl auf so 30 - 40 Tagesätze rauslaufen also 1 bis 1 1/2 Monatsgehälter und einer FS Sperre von 9-12 Monaten.

MPU "normal nicht" unter 1,6 kann aber, wenn keine Ausfall erscheinungen Protokoliert sind, wie das jetzt in deinem Fall ist da ja behauptet wird du hättest den Artzt abgelhent (wüsste gar nicht das man so was kann).

Ich sehe hier sehr viele Verfahrensfehler auf seiten der Polizei, ich würde mir einen Richtigen Anwalt für Verkehrsrecht suchen und deinem jetzigen das Mandat entziehen.

auf jedenfall würde ich nicht gleich den Kopf so einziehen und sagen ich nehme die Schuld wegen dem Beruf meiner "Frau" auf mich, immerhin lebt Ihr in Trennung, ich würde da auch an deiner stelle an dich denken!



Grüße
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Indy0815
Beitrag 23.12.2024, 18:42
Beitrag #3


Neuling
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Moin, vielen Dank für Deine Antwort. Anwaltswechsel, was soll das bringen? Nur Mehrkosten? Meine Anwältin hat es einfach versäumt. wäre es nicht insgesamt unglaubwürdig? würd mir ja auch selbst nicht glauben, nach der Zeitspanne ....
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gruenerTeich
Beitrag 23.12.2024, 18:44
Beitrag #4


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Ja, geh zu einem vernünftigen Strafverteidiger, der Beschwerde gegen den 111a einlegen soll und dort die Nachtrunkbehauptung aufzeigen soll.

Im Regelfall wird dann eine Begleitstoffanalyse eingeholt. Damit ist es dann auch nicht unglaubwürdig. Ich nehme an, du bist nüchtern gefahren? Warum sagt deine Frau dann das nicht den Ermittlungsbehörden? Wäre am Einfachsten.
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Indy0815
Beitrag 23.12.2024, 18:58
Beitrag #5


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Ich bin überhaupt nicht gefahren. Die Frist wird verstrichen sein, aber wie gesagt, der Schaden ist ja eh schon entstanden ->Jobverlust. Was nutzt da noch ein Wechsel?
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user2407
Beitrag 23.12.2024, 19:12
Beitrag #6


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Du sagst, du bist nicht Auto gefahren? Kann es auch sein, dass du das aufgrund des Schocks und dem hohen Grad der Alkoholisierung eventuell verdrängt hast? Mit 1,47 Promille Auto zu fahren würde zwar bedeuten, dass du hohe Alkoholmengen gewöhnt bist, aber vielleicht nicht in so einem hohen Ausmaß, so dass du bei diesem Promillewert Gedächtnislücken an die Trunkenheitsfahrt hast.

Das mit der Aktenlage ist leider auch so eine Sache. Ein Anwalt könnte die Strafe lindern, z.B. dass aus einer vorsätzlichen TF eine fahrlässige wird (wenn sie nicht ohnehin schon fahrlässig war) oder die Höhe der Tagessätze. Eine Einstellung des Verfahrens wird verdammt schwierig, insbesondere wenn es Zeugen gibt. Auch bei Widersprüchen in der Aktenlage wird es schwer das Gegenteil zu beweisen. Ich spreche aus Erfahrung. Bei mir im Polizeibericht steht auch nur was drin "von leichtem Lallen und leichten Wanken" und "verwaschene Aussprache". In Wirklichkeit war ich am Tag der TF so stock hacke, dass beide Polizeibeamten mich nicht mal über meine Rechte belehren konnten. So sagten sie es auch meinem Vater, als sie mich heimfuhren. Zwei Wochen später als mir derselbe Polizist die BAK mitteilte wollte er mich erneut belehren, da dies in der Nacht meiner TF nicht möglich war.

Zudem habe ich wie du auch Tests mitgemacht (Augen zu und auf einem Bein stehen) und bin direkt gestolpert. In der Akte steht, ich hätte alle Tests verweigert. Ist zwar extrem ärgerlich, aber wie gesagt schwierig, das Gegenteil gegenüber zwei Polizeibeamten und einem Rechtsmediziner zu behaupten. Andererseits habe ich in einem anderen Portal gelesen (Angaben ohne Gewähr), dass das Verweigern von Tests gegen ein kooperatives Verhalten gegenüber Polizeibeamten und Arzt spricht, was sich wiederum zu deinen Gunsten hinsichtlich der Ausfallerscheinungen entwickeln könnte.

