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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 274 Beigetreten: 03.08.2004 Wohnort: Nordbaden Mitglieds-Nr.: 4695 ![]() |
Ich habe bei meinem Rad Dynamo und Lichter durch Batterieleuchten ersetzt, weil ich ein zuverlässiges Licht haben will, an dem man nicht alle paar km rumschrauben muß. Zusätzliche Reflektoren wurden natürlich ebenfalls angebracht. Jetzt stand auf der Verpackung drauf, daß Batterielicht nur bei Mountainbike unter 13kg bzw. Rennrädern unter 11kg zugelassen sei? Den Zusammenhang kann ich leider nicht verstehen. Hat jemand Erfahrung, ob die Polizei drauf achtet? Zumindest in unserem Kaff haben sie das Recht wenig, da fahren auch viele Räder ohne Beleuchtung rum. Aber ich fahre ja neuerdings auch weitere Strecken. Ansonsten ist das Rad mit allen vorschriftsmäßigen Reflektoren ausgestattet. Gruß, David |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22000 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Zitat (Incoming @ 03.10.2004, 22:56) ...Jetzt stand auf der Verpackung drauf, daß Batterielicht nur bei Mountainbike unter 13kg bzw. Rennrädern unter 11kg zugelassen sei? Den Zusammenhang kann ich leider nicht verstehen... Ganz einfach: Beim Fahrrad ist ein DYNAMO vorgeschrieben (außer bei den von Dir genannten Ausnahmen). Hintergrund: Das Licht muss IMMER funktionsfähig sein - und nicht nur dann, wenn Du zufällig Ersatzbatterien dabeihaben solltest... Bei einem Auto baust Du ja auch nicht die Lichtmaschine ab und Batterieklemmleuchten dran ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
Die Polizei achtet eigentlich nur sehr wenig auf korrekte Fahrradbeleuchtung. Und wenn sie doch mal zufällig kontrollieren, sind sie meistens schon zufrieden, wenn überhaupt eine funktionierende Beleuchtung vorhanden ist. Ausnahmen davon kann es natürlich geben, insbesondere bei Schwerpunktkontrollen... aber darauf würde ich es ankommen lassen.
Hast Du die Dynamobeleuchtung noch? Falls ja, behalte sie - sollte Dir mal ein schlechtgelaunter Polizist die Auflage machen, Dein Rad korrekt ausgeleuchtet ![]() ![]() ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#4
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Zitat (Janus @ 03.10.2004, 23:29) Die Polizei achtet eigentlich nur sehr wenig auf korrekte Fahrradbeleuchtung. Und wenn sie doch mal zufällig kontrollieren, sind sie meistens schon zufrieden, wenn überhaupt eine funktionierende Beleuchtung vorhanden ist. Ausnahmen davon kann es natürlich geben, insbesondere bei Schwerpunktkontrollen... aber darauf würde ich es ankommen lassen. Hast Du die Dynamobeleuchtung noch? Falls ja, behalte sie - sollte Dir mal ein schlechtgelaunter Polizist die Auflage machen, Dein Rad korrekt ausgeleuchtet ![]() ![]() ~ Janus Jepp, die habe ich noch. Danke für die Hinweise. Naja, die Dynamobeleuchtung funktioniert in der Praxis viel schlechter als die Batterien, insbesondere wenn der dynamo an so einem externen Klemmhalter hängt. Ich mußte den alle 3km nachziehen zum Schluß, und da war das Teil auch total verbogen. Außerdem reißen die Kabel oft raus, weil sie oft nur geklemmt sind (bei 0,75mm^2 Kabel). Daher ist doch bei einem Fahrrad mit Batterieleuchten die Beleuchtung viel eher funktionsfähig, als bei einem Dynamo? Zumal man ja weiß, wieviel man fährt, und danach akkus mitnehmen kann.. Und wieso die Ausnahmen? Benötigen Rennräder und MTBs kein "funktionierendes" Licht? Naja, egal, danke nochmal! ;-) Gruß, David |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Zitat (Guest @ 04.10.2004, 06:35) Und wieso die Ausnahmen? Benötigen Rennräder und MTBs kein "funktionierendes" Licht? die ausnahmeregelung für Mountainbikes gibt es (noch?) gar