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> Fahrverbot mit ausländischen Führerschein, war: Führerschein machen während Ordnungswidrigkeitsverfahren
Marsh
Beitrag 14.05.2024, 11:30
Beitrag #1


Neuling
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Liebe Mitglieder,

Ich habe was dummes angestellt und habe mich unter Cannabiskonsum mit dem E-Scooter erwischen lassen. ich musste nur Blut abnehmen lassen und die Polizistin meinte zu mir, dass es zu Bußgeld und evtl. auch zum Fahrverbot kommen könnte.

Ich hatte vor, den Führerschein zu machen und jetzt weiß es nicht ob ich das, bis sich alles erklärt, verschieben soll.
Mein Konsum ist 3 bis 4 mal pro Monat für 2 Monaten und jedes mal nur 3 Züge, weil ich ganz schnell berauscht werde. bei der Kontrolle war ich klar im Kopf aber ein bisschen müde, anhand der Tatsache, dass es 3 Uhr nachts war. Und deswegen wurde ich angehalten

Falls es zum Fahrverbot kommt nachdem ich den Führerscheinantrag gestellt hatte, womit soll ich rechnen? würde ich mich in Problemen stecken, weil ich mit dem Führerschein direkt angefangen habe, nach dem ich kontrolliert wurde?

Ich habe einen ausländischen Führerschein, d.h. ich muss nur die Prüfungen ablegen, d.h. ich kann den Führerschein in zwei Monaten machen. Falls sich die Verfahren bei der Polizei verzögern, und zu einer Entscheidung, erst nachdem ich den Führerschein habe, gekommen werde. könnte den Führerschein entzogen werden?

bekommt die Führerscheinstelle Bescheid auch wenn der Test unter der 3.5ng/ml Grenze lag?
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ulm
Beitrag 14.05.2024, 11:42
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Etwa zwei Wochen nach der Kontrolle würde ich an Deiner Stelle die Sachbearbeiterin bei der Polizei anrufen und nach den Blutwerten fragen: THC und THC-COOH.
Mit diesen beiden Werten kann man Dir dann auch eher sinnvolle Ratschläge geben.

Bis Du die Werte hast, würde ich keinesfalls weiter kiffen, denn wenn Deine Werte zu hoch sind und Du das Kiffen nicht eingestellt hast, verlierst Du viel Zeit bis Du Deinen Führerschein machen darfst.

Wenn Du den Fahrerlaubnisantrag stellst, wirst Du auch gefragt, ob derzeit Verfahren gegen Dich laufen. Dann wird abgewartet, bis die entschieden sind, bevor Dein Antrag weiter bearbeitet wird.
Daher macht es derzeit keinen Sinn, den Antrag zu stellen.

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Marsh
Beitrag 14.05.2024, 13:31
Beitrag #3


Neuling
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Zitat
Mit diesen beiden Werten kann man Dir dann auch eher sinnvolle Ratschläge geben.


fallen die Konsequenzen höher aus, je höher die Werte sind oder je öfter man kontrolliert wird?

Weil die sehr groß variieren laut was ich im Internet gelesen habe?



Zitat
Wenn Du den Fahrerlaubnisantrag stellst, wirst Du auch gefragt, ob derzeit Verfahren gegen Dich laufen. Dann wird abgewartet, bis die entschieden sind, bevor Dein Antrag weiter bearbeitet wird.
Daher macht es derzeit keinen Sinn, den Antrag zu stellen.


Manchmal dauert das zu lange oder wird quasi vernachlässigt, wenn die Werte im Auge des Gutachters niedrig sind.
In dem Fall wie bekomme ich Bescheid, dass die Verfahren zu Ende sind?

Entschuldigung für die komische Fragen aber ich brauch den Führerschein für die Arbeit.
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corneliusrufus
Beitrag 14.05.2024, 13:47
Beitrag #4


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Je nach den Werten , genauer ob es bestimmte Schwellenüberschreitungen gibt, sind die Folgen in der Tat andere. Sie unterscheiden sich ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht. Und im Verwaltungsrecht ob die FEB weitere Maßnahmen ergreifen wird oder eben nicht. Es werden die Konzentrationen pro Einzelfall herangezogen. Daher wäre es ziemlich blöde, wenn du so eine Fahrt wiederholen würdest. Weil dann die Sanktionen und Maßnahmen zunehmen.