Alles in einem. Ein Strafbefehl zwischen 30 und 40 TS und Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist zur Neuerteilung zwischen 6 und 12 Monaten Sperrfrist ist zu erwarten. Wenn du Glück hast hinsichtlich der Ausfallerscheinungen und Ersttäter warst, droht keine MPU. Drücke dir die Daumen, dass du diese umgehst!
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Indy0815
Beitrag 23.12.2024, 19:18
Beitrag #7


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Klar, könnte meine Frau die Wahrheit sagen, aber das würde sie selbst belasten. Da sie in einem sicherheitsempfindlichen Bereich arbeitet, würde die das den Job kosten. Da sie ü55 ist, wäre das ein "Game over". Ich hoffe, dass euch das verständlich und nachvollziehbar ist.

Zitat (user2407 @ 23.12.2024, 19:12) *
Du sagst, du bist nicht Auto gefahren? Kann es auch sein, dass du das aufgrund des Schocks und dem hohen Grad der Alkoholisierung eventuell verdrängt hast? Mit 1,47 Promille Auto zu fahren würde zwar bedeuten, dass du hohe Alkoholmengen gewöhnt bist, aber vielleicht nicht in so einem hohen Ausmaß, so dass du bei diesem Promillewert Gedächtnislücken an die Trunkenheitsfahrt hast.


Das kann ich klar verneinen oder dementieren. Ich bin, Hand aufs Herz, nicht gefahren. Ich war mir anfang, zugegeben unsicher, aber bin mir jetzt, nach Aufarbeitung, zumindest unsicher. Meine Frau ist in der Hinsicht, leider, wirklich keine Hilfe.
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gruenerTeich
Beitrag 23.12.2024, 20:21
Beitrag #8


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Warum würde sie sich selbst belasten?
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Indy0815
Beitrag 23.12.2024, 20:30
Beitrag #9


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Weil Sie die Unwahrheit behauptet hat? Könnte, wie gesagt nachweisen, dass sie "zumindest" eine Stunde vor "Notruf" die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle gegoogelt hat.

Wirklich, wenn ich das begangen hätte, würde ich das zugeben. Es würde ansonsten keinen Sinn ergeben. Es war nicht in Ordnung, an dem Abend, zu Trinken. In dem Ausmass sicherlich nicht. Aber ich kann reinen Gewissens sagen, dass ich nicht gefahren bin. Ich würde dennnoch ein Strafe auf mich nehmen, einfach nur, um eine Frau (bzw. Ex-Frau) nicht zu belasten. Etwas egoistisch muss man ja sein, bezgl. zu befürchtender Unterhaltsansprüchen ... So traurig es auch ist ....

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.12.2024, 09:09
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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corneliusrufus
Beitrag 23.12.2024, 21:42
Beitrag #10


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Zur Angabe deiner Personalien warst Du eh verpflichtet.

Ich würde mir nicht einen Anwalt nehmen, sondern momentan den Straf- bzw. Verkehrsrechtler, möglichst Fachanwälte, einer Kanzlei für diese beiden Rechtsgebiete und Eherecht suchen.

Hinsichtlich deiner Verteidigung und der Schuldübernahme zu Gunsten deiner Frau wirst du dich entscheiden müssen. Hinsichtlich der Reform des Scheidungsrechts vor vielen Jahren und seiner Auswirkungen auf den Unterhalt würde ich mich an deiner Stelle auch lieber informieren wollen. Mag sein, dass deine diesbezüglichen Annahmen am Ende nicht tragen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Schwarzermax
Beitrag 23.12.2024, 22:47
Beitrag #11


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Na wenn er nicht mit dem Auto oder Fahrrad angehalten wurde dann kann man ihm nicht den Führerschein wegnehmen.
Ich blicke hier nicht ganz durch. Ist er nun gefahren oder nicht ?
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Indy0815
Beitrag 23.12.2024, 23:06
Beitrag #12


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Doch kann man. Das ist mir so passiert. Auch wurde dies durch das Amtsgericht mit Beschluß bestätigt. Der Verdacht reicht aus. Nur aufgrund der Aussage meiner Frau, obwohl ich nicht gefahren bin und sie nachweislich vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

Zitat (corneliusrufus @ 23.12.2024, 21:42) *
Hinsichtlich deiner Verteidigung und der Schuldübernahme zu Gunsten deiner Frau wirst du dich entscheiden müssen. Hinsichtlich der Reform des Scheidungsrechts vor vielen Jahren und seiner Auswirkungen auf den Unterhalt würde ich mich an deiner Stelle auch lieber informieren wollen. Mag sein, dass deine diesbezüglichen Annahmen am Ende nicht tragen.


