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> Temporäre Sperrzeiten für Nicht-Bewohner, Beschilderung zur Verhinderung von "Elterntaxis"
Riggs
Beitrag 23.04.2024, 09:05
Beitrag #1


Neuling
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In der Stadt Essen werden Bereiche vor einigen Schulen offenbar zu bestimmten Zeiten für Kraftfahrzeuge von "Nicht-Bewohnern" gesperrt. Hintergrund ist das Abhalten von sog. Elterntaxis zu den relevanten "Bring- und Holzeiten".

***

Ermöglicht hat diese abenteuerliche Beschilderung offenbar ein Erlass des Verkehrsministeriums NRW.

Momentan diskutiert man zusätzlich über die Errichtung von technischen Sperren zu den Sperrzeiten (versenkbare Bügel oder Poller), bislang wurden die temporärer "Sperrungen" offenbar von Eltern mittels Pylonen durchgeführt (siehe unten Bericht Radio Essen).

***

Mir stellen sich hierbei nun einige Fragen:

1. Untersagt die Beschilderung tatsächlich rechtssicher das Befahren durch "Nicht-Bewohner"? Dass die sonst übliche Beschilderung "Anlieger frei" in diesem Fall keinen Sinn ergibt, ist schon klar (die sog. Elterntaxis wären ja Anlieger), aber lässt die StVO eine Durchfahrtsperre für "Nicht-Bewohner" tatsächlich so einfach zu?

2. Was ist von den bisher durchgeführten "Sperrungen" durch die Eltern selbst mittels Pylonen zu halten?
Wurde da durch Privatpersonen einfach so in den fließenden Verkehr eingegriffen?
Wurden dort eigenmächtig Hindernisse auf der Fahrbahn errichtet?
Wurden Kraftfahrzeugführer durch Privatpersonen angehalten und quasi genötigt sich auszuweisen, damit man als Bewohner dieser Straße doch durchfahren durfte?

Erschwerend hinzu kommt ja noch, dass selbst Bewohner, welche die Straße auch nach der neuen Regelung berechtigt befahren, offenbar zunächst einmal durch Eingriff in den fließenden Verkehr zum Anhalten genötigt wurden. Von einer Befragung durch Privatpersonen nach dem Zweck der Fahrt bzw. dem mutmaßlichen Verlangen eines Ausweises/Nachweises mal ganz zu schweigen.

Ist das nicht letztlich nichts anderes als sonstige "Selbstjustiz"? Darf sich jemand auch einfach z.B. einem "Geisterradler" in den Weg stellen, um zu verhindern, dass dieser seine Fahrt in der falschen Fahrtrichtung fortsetzt?
Die Frage ist natürlich rhetorisch gemeint, aber wieso konnten in diesem Fall offenbar Privatpersonen mit Billigung der Behörden einfach so im öffentlichen Verkehrsraum Kraftfahrer daran hindern, gegen die dortige Regelung/Beschilderung zu verstoßen?

Link Radio Essen

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.04.2024, 09:23
Bearbeitungsgrund: Bilder entfernt. Im verlinkten Artikel steht, dass diese urheberrechtlich geschützt sind.
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Explosiv
Beitrag 23.04.2024, 09:44
Beitrag #2


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Das sind berechtigte Fragen.
Die Antworten werden wohl darauf hinauslaufen, dass das so nicht normenkonform ist. Bisher hat aber noch niemand dagegen geklagt, sonst wäre das schon aufgegeben worden.

Insgesamt zeigt die Situation deutlich, wie schwer sich mit dem bisherigen Regelwerk und der dünnen Kontrolldichte renitent regelwidrig verhaltenden VT beizukommen ist. Sie werden selten erwischt, die Strafen schrecken nicht ab, und eine Eskalation derselben ist unwahrscheinlich und auch nicht abschreckend genug.


