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> Fragestellung MPU - Cannabis oder Medizinal Cannabis?
RosaSeifenblase
Beitrag 23.04.2024, 18:13
Beitrag #1


Neuling


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Einen schönen guten Abend in die Runde smile.gif

ich hätte eine für mich sehr wichtige frage - leider wurde ich trotz intensiver google-suche nicht ganz fündig, sodass ich es nun einmal hier versuche.

Folgender Sachverhalt:
FE Erwerb 2009 - wg vorfahrtsverstoss verlängerte ptobezeit - 2013 wg minimalwerten FE Entzug wg minimalem thc wert inkl Strafverfahren und sperre

MPU 2018 erfolgreich

Falls es relevant ist - fest im Berufsleben (10;Jahre gleicher Betrieb/ allein erziehend kind 6 jahre)

Nun habe ich auf Grund vor Angst vor Stigmatisierung und auch weil ich von den telenediziniern nichts halte, den Fehler begangen, mit einer Bedarfs Eigenmedikation zu starten.

Voeher/Nebenher habe ich über die letzten jahre alle gängigen
Behandlungen gegen meine bestehenden Diagnosen mit wenig Erfolg und tw starken nw behandeln lasse.
(Deutliche HWS Osterchondrose, adhs, ptbs, starke schlafstörungen)

Ende 11/2023 kam ich dann mittags in eine allgemeine Verkehrskontrolle- auf grund meiner pupillenreaktion nahm alles seinen Lauf und es kam zur Blutentnahme da ich den urintest natürlich verweigerte. die verschrieben, ordnungsgemäß eingenommen Medikamente habe ich genannt - cannabis natürlich verneint und auch die Uk abgelehnt.
Die Tests habe ich alle mitgemacht und die Beamten inkl arzt sagten einstimmig - keinerlei sonstige ausfallerscheinungen
Für Ritalin und auch dalmadorm (benzo mit langer hwz ärztlich nach bedarf) konnte ich direkt eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Musste meine Autoschlüssel 24h da lassen und durfte dann gehen.

Weil ich ja wusste, was mir blüht habe ich aus Angst direkt einen Anwalt eingeschaltet und 1000e abbezahlt, da ich keine rechtschutz habe. sad.gif

Parallel habe ich im Dez 2023 dann einen super Neurologe gefunden, bei dem ich seit dem nun offiziell cannabis Patient bin inkl regelmäßiger vor Ort Termine und Überwachung.
Auch die Einnahmeanweisung befolge ich peinlich genau.
(Seit 12/2023 immer aktuelle Bescheinigung zum Führen eines kfz unter Medikation , + bis heute lückenlose rezepte)
Noch kein Antrag auf KÜ bei der KK - soll aber noch passieren

Nun hat die Polizei ende Januar 2024 meinem Anwalt die Werte mitgeteilt (bis heute habe ich nichts schriftlich)

THC aktiv ca 15ng / hydroxy ang niedrig aber vorhanden/ THC-COOH 98ng
Außerdem wurden "nicht psychaktiv wirksame abbauprodukte" von benzodiazepinen gefunden.

Vor 2 Wochen bekam ich dann auf Nachfragen endlich von meinem Anwalt die erlösende info:
Staatsanwaltschaft hat die Sache am 01.03. wohl an die bußgeldstelle abgegeben, da kein verkerhsgefährdendes Verhalten nachweisbar war.

Schriftlich habe ich da nur die eine Seite vom Anwalt per Mail erhalten wo das drauf steht.

Einen Bußgeldbescheid oder sonstige Info direkt noch nichts erhalten.

Nun sagte mein Anwalt telefonisch wir könnten gegen den Bußgeldbescheid dann Wiederspruch einlegen...
Aber hätte der denn überhaupt irgend eine realistische Chance auf Erfolg?
Ich denke ja fast, dass ich da nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen bin (im Gegensatz zu 2013 mit weit geringeren Werten damals!)
Patient wurde ich erst einen Monat später, sodass das ja kein Argument sein kann...oder?
Mein Anwalt sagt aber es könnte klappen, da ich nicht mal 1 Monat später bescheinigt bekam, unter Einfluss von thc fahren zu dürfen und eben auch keine verkehrsgefährdung festgestellt wurde...
Grundsätzlich weiß ich ja, dass ich Ordnungswidrig gehandelt habe - bzw sehe das ja an der Stelle ein.
Daher neige ich fast dazu, die Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot hinzunehmen- zumal ich wie bereits erwähnt keine rechtschutz habe und alle Kosten für Anwalt etc privat tragen muss.
Hat hier jemand einen Tipp?