Das habe ich schon. Danke für den Hinweis, aber das hilft mir im Strafverfahren nicht weiter oder übersehe ich da was?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.12.2024, 09:10
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gruenerTeich
Beitrag 23.12.2024, 23:29
Beitrag #13


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Wenn die Frau das Zeugnis verweigert, gibt es kein Beweismittel für die Fahrt.
Somit ist ein Tatmachweis auch nicht zu führen, wenn der Angeklagte selbst schweigt bzw die Tat abstreitet. Die Polizisten haben ja keinen fahren sehen. Das begreift auch jeder Staatsanwalt. Oder habe ich hier einen groben Denkfehler im Sachverhalt?

Ok, es gibt die fernmündliche Mitteilung an die Polizeibeamten. Aber ob das reicht wage ich mal stark zu bezweifeln. Denn dann verbleibt immer noch der Nachtrunk.

Verstehe nicht, weshalb man sich hier nicht weiter gegen die Vorwürfe wehren möchte. Zwischenmenschlich liegt ja einiges im Argen. Aber deswegen unberechtigt eine strafrechtliche Verurteilung akzeptieren?
Ich frage jetzt mal ganz offen: Hatte deine Frau getrunken (und ist dann gefahren?)
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Indy0815
Beitrag 23.12.2024, 23:43
Beitrag #14


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Das hab ich auch gedacht, aber so einfach ist das wohl nicht. Laut meiner Anwältin ist allein der "Notruf" eine freiwillige spontane Äußerung, gilt. Also nicht unter § 252 StPO fällt. Ja, ich liebe meine Frau, ich würde sie niemals "anscheissen". Sie hat es getan, aber das heisst nicht, dass ich dies auch tun muss. Ist nicht mein Charakter. Ob die Ehe hin ist oder nicht.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 24.12.2024, 06:34
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gruenerTeich
Beitrag 23.12.2024, 23:49
Beitrag #15


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Ja, dann bleibt aber immer noch der Nachtrunk. Und den macht man besser früher als später geltend.

Weiter ist die Spontanäußerung der Frau ist von Belastungseifer geprägt.

Musst du selbst wissen. Die Optionen wurden aufgezeigt.

Wenn man sich innerliche eh schon mit der Verurteilung abgefunden hat, kann man wenigstens die Beschwerdegebühr noch investieren. Viel schlimmer wird es ja nicht mehr.
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Indy0815
Beitrag 23.12.2024, 23:53
Beitrag #16


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Ja, das ist richtig. Aber ich find es echt zum Kotzen, dass man nur aufgrund einer Aussage seine Existenz verlieren kann. Ich bin, Hand aufs Herz, wirklich nicht gefahren.
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gruenerTeich
Beitrag 23.12.2024, 23:56
Beitrag #17


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Ja, die Wahrheitsfindung im Strafprozess ist immer heikel. Aber es wurde bisher nur nach unvollständiger Aktenlage entschieden. Wenn du es damit auf dich beruhen lässt, mit Verlaub: Selber schuld, da möchte ich kein Gemecker hören.
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Indy0815
Beitrag 24.12.2024, 00:11
Beitrag #18


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Da hast Du recht. Aber trotzdem ist das Ganze nicht ok. Schließlich muss mir der Gesetzgeber nachweisen gefahren zu sein. Das kann er nicht, da ich nicht gefahren bin. Trotzdem wird so gehandelt, als wäre ich es. Aber ich habe getrunken, das war halt nich ok. Wäre ich nüchtern gewesen, wäre es nicht soweit gekommen. Somit hast Du recht, ich bin selbst schuld. Möchte auch eigentlich nur wissen, ob eine MPU wahrscheinlich ist und mit was für einer Strafe ich im Extremfall rechnen muss. Dass ich meine (Ex-) Frau schützen möchte, ist meine Sache. Bin Ersttäter ohne Vorlasten. Nicht mal ein Punkt oder so. 1 Jahr Entzug und 1 Monatsgehalt? Hab eh schon meine Job verloren, also ist es jetzt auch schon egal ;-

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.12.2024, 09:11
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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gruenerTeich
Beitrag 24.12.2024, 00:28
Beitrag #19


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Thobad hat den Strafrahmen schon erläutert.

Interessant wird es, wenn du doch zur MPU musst/sollst und dir dann eine Geschichte fernab der Wahrheit ausdenken magst.