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flamongo
Beitrag 23.04.2024, 11:23
Beitrag #3


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Unabhängig von der Elterntaxiproblematik stelle ich mir die Frage, inwiefern die im Link zu Radio Essen gezeigte Beschilderung so gültig ist.
Das 260 mit ZZ "Bewohner frei" sind auf einer gemeinsamen Trägertafel aufgebracht, soweit verständlich. Um die Uhrzeiten fehlt der schwarze Zusatzzeichenrand.
Sind die angegebenen Uhrzeiten demzufolge zu ignorieren und das Konstrukt 24/7 gültig oder die Beschilderung dadurch an sich nichtig/unbeachtlich?
Und was ist mit Paketdienstleistern, Pflegediensten, etc.?
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Tinu
Beitrag 23.04.2024, 11:51
Beitrag #4


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Zitat (Riggs @ 23.04.2024, 10:05) *
Ermöglicht hat diese abenteuerliche Beschilderung offenbar ein Erlass des Verkehrsministeriums NRW.

Ist damit dieser Erlass gemeint?

Der schafft dann aber nur die Voraussetzung für die Verkehrsbehörden sog. "Schulstraßen" mit entsprechenden Sperrungen einzurichten ‒ allerdings auch nur mit den üblichen Mitteln der StVO! D.h. VZ 260/250 + evtl. ZZ für die betreffenden Zeiträume.

Die Freigabe für Berechtigte (Bewohner und bestimmte Dienste) erfolgt danach über Ausnahmegenehmigung (§46 StVO) und nicht über interpretationsbedürftige Fantasie-ZZ. Für die Berechtigten sind diese ZZ damit überflüssig, weil sie durch die nötige Ausnahmegenehmigung ohnehin informiert sind, und Nichtberechtigte werden nur unnötig in Versuchung geführt, weil sie das "Bewohner" mangels klarer Definition für sich auslegen dürften.

Wohlwollend würde ich mal spekulieren, dass die Behörde das ZZ auch nur als Erklärbär angebracht hat, der gar keine formelle Wirkung entfaltet und damit auch nicht zu beachten ist. Die Sperrung gilt halt allgemein und die Ausnahme erfolgt auf anderem Wege.


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Riggs
Beitrag 23.04.2024, 12:11
Beitrag #5


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@ Tinu
Ja, das wird der Erlass dazu sein.

Wie schon angemerkt, ist eine Beschilderung "Bewohner frei" problematisch. Die Bezeichnung "Bewohner" kenne ich persönlich nur von den "Bewohner-Parkplätzen", für die es eindeutige und im Fahrzeug auszulegende Ausweise für die Berechtigten gibt. Eine Definition für "Bewohner" ist dort dementsprechend vor Ort nicht erforderlich und die Prüfung erfolgt bereits vorgelagert bei Ausstellung eines solchen Ausweises.
Müsste man "Bewohner" in dem Kontext der Durchfahrtsperre nun definieren, käme höchstwahrscheinlich etwas Ähnliches wie bei der Definition des "Anliegers" heraus. Womit der Zweck dieser Beschilderung ad absurdum geführt wäre.

Und nach wie vor sehe ich das größte Problem-/Konfliktpotenzial bei den beschriebenen Verkehrseingriffen durch Privatpersonen (Sperrmaßnahmen durch Eltern).
Es wäre schon spannend, wenn eine solche Nötigung dann in Notwehrhandlungen des Angehaltenen eskalieren würde.
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dazydee
Beitrag 23.04.2024, 12:46
Beitrag #6


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Davon abgesehen, dass die Beschilderung nicht StVO-konform ist, frage ich mich, ob es rechtens ist, dass man den Bewohnern für eine doch erkleckliche Zeit des Tages motorisierten Besuch und Belieferung verbietet.

Soll wahrscheinlich über generelle selektive Verfolgung funktionieren, dass Post und Freunde keine Knöllchen bekommen.


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Mueck
Beitrag 23.04.2024, 16:28
Beitrag #7


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Zitat (dazydee @ 23.04.2024, 13:46) *
frage ich mich, ob es rechtens ist, dass man den Bewohnern für eine doch erkleckliche Zeit des Tages motorisierten Besuch und Belieferung verbietet.
In Fußgängerzonen ist das auch rechtens.
Und vmtl. wird man eine ähnliche Lösung brauchen: Straßenrechliche Teileinziehung für öffentlichen Verkehr, damit die Beschilderung zur Widmung passt.
Im übrigen wurde die Sackkarre zur Belieferung schon erfunden ...
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mir
Beitrag 23.04.2024, 17:51
Beitrag #8


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Für vorübergehende Einschränkungen braucht's keine Änderung der Widmung.


