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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 12.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92208 ![]() |
ich bin mir nicht sicher ob ich auf dieser Seite richtig bin, aber trotzdem vielleicht ist einer dabei der mir Auskunft erteilen könnte. Sachverhalt: Mir wurde als Referent bei einem meiner mehreren Auftraggeber, von seinem Steuerberater unterstellt das ich Scheinselbständig wäre. (Meldung an Deutsche Rentenversicherung Bund) Darauf hin musste ich an die DRV mehrere Formulare einsenden bzw. Bestätigungen. Kurz zu meiner Person 1.) Rentner seit Mai 2023 2.) Fahrlehrer aller Klassen 3.) Kraftverkehrsmeister 4.) Anerkennung einer Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG 5.) In Flensburg bei KBA als freiberuflicher geführt bin (wurde auch durch das Finanzamt und andere Ämter bestätigt "Kleingewerbebetrieb") 1.) Schreiben DRV = es fehlen noch weitere Unterlagen (wurde Nachgereicht mit Bestätigungen) 2.) Schreiben DRV = Sie sind bei diesem Auftraggeber als abhängiger Beschäftigter angestellt (zwischen Auftraggeber besteht ein Referentenvertrag mit Bezahlung, wobei ganz genau Definiert ist im Referentenvertrag das es hier um keinen Arbeitsvertrag handelt. 3.) Widerspruch eingelegt mit Dienstaufsichtsbeschwerde bei DRV 4.) Weitere Stellungnahme erforderlich bzw. Sachbearbeiter wurde darauf gewechselt bei DRV 5.) Schreiben DRV = folgender Sätze = "Wir regen an, das Widerspruchsverfahren zum Ruhen zu bringen = "Es streitig, ob Sie in Ihrer Tätigkeit als Referent für Berufskraftfahrer abhängig beschäftigt sind oder selbständig tätig sind = Vor diesem Hintergrund halten wir ein Ruhen des Verfahrens für zweckmäßig Frage: - hatte jemand als Referent schon einmal dieses oder ähnliche Vorkommnisse - und was haltet Ihr vom Ruhen des Verfahrens? Vielen Dank Tiguan3 |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10954 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Hallo und willkommen im VP
![]() grundsätzlich geht es hier um Verkehrsrecht, trotzdem wird hier auch Vieles drum herum diskutiert, aber erwarte nicht zu viel. ![]() Ein paar Anmerkungen: 5.) In Flensburg bei KBA als freiberuflicher geführt bin (wurde auch durch das Finanzamt und andere Ämter bestätigt "Kleingewerbebetrieb") Freiberufler und Kleingewerbe schließt sich aus: Freiberufler sind Selbständige (Ärtze, Anwälte, Ingenieure ...), die nicht gewerblich arbeiten, sie zahlen auch keine Gewerbesteuer.Je nach Umsatz können aber sowohl freiberuflich als auch gewerblich Selbständige "Kleinunternehmer" sein, das hängt vom Umsatz ab und befreit von der Umsatzsteuer. 2.) Schreiben DRV = Sie sind bei diesem Auftraggeber als abhängiger Beschäftigter angestellt (zwischen Auftraggeber besteht ein Referentenvertrag mit Bezahlung, wobei ganz genau Diese Feststellung im Vertrag ist nichtig, sofern der Charakter und die Merkmale des Vertrages dem widersprechen.Definiert ist im Referentenvertrag das es hier um keinen Arbeitsvertrag handelt. Mit den Merkmalen wirst du dich ja schon beschäftigt haben. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wichtig sind die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung, hier eine zufällige Auswahl:
- Weisungsrecht des Arbeitgebers - Eingliederung in die Arbeitsorganisation - Der Arbeitgeber bestimmt über den Ort der Tätigkeit - Die Leistung darf nicht durch eine andere Person erbracht werden - Man ist nur für den einen Arbeitgeber tätig und hat keine anderen Auftraggeber Für eine selbständige Tätigkeit spricht dagegen: - Die vertragliche Leistung ist vollständig im Vertrag niedergelegt - Der Dienstleister kann diese zeitlich, örtlich und nach Art und Weise erbringen, wie er will - Der Dienstleister nutzt eigene Arbeitsmittel und hat eigene Räumlichkeiten - Der Dienstleister ist eine GmbH o.ä. Entscheidend ist das Gesamtbild und die tatsächlichen Verhältnisse, nicht alleine der Vertrag. Daneben gibt es aber auch Selbständige, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen, ohne dass sie Arbeitnehmer sind; dazu sind zum einen Einzelfälle geregelt, zum anderen gehören dazu alle Selbständige mit nur einem Auftraggeber. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10954 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
- Der Dienstleister kann diese zeitlich, örtlich und nach Art und Weise erbringen, wie er will Das ist natürlich bei einem Referenten schwierig, weil ein Vortrag zeitlich und räumlich geplant werden muss. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2095 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Zum Referenten-Dasein gehört aber auch die Erstellung von Unterlagen, die Vorbereitung auf das jeweilige Seminar und so weiter. Es ist ja nicht nur mit dem Vortrag schon abgeschlossen.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
- Der Dienstleister kann diese zeitlich, örtlich und nach Art und Weise erbringen, wie er will Das ist natürlich bei einem Referenten schwierig, weil ein Vortrag zeitlich und räumlich geplant werden muss. Da ist aber schon die Frage: Wird das einseitig durch den Arbeitgeber bestimmt? Ein frei arbeitender Dienstleister wird sich darauf nicht einlassen können. Für einen Arbeitnehmer ist das normal. Ein Handwerkereinsatz wird beispielsweise ebenfalls zeitlich und räumlich geplant. Aber hast Du schon mal versucht, einen Handwerker zu beauftragen, aber Zeit und Ort erst nachträglich einseitig zu bestimmen? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 381 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Das ist eine Sache für einen Sozialversicherungsspezialisten, z.B. einen Rentenberater. Es hat auch nichts damit zu tun, ob du Referent für Berufskraftfahrer oder Gurkenpflücker bist.
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2095 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Na, da bist Du doch direkt prädestiniert!
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:41 |