nicht, siehe StVZO § 67 (lichttechnische einrichtungen an fahrrädern), dort sind nur rennräder bis 11 kg ausgenommen. das liegt daran, das derartige räder oft von rennfahrern im training benutzt werden. man wollte damit vermutlich das trainieren unter (annähernd) wettbewerbsbedingungen ermöglichen. (ausserdem läuft der dynamo auf den dünnen rennradreifen noch schlechter) für alle anderen radfahrer sieht es so aus, das batterielicht nur als zusätzliche beleuchtung zulässig ist. Zitat Naja, die Dynamobeleuchtung funktioniert in der Praxis viel schlechter als die Batterien, naja, das hängt von der qualität des dynamos ab. ich fahre derzeit einen AXA HR und bin sehr zufrieden. imho der beste, derzeit erhältliche, zugelassenen seitenläufer. aber auch die walzendynamos von Union oder Sanyo fand ich immer sehr zuverlässig.(ich bin aber letzendlich der meinung, das auch eine batteriebeleuchtung heutzutage zugelassen sein sollte, auch als alleinige lichtquelle. ggf. kann man ja das mitführen von ersatzbatterien vorschreiben) -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 274 Beigetreten: 03.08.2004 Wohnort: Nordbaden Mitglieds-Nr.: 4695 ![]() |
Zitat (Arthur Dent @ 04.10.2004, 13:36) Zitat (Guest @ 04.10.2004, 06:35) Und wieso die Ausnahmen? Benötigen Rennräder und MTBs kein "funktionierendes" Licht? die ausnahmeregelung für Mountainbikes gibt es (noch?) gar nicht, siehe StVZO § 67 (lichttechnische einrichtungen an fahrrädern), dort sind nur rennräder bis 11 kg ausgenommen. das liegt daran, das derartige räder oft von rennfahrern im training benutzt werden. man wollte damit vermutlich das trainieren unter (annähernd) wettbewerbsbedingungen ermöglichen. (ausserdem läuft der dynamo auf den dünnen rennradreifen noch schlechter) für alle anderen radfahrer sieht es so aus, das batterielicht nur als zusätzliche beleuchtung zulässig ist. Zitat Naja, die Dynamobeleuchtung funktioniert in der Praxis viel schlechter als die Batterien, naja, das hängt von der qualität des dynamos ab. ich fahre derzeit einen AXA HR und bin sehr zufrieden. imho der beste, derzeit erhältliche, zugelassenen seitenläufer. aber auch die walzendynamos von Union oder Sanyo fand ich immer sehr zuverlässig.(ich bin aber letzendlich der meinung, das auch eine batteriebeleuchtung heutzutage zugelassen sein sollte, auch als alleinige lichtquelle. ggf. kann man ja das mitführen von ersatzbatterien vorschreiben) Eine Ausnahmeregelung für Straßenrennen? Darf ich dann an meinem Auto auch Beleuchtung entfernen um für eine Rallye trainieren zu dürfen?? *fg* Manchmal frage ich mich, was die dabei denken.. Ich kenne die Dynamos nur als Seitenläufer. Wo bekommt man die anderen her? Hast du zufällig einen Link? Wäre ja auch eine Alternative. Der Dynamo selber ist bei mir weniger das Problem, vielmehr taugt die Halterung nix. Und das hatte ich bisher bei jedem Fahrrad :-( Gruß, David |
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#7
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Ultimative, aber teure Lösung : ein guter Nabendynamo 1
ach, kann mir jemand so ein Ding günstig einspeichen..... ![]() -------------------- |
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#8