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Söne spitze Steine
Beitrag 24.04.2024, 11:45
Beitrag #9


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Ein Fahrzeugführer, der in eine für ihn durch hinreichend verständliche VZ gesperrte Straße oder Straßenabschnitt nicht einfahren darf, kann m.E. von einem Dritten auch nicht genötigt werden, wenn dieser Dritte die Einfahrt in den gesperrten Bereich durch „im Weg stehen“ blockiert. Oder sehe ich das falsch?

Was den Erlaß angeht, war der wohl eher als zeitlich befristete Sperrung für den kompletten Kraftverkehr gedacht.


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Tinu
Beitrag 24.04.2024, 12:01
Beitrag #10


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Zitat (Söne spitze Steine @ 24.04.2024, 12:45) *
Ein Fahrzeugführer, der in eine für ihn durch hinreichend verständliche VZ gesperrte Straße oder Straßenabschnitt nicht einfahren darf, kann m.E. von einem Dritten auch nicht genötigt werden, wenn dieser Dritte die Einfahrt in den gesperrten Bereich durch „im Weg stehen“ blockiert.
Woher will denn dieser Dritte wissen, dass der "Eindringling" nicht berechtigt ist? Er hat ja nicht einmal ein Kontrollrecht.

Zitat
Was den Erlaß angeht, war der wohl eher als zeitlich befristete Sperrung für den kompletten Kraftverkehr gedacht.
+ Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und bestimmte Dienstleister.


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Moralapostel
Beitrag 24.04.2024, 13:25
Beitrag #11


Neuling


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Zitat (Tinu @ 24.04.2024, 13:01) *
Woher will denn dieser Dritte wissen, dass der "Eindringling" nicht berechtigt ist? Er hat ja nicht einmal ein Kontrollrecht.


Die KassiereIn an der Supermarktkasse hat auch kein Ausweiskontrollrecht. Wenn Alkohol auf dem Band liegt, wird bei jungen Erwachsenen trotzdem der Ausweis verlangt. Oder es gibt eben die Ware nicht.

Wer hier als Berechtigter einfahren möchte, darf gerne seine Berechtigung vorweisen. Möchte er/sie es nicht tun, dann bleibt eben auch die Einfahrt verwehrt. Ganz einfach.
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Tinu
Beitrag 24.04.2024, 15:20
Beitrag #12


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Mit dem Unterschied, dass die Kassiererin im Laden das Hausrecht (vertretungsweise) ausübt und vor allem gesetzlich verpflichtet ist als aktiver Vertragspartner die rechtlichen Voraussetzungen für den Vertrag sicherzustellen.

Um welchen Vertrag und welches Recht geht es bei der privaten Straßenkontrolle?


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F117
Beitrag 24.04.2024, 16:47
Beitrag #13


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Die/der kontrollierende Anwohner:in will doch nur netterweise die Begehung einer Owi verhindern thread.gif


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ulm
Beitrag 24.04.2024, 17:48
Beitrag #14


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...und selbst das geht den/die kontrollierende(n) Anwohner:in überhaupt nichts an.
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Schnuffelwuffel
Beitrag 24.04.2024, 18:15
Beitrag #15


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Klingt alles irgendwie nach Willkür.
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Tinu
Beitrag 24.04.2024, 18:21
Beitrag #16


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Was genau jetzt?


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Söne spitze Steine
Beitrag 24.04.2024, 19:27
Beitrag #17


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Ein berechtigter Bewohner wird wohl keine Blagen im einem der örtlichen Schule typischen Alter mit im Wagen haben. Solange die im Weg stehenden Personen nicht wie eine bewaffnete Bürgerwehr auftreten, habe ich zm jetzigen Wissenstand kein Problem damit. Die Vernunft und die Regeln der VT sollten alleine dazu ausreichen, gesperrte Straßen oder Teile davon nicht verkehrswidrig zu befahren.

Im Fall der Privatanzeige ist es nicht der Anzeiger, der den Fall juristisch ahndet, sondern die zuständige Ordnungsbehörde (Bußgeldstelle in NRW).


