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> Nachtrunk bei BAK die erst Stunden später erfolgte, Nachtrunk
Mäx
Beitrag 19.04.2024, 16:03
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich brauche dringend einen fachkundigen Rat:

Mir wurde im Januar eine Unfallflucht unter Alkoholeinfluss unterstellt. Ich befand mich von etwa 17:30Uhr bis 20:00 Uhr (Samstagabend) auf dem Heimweg. Hatte zuvor über den Mittag verteilt 2 Bier und 3 Sekt.
Zuhause angekommen habe ich noch einiges an Alkohol getrunken. Mit meiner Lebengefährtin die etwa eine Stunde später eintraf kam es zum Streit in dessen folge ich noch einiges getrunken habe (wie viel weiß ich leider nichtmehr genau in der Nacht ging es drunter und drüber).
Ich ging gegen 22:00 ins Bett und wurde um 00:50 von der Polizei geweckt, diese wiesen mich darauf hin, dass ich einen Autounfall gehabt hätte und sie eine BAK mit mir durchführen müssten. Meine Lebensgefährtin hatte diese angerufen, an meinem Auto fehlte das Kennzeichen (sonst keine Beschädigungen). Wo ich das verloren haben könnte weiß ich nicht, eventuell im Schnee o.ä.

Die BAK ergab 1,39 Promille gegen 1 Uhr morgens.

Ich habe mich überhaupt nicht zur Sache geäußert da ich in dem Moment als ich realisierte dass sie das initiiert hat völlig panisch was und mich nur noch erinnerte dass man lieber gar nichts sagt anstatt etwas falsches.

Der Führerschein wurde mir per Beschluss entzogen und mein Anwalt wartet seit 3 Monaten auf akteneinsicht.

Können hier die Experten bitte mal ihre Einschätzung zu diesem Sachverhalt abgeben… bin beruflich usw. eigentlich auf den Führerschein angewiesen und etwas fertig mit den Nerven…

Viele Grüße
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MsTaxi
Beitrag 19.04.2024, 17:04
Beitrag #2


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Ein abhanden gekommenes Kennzeichen allein rechtfertigt in meinen Augen nicht die Annahme einer Unfallflucht. Solche Schilder werden auch gerne mal geklaut. Die Aussage der Freundin dürfte spannend sein.

Leider bin ich mit den juristischen Details nicht so vertraut.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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nachteule
Beitrag 19.04.2024, 17:04
Beitrag #3


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Hallo, Mäx,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zunächst einmal zur Blutentnahme: Die Beamten waren ja nicht den ganzen Tag bei Dir und konnten somit nicht wissen, ob Du tatsächlich unter Alkoholeinfluss gefahren bist oder nicht.

Da der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt im Raume stand, blieb ihnen nichts anderes übrig, als die Blutentnahme durchführen zu lassen; alles andere muss dann der Staatsanwalt bzw. Richter entscheiden.

Jetzt zum Tatvorwurf an sich:

Nur das Fehlen eines Kennzeichens bedeutet nicht, dass Du tatsächlich einen Unfall verursacht hast.

Solange man Dir nicht nachweisen kann, dass Du einen Fremdschaden verursacht hast, bzw. solange nicht zumindest ein Zeuge oder Geschädigter glaubhaft machen kann, dass es einen Zusammenstoß gab, wird man Dir keinen Unfall nachweisen können.

Ob man Dir nachweisen kann, dass Du bei Deiner Ankunft gegen 20.00 Uhr schon eine BAK von 0,5 Promille oder mehr (Trunkenheitsfahrt nach § 24a StVG) oder sogar 1,1 Promille oder mehr hattest (Trunkenheitsfahrt nach § 316 bzw. 315c StGB) hattest, ist fraglich, da die BE ja erst gegen 01.00 Uhr erfolgte.

Hast Du dabei einen Nachtrunk geltend gemacht und wurden ein oder zwei Blutproben (letzteres dann mit zeitlicher Unterbrechung) entnommen?

Da Du auf den Führerschein angewiesen bist, sollte Dein Anwalt auf jeden Fall mal etwas Druck bei der Staatsanwaltschaft machen, denn die Akte müsste eigentlich schon längst dort sein.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Mäx
Beitrag 19.04.2024, 17:43
Beitrag #4


Neuling


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Hallo Nachteule,

entschuldige ich habe glaube ich gerade mit dem Klick auf Zitieren für Verwirrung gesorgt...

Erstmal vielen Dank für die Erläuterungen.

Es wurden tatsächlich zwei Blutproben entnommen... den Nachtrunk habe ich vor Ort auch nicht geltend gemacht, da die Polizeibeamten mich von vornherein wie einen Schwerverbrecher behandelt haben mit Sätzen wie 'Sag uns wen du überfahren hast', 'Ihre Freundin hat uns ohnehin schon alles erzählt' etc.

Deshalb habe ich sehr schnell gesagt, dass ich sie zwar tun können was sie tun müssen ich mich aber zu nichts äußern werde.