Auch im Hinblick zu meiner 2. Frage bzw in Voraussicht zu dem was ja noch kommt ...

Natürlich wird mein Levelendgegner ja die Führerscheinstelle sein - das ist mir bewusst

Nun ist es ja so, dass ich 2018 eine cannabis mpu hatte und zum Zeitpunkt des vergehens noch keinen offiziellen Patientenstatus hatte.

Kann die Führerscheinstelle dann eine MPU wg Cannabis verlangen oder muss die Fragestellung auf medizinal cannabis und die Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit angepasst werden?

Und sind "nicht psychoaktive abbauprodulte" von ärztlich verordneten Schlafmitteln/Benzos (die nachweislich nur bei Bedarf und ohne Sucht eingenommen wurden) relevant für dir FE Behörde?
Seit der ärztlich verordneten Einnahme von medizinal cannabis mussten weder benzodiazepinhaltige schlafmittel noch opiod haltige Schmerzmittel (bei der Kontrolle nicht um Blut und der Behörde auch nicht bekannt weil eben nur bedarf!)

Ich bin wirklich verzweifelt weil ich zum einen natürlich mit Job & kind auf die FE angewiesen bin und zum anderen muss ich finanziell schon schauen wie ich das alles Stämme- daher auch die frage ob ihr wirklich einen Wiederspruch gegen die owie riskieren würdet oder euch das Geld für Anwalt und Wiederspruch lieber für die FE Behörde und Gutachten aufheben würdet

An alle die bis hier her gekommen sind - danke fürs lesen - ist doch sehr lag geworden XD

Freu mich jedenfalls über jeden Tipp und jede Erfahrung smile.gif

LG

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2024
Beitrag 23.04.2024, 21:33
Beitrag #2


Neuling


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Auf jeden Fall bist du, nachdem du im November erwischt wurdest, relativ clever vorgegangen.
Fakt ist, dass in deinem Blut THC und ein Abbauprodukt eines Benzodiazepins gefunden wurden, was im Straßenverkehr beides nicht gut ist - kombiniert schon mal gar nicht.
Für die Abbauprodukte des Benzodiazepins hattest du zu dem Zeitpunkt ein offizielles Attest, für THC erst ein Monat später, das hast du gut gemacht, sehr zeitnah.
Darüber hinaus ist THC als weiche Droge mittlerweile sogar legalisiert - außerhalb des Straßenverkehrs und angeblich auch bis 3,5ng im Straßenverkehr.
Jetzt stellst du die Frage, ob du gegen das Bußgeld vorgehen sollst.

Da du keine Rechtsschutzversicherung hast, wird der Anwalt aber einiges kosten, wenn er weiter für dich tätig sein soll.
Plus ist die Begründung, dass du ja jetzt Medizinalcannabis hast, auf dünnem Boden, da du zum Zeitpunkt der Tat kein Medizinalcannabis hattest.
Eventuell könntest du ja sagen, dass du den Termin für den Neurologe im Dezember schon im Oktober ausgemacht hast oder so eine Story.