Denn wenn eine Lüge erfolgreich im Strafprozess zur Wahrheit gemacht wurde, hast du das Nachsehen. Da hat der Staat dann auch keine Fehlfunktion, wenn du Deine Noch-Frau warum auch immer vor den Konsequenzen ihrer Taten schützt.
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Indy0815
Beitrag 24.12.2024, 00:30
Beitrag #20


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Ja, mag ich mir nicht ausmalen mit MPU, weil ich da lügen müsste.
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2024
Beitrag 24.12.2024, 00:56
Beitrag #21


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War doch unter 1,6 Promille und erstmals solch ein Vorfall im Straßenverkehr in deiner Vita, hoffe ich.
Solltest du angetrunken gewirkt haben, was du ja bestätigt hast und aktenkundig ist, sollte standardmäßig keine MPU folgen,
da du erstmalig unter 1,6 Promille aufgefallen bist.
Wenn du fit und nüchtern gewirkt hast trotz deiner hohen Alkoholisierung, könnte eine MPU folgen.

Trotzdem solltest du dir überlegen, ob du etwas, was du nicht getan hast, hinnehmen solltest.
Nur die Behauptung deiner Frau, du seist gefahren, kann ja wohl nicht ausreichend sein,
dich als Trunkenheitsfahrer zu überführen oder?
Vor allem, wenn ihr noch in Trennung seid oder Streit hattet oder was auch immer?
Wenn so etwas als Beweis ausreicht, dann gute Nacht.
Du könntest behaupten, sie sei gefahren und sie könnte behaupten, du seist gefahren.
Dann kann man euch nicht verurteilen.

Die Bestrafung dient dazu, Leute aus dem Verkehr zu ziehen, die tatsächlich alkoholisiert gefahren sind
und nicht als irgendeine Racheaktion an seinen Mitmenschen.
Also ich würde das nicht auf mich nehmen, wenn ich es nicht getan hätte.
Die Konsequenzen sind zu gravierend und falls in den nächsten 10 Jahren nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis etwas vorfällt,
bist du Wiederholungstäter, obwohl du noch nicht mal etwas getan hast.

Weiterer Nachteil ist, wenn du Autos mieten möchtest, verlangen manche eine seit 2 Jahren gültige Fahrerlaubnis.
Auch bei einigen Jobs wird eine seit 2 oder 3 Jahren gültige Fahrerlaubnis verlangt.
D.h. wenn du dann deine neue Fahrerlaubnis hast, kannst du das erstmal 2-3 Jahre nicht machen.

Darüber hinaus bekommst du ja einige Tagessätze, die als einzelne Strafe unter 90 Tagessätze nicht im Führungszeugnis erscheinen.
Wirst du allerdings in 2 oder 3 Jahren für irgendeine Kleinigkeit z.B. zu 20 Tagessätzen verurteilt,
werden beide Verurteilungen drin stehen:
1. Die Trunkenheitsfahrt, die du nicht begangen hast und
2. Die Kleinigkeit, z.B. eine Beleidigung oder so etwas.

Ist jetzt keine Bagatelle so etwas, wenn du dich irgendwo bewirbst und dann so etwas im Führungszeugnis steht.
Wenn es rein um das Geld ginge, könntest du das akzeptieren.
Aber solltest du nicht dagegen vorgehen, wird die Trunkenheitsfahrt rechtswirksam und gilt als Wahrheit, unabhängig davon, ob es die Wahrheit ist.
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gruenerTeich
Beitrag 24.12.2024, 01:08
Beitrag #22


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Zahlt deine Noch-Frau denn wenigstens die Geldstrafe, die Kosten für die Neuerteilung und deine Anwaltskosten?

Falls die Antwort "Nein" lautet. Überleg dir deine Aufopferung nochmal, nur meine persönliche Meinung.
Wer weiß was da noch nachkommt. Vielleicht kann MsTaxi dir mal eine Einschätzung zum Verhalten deiner Frau geben. Für mich klingt das so, als würdest du dir damit dein Grab schaufeln.
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MsTaxi
Beitrag 24.12.2024, 07:34
Beitrag #23


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Es ist eine Sache, zu sagen, es ist nicht mein Charakter, meine Noch-Frau in die Pfanne zu hauen, es ist eine ganz andere Sache, wenn eben diese Frau aus welchen Gründen auch immer einem die Existenz bedroht. Sollte es zu einer MPU kommen, was zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen ist, musst du als Arbeitsloser einen mittleren vierstelligen Betrag wuppen, um eine formale Chance auf eine positive MPU zu haben. Inhaltlich müsstest du, weil du ja jetzt deine Frau schützen willst, obwohl sie lügt, dann selbst lügen, was du auch nicht willst. Klassische Zwickmühle, so zwischen Pest und Cholera.