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m01
Beitrag 24.04.2024, 21:06
Beitrag #18


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Zitat (Mueck @ 23.04.2024, 17:28) *
In Fußgängerzonen ist das auch rechtens.
Und vmtl. wird man eine ähnliche Lösung brauchen: Straßenrechliche Teileinziehung für öffentlichen Verkehr, damit die Beschilderung zur Widmung passt.
Im übrigen wurde die Sackkarre zur Belieferung schon erfunden ...

Erfordert Teileinziehung dann auch automatisch ein Halte-/Parkverbot (in dem jeweiligen Zeitraum) für die Bewohner des Bereichs? In Fußgängerzonen ist die Einfahrt m.W. ja auch nur für den Anlieferverkehr freigegeben.
Maßnahmen gegen die Hardcore-Elterntaxis wären sicherlich wünschenswert.
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mir
Beitrag 25.04.2024, 10:31
Beitrag #19


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Zitat (Söne spitze Steine @ 24.04.2024, 20:27) *
Ein berechtigter Bewohner wird wohl keine Blagen im einem der örtlichen Schule typischen Alter mit im Wagen haben.


Warum nicht? Kinder soll's überall geben, manche wohnen auch direkt neben einer Schule.


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Q-Treiberin
Beitrag 25.04.2024, 10:59
Beitrag #20


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Zitat (Söne spitze Steine @ 24.04.2024, 20:27) *
Die Vernunft und die Regeln der VT sollten alleine dazu ausreichen, gesperrte Straßen oder Teile davon nicht verkehrswidrig zu befahren.
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m01
Beitrag 25.04.2024, 12:02
Beitrag #21


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Zitat (mir @ 25.04.2024, 11:31) *
Zitat (Söne spitze Steine @ 24.04.2024, 20:27) *
Ein berechtigter Bewohner wird wohl keine Blagen im einem der örtlichen Schule typischen Alter mit im Wagen haben.

Warum nicht? Kinder soll's überall geben, manche wohnen auch direkt neben einer Schule.

Weil die in der Situation dann gerade zur Schule gehen und nicht im Auto sitzen sollten,
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F117
Beitrag 25.04.2024, 12:52
Beitrag #22


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Vielleicht müssen die erst zur 3.Stunde und sind in einer anderen Schule ...


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Beitrag 26.04.2024, 20:00
Beitrag #23


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Man kann sicherlich beliebig seltene Fälle konstruieren. In den meisten Fällen (ich kenne auch sowas) wird eine Schulstraße in der halben Stunde vor Schulbeginn mit einer (im Tagesverlauf sonst nicht annähernd auftretenden) Pkw-Dichte geflutet, weil die Eltern Hol- und Bringzonen missachten und die Sprösslinge bis in den Eingang fahren müssen. Dann werden die Kleinen, vor dem Eingang in dritter Reihe haltend, schnell auf die Fahrbahn geworfen, können dann ja zwischen den Autos schnell durchlaufen - das ist für alle VT und besonders die Kinder ungefähr das Gegenteil von sicher.

Leider bedarf es einer Verhaltensänderung genau dieses rücksichtslosen Anteils der Eltern, das macht akzeptierte und durchsetzbare Maßnahmen schwierig.
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F117
Beitrag 26.04.2024, 20:44
Beitrag #24


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Beiden Gruppen mangelt es an Rechten - die einen dürfen nicht dort reinfahren, die anderen das nicht verhindern. Wenn ich hier aber Begriffe wie "Selbstjustiz", "Nötigung" und "Willkür" lese, geht mir gaaaanz langsam der Hut hoch. Was sollen Eltern zum Schutz ihrer Kinder denn tun, wenn die amtlichen Kontrolleure mit Abwesenheit glänzen? Natürlich haben die kein Recht, os zu handeln - aber manchmal heiligt der Zweck die Mittel. Zumal von einer Selbstjustiz oder Willkür hier keine Rede sein kann. Und wenn jetzt wieder das Argument kommt, wir seien ja ein Rechtsforum, da müssen wir die Regeln beachten, dann werde ich bei Gelegenheit daran erinnern.

Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Was die Eltern hier tun, sollte an jeder Schule stattfinden. Wenn dadurch der Verkehr nachlässt, haben auch die Anwohner etwas gewonnen, nämlich Ruhe und damit Lebensqualität. Insofern dürften die, wenn sie nachdenken würden, nichts gegen solche Aktionen einzuwenden haben.