Wichtig ist, weil du deine Werte noch nicht kennst, jedenfalls wie vorher gesagt den Konsum vollständig eingestellt zu halten.

Momentan steht noch nicht fest, ob es überhaupt zu einer Begutachtung kommen wird. Wenn die Werte nicht zu hoch sind, wird die FEB bei der erstmaligen erwischten Fahrt auch nichts unternehmen; allerdings wäre dieser Joker dann aufgebraucht.

Und ehrlich, dass du einen FS benötigst, war dir auch schon vor der Fahrt und vor dem Konsum klar.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Marsh
Beitrag 14.05.2024, 13:55
Beitrag #5


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Ist keine Ausrede aber es war mir doch nicht klar, weil ich nicht wusste, dass ein E-Scooter als KFZ betrachtet ist. oder das man schon was mit Führerscheinstelle zu tan haben haben kann ohne zuerst einen FS zu haben unsure.gif


Den Konsum würde ich auf jeden Fall anhalten Wie ihr gesagt habt und werde die Polizei in zwei Wochen anrufen.

Danke sehr
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TAK
Beitrag 14.05.2024, 14:15
Beitrag #6


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das ist aber ziemlich naiv gedacht... zumal mittlerweile sich das ganze eigentlich herumgesprochen haben sollte, dass man auch mit Fahrrad oder E-Scooter den Führerschein verlieren kann... somit natürlich auch eine Sperre zur Erlangung des selben erhalten kann...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Marsh
Beitrag 12.06.2024, 17:07
Beitrag #7


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Zitat (ulm @ 14.05.2024, 12:42) *
Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Bis Du die Werte hast, würde ich keinesfalls weiter kiffen, denn wenn Deine Werte zu hoch sind und Du das Kiffen nicht eingestellt hast, verlierst Du viel Zeit bis Du Deinen Führerschein machen darfst.


Also die Polizei hat endlich angerufen und mir mitgeteilt dass es bei 1,3 ng lag und das über dem Grenzwert von 1,00 ng lag.
Der Polizist meinte dass ich einen Brief bekommen würde in den nächsten paar Tagen.

Wie sieht die Situation jetzt aus?
Ich dachte dass der Grenzwert schon bei 3,5 ng lag und nich ab dem 06.06. eingeführt wurde.
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Der_Veranstalter
Beitrag 12.06.2024, 17:40
Beitrag #8


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Mit ganz einfachen Worten:

Zitat
Ausgenommen von dem neuen Grenzwert sind junge Menschen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit, also in den ersten zwei Jahren nach Erlangung der Fahrerlaubnis. Für sie gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml.


Wie alt bist du genau?

Im Geltungszeitraum des neuen CanG mit dem Scooter ohne im Besitz irgendeiner FE zu sein den U21-Grenzwert gerissen.... Da bist du jetzt der erste, der das geschafft hat. Da muss ich selbst erst forschen.



Wenigstens hat die Werbekampagne der Bundesregierung Früchte getragen, die jungen Leuten zeigen soll, dass sie nicht kiffen sollen.


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Marsh
Beitrag 12.06.2024, 21:20
Beitrag #9


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Ich bin 25

Als ich kontrolliert wurde war das vor der Einführung des neuen Grenzwertes und deshalb jetzt die Frage, ob ich irgendwie das Bußgeld vermeiden kann.

Der Polizist am Telefon meinte zu mir, dass ich jetzt eine Art Zettel ausfüllen und zurückschicken muss, Angaben mit einer Aussage. Wie kann ich das zu meinem Vorteil nutzen, falls aufgrund dessen eine Entscheidung getroffen soll. FALLS es überhaupt möglich ist sowas zu tun.

Auch hätte ich die Frage, ob ich nun den Führerschein beantragen darf oder lieber warten bis das Bußgeld bezahlt ist.