Zu den psychischen Gegebenheiten der Partnerin kann ich nur mutmaßen, aber da hat sich auf alle Fälle viel zwischen euch aufgestaut. Wenn dann ein Partner beschlossen hat, die großen Geschütze auszupacken, dann hört das nicht mehr so schnell auf. Hat schon Stil, eine Zufallsgelegenheit (deine Alkoholisierung) zu nutzen, mit einer kurzen Spontantat (Anruf bei der Polizei) dir Riesenärger zu machen. Wenn auch keinen guten.

Denn... besonders perfide finde ich es, sich dann auf ein Instrument (Schweigerecht), das geschaffen wurde, die besondere Ebene des Vertrauens und die Beziehung zwischen Angehörigen zu schützen, zurückzuziehen. Sie muss sich jetzt die Finger nicht mehr dreckig machen, fertig machen dich andere. Das ist nicht nur passiv-aggressiv, das hat auch viel von lodernder, bodenloser Wut.

Und das lässt du ihr durchgehen, aber okay, dein Bier.

Edit:
P.S.: wenn ich mir den Post von @2024 so ansehe, finde sogar ich als juristische Laiin soviel falsche Behauptungen darin, dass eine Korrektur praktisch ein komplettes Neu- und Umschreiben des Posts wäre. Ich beschränke mich also darauf, zu empfehlen, mich in Sachen "juristische Auskünfte" von @gruenerTeich leiten zu lassen. Der weiß zum Glück genau, was er schreibt und besteht nicht aus einer Mischung aus Nix wissen und juristischen Kenntnissen, die vor allem aus amerikanischen Krimiserien stammen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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corneliusrufus
Beitrag 24.12.2024, 15:44
Beitrag #24


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@Indy0815, Dein charakterlicher Ansatz und deine Aussage zu deiner Lieber für die Frau sind ja ehrenwert, anständig. Und es ist sicher auch überlegenswert, wenn du schon deinen Job verloren hast, ob das auch für deine Frau noch gelten musst, wenn ihre Unwahrheit herauskommt.

Das mach doch nur Sinn, wenn deine Frau dich letztendlich immer noch liebt, ihr beide euch vorstellen könnt, an der Ehekrise zu arbeiten und diese gemeinsam mit gemeinsamer Zukunft zu lösen.

Unter genau dieser Voraussetzung machte es Sinn, ob deine Frau nicht gegebenenfalls (anwaltlich) einen Fehler in ihrer Beobachtung/Wahrnehmung einräumen könnte dergestalt, dass du nicht gefahren bist. Falls ihre Aussagenkorrektur sich in diesem Rahmen gestalten ließe, wäre sie ebenfalls heraus aus irgendeiner Konsequenz. Die Frage ist folglich, falls es so eine Möglichkeit gibt, liebt dich deine Frau noch hinreichend, d. h. gilt obige Prämisse.

Unterhalt hat neben der Komponente Bedürftigkeit auch eine Komponente der Frage eines Selbstverschuldens. Eine existenzvernichtende Alkoholfahrt könnte durchaus deinen Unterhaltsanspruch gefährden. Hier sollte ein Anwalt helfen. Umgekehrt könnte auch deine Frau zum Unterhalt verpflichtet sein, obwohl sie die Unwahrheit sagt und ihre berufliche Existenz dadurch (selbstverschuldet) verliert. Das wäre gegebenenfalls ein Anreiz für sie, nun einzulenken und ihre Aussage zu revidieren. Wäre ja blöd für sie, wenn sie ohne Einkommen dennoch dir so Unterhalt gewähren müsste, als ob sie noch so verdiente wie zuvor. Vielleicht war ihr, als ein Szenario, die Tragweite ihrer unwahrhaftigen Anschwärzung im Ehebrass nicht bewusst. Und diese Episode ist bestimmt kein Lichtblick ihres Charakters. Bei aller Liebe, kannst und willst Du mit so einem Menschen leben?