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mir
Beitrag 26.04.2024, 20:44
Beitrag #25


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@m01: Das ist alles richtig, aber das deutsche Verkehrsrecht gibt halt nur bestimmte Maßnahmen her. Zum Schutz von Kindern vor Schulen sind da lediglich Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vorgesehen. Daneben gehen bestimmte Erprobungsmaßnahmen, aber die gehen eben nur ausnahmsweise und müssen entsprechend begleitet werden.

Dass dagegen Bewohner Verkehrsverbote unmittelbar selber durchsetzen, geht wiederum gar nicht. Natürlich können sie Anzeigen schreiben. Aber es schimpfen dann ja immer alle gleich auf die pösen "Denunzianten".


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F117
Beitrag 26.04.2024, 20:45
Beitrag #26


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Zitat (mir @ 26.04.2024, 21:44) *
Dass dagegen Bewohner Verkehrsverbote unmittelbar selber durchsetzen,

Bewohner???


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Q-Treiberin
Beitrag 26.04.2024, 22:26
Beitrag #27


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Zitat (F117 @ 26.04.2024, 21:44) *
Was sollen Eltern zum Schutz ihrer Kinder denn tun, wenn die amtlichen Kontrolleure mit Abwesenheit glänzen?
Zumindest durch ihr Parkverhalten (im absoluten Halteverbot, auf (zum Schutz der anderen Kinder) Sperrflächen („toll, ein eingezeichneter Parkplatz nur für mich und meinen Hausfrauenpanzer“), quer auf dem Gehweg, diagonal in Kurvenbereichen weil „ich will ja nur kurz“ (für mindestens zehn Minuten))) nicht noch unendliche Gefahrensituationen für Kinder ,die nicht ihr eigener Augenstern sind, schaffen…

Und genau das passiert hier täglich, um acht Uhr wenn die Augensterne gebracht werden und dann die Abholungen um eins, halb drei und vier….

Am pöbeligsten sind die Muddis drauf wenn tatsächlich mal ein Streifenwagen an adäquater Stelle steht und ihre Augensterne dann tatsächlich mal 40 oder 50 Meter ihre eigenen Füße bewegen müssen… leider lässt die Personalsituation bei der Polizei nur sporadische Kontrollen zu… huh.gif


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dopero
Beitrag 27.04.2024, 06:13
Beitrag #28


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Zitat (F117 @ 26.04.2024, 21:44) *
Beiden Gruppen mangelt es an Rechten - die einen dürfen nicht dort reinfahren, die anderen das nicht verhindern. Wenn ich hier aber Begriffe wie "Selbstjustiz", "Nötigung" und "Willkür" lese, geht mir gaaaanz langsam der Hut hoch. Was sollen Eltern zum Schutz ihrer Kinder denn tun, wenn die amtlichen Kontrolleure mit Abwesenheit glänzen? Natürlich haben die kein Recht, os zu handeln - aber manchmal heiligt der Zweck die Mittel. Zumal von einer Selbstjustiz oder Willkür hier keine Rede sein kann. Und wenn jetzt wieder das Argument kommt, wir seien ja ein Rechtsforum, da müssen wir die Regeln beachten, dann werde ich bei Gelegenheit daran erinnern.

Du hast das Eröffnungspost gelesen?
Es werden berechtigte Bewohner durch „besorgten“ Helikoptereltern mittels Aufstellen von Pylonen genötigt, anzuhalten und sich auszuweisen. Das ist für mich ganz eindeutig „Selbstjustiz" und "Nötigung.
Allein die Pylone wären theoretisch schon 60 € plus einen Punkt „wert“.
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Tinu
Beitrag 27.04.2024, 06:59
Beitrag #29


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Wieso "durch Helikoptereltern"? Das wären für mich im Zweifelsfall diejenigen, die ‒ berechtigt oder nicht ‒ ihre Kinder bis in den Klassenraum kutschieren, und nicht diejenigen, die diese hiervon übergriffig abhalten wollen.