Es wäre super, wenn ich verstehe, wie es jetzt abläuft und ob ein Ordnungswidrigkeit gelöscht wird und ob die Führerscheinstelle Bescheid bekommen wird.
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jan47
Beitrag 13.06.2024, 09:33
Beitrag #10


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> junge Menschen unter 21 Jahren

Ist er ja nicht.

> sowie Fahranfänger in der Probezeit, also in den ersten zwei Jahren nach Erlangung der Fahrerlaubnis.

Hat ja keine FE also ist er auch nicht in der Probezeit.

Da sollte doch der 3.5ng Wert gelten und das Verfahren eingestellt.
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Der_Veranstalter
Beitrag 15.06.2024, 16:28
Beitrag #11


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Zitat (jan47 @ 13.06.2024, 10:33) *
Da sollte doch der 3.5ng Wert gelten und das Verfahren eingestellt.


Jo.

Der TE las sich deutlich jünger, sorry dass ich da auf einen U21 getippt habe.


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rentenberater
Beitrag 15.06.2024, 18:39
Beitrag #12


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Zitat (Marsh @ 12.06.2024, 22:20) *
Wie kann ich das zu meinem Vorteil nutzen, falls aufgrund dessen eine Entscheidung getroffen soll.

Indem du überhaupt nicht antwortest oder maximal deine Personalien angibst.
Es ist ein stadardisiertes Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hattest du weniger als 3,5 ng im Blut passiert nichts, ansonsten gibt es ein Bußgeld. Fahrerlaubnistechnisch hast du damit deinen "Freischuss" verbraucht (wenn es mehr als 3,5 waren). Sonst sollte auch da nichts weiter passieren.

Einzig sinnvolle Aktion im Moment: Werte in Erfahrung bringen (aktiv + passiv)

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Q-Treiberin
Beitrag 15.06.2024, 18:57
Beitrag #13


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Zitat (rentenberater @ 15.06.2024, 19:39) *
Einzig sinnvolle Aktion im Moment: Werte in Erfahrung bringen (aktiv + passiv)
Den aktiven hat er doch schon…. think.gif
Zitat (Marsh)
Also die Polizei hat endlich angerufen und mir mitgeteilt dass es bei 1,3 ng lag



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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Marsh
Beitrag 17.06.2024, 10:47
Beitrag #14


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Zitat
Einzig sinnvolle Aktion im Moment: Werte in Erfahrung bringen (aktiv + passiv)


JA wie der andere Mitglieder gesagt hat, den aktiven Wert habe ich schon 1,3 ng aber vom passiven wurde nicht gesprochen.

Ab wann gilt das neue Gesetz (falls wichtig in Bayern vor allem) ? Und könnten meine Werte anhand des alten Gesetz beurteilt werden, wenn die Kontrolle vor der Einführung der neuen Grenzwerte passiert ist?
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corneliusrufus
Beitrag 17.06.2024, 13:19
Beitrag #15


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Sobald die neuen Werte gelten, also die 3,5 ng/ml-Grenze, erwartet im Juli diesen Jahres, dürfte auch dein Altfall erledigt sein. Manche Ordnungs- und Fahrerlaubnisbehörden wenden bereits im Vorgriff das neue kommende Recht an. Opportunitätsprinzip des Ordnungsrechts und Zweckmäßigkeit im Verwaltungsrecht. Gegenwertig sind jedoch prinzipiell die bestehenden Vorschriften anzuwenden.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Marsh
Beitrag 07.07.2024, 16:33
Beitrag #16


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Also das Schreiben von der Polizeistelle ist vor 2 Tagen angekommen und da steht ob ich mich zu der Sache äußern will oder nicht. Von Euch habe ich mitbekommen, dass ich lieber die Äußerung lassen soll, und so werde ich auch schreiben" Ich möchte mich zu der Sache nicht äußern".