Ein anwaltliches Schreiben kann ihr auch zügig klarmachen, dass Du derzeit trotz ihrer Aussage und nachfolgender Aussageverweigerung gute Chancen hast, im Strafverfahren freigesprochen zu werden. Sie habe da Fakten gesehen, die dir eine Entlastung bringen. Damit würde ihre Falschaussage unweigerlich aufgedeckt werden, was ihr ein Strafverfahren einbrächte. Und ein Ehescheidungsgericht würde so ein Verhalten dann auch noch bewerten. Und bedeutende Schadenersatzansprüche hättest du nun auch. Jetzt könne sie das noch alles richtig stellen. Du kannst ihr zusätzlich sagen, du würdest am belastenden Thema deines Alkoholkonsums arbeiten, das habest du verstanden. Wenn das ihr Ziel war, diese Botschaft hast du gehört.

Wehr dich jetzt. Denn wie willst Du ohne FE einen neuen Job finden? Bzw. ohne FE erschwerst du dir das noch. Dann musst du damit rechnen, dass ein neuer Arbeitgeber in Spe bei deinem früheren anruft. Da kann schon mal eine Bemerkung fallen. Meine Berufserfahrung. Ergibt eine Absage. Außerdem, wenn das Strafverfahren positiv abläuft, du das durch einen Freispruch nachweisen kannst, dann könnte sich ja ein Gespräch mit deinem bisherigen Arbeitgeber lohnen. Wer weiß, vielleicht stellt der dich wieder ein? Bei einer Verdachtskündigung wie hier kann ein Arbeitgeber auch nur zwischen Pest und Cholera wählen. Ohne Vorfall war er ja mit dir zufrieden, denn du wurdest nicht gekündigt. Erst mit dem Verdacht TF.

Auch wenn Weihnachten ist, Weihnachtsfriede, prüfe bitte, ob deine Liebe erwidert wird. Und wie es um deine Eigenliebe steht.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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shortie
Beitrag 26.12.2024, 08:52
Beitrag #25


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Hier wird m.M.n. zu früh einseitig Partei ergriffen einschl. der Zweifel gegen die Ehefrau.
Wir hören hier nur eine Seite und die könnte geschönt sein.
Und wenn der TE sich über eine seine Vorverurteilung aufregt, findet hier eine gegen die Ehefrau statt.

Zitat (Indy0815 @ 23.12.2024, 17:20) *
. . . aber es waren ja zwei Polizisten dabei ... Was soll man da entgegen setzen? . . . . .
(ich habe nur noch sehr stückelhafte Erinnerungen leider ...
Belehrt hat man mich, laut meiner Erinnerung nicht. Demgegenüber stehen aber natürlich zwei Polizeibeamte (haha ;-))

Du säufst dir die Erinnerung weg und stellst das korrekte Vorgehen der die Polizei in Frage?
Du kannst doch überhaupt nichts ausschließen.
Woher nimmst du denn überhaupt die Gewissheit nicht gefahren zu sein wo du doch Lücken hast?
Und es ist auch eher fraglich, ob die "gefüllten Lücken" nicht von falscher Wahrnehmung kommen.

Zitat (Indy0815 @ 23.12.2024, 17:20) *
meine Frau stellte den PKW auf einem Parkplatz ab . . . . Der Heimweg beträgt vom Parkplat aus, ca. 3,5 km. . . . Ich habe mich aufgrund des Streits noch ungefähr eine halbe Stunde "vollaufen" lassen (ca. 500 ml halb/halb Weinbrand).

Du hattest Alkohol und das Mischgetränk also dabei? Als "Wegzehrung" oder wie versteht man das?

Zitat (Indy0815 @ 23.12.2024, 17:20) *
Trotz meines Einwurfs, dass meine Frau das Zeugnis verweigert,

Es kommt hier ja auch auf den Zeitpunkt der Aussageverweigerung an und ab wann die Polizei die Verpflichtung zur Belehrung hatte.
Erklärungen und Aussagen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechtes werden natürlich schriftlich in der Akte festgehalten.
Im Übrigen ist das ja ein Recht und keine Pflicht.

Zitat (Indy0815 @ 23.12.2024, 17:20) *
Allein, wenn die Polizei nach Auffinden des Wagens die Sitzposition kontrolliert hätte und auch den Innenraum durchsucht hätte, wäre meine Unschuld bzw. der Promillwert in Frage gewesen (leere Alkoholflaschen eingeschlossen).