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Zitat (Incoming @ 08.10.2004, 09:36) Ich kenne die Dynamos nur als Seitenläufer. Wo bekommt man die anderen her? Hast du zufällig einen Link? Wäre ja auch eine Alternative. sollte ein guter fahrradfachhändler besorgen können, aber schau auch mal hier: gute Seitenläufer noch mehr seitenläufer und 2 nabendynamos vitelli aus der schweiz aht den Union-walzendynamo im programm und den Speichendynamo von FER (und weitere seitenläufer und nabendynamos) siehe katalogseiten 27-50. nochmal die Union-Walze in deutschland wird der Union-dynamo nun unter dem markennamen 'Basta' verkauft (union war pleite und wurde verscherbelt.) eine quelle für den Sanyo finde ich gerade leider nicht (schade, der war meiner meinung nach besser als der Union, schien mir robuster zu sein. Sanyo Dynapower hieß der, vielleicht findet man den evtl. mal auf ebay oder so) gefahre hab ich selber bisher den Union (praktisch mit der fernbedienung, hatte seinerzeit probleme mit der abnutzung der walze, das wurde aber geändert), den Sanyo (würde ich auch nochmal kaufen, s.o.) und derzeit aktuell den AXA HR traktion (mit gummierolle; seitenläufer), der imho fast an die leistung eines walzendynamos rankommt. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Ich wäre froh wenn überhaupt jedes Fahrrad eine Beleuchtung drann hätte.Und für den Zustand der Batterien gibt es Kontrollleuchten.Da braucht man keine Ersatzbatterien mitnehmen.
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Zitat (Guest @ 09.10.2004, 13:39) Ich wäre froh wenn überhaupt jedes Fahrrad eine Beleuchtung drann hätte.Und für den Zustand der Batterien gibt es Kontrollleuchten.Da braucht man keine Ersatzbatterien mitnehmen. Schön, dass mir die Kontrollleucht dann, wenn sie´s anzeigt, auch Ersatzbatterien holen geht, weil ich noch 20km vor mir habe ![]() -------------------- |
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#11
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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.10.2004, 23:26) Bei einem Auto baust Du ja auch nicht die Lichtmaschine ab und Batterieklemmleuchten dran ![]() Wenn das Licht mit Batterieleuchten besser wäre, würde deine Überlegung vielleicht anders aussehen. ![]() Abgesehen vom besseren Licht: Ich habe schon Dynamos gehabt, die haben nicht solange gehalten, wie die Batterien meiner jetzigen Batteriebeleuchtung und wenns nicht funktioniert, steht man bei beidem im Dunkeln. ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#12
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Zitat Schön, dass mir die Kontrollleucht dann, wenn sie´s anzeigt, auch Ersatzbatterien holen geht, weil ich noch 20km vor mir habe rofl1.gif Daran sieht man das du keine Ahnung von der heutigen Fahrradbatteriebeleuchtung hast.Wen die Kontrolleuchte angeht kannst du noch dicke 20 km fahren (wenn du nicht langsamer als ein Fußgänger bist).Und nach der Batteriemitnahmetheorie müßten Fahrradfahrer mit Dynamobeleuchtung auch immer Ersatzglühlampen mithaben.Ist aber genausowenig vorgeschrieben.Wenn die Beleuchtung am Fahrrad wirklich mal durch irgentwas ausfällt,kann man es immernoch auf dem Fußweg schieben.Ergo: Tnixm wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ......... ![]() |
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#13
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Zitat (Guest @ 10.10.2004, 13:49) Wen die Kontrolleuchte angeht kannst du noch dicke 20 km fahren blöd nur, wenn's nach hause noch 40 km sind ![]() Zitat Und nach der Batteriemitnahmetheorie müßten Fahrradfahrer mit Dynamobeleuchtung auch immer Ersatzglühlampen mithaben ist zwar nicht vorgeschrieben, ich hab aber immer welche bei. kann ich auch jedem nur empfehlen, besonders wenn man auch weite strecken abseits von bahnlinien fährt und man nicht kilometerweit zum nächsten bahnhof oder nach hause latschen möchte.Zitat Ergo: Tnixm wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ......... ![]() ![]() -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
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Gast_Guest_* |
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#14
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Danke für eure Links!
