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> Frage zur Berufskraftfahrerqualifikation für gewerblichen Abschleppwagen
Bru
Beitrag 14.12.2024, 15:20
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich plane, einen Abschleppwagen mit Abschleppplateau zu kaufen. Das Fahrzeug hat eine ZGG von 4200 kg und mein Anhänger eine ZGG von 3000 kg. Da ich das Fahrzeug gewerblich nutzen möchte, stellt sich mir die Frage:

Benötige ich eine Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG), um diesen Abschleppwagen mit Anhänger gewerblich fahren zu dürfen?

Ich freue mich über eure Antworten und Erfahrungen!
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ulm
Beitrag 14.12.2024, 15:21
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Was möchtest Du damit machen?
Bergen von defekten Fahrzeugen oder Fahrzeuge von A nach B transportieren?

Als selbständiger Spediteur?
Dann kommen noch ein paar weitere Pflichten auf Dich zu...
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Bru
Beitrag 14.12.2024, 15:24
Beitrag #3


Neuling


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Hallo, ich möchte Fahrzeuge von A nach B transportieren.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.12.2024, 19:09
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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blackdodge
Beitrag 14.12.2024, 18:51
Beitrag #4


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in diesem Fall benötigst Du eine EU-Lizenz/Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr nach GüKG, Du unterliegst der Quali-Pflicht nach BKrfQG, musst Lenk und Ruhezeiten beachten usw.

Ausrüstungspflicht des Fahrzeuges mit Fahrtenschreiber besteht auch.

Du bist damit rechtlich ein Transportunternehmen.

Dies gilt für jede Fahrt, die keine Notfall-Beförderung ist.


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ulm
Beitrag 14.12.2024, 19:13
Beitrag #5


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...oder kurz:
Geh zur örtlichen IHK, lasse Dich dort zum Thema Existenzgründung beraten.
Und fachlich hilft Dir der VBA
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hk_do
Beitrag 14.12.2024, 23:06
Beitrag #6


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Das ist dann rechtlich ein "LKW zum Fahrzeugtransport".

Gelbe Fackeln darf der übrigens auch nicht haben whistling.gif

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Bru
Beitrag 15.12.2024, 06:13
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (blackdodge @ 14.12.2024, 18:51) *
in diesem Fall benötigst Du eine EU-Lizenz/Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr nach GüKG, Du unterliegst der Quali-Pflicht nach BKrfQG, musst Lenk und Ruhezeiten beachten usw.

Ausrüstungspflicht des Fahrzeuges mit Fahrtenschreiber besteht auch.

Du bist damit rechtlich ein Transportunternehmen.

Dies gilt für jede Fahrt, die keine Notfall-Beförderung ist.



Danke für die plausible Erklärung.

Eine Frage noch, was ist wenn mein Zugfahrzeug eine zgg von 3500 hat und mein Anhänger eine zgg von 3000-3500?

Liebe Grüße
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ulm
Beitrag 15.12.2024, 08:24
Beitrag #8


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Da Du diese Frage stellst, nochmals der dringende Rat, Dir beispielsweise bei der IHK ein bisschen Grundwissen zu holen.

§1 Abs. 1 GüKG
Zitat
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.


Also: Sobald Du an Deinen 3,5-t-Plateau-Schlepper einen Anhänger dranhängst, fällst Du in den Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetz.
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random
Beitrag 15.12.2024, 08:48
Beitrag #9


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Und man sollte anmerken, dass diese Fahrzeugkombination ungeeigtnet ist, weil das Zugfahrzeug idR. überladen sein wird.... da auf den 3,5 Tonnen Plattformen die meisten Pkw schon nicht "draufpassen", es ohne Anhänger aber nur die kleine Bußgeldkategorie(Punkte erst ab >20 % Überladung) ist und ist es zunächst uninteressant. Durch das zusätzliche Gewicht der Stützlast und die Umgruppierung bei Anhänger > 2 Tonnen, wirst du damit regelmäßig in Konflikt mit dem Punktebereich kommen, da es hier bei >5 % Überladung losgeht.... Praktikabel in der Fahrzeugkategorie wäre bestenfalls ein Mini-Sattel oder ein Drehschemel. (wenn es nicht gerade eine Trabbi-Transport werden solll).
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Kühltaxi
Beitrag 04.01.2025, 17:58
Beitrag #10


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Das höhere Bußgeld für Überladung gilt doch nur für den Anhänger über 2 t zGG und nicht dann automatisch auch für das Zugfahrzeug. Hat mir auf Anfrage vor etlichen Jahren zumindest mal jemand gesagt.


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blackdodge
Beitrag 04.01.2025, 19:45
Beitrag #11


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den Bußgeldkatalog gibts zum Download beim KBA


aber @ Kühltaxi hat erstmal recht.

gibt Tatbestände für Solofahrzeug, Fahrzeug mit Anhänger über 2t(zGG), Fahrzeugkombinationen über 7,5t (zGG)

aber gibt ja auch noch die Achslasten laugh.gif

und so weiter



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