Hättest du eine Rechtsschutzversicherung, einen gewieften Anwalt und einen langen Atem bzw. Bock auf große Auseinandersetzungen, würde ich gegen das Bußgeld und die Strafe vorgehen.
Müsstest dann halt paar Atteste ranbringen, eine gute Story erzählen und alles schlüssig und nachvollziehbar begründen. Theoretisch kann es funktionieren.
Allerdings könnte das auch schief gehen - ohne Rechtsschutz wäre das zusätzlich verbranntes Geld.
In deinem Fall wäre es allerdings wahrscheinlich besser die Strafe zu bezahlen und sich darauf einzustellen, dass die Fahrerlaubnisbehörde von dir ein ärztliches Gutachten verlangen wird.
Mit entsprechenden Attesten und schlauem Verhalten wirst du das bestehen und kommst mit einem blauem Auge davon.
Also ich würde den Rest der Angelegenheit ohne Anwalt versuchen hinzukriegen und nett zur Fahrerlaubnisbehörde sein.

geschätzte Gesamtkosten für das alles: bisherige Anwaltskosten + Bußgeld für Bußgeldstelle + 1 Monat Fahrverbot + fachärztliches Gutachten für Führerscheinstelle

Auf jeden Fall wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit den Führerschein behalten können.
Du wirst mit Attesten die Abbauprodukte des Benzodiazepins begründen müssen und eventuell Fragen zu Medizinalcannabis beantworten müssen, schätze ich mal.
Wenn du viel Pech hast, könnte die Führerscheinstelle auch eine MPU anstelle eines ärztlichen Gutachtens fordern.
Aber dagegen könntest du ja dann vorgehen mit der Begründung, dass alles ärztlich verordnet sei und du zu einem fachärztlichen Gutachten bereit wärst.
Das spart dir dann Geld und es ist auch weniger umfangreich und leichter zu bestehen.
Ist zwar schon kritisch, aber wenn du geschickt vorgehst, gehst du mit einem blauen Auge aus der Geschichte raus.
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MsTaxi
Beitrag 24.04.2024, 00:23
Beitrag #3


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@RosaSeifenblase

Die Kostenübernahme würde ich als erstes anleiern, das spart auf alle Fälle Geld, das su anderswo besser gebrauchen kannst. Du wärst wohl übrigens "unsere" erste Medizinal-MPU bisher (so alt ist die Neufassung der BuK halt noch nicht).

Folgendes könnte, wenn wir die THC-Vorgeschichte mal völlig außer Acht lassen, als Maximum auf dich zukommen: Ein äG, in dem es um deine Krankheiten geht und ob THC eine erfolgversprechende Therapie dagegen wäre. Ob du auch verlässlich deiner Verschreibung folgst aktuell, ob die Dosis so okay ist... usw. usf.

Darauf folgend käme eine MPU, wohl mit Drogen- und Medizinal-Fragestellung, auf alle Fälle aber mit M-Fragestellung. Da geht es dann darum, dass du unter deiner normalen THC-Dosis stehend die MPU machst. Erst wird geprüft, ob du das ausreichend genommen hast, also insgesamt die normale Labordiagnostik gemacht. Die Leistungstests sollen dann sicherstellen, dass deine normale Berauschtheit deine Fahrleistungen wohl nicht negativ beeinflussen wird. Und dann kommt auch hier das psychologische Gespräch, das wohl in so einem Fall noch anspruchsvoller sein könnte.

An deiner bisher dargestellten Geschichte hat es einen Haken: dein Neurologe war vielleicht etwas vorschnell bei der Attestierung der Unbedenklichkeit deiner Fahrfähigkeit. Nach nur vier Wochen ist das noch eher schwer zu beantworten.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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RosaSeifenblase
Beitrag 24.04.2024, 05:59
Beitrag #4


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Zitat (MsTaxi @ 24.04.2024, 01:23) *
[...]


Guten Morgen,

Vielen, lieben Dank für deine ausführliche Antwort smile.gif
Da hab ich gleich einen kleinen Hoffnungsschimmer.

Wenn es auf eine MU raus laufen würde wäre ich absolut zufrieden - zumal das ja auch auf mich zugekommem wäre, wenn ich da schon Patient gewesen wäre.

Und das sdie FEB meine Fahrtauglichkeit unter Medikation testen möchte finde ich sogar richtig und wichtig (dann wäre endlich alles offiziell und ich muss mich nicht jeden Tag wie ein vetbrecher fühlen weil ich Medikamente nehme die mir helfen)... hab ja selber ein kind und möchte nicht dass es von irgendeinem berauschten Autofahrer überfahren wird!!!

