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> Einverständniserklärung für die Führerscheinstelle und Fragen
Anton2024
Beitrag 20.04.2024, 20:50
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
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Hallo, habe nun nach dem Strafbefehl wegen der Trunkenheitsfahrt im Dezember mit 1,85 auf dem Fahrrad nun die Aufforderung zur MPU bekommen. Den FS habe ich seither noch und habe nun eine Frist, bei der ich bis zu Ende Juli eine bestandene MPU vorzeigen muss. Jetzt war in dem Schreiben auch eine Vollmacht, in der ich der Führerscheinstelle die Beauftragung der MPU abtrete nebst einer Liste in der ich die MPU-Stelle sofort wählen muss hierzu habe ich eine Woche erhalten.
Jetzt die Fragen:
1. Ist diese Vollmacht zur MPU-Beauftragung Pflicht oder Wunsch und ich mache die Beauftragung selber ?
Ich denke das macht die FS damit das Gutachten immer an sie gesendet wird, wenn ich beauftrage, dann geht es erst mal an mich denke ich ? Oder was soll diese Vollmacht, ist das üblich ?
"Wir bitten Sie beiliegende Einverständniserklärung bis zum 29.4. ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, geben sie dabei an bei welchem Institut sie untersucht werden wollen. Wir werden dann für Sie das Institut beauftragen. Die MPU muss bis zum 29.7. vorliegen.

2. Wie gehe ich in dem Zeitraum mit Abstinenz bzw. kontrollierten Trinken um ?
Idee ist eine Haarprobe vor der MPU zu machen mit geringen Werten, habe seit Januar fast nichts getrunken ( bis April gar nichts, ab April am WE ein Bier und alkoholfreies Bier).
Danach komplett auf kontrolliertem trinken die Strategie aufbauen ?


3. Führerscheinunterlagen
Ich habe Akteneinsicht verlangt, wollen die mir nicht vor Ort geben sondern eine Kopie senden. Nun hatte ich vor 30 Jahren schon einmal den FS wegen Trunkenheit entzogen. Das ist aber lange verjährt, oft aber noch in den Akten. Wenn die mir eine Kopie senden, kann dann trotzdem die verjährte Trunkenfahrt mit FS Entzug beiliegen ?
Frage: Ich denke ich kann denen nicht trauen und berichte dem Gutachter von dem damaligen Vorfall. Dann wird es schwieriger denke ich, auch wenn es 30 Jahre her ist und heute es eine Fahrradfahrt war ?
Sollte ich die verjährte Trunkfahrt verschweigen ?
Mein aktueller FS hat das Ausstellungsdatum nach FS-Entzug vor 30 Jahren da ich da 31 Jahre alt war wäre das auch ein Indiz für einen Entzug, wenn der das blickt.
Sonst müsste ich sagen, dass ich erst ab 31 den FS habe ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen.
Grüße Anton
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MsTaxi
Beitrag 21.04.2024, 15:12
Beitrag #2


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Zu 1.) Die von dir vermutete Absicht dürfte die richtige sein. Ich würde an deiner Stelle deiner Fsst mitteilen, dass du, da du ja die MPU bezahlst, auch Vertragspartner der Begutachtungsstelle bist und daher keine Vollmacht erteilen wirst. Bei der Begutachtungsstelle weist du dann schon bei Vertragsabschluss darauf hin, dass du der Einzige sein willst, an den das Gutachten rausgeht. Wenn deine Fsst sich dann da ein wenig geknickt erscheint, pfeif drauf, das macht nix.

Zu 3.) Die 30 Jahre alte Geschichte brauchst du nichts zu sagen. Das wird ohnehin aus der Akte entfernt.

Zu 2.) Die von dir skizzierte Idee ist okay. Hast du sowas wie ein Trinktagebuch geführt? Das und das Ergebnis der Haarprobe müssten, sofern deine Aufarbeitung der Gründe deines Handelns und deiner Trinkhistorie ausreichen, dann für das Bestehen geeignet sein.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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x100f
Beitrag 21.04.2024, 15:22
Beitrag #3


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Hallo Anton,

das ist normal. Du unterschreibst damit, dass du einverstanden bis, dass deine Akte an die MPU-Stelle deiner Wahl verschickt wird. Ohne diese Akte wäre ja gar keine Begutachtung möglich. Du unterschreibst auch, dass du verstanden hast, dass du die Begutachtung selber bezahlen musst.

Mehr musst du aber nicht unterschreiben. Falls z.B. was drin steht von Schweigepflichtentbindung oder dass das Gutachten an die Führerscheinstellle geschickt werden soll, dann streiche das einfach durch.

Achte auch drauf, dass zwischen der Trunkenheitsfahrt und der MPU mindestens 6 Monate Zeit liegen müssen!

Grüße
Klaus


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Zu meiner Person: Ich bin Psychologe und hatte 2009 selbst als Betroffener das fragliche "Vergnügen" einer MPU.

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Wer sich zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, dass er mit Füßen getreten wird.
(Immanuel Kant)
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