Werd mir das mit dem Dynamo mal überlegen, ist halt teuer.. Ich lade meine Batterien vorher auf, wenn ich längere Strecken fahre.. allerdings ist die Leuchte von Prophet (scheint wohl ne Billigmarke zu sein - Schläuche sind auch net besonders) nicht so toll zu sein, geht aus, obwohl Batterien noch ca. 50% voll sind.. Gruß, David |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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Gast_RobertNull_* |
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#16
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![]() Hallo, ich habe soeben bei Jump-Radio gehört, dass ab nächsten Jahr für alle Fahrräder Batteriebeleuchtung erlaubt ist. Wo die das her haben, bekomme ich noch raus, aber wenn es im Rundfunk verbreitet wird, dann würde ich davon ausgehen, dass es stimmt. Gruß |
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Zitat (RobertNull @ 13.10.2004, 06:49) ich habe soeben bei Jump-Radio gehört, dass ab nächsten Jahr für alle Fahrräder Batteriebeleuchtung erlaubt ist. batteriebeleuchtung ist bereits heute für alle fahrräder zulässig. allerdings muß man trotzdem eine dynamo-beleuchtung haben, wenn man nicht ein rennrad bis 11kg hat. die ausnahme soll ab 2005 auch auf mountain-bikes bis 13kg ausgedehnt werden, aber andere fahrräder müssen meines wissens nach auch weiterhin dynamobeleuchtung aufweisen. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 ![]() |
Ich frage mich nur ob das wirklich so kleinlich kontrolliert wird und ob nicht der Polizist zufrieden ist, dass man überhaupt ein Licht dran hat ...
-------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (RobertNull @ 13.10.2004, 06:49) ich habe soeben bei Jump-Radio gehört, dass ab nächsten Jahr für alle Fahrräder Batteriebeleuchtung erlaubt ist. Das kam sogar in der ZDF-Heute-Sendung um 19.00 Uhr. Die Änderung der StVZO soll im Laufe des Jahres kommen und 2005 in Kraft treten. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_SOLAR_* |
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Beitrag
#20
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An meinem alten Klepper (Hollandrad) habe ich zwei Dynamos, einen vorne und einen hinten. Einer betreibt eine normale Halogenfrontleuchte und das normal rote Rücklicht, der andere versorgt eine zweite normale Frontleuchte, die ich in Höhe der Nabe angebracht habe sowie ein altes, sehr kräftiges Rücklicht in Sattelhöhe. Auf allen Lampengehäusen ist eine K-Nummer. Bislang hat noch kein Polizist gemeckert. Generell ist es leider so, dass die StVO für Radfahrer mit der Wattbeschränkung/Lampe quasi ein Funzelrücklicht vorschreibt. Aber ich hab noch keinen Polizisten erlebt, der mein Rücklicht aufschrauben wollte, um festzustellen, ob da wirklich keine stärkere Lampe drin ist (§67 StVZO (10)) ...
Die Verkabelung darf auch mehr als 0,75 mm Querschnitt haben. Von wegen §67 StVZO: Der Dynamo muss mindestens 3 Watt (also ggf. auch mehr) Leistung haben, Nennspannung 6 Volt. Die niedrigere Position der Zweitfrontleuchte hat quasi legale Fernlicht-Eigenschaften und lässt flache Hindernisse auf der Straße nachts wesentlich besser/früher erkennen: Zitat §67 StVZO (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Daher ist es für legales Fernlicht günstiger, diesen tiefer zu positionieren --> flacher Winkel, gestreckter Lichtkegel. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.08.2025 - 16:34 |