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> Maßregel, Cannabis Führerschein, Maßregel MPU, Führerschein
Alex253
Beitrag 24.04.2024, 15:31
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag liebe Forumsgemeinde,
zuersteinmal möchte ich sagen das ich den Rat der Mitglieder hier sehr schätze und seit einigen Wochen stiller Mitleser bin. Vielen Dank für eine Mühe und Arbeit.

Nun zu mir, ich bin 30 Jahre alt, habe mich bis vor 3 Jahren im kriminellen Milieu aufgehalten und dadurch einiges an Straftaten verübt. Ich bin damals 2015 für 2 Jahre 2 Monate in Haft gelandet (keine Drogenstraftaten). 2014 wurde ich mit dem PKW erwischt mit 3.8ng und 55passiv Cannabis und bekam ein ärzliches Gutachten, 2 Urinscreenings die negativ waren aber es wurde ein regelmäßiger Konsum festgestellt - also Führerscheinentzug.
Vor der Haft wurde bei einem Freund von mir etwas 2 Gramm Cannabis gefunden und ich habe davon ebenfalls einen Eintrag bei der Führerscheinbehörde.
2017 würde ich angeklagt wegen Handel mit Amphetamine, es wurde nichts gefunden noch wurde ich beim Konsum erwischt. Es kam nichteinmal zum Gericht und wurde fallengelassen. Davon existiert ebenfalls ein Eintrag bei der Führerscheinbehörde.
Nun habe ich ebenfalls 2017 meine letzte Straftat begangen dies war ein Raub unter Alkoholeinfluss. Die Gerichte und das komplette Verfahren zog sich bis 2021 und ich musste im Juli 2022 eine Therapie im Maßregelvollzug nach §64 antreten. Seit diesem Tag bin ich trocken, nehme keine Drogen, rauche nicht und habe mich im Sport gefunden.
Ich habe mein Leben auf den Kopf gestellt, 80kg abgenommen, meine Ausbildung zum Industriemechaniker beendet und wohne seitdem mit meiner Frau in einer Wohnung und gehe meiner Arbeit nach. Von märz 2023 bis September 2023 war ich im betreuten Wohnen und seit Januar 2024 bin ich aus der Maßregel entlassen auf Bewährung und habe Führungsaufsicht.
Im Rahmen der Führungsaufsicht habe ich die Weisung 6 Urinscreenings (Alkohol und Drogen) zu machen. Im März habe ich die erste abgegeben. Ebenfalls gehe ich in eine Selbsthilfegruppe.
Nun habe ich mich bei der Führerscheinbehörde erkundigt wegen meinem Führerschein, diese sagte mir das ich im Rahmen des neuen CanG den Führerschein zurück bekommen werde aber einen Antrag stellen muss.
Sehtest und Erste Hilfe sowie Passfoto liegt alles bereit doch ich mache mir Sorgen wegen der Therapie. Bis jetzt weiß die Führerscheinstelle nicht von der Therapie.

Ist es möglich das die Führerscheinbehörde wegen der Therapie sagt, das ich trotzdem eine MPU machen muss? Sie bekommen das ja sowieso mit durch das Führungszeugnis zwingend mit.
Ich war ansonsten nie im Straßenverkehr auffällig oder wurde nie mit Drogen erwischt. Die zwei Einträge aus 2015 spielen keine Rolle meinte er da ich nur dabei war (Polizeibericht hatte er auch).

Liebe Grüße und danke für eure Hilfe.
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gruenerTeich
Beitrag 24.04.2024, 15:44
Beitrag #2


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Ja, wegen des Aufenthaltes in der Entziehungsanstalt ist die MPU verpflichtend.
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Alex253
Beitrag 24.04.2024, 16:02
Beitrag #3


Neuling


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Das sind natürlich keine guten Neuigkeiten. Nach Therapie ist 12 Monate Abstinenznachweis zwingend erforderlich oder? Also muss ich wohl noch solange geduldig sein.
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gruenerTeich
Beitrag 24.04.2024, 16:25
Beitrag #4


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So ist es. Bei glaubhafter sehr langer Abstinenzdauer (mehrere Jahre) muss es aber keine Nachweise für ein ganzes Jahr geben, aber konkreter müsste ich nochmal in die Buk schauen. Eventuell weiß ein anderer Forenteilnehmer da Genaueres zu sagen.
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Alex253
Beitrag 24.04.2024, 16:33
Beitrag #5


Neuling


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Alles klar. Eventuell schreibt noch jemand.