Die Legalisierung jetzt weiß ich gar nicht ob sie mir wirklich hilft - ich darf aus medizinischen Gründen weder anbauen noch einem Club beitreten ...Außerdem halte ich mich an meine verordnete Konsumform per vape da eine Abweichung eben einen Medikamenten Missbrauch darstellen würde.
Auch muss ich meine Medikamente weiterhin ausschließen via Rezept aus der Apotheke holen um meinen Patientenstatus nicht zu gefährden.

Gleichzeitig kommen seit dem 01.04. Viele freizeitkonsumenten um die Ecke, die sich via telemedizin oder sonst wo cannabis verordnen lassen (zeigt sich an den überforderten online Apotheken usw)

Nehme an das entgeht auch der Behörde nicht....

Nun hab ich natürlich bedenken mit denen - auch auf grund meiner Vorgeschichte- über einen kamm gescherrt werden.
Die Stigmatisierungs angst hat mich ja erst in diese blöde situation befördert sad.gif

Zusätzlich ist die Besonderheit bei mir, dass ich an der bayrisch/hessischen Grenze lebe.
Das vergehen war in Hessen (wo ich damals auch mpu gemacht habe)
Wohne aber seit 2020 in Bayern also ist für die owie Hessen zuständig und für die fahrerlaubnissache Bayern-.-*

Überall lese ich, dass Bayern eben sehr streng ist.
Kann mir meine Vorgeschichte denn auf die füsse fallen?
Meine Diagnosen (auch adhs) habe ich seit 2020 - mein Arzt sagte damals dass auch mein voran gegangenen cannabiskonsum höchstwahrscheinlich schon eine Art eigentherapie dargestellt hat.

Weisst du denn auch, wie lange es ca dauert bis überhaupt mal was schriftlich bei mir ankommt?
Der aktenvermerk von der Staatsanwaltschaft, dass es an die Bußgeldstelle geht und eingestellt wird ist vom 01.03.24

Wg der KÜ wollten wir 1/2 Jahr Therapie als Nachweis durchführen- hier ist es wohl auch tw nicht immer einfach und es muss vor dem sozialgericht geklärt
Macht es Sinn proaktiv auf die FE Behörde zuzugehen um die Sache "schnellstmöglich" hinter mich zu bringen?

Mein Neurologe hat unter Medikation div reaktionstests durchgeführt bevor er mir die Bescheinigung ausgestellt hat.
Gleichzeitig war ich ja ehrlich und er wusste dass ich vorher eigenmedikation betrieben habe- also eine gewisse toleranz vorhanden ist.
An der Stelle ist es mir wichtig zu erwähnen, dass ich weder Alkohol trinke, noch auf die Idee kommen würde ein kfz zu führen wenn ich körperlich oder geistig nicht in der Lage dazu bin.

Meine Medikamente (damals noch eigenmedikation) versetzen mich erst in die Lage konzentriert und aufmerksam zu fahren. Denke bei dem genannten thc gehalt und der Entscheidung der Staatsanwaltschaft weil eben keinerlei ausfallerscheinungen/gefährdendes Fahrverhalten Vorlage, sagt das ja schon auch ein wenig aus....

Was mich etwas irritiert sind die Werte, die ich vom Anwalt erhalten habe.
15ng thc - gering hydroxy thc und 98 THC COOH.
Würde behaupten das ist die offizielle Grenze zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum oder sehe ich das falsch? Wie kann ein so hoher aktiver Wert zu dem sehr geringen OH passen (letzter konsum war ca 3h vor Kontrolle 4.5 h vor Blutentnahme.

Fahre ich hier besser mit der Wahrheit oder MUSS ich hier auf gelegentlichen Konsum plädieren (gerade wg der mpu 2018) um von der Behörde nicht "abgestempelt" zu werden?

In wie weit kann die Vorgeschichte denn für die mpu heran gezogen werden, daher warte ich Da momentan ehrlich gesagt aus finanziellen Gründen ab.
Muss ja für die Behörde auch nachweisen, dass meine Therapie mit cannabis nicht schwankt und ich immer die gleiche sorte/dosis habe. Wenn ich nebenher 2 verfahren zahlen muss, wird es in der zeit schwer, mir zusätzlich noch die Medikamente zu leisten und der lückenlose Nachweis seit Dez wäre futsch.
Ist also leider alles eine Frage des Geldes- aber mit durchschnittseinkommen schwierig parallel zu händeln.