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Bedarf es zur Nötigung nicht der Androhung eines "empfindlichen Übels" oder Gewalt?
Gut, Gerichte haben bei Straßenblockaden schon mal das Blockieren an sich als Gewalt ausgelegt, aber das ist Auslegungssache und imho ein juristischer Klimmzug, um den Blockierern beizukommen. Diese Blockierer setzten aber kein gültiges Recht durch, sondern nur ihre eigenen Ansichten. Passt also nicht ganz auf den vorliegenden Fall.

Selbstjustiz sehe ich auch nicht, denn sie strafen ja nicht, sondern setzen ein Verbot durch.

Da stünde eher Amtsanmaßung im Raum. Oder aber Zivilcourage, da die Ordnungskräfte nicht überall sein können. Wenn jemand einen Streit schlichtet, der zu eskalieren droht, ruft auch niemand Amtsanmaßung.

Und was das kurze aufhalten und kontrollieren berechtigter Bewohner angeht: wurden die vorher nicht auch schon durch die Elterntaxis aufgehalten und durch deren Vorgehensweise aktiv und passiv gefährdet? Ist da die Kontrolle durch Unbefugte so viel schlechter, dass man es unterbinden muss?

Insgesamt ist es schon traurig, zu welchen Mitteln man greifen muss oder von mir aus meint, greifen zu müssen, um Kraftfahrer, die nach Prüfung im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und deren Fahrzeuge mit Kennzeichen versehen sind, so zu sozialisieren, dass sie keine unnötigen Gefahren für sich selbst, ihre Sprösslinge und Dritte hervorrufen.


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mir
Beitrag 27.04.2024, 11:15
Beitrag #31


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Seufz. Ich fasse zusammen: Du findest es richtig, dass die Elterntaxis aufgehalten werden und bist frustriert über die mangelnde Durchsetzung, und deswegen soll private Durchsetzung dieser Verkehrsregelung richtig sein.

Mit der Position wirst Du ganz schnell eine Bauchlandung erleben, wenn das jemand ebenso gegen Dich anwendet, der ein anderes Verständnis von Straßenverkehrsrecht hat.

Ich halte ja schon die dauerhafte Sperrung außer für Bewohner für rechtswidrig, so wünschenswert sie auch sein mag, weil die Grundlage in der StVO fehlt. Es braucht halt eine demokratische Mehrheit für sowas, ansonsten machen wir hier langfristig Bürgerkrieg auf der Straße.



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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F117
Beitrag 27.04.2024, 18:13
Beitrag #32


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Zitat (dopero @ 27.04.2024, 07:13) *
Du hast das Eröffnungspost gelesen?

Natürlich. Du offensichtlich nicht:
Zitat (dopero @ 27.04.2024, 07:13) *
Es werden berechtigte Bewohner durch „besorgten“ Helikoptereltern mittels Aufstellen von Pylonen genötigt, anzuhalten und sich auszuweisen.

Wo ist da von Helikoptereltern die Rede? Lesen und verstehen ...


Zitat (mir @ 27.04.2024, 12:15) *
deswegen soll private Durchsetzung dieser Verkehrsregelung richtig sein.

Woher nimmst Du die Interpretation, dass @Explosiv das richtig findet? Blühende Fantasie, das.

..............................

Es ist also eindeutig, dass wir (Eltern) die Missstände vor den Schulen hinzunehmen haben, weil das Verhindern der Schultaxis so nicht in der StVO steht. Ja dann ... mad.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

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Explosiv
Beitrag 28.04.2024, 07:30
Beitrag #33


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Ich würde mich dort hinstellen und diejenigen Fahrzeuge, deren Führer gegen die Beschilderung verstoßen, fotografieren. Anschließend Anzeige mit Bild, Ort, Zeit und Datum. Dazu die eigene Adresse und die Bereitschaft, erforderlichenfalls als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Per Email an die zuständige Stelle. Nach wenigen Wochen werden die Elterntaxis weniger werden, wenn sie merken, dass das teuer wird.
Anfeindungen vor Ort muss man dann eben aushalten. Es mag helfen, wenn mehrere Personen das gemeinsam durchziehen.