Ich habe noch eine Frage.
Nach 10 Jahren muss man die Prüfungen ja wiederholen, bei mir ist dieses Jahr das 10 Jahr ohne Führerschein.

Muss ich wenn ich 12 Monate Abstinenznachweis bis ca. April nächsten Jahres dann die Prüfungen neu ablegen oder zahlt die Zeit bis zur Antragstellung?

Danke für deine Antworten.
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gruenerTeich
Beitrag 24.04.2024, 16:59
Beitrag #6


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Aus Kriterium A1.3.14:

Liegt der letzte bekannte Alkoholkonsum bereits viele
Jahre zurück, ist die alkoholabstinente Lebensweise aus den übrigen Befunden nachvollziehbar abzuleiten und wird durch stabilisierende Veränderungen gestützt, so
liegen Nachweise für Alkoholabstinenz noch mindestens für sechs Monate vor der Begutachtung vor.


Es könnte also auch mit weniger als ein Jahr funktionieren, aber wetten würde ich darauf nicht.

Die Prüfungen wirst du neu machen müssen.
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Alex253
Beitrag 24.04.2024, 17:31
Beitrag #7


Neuling


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Schlimmer kann es nicht werden. Ich denke ich werde versuchen mit 6 Monaten Abstinenznachweis im Oktober zur Begutachtung zu gehen und alle meine Unterlagen von der Therapie mitnehmen, diese sind durchweg alle positiv. So spare ich mir eventuell die Prüfungen.
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gruenerTeich
Beitrag 24.04.2024, 17:40
Beitrag #8


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Mach doch jetzt rückwirkend AN mittels Haaranalyse, dann hast du schon mal drei Monate. Warst du eigentlich wegen Alkohol oder Drogen in Therapie?
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Alex253
Beitrag 24.04.2024, 17:46
Beitrag #9


Neuling


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Das Problem ist ich habe kurze Haare, bis Oktober hätte ich 7 Monate Nachweise per Urinscreenings. Im März hatte ich die erste Abgabe.

Ich war wegen Alkohol in Therapie. Ich habe allerdings bei Gelegenheit auch Cannabis und Amphetamine konsumiert das habe ich in der Therapie auch gesagt da ich wirklich etwas verändern wollte.

Ist es schlau seine ganzen Unterlagen zu offenbaren?
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ulm
Beitrag 24.04.2024, 17:49
Beitrag #10


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Du wirst bei der MPU Deinen Therapiebericht vorlegen müssen.
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gruenerTeich
Beitrag 24.04.2024, 17:54
Beitrag #11


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Und darfst dann wegen Konsum harter Drogen höchstwahrscheinlich auf 12 AN gehen und AN für Alk und Btm sammeln
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Alex253
Beitrag 24.04.2024, 17:57
Beitrag #12


Neuling


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OK alles klar, damit hab ich kein Problem. Wie gehe ich jetzt am besten vor um meinen Führerschein so schnell wie möglich zu bekommen.

Ich könnte am Montag den Antrag abgeben beim Rathaus dann warte ich auf die MPU Fragestellung der FEB.
Macht es viel Sinn mit 6 Monate AN in die MPU zu gehen, in meinen Therapieberichten steht überall das jede Urinkontrolle negativ war und ich habe eine sehr gute Prognose aus dem Maßregelvollzug bekommen.

Oder sollte ich sicherheitshalber erst mit 12 AN zur MPU gehen?
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