Fragen über Fragen weil ich mit meiner Geschichte irgendwie in keine "form" passe.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.04.2024, 13:04
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat gelöscht
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corneliusrufus
Beitrag 24.04.2024, 09:20
Beitrag #5


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Das Wichtigste ist, dass Du deine verordneten Medikamente weiter nimmst! Um die Prioritäten zu ordnen.

Das die ganzen Verfahren nun kosten werden, ist leider nicht zu vermeiden. Überlege Dir, ob da ein Bankkredit oder ein Privatkredit von Angehörigen oder Freunden nicht eine gute Wahl wäre.

Meine Überlegung ist, auch wenn Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsverwaltungsrecht unterschiedliche Rechtsbereich sind, ob bei für dich gut ausgegangenem Ordnungswidrigkeitenverfahren dieses Ergebnis der Fahrerlaubnisbehörde nicht entgegengehalten werden kann. Schaut, wenn ich etwas falsches gemacht hätte, wenn ich rechtswidrig so bekifft gewesen wäre, dass ich ungeeignet zum Fahren gewesen wäre, dann hätte die Bußgeldstelle doch sanktioniert.

Dann würde ich einmal mit deinem Neurologen sprechen und dessen Unterlagen sichten, gerade in Hinblick auf die damaligen Reaktionstests. Wenn diese komplett okay sind, gegebenenfalls jetzt nochmals bei ihm wiederholt würden, wäre mein zweites Gespräch mit der FEB. Sie mögen dir bitte deren Vorstellungen und das weitere Verfahren erläutern. Sobald ÄG oder gar MPU fallen, fragst Du nach der genauen Fragestellung. Und fragst weiter, was die FEB besonders interessiert. Danach lenkst Du das Gespräch auf Reaktionstest und Befunde. Du hättest medizinische Unterlagen dabei. Sie bescheinigen, dass ... Du also fahren kannst.

Wenn die FEB sagt, das wäre jedoch nicht gutachterlich, dann hältst du dagegen, dass ein Arzt seine Approbation nicht durch eine Falschbestätigung gefährden wird, wenn er weiß, dass seine Unterlagen zu einer Behörde gehen. Natürlich wird der FEB das nicht reichen. Du kannst ausführen, dass die FEB andererseits auch keine unmittelbaren Handlungsdruck hat. Also Richtung Sofortvollzug oder extrem kurze Fristen.

Dann kannst Du ebenfalls vorsichtig deine finanzielle Lage ansprechen und bitten, ob die FEB einen kompatiblen Weg des Nacheinanders von Untersuchungen und Fristen zur Beibringung ob der besonderen Umstände und bereits beigebrachter entlastender Unterlagen beschreiten könnte. Auch das sollte dir helfen. Im Allgemeinen sitzen dort Menschen, die zu vernünftigen Entscheidungen befähigt sind. Könnte dann sein, dass Du zwar ein Schreiben mit üblicher Frist erhältst, jedoch die FEB dann einer Fristverlängerung wohlwollend zustimmt.

Zu Deinen Werten halte ich es immerhin für möglich, dass das THC-OH relativ niedrig ist, da sich womöglich Dein Körper aus dem THC-Pegel nur das nimmt, was er benötigt. Auch ist das THC-COOH hoch. Bei regelmäßigen Konsumenten ist es bisweilen recht niedrig. Das wäre ein gewisser Beleg bei aller Vorsicht, dass Du gerade (noch) nicht regelmäßig medikamentierst. Dein Körper baut vorhandenes THC-OH zügig in THC-COOH um. Dann ist trotz des großen Nachschubs von THC die Konzentration des THC-OH niedrig.