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ulm
Beitrag 28.04.2024, 10:41
Beitrag #34


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Nur so und nicht anders!
Am Besten zu zweit oder zu dritt dort fotografierend stehen, damit es nicht schon vor Ort etwas auf die Kauleiste gibt.
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m01
Beitrag 28.04.2024, 11:39
Beitrag #35


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Am besten machen das doch Leute, die in Verbindung zur Schule stehen - Schulmitarbeiter oder Elternbeirat, letztere sind gewählt und sollen ja auch die Elternschaft vertreten.
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Tinu
Beitrag 28.04.2024, 12:46
Beitrag #36


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... zu der naturgemäß auch 100% der Elterntaxlern gehören. Wenn die Elternschaft da so eindeutig positioniert wäre, gäbe es das Problem ja gar nicht.


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Gruß
Martin
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Moralapostel
Beitrag 28.04.2024, 15:46
Beitrag #37


Neuling


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Haben wir da gerade vier Freiwillige Helfer gefunden? Dankeschön! Hilfe ist gerne willkommen.

Hier sind Infos und die nächsten Termine:
https://kidicalmasskoeln.org/schulstrassen-koeln/
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Explosiv
Beitrag 28.04.2024, 16:21
Beitrag #38


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Wenn Du das Ticket für die Bahn zahlst. 9,6 € einfache Fahrt.
Ich bin bemüht, meine Wegstrecken einigermaßen in Ordnung zu halten. Für Köln sollte es unter knapp 1 Million Kölner doch 4 Personen geben, die das übernehmen. Ansonsten hat man halt den Zustand, den man verdient.


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dopero
Beitrag 28.04.2024, 16:28
Beitrag #39


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Zitat (Explosiv @ 28.04.2024, 08:30) *
Ich würde mich dort hinstellen und diejenigen Fahrzeuge, deren Führer gegen die Beschilderung verstoßen, fotografieren. Anschließend Anzeige mit Bild, Ort, Zeit und Datum.

Super Idee, das sorgt bei Bewohnern, welche dann evtl. auch verdächtigt werden und sich den Vorwürfen erwehren müssen, bestimmt für volles Verständnis für eine solche Aktion.
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m01
Beitrag 28.04.2024, 16:46
Beitrag #40


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Ganz lebenspraktisch sieht es doch so aus, dass eine solche Verkehrsregelung entweder a) nicht sinnvoll ist, weil es zu viele Anlieger neben der Schule in der Straße gibt, oder b) sie ist möglich, dann kann man die anderen Anlieger an der Hand abzählen, die Schulweghelfer etc. kennen die dann sehr wahrscheinlich auch persönlich und überhaupt fällt dann jedes Elterntaxi auf, das dann in der praktisch gesperrten Straße rumfährt.
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SeriousSam
Beitrag 28.04.2024, 22:40
Beitrag #41


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Zitat (Explosiv @ 28.04.2024, 07:30) *
Ich würde mich dort hinstellen und diejenigen Fahrzeuge, deren Führer gegen die Beschilderung verstoßen, fotografieren. Anschließend Anzeige mit Bild, Ort, Zeit und Datum. Dazu die eigene Adresse und die Bereitschaft, erforderlichenfalls als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Per Email an die zuständige Stelle. Nach wenigen Wochen werden die Elterntaxis weniger werden, wenn sie merken, dass das teuer wird.

Das wird aber nur teuer wenn die Behörde auch wie gewünscht reagiert. Im Thread über den Anzeigenhauptmeister konnte man aus der Anfrage an die Stadt ja erkennen wie hoch da die Bereitschaft war massenhafte Privatanzeigen zu verfolgen whistling.gif
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Isarläufer
Beitrag 29.04.2024, 08:33
Beitrag #42


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Ich bin ja auch ein Prinzipienreiter und selbstverständlich sind theoretische Diskussionen sehr spannend (und sollen auch geführt werden), aber:

Zitat
Es werden berechtigte Bewohner durch[...] mittels Aufstellen von Pylonen genötigt, anzuhalten und sich auszuweisen. Das ist für mich ganz eindeutig „Selbstjustiz" und "Nötigung.


Ist denn der erste Satz ein reales Problem? Sprich: Gibt es irgendwen von den Berechtigten, den das stört? Falls nein, dann ist es auch keine Nötigung.
Ich wohne auch an einer Schule und ich würd liebend gerne mich jeden Tag ausweisen, wenn ich dann wenigstens aus meiner Einfahrt/Straße raus käme.
Aus Erfahrung kann ich m01 nur zustimmen.

