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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2233 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
ein Freund hat ein deutsches Gebrauchtfahrzeug gekauft, ist aber wohnhaft in Belgien. Er hat dementsprechend ein Ausfuhrkennzeichen beantragt, und das Fahrzeug nach Belgien gefahren. Nun stellt sich die Frage ob ein Freund dieses Fahrzeug doch wieder in Deutschland zulassen kann, oder ob durch das Ausfuhrkennzeichen das Fahrzeug erst wieder "importiert" werden muss. So genau habe ich dazu nichts gefunden. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 482 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Ja, es muss wieder "importiert" werden, dh. das Fahrzeug muss sich auf deutschem Boden befinden.
Eine spezielle Prozedur muss es aber sonst nicht durchlaufen, da die Daten alle noch einige Jahre im System der Behorde gespeichert sind. Also ganz normaler Vorgang wie man auch sonst ein Fahrzeug anmeldet. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
FZ mit amtlichen Kennzeichen sind die Daten im ZFZR grundsätzlich sieben Jahre nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde und seither nicht wieder zum Straßenverkehr zugelassen wurde, zu löschen. Siehe § 72 FZV
-------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7721 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Auch wenn die Daten im Register gelöscht sind kann das Fahrzeug ohne "eine spezielle Prozedur" wieder zugelassen werden, wenn beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorliegen und aus diesen alle für die Zulassung notwendigen technischen Daten hervorgehen.
Fehlende Daten finden sich im Zweifelsfall im CoC; wenn nur dieses alleine vorliegt müsste man noch irgendwie die Erstzulassung mindestens glaubhaft machen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 14:48 |