Deine Frau hat dich in ihrem Auto abgeholt. Ab diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz hattest du beide Schlüssel.
Der Rückschluss, dass anschließend nur du als Fahrer in Frage kommst, ist durchaus zulässig.
Wo wurde das Auto denn aufgefunden? Doch offensichtlich nicht mehr auf dem Parkplatz sondern irgendwo anders.
Wer solls denn gefahren haben außer dir wenn der Auffindeort ein anderer war, als der Parkplatz.
Wo ist der Wagen denn gefunden worden? Bei dir vor der Haustür?
Zur Durchsuchung hätten die Polizisten einen Schlüssel gebraucht. Nachdem aber fest stand, dass du beide Schlüssel hast, war eine Durchsuchung nicht mehr erforderlich.

Ob leere oder überhaupt Alkoholflaschen im Wagen gewesen sind oder auch nicht, ist unerheblich und beweist nichts. Auch keinen Nachtrunk.
Hast du den Nachtrunk denn schon in der fraglichen Nacht behauptet?
Wahrscheinlich eher nicht, denn sonst hätte man dir evtl. eine 2. Probe entnommen oder diese Eine auf Begleitstoffe untersuchen lassen.
Sowas nachträglich zu behaupten sieht immer blöd aus und wirkt unglaubwürdig.


Deine Frau ist in einem "sicherheitsempfindlichen" Job. Da wird sie sicher auch gründlich überlegt haben, was aus ihrer Sicht sinnvoll ist.
Nämlich nichts tun und dich u.U. verunfallen lassen mit ungewissem Ausgang oder dich lebendig von der Polizei abfangen zu lassen
Deine Frau könnte auch aus Sorge um dich die Polizei angerufen haben und nicht vordringlich um dich zu verpetzen.
Das käme zwar auf das Gleiche raus, wäre aber eine ganz andere (verzeihliche) Motivation.
Die Sorge um dein körperliches Wohl wäre durchaus ehrenhaft und zumindest von Zuneigung wenn nicht gar von Liebe geprägt.


Zitat (Indy0815 @ 23.12.2024, 17:20) *
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass ich nicht alles nachweisen kann.

Das musst du auch nicht.
Die Polizei muss dir alles nachweisen. Offensichtlich glaubt sie, dass sie das kann.
Über die Beweislage muss dann ein Richter entscheiden und der ist in der Beweiswürdigung frei.
Zitat (Indy0815 @ 23.12.2024, 17:20) *
Stand derzeit, mir wurde mit Beschluss vom 06.12.2024 die Fahrerlaubnis, aufgrund dringenden Tatverdachts, entzogen.

Dieser Beschluss zeigt ja, dass ein Richter offenbar genug Beweise für den dringenden Tatverdacht hat.
Sonst wäre dir der FS wieder ausgehändigt worden.

Zitat (Indy0815 @ 23.12.2024, 17:20) *
Das würde gegen meine Ethik verstoßen?

Das ist als Frage formuliert.
Du bist dir also selbst nicht wirklich sicher.
Ich finde diese Ethik, sollte deine Frau tatsächlich die Unwahrheit sagen, fehl am Platze.
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abstinent
Beitrag 26.12.2024, 10:09
Beitrag #26


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Gesetz den Fall, deine Frau hätte in Sorge dass du betrunken fährst die Polizei gerufen, diese dich aber erst außerhalb des von dir bewegten Fahrzeugs aufgreifen konnte und du nun hoffst mit irgendeiner Geschichte aus der Nummer raus zu kommen: lass es lieber.

Sollte es sich so zugetragen haben wie von dir beschrieben, verstehe ich die Hälfte der Geschichte noch nicht.
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Indy0815
Beitrag 27.12.2024, 14:01
Beitrag #27


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Ja, selbst meine Anwältin glaubt mir ja nicht, warum solltet ihr es tun? Ich verstehe das. Ich habe wahrscheinlich auch mehrere Sachen nicht sachlich, wahrscheinlich zu emontional wiedergegeben. Ich bin nicht gefahren, Punkt. Wenn ihr mir das nicht glaube wollt und alles auseinanderpicken wollt, ok. Der PKW stand übrigens unbewegt auf dem Parkplatz ... Macht das. Ich habe alles erfahren, was ich wollte, nämlich das zu erwartende Strafmaß. Meine Frau werde ich nicht "richten", Punkt. Das mache ich einfach nicht, nach 25 Jahren. Ich möchte mich bedanken bei "corneliusrufus" und "MsTaxi", die haben die Sache sachlich und fair betrachtet und mir auch wirklich weitergeholfen. Ich bitte einen netten Moderator, diesen Thread und auch meine Account zu löschen. Ich muss mich in dieser Situation nicht noch wilden Spekulationen oder Vermutungen anhören. Ich hatte mir Hilfe erhofft. Bis auf genannte zwei Ausnahmen, bereue ich, mich hier geäußert zu haben.
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Q-Treiberin
Beitrag 27.12.2024, 14:16
Beitrag #28


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Threads werden hier nicht gelöscht, das wurde Dir mit der Anmeldung mitgeteilt und wurde von Dir bestätigt.