Viele Grüße,

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 19.04.2024, 18:20
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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nachteule
Beitrag 19.04.2024, 18:50
Beitrag #5


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Hallo, Mäx,

Zitat (Mäx @ 19.04.2024, 18:43) *
Deshalb habe ich sehr schnell gesagt, dass ich sie zwar tun können was sie tun müssen ich mich aber zu nichts äußern werde.

bei der Blutprobe an sich kooperativ sein und sich nicht wehren und ansonsten gar nichts sagen (außer zu den Personalien) ist in Ordnung und kann nicht gegen Dich verwendet werden.

Jetzt ist in erster Linie mal Dein Anwalt gefordert.

Ach ja: Bzgl. dem angeblichen Unfall: Hat die Polizei Dir oder Deinem Anwalt schon etwas Näheres dazu mitgeteilt, bzw. hat sich irgendjemand als Geschädigter gemeldet?

Hallo, MsTaxi,

lediglich zur Info:

Ein einzelnes fehlendes Kennzeichen, und vor Allem, wenn es sich um das vordere handelt, dürfte weniger auf einen Diebstahl hindeuten als auf einen ganz normalen Verlust (Kennzeichenhalterung beschädigt o. ä.), kann aber auch auf einen Zusammenstoß hindeuten.

Im vorliegenden Fall wäre es ganz wichtig zu wissen, ob die Beamten sich das Fahrzeug genauer angeschaut und eindeutige Unfallspuren bzw. - schäden festgestellt haben.

Viele Grüße,

Nachteule



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x100f
Beitrag 19.04.2024, 18:52
Beitrag #6


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Und was kam raus bei den beiden Blutproben: BAK steigend / konstant / fallend?


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Wer sich zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, dass er mit Füßen getreten wird.
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Mäx
Beitrag 19.04.2024, 19:13
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (nachteule @ 19.04.2024, 19:50) *
Ach ja: Bzgl. dem angeblichen Unfall: Hat die Polizei Dir oder Deinem Anwalt schon etwas Näheres dazu mitgeteilt, bzw. hat sich irgendjemand als Geschädigter gemeldet?

Das Kennzeichen wurde wohl gefunden und abgegeben, laut Staatsanwalt (ich hatte ihn angerufen und gefragt wo die Akten denn bleiben) 'wird gerade geprüft ob und inwiefern ein Unfall stattgefunden haben könnte'

Ein Geschädigter oder sonst jemand hat sich nicht gemeldet...

Zitat (x100f @ 19.04.2024, 19:52) *
Und was kam raus bei den beiden Blutproben: BAK steigend / konstant / fallend?

das weiß ich leider nicht... waren ja auch schon einige Stunden vergangen...

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 19.04.2024, 20:54
Bearbeitungsgrund: Zitat erkennbar gemacht
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2024
Beitrag 19.04.2024, 20:04
Beitrag #8


Neuling


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Mitglieds-Nr.: 91345



Wenn du um 22 Uhr zu Hause warst und schlafen gegangen bist und um kurz vor 1 Uhr die Polizei bei dir war,
können die dir nie im Leben nachweisen, dass du irgendwann nachmittags oder abends eine Trunkenheitsfahrt hattest.

Es sei denn: Irgendwelche Zeugen, Aussagen von dir, deiner Freundin oder unbeteiligten Personen belasten dich.
Solange es das nicht gibt, ist es unmöglich dir rückwirkend eine Trunkenheitsfahrt nachzuweisen.
Und selbst wenn, dann können Sie niemals genau feststellen, ob es jetzt 0,3 Promille oder 0,8 Promille oder 1,0 Promille war.
Somit ist auch keine eindeutige Bestrafung (Ordnungswidrigkeit/Straftat) möglich.
In Dubio Pro Reo.

Btw tolle Freundin, die dich bei den Cops anschwärzt.
Bin weiß Gott kein Beziehungsexperte, aber was ist das für eine Freundin bitte?
Pass bloß auf, nachher hat sie das Kennzeichen noch entwendet und das alles fingiert oder sowas, es gibt crazy Leute.
Nachher wird auf Grund ihrer Aussage dein Führerschein in Gefahr sein und dein Leben ***, ganz toll.
Aber es wird sowieso nicht nachweisbar sein, dass du zum Fahrzeitpunkt mehr als 0,3 Promille hattest.
Im Zweifel sagst vor Gericht, du warst um 20 Uhr zu Hause und hast am Abend zu Hause noch ein paar Bier, Sekt und Schnaps getrunken.
Es kann kein Beweis dafür geben, dass du mit überhöhtem Alkohol im Blut gefahren bist.
Das einzige, was sein könnte, ist, dass du tatsächlich unbemerkt an einem Unfall beteiligt warst und wegfahren bist.
Was ein Richter dazu sagen wird, keine Ahnung, im Worst Case Unfallflucht?
Aber solange sich niemand meldet, wird die Sache gut ausgehen zu 99%.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 21.04.2024, 08:33
Bearbeitungsgrund: Schreibfehler entfernt
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