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Explosiv
Beitrag 29.04.2024, 10:29
Beitrag #43


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Zitat (dopero @ 28.04.2024, 17:28) *
Zitat (Explosiv @ 28.04.2024, 08:30) *
Ich würde mich dort hinstellen und diejenigen Fahrzeuge, deren Führer gegen die Beschilderung verstoßen, fotografieren. Anschließend Anzeige mit Bild, Ort, Zeit und Datum.

Super Idee, das sorgt bei Bewohnern, welche dann evtl. auch verdächtigt werden und sich den Vorwürfen erwehren müssen, bestimmt für volles Verständnis für eine solche Aktion.

Diese Bewohner werden von einer aufmerksamen Behörde bestenfalls 1 mal angeschrieben. Und schicken dann eben den Anhörungsbogen zurück mit der Aussage, berechtigter Bewohner zu sein. Denke, dass kann man aushalten dafür, dass es dann in der Straße ruhiger wird. Und für diejenigen Fahrzeuge, die in der Straße gemeldet sind, braucht die Behörde keinen Anhörungsbogen zu senden sondern stellt sofort ein.

Zitat (SeriousSam @ 28.04.2024, 23:40) *
Zitat (Explosiv @ 28.04.2024, 07:30) *
Ich würde mich dort hinstellen und diejenigen Fahrzeuge, deren Führer gegen die Beschilderung verstoßen, fotografieren. Anschließend Anzeige mit Bild, Ort, Zeit und Datum. Dazu die eigene Adresse und die Bereitschaft, erforderlichenfalls als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Per Email an die zuständige Stelle. Nach wenigen Wochen werden die Elterntaxis weniger werden, wenn sie merken, dass das teuer wird.

Das wird aber nur teuer wenn die Behörde auch wie gewünscht reagiert. Im Thread über den Anzeigenhauptmeister konnte man aus der Anfrage an die Stadt ja erkennen wie hoch da die Bereitschaft war massenhafte Privatanzeigen zu verfolgen whistling.gif


Offenbar ist die Regelung neu und ab und zu kontrolliert die Behörde sogar selber, nur halt nicht häufig genug. Da ist ein Verfolgungswille durchaus anzunehmen. Der Anzeigenhauptmeister dagegen hat willkürlich Fahrzeuge gemeldet, von denen er selber der Ansicht war, dass sie falsch parken würden. Da mag er duchaus öfter falsch liegen. Manche Behörden wollen aber in der Tat keine Privatanzeigen verfolgen. Da muss man dann über den Bürgermeister oder sonstwen geeigneten versuchen, die Behörde zur Mitarbeit zu bewegen. Dass das manchmal so ist heißt aber nicht, dass man es nicht versuchen sollte. Meine zuständige Behörde etwa gibt mir Rückmeldung, wenn sie etwas nicht verfolgt. Kam bisher einmal vor.


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bicionado
Beitrag 29.04.2024, 13:58
Beitrag #44


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Zitat (mir @ 27.04.2024, 11:15) *
Ich halte ja schon die dauerhafte Sperrung außer für Bewohner für rechtswidrig, so wünschenswert sie auch sein mag, weil die Grundlage in der StVO fehlt. Es braucht halt eine demokratische Mehrheit für sowas, ansonsten machen wir hier langfristig Bürgerkrieg auf der Straße.


Weshalb dauerhaft? Es geht um bestimmte Zeiten. Lösen ließe sich diese Sperrung z.B. über eine Genehmigung als Sondernutzung. Wird für Wochenmärkte ja auch oft so gemacht.
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mir
Beitrag 29.04.2024, 21:14
Beitrag #45


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Mit "dauerhaft" meine ich, dass das kein zeitlich begrenzter Versuch ist.

Sondernutzung? Dann müsste die Stadt auch von den Sondernutzern - die Bewohner? - entsprechende Gebühren erheben.


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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bicionado
Beitrag 30.04.2024, 10:34
Beitrag #46


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Nein, Sondernutzung für die Schule.
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mir
Beitrag 30.04.2024, 17:10
Beitrag #47


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Dann dürften die Anwohner nicht mehr rein.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 06.05.2024 - 00:39