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Indy0815
Beitrag 27.12.2024, 14:18
Beitrag #29


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Dann ist das so.
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Johnny2023
Beitrag 29.12.2024, 00:34
Beitrag #30


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Zitat (Indy0815 @ 27.12.2024, 14:01) *
Ich bin nicht gefahren, Punkt. Wenn ihr mir das nicht glaube wollt und alles auseinanderpicken wollt, ok.

Naja, DU schreibst, dass du dich nicht vollständig erinnern kannst - das macht es halt einfach.
Ich wünsch Dir alles Gute!
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Indy0815
Beitrag 20.07.2025, 09:06
Beitrag #31


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So, wollte mal Rückmeldung geben, auch an die Menschen, die meinen, man redet sich alles schön, beruft sich darauf, sich an nichts erinnern zu können etc. ... Der vorläufige Entzug wurde aufgehoben, in der Hauptverhandlung dann "Freispruch".... Mir war, zu Unrecht, für mehr als 6 Monate die Fahrerlaubnis entzogen worden. Es war keine einfache Zeit, bin froh, dass es jetzt vorbei ist und ich mein Leben wieder neu ordnen konnte. Es ist schon erschreckend, wie viel im Leben durch diese vorläufige Maßnahme kaputt gehen kann. Leider kann man hier kein immateriellen Schadenersatz geltend machen, obwohl es ja ein "Freiheitsentzug" ist, gerade, wenn man ländlich lebt und das öffentlche Verkehrsnetz quasi nicht existent ist. Warum ist mir ein Rätsel. Aber so ist es nunmal und man muss es akzeptieren.

Ich möchte auf diesem Wege nochmal alle Betroffenen ermutigen, einen Anwalt zu nehmen, wenn die Sachlage unklar ist oder man zu Unrecht beschuldigt wird. Mir hat er jedenfalls geholfen, meine Unschuld zu beweisen und massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage zu erwecken.

Ich möchte mich auch nochmal entschuldigen, ich habe damals in hoch emontionalen Zustand geschrieben. Sollte ich jemanden auf den Schlips getreten haben, so tut mir dies leid.

Grüße und an alle Betroffenen: Kopf hoch, auch das geht vorbei :-)
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Q-Treiberin
Beitrag 20.07.2025, 10:44
Beitrag #32


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Herzlichen Glückwunsch zum Ausgang auch wenn es trotzdem frustrierend für Dich ist und danke für die Rückmeldung.


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corneliusrufus
Beitrag 20.07.2025, 11:21
Beitrag #33


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Herzlichen Glückwunsch! Ja, es ist traurig, dass es da keinen Schadenersatz gibt, weil "Ersparnisse" gegengerechnet werden. Evtl. hilft das Opferentschädigungsgesetz. Interessehalber, was ist aus deinem Arbeitslatz geworden? Wirst oder wurdest Du wieder eingestellt? Wird deine Frau nun von irgendeiner Seite belangt?

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TAK
Beitrag 21.07.2025, 10:48
Beitrag #34


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Auch von mir herzlichen Glückwunsch, habe deinen Thread hier sehr aufmerksam verfolgt, weil ich echt nicht glauben konnte, dass man mit dem Sachverhalt den du geschildert hast wirklich als Frau durchkommt... Daher freut es mich, dass dir nun zumindest die folgenden Konsequenzen noch erspart bleiben, auch wenn das bisher sicherlich schon heftig genug war...

Hast du denn die Anwältin gewechselt oder ist diese von sich aus, nochmal aktiver geworden? Am Anfang war das ja nicht ganz so befriedigend?

Ansonsten interessieren mich die Fragen von @corneliusrufus natürlich auch brennend....

Dir auf jeden Fall alles Gute für die Zukunft


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Indy0815
Beitrag 21.07.2025, 16:57
Beitrag #35


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Hallo,

ja, habe den Anwalt gewechselt. Job habe ich verloren, da ich den Arbeitsplatz nicht mehr erreichen konnte. Ich weiss nicht, ob noch was nachkam. Ich habe keinen Kontakt mehr und bin bereits geschieden (Härtefall wurde anerkannt).

Grüße
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 15:38