Solange Du Rezepte hast, dich an diese strikt hältst und das nachweisen bzw. glaubhaft machen kannst, können nicht die Maßstäben in den Konzentrationen bzw. die Konzentrationsverhältnisse eines üblichen Cannabiskonsumenten herangezogen werden. Du bist sozusagen in einer anderen Vergleichsklasse. Bei dir steht im Vordergrund, ob Du dennoch noch sicher ein Kfz führen kannst. Bei den anderen Konsumenten ist das bei deinen Werten ausgeschlossen. Und deshalb halte ich auch den vergleich mit dieser gruppe für unzulässig. Und gerade deswegen wurden die M-Fragestellungen ja für eine MPU geschaffen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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RosaSeifenblase
Beitrag 24.04.2024, 11:34
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (2024 @ 23.04.2024, 22:33) *
[...]


Danke auch für deine Antwort:)

Naja - clever wäre gewesen von vornherein beharrlich einen Arzt zu suchen - gerade bei meiner kranken- und generellen Vorgeschichte... aber so clever war ich eben nicht bzw zu ängstlich und vorbelastet.

Ich fasse langsam wieder Mut, dass ich das irgendwie hinter mich bekomme - wie bereits in meiner anderen Antwort erwähnt, ist es völlig ok für mich ein ÄG für die FE Behörde zu machen... isz ja richtig, wenn sowas überprüft wird und hilft mir in Zukunft egal was kommt Keine Probleme mehr mit der fe Behörde oder Polizei zu bekommen...
Denn wenn ich nicht in der Lage bin ein kfz zu führen setze ich mich auch nicht rein!

Denke ich werde das Bußgeld akzeptieren...auch für die evtl mpu /äg fände ich es als leihen nicht verkehrt, das Fehlverhalten zu reflektieren/anzunehmen durch Zahlung .
und eben auch so zu begründen, dass ein Umdrnken/ Unterschied besteht von der ordnungdgemäßen einnajme offiziellen Medizinalcannabis zur vorherigen eigenmedikation bzw dieser eben erkannt wurde inkl Fehlverhalten...

Wenn es bei den von dir aufgezählten Kosten bleiben würde, wäre das ja klasse ... ich befürchte wegen meiner Vorgeschichte eben doch irgendwie probleme...gerade weil jetzt Bayern zuständig ist

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.04.2024, 13:03
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat gelöscht
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RosaSeifenblase
Beitrag 24.04.2024, 13:10
Beitrag #7


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Zitat (corneliusrufus @ 24.04.2024, 10:20) *
...


Danke für deine super ausführliche Antwort und die Infos. smile.gif

Habe in meinen anderen Antworten oben schon geschrieben, dass ich die owi wahrscheinlich akzeptieren werde ...zum einen aus kostengründen.... zum anderen aber auch um meine damalige "willkührlichen" eigenmedikation klar von der nun
Bestehenden offiziellen Therapie nach Verordnung zu trennen.

Ich sehe mein Fehlverhalten ja tatsächlich ein bzw verstehe warum es verfolgt wird ....und das die Feb ein Gutachten will ist für mich ja auch absolut nachvollziehbar und ok - gerade zur heutigen Zeit.
Möchte wie mehrfach bereits geschrieben, ja auch nicht dass mein kind von einem menschen (egal ob Patient oder nicht!) Überfahren wird der eigentlich gar nicht fahren sollte!!!

Daher bin ich natürlich finanziell angefressen aber im Grunde sehe ich ja wirklich selber auch für mich einen positiven Effekt bei so einem Gutachten.
Nur die Angst vor Stigmatisierung- und das mich die Vergangenheit quasi "einholt" ist eben nun groß

Nochmal eine frage zu den Werten.
Wenn ich dich richtig verstehe, ist das Verhältnis von thc-oh und thc-cooh unterschiedlich zueinander bei Gelegenheits - oder regelmäßigem Konsum - oder?
Gibt es da irgendwelche Tabellen die zur Deutung heran gezogen werden?
Ich kenne nur die von daldrupp ...

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.04.2024, 17:42
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corneliusrufus
Beitrag 24.04.2024, 15:37
Beitrag #8


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Ich würde auch bei Daldrup nachschlagen.

Regelmäßige Konsumenten können Professor Daldrups Werten entsprechen, müssen jedoch nicht.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 06.05.2024 - 06:55