Aber ich hätte noch eine Frage an dich und zwar. Momenten stelle ich den Antrag für die Blaue-Karte bzw. Aufenthaltstitel und da muss man ankreuzen, "Wird in Deutschland derzeit wegen Verdachts auf eine Straftat gegen Sie ermittelt?*".

Was soll man da antworten ohne unnötige Auskunft preiszugeben und Danke im Voraus

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 07.07.2024, 19:52
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Kai R.
Beitrag 07.07.2024, 16:48
Beitrag #17


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Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kannst Du beruhigt „Nein“ ankreuzen.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Marsh
Beitrag 05.08.2024, 17:59
Beitrag #18


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Hallo liebe Mitglieder,

Vor ein Paar Monaten habe ich eine Ordnungswidrigkeit begangen und jetzt ist das Bußgeldbescheid gekommen mit einem 1 monatigen Fahrverbot.

Das Schreiben beschreibt den Fall eines ausländischen Führerscheins, dass ich das als eine Fotokopie an eine bestimmte Email Adresse schicken soll, sodass der Fahrverbot eintritt.

Nun die Frage, soll ich tatsächlich das machen, oder einfach ignorieren, weil ich auf die Begünstigungen nicht verzichten will, dass ich mit meinem ausländischen Führerschein nur die Prüfungen ablegen muss und keine Unterrichtsstunden absolvieren muss, wenn ich in der nähen Zukunft das machen werde.


Vielen Dank für die Hilfe
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Q-Treiberin
Beitrag 05.08.2024, 18:13
Beitrag #19


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Geht es um diese Sache? http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=135778&hl=


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Marsh
Beitrag 05.08.2024, 18:16
Beitrag #20


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Ja genau um dasselbe Ereignis. ich konnte den ursprünglichen Post irgendwie nicht finden, als ich die neue Frage gestellt habe.
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ulm
Beitrag 05.08.2024, 18:51
Beitrag #21


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Die Threads wurden daher verbunden.
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Mart1n
Beitrag 05.08.2024, 21:19
Beitrag #22


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Ich würde an deiner Stelle Einspruch einlegen gegen den Bußgeldbescheid und solange noch herauszögern, bis der neue Grenzwert im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Dann wirst du auch keinen Fahrverbot mehr bekommen nach der neuen Rechtslage.
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durban
Beitrag 06.08.2024, 06:32
Beitrag #23


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Genau.

Aber: wenn das Fahrverbot nicht auf dem ausländischen Führer eingetragen wird, wird es trotzdem wirksam, aber die Fahrverbotsfrist läuft nicht ab. Dann hast Du quasi ein unbegrenztes Fahrverbot.

Aber wie gesagt: Einspruch einlegen.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Marsh
Beitrag 23.01.2025, 18:12
Beitrag #24


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Update:

Ich hatte beim Test einen Spiegel von 1,04 ng/ml wenn ich mich richtig erinnere. Danach bekam ich eine Geldbuße in Höhe von ca. 670€ und einen Monat Fahrverbot . 2 Punkte wurden auch abgezogen.
Tatsächlich haben sie zu dem Zeitpunk die neue Grenze nicht erkannt und ich lag nur 0,05 ng über der Grenze. Ich weiß nicht, ob nun die neue Grenze von 3,5 gilt oder nicht.

Ob es eine MPU oder irgendwas weiteres gibt, erfahre ich dann bei dem Antrag zur Umschreibung nächsten Monat.
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jan47
Beitrag 23.01.2025, 18:21
Beitrag #25


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Hast du das Bussgeld schon bezahlt?

Eine MPU sollte nicht verlangt werden, da es nach aktueller Rechtsprechung keine Grundlage dafür gibt. Du warst Ersttäter, so wie beim ersten mal unter Einfluss von Alkohol fahren, hat man einen "Warnschuss".
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Marsh
Beitrag 25.01.2025, 11:34
Beitrag #26


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Ja Bußgeld bezahlt, ist eine Weile her, im August habe ich es bekommen.

Also die Sache hat insgesamt um die 3 Monate gedauert.

Wegen möglicher Konsequenzen, gibt es was, woarauf ich bei der Umschreibung/Beantragung achten muss?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 10:15