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> Unklarheit bei RvL in einigen Straßen
Spontaner24
Beitrag 19.04.2024, 09:21
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, smile.gif
Ich habe da ein paar Fragen bezüglich der Vorfahrt an ein paar Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wie genau verhalte ich mich hier ? Meiner Meinung nach gilt hier rechts vor links, da keine Beschilderung vorliegt und kein abgesenkter Bordstein zu sehen ist.
Auf dieser Straße würde kein rechts vor links gelten, da dies ein Feldweg ist.
Nicht sicher, bin ich auf so einer Straße. Ich würde jetzt auch meinen, das Rechts vor links gilt und ich hier Vorfahrt gewähren muss.

Was meint ihr?


Gruß Spontaner24
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Margirus
Beitrag 19.04.2024, 09:52
Beitrag #2


Neuling
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Servus,

das sind alles untergeordnete Straßen bzw. Feldwege. Die von dort kommen müssen warten, Du hast Vorfahrt.
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Spontaner24
Beitrag 19.04.2024, 10:06
Beitrag #3


Neuling


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Vielen Dank für die schnelle antwort. Woran erkenne ich Feldwege und untergeordenete Straßen?
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m01
Beitrag 19.04.2024, 10:36
Beitrag #4


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Fahrbahnmarkierung?
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Schorsch
Beitrag 19.04.2024, 10:41
Beitrag #5


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Die Straße ist mit Zeichen 306 Vorfahrtstraße ausgeschildert. Da bedeutet:
Zitat
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.
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Mueck
Beitrag 19.04.2024, 13:57
Beitrag #6


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Zitat (Margirus @ 19.04.2024, 10:52) *
das sind alles untergeordnete Straßen
Das kennt die StVO so nicht ohne Beschilderung.
2. ist klar ein Feldweg, das kennt der § 8, bei 1. können schon Zweifel aufkommen, weswegen man da ein 205 aufstellen sollte, 3. ist m.E. definitiv kein Feldweg mehr, weil nur für Kraftwagen verboten, Krafträder und Fahrräder und Kutschen etc. dürfen da fahren auch ohne Anlüger oder Landwirtschaftsverkehr zu sein, also ganz normale öffentliche Straße.

Zitat (m01 @ 19.04.2024, 11:36) *
Fahrbahnmarkierung?
Beim Vz 295 finde ich in der StVO viel, aber nix vorfahrtregelndes ...
Wenn man argumentieren würde "das ist eine durchgezogene Linie, da darf man nicht einfach so rüber, da muss man also halten", dann gibt die StVO zu 295 allenfalls das Ganze OHNE den letzten Nebensatz her, also Ausfahrverbot. Wenn man dieses verneint, bleibt nix übrig, aus dem ein Nachrang abgeleitet werden könnte, weil da nix aus § 10 zutrifft.


Zitat (Schorsch @ 19.04.2024, 11:41) *
Die Straße ist mit Zeichen 306 Vorfahrtstraße ausgeschildert.
Richtig, der auf der Vorfahrtstr. hat Vorfahrt, aber woraus ergibt sich die Wartepflicht aus einer Nebenstraße, wenn das 205 fehlt und das 306 jwd steht?
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F117
Beitrag 19.04.2024, 15:18
Beitrag #7


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Aus der weißen Linie. Ich würde als Fahrzeugführer nie annehmen, dass jemand Vorfahrt/Vorrang haben könnte, der über eine durchgezogene Linie auf die Fahrbahn fährt. Hier käme ich nicht auf die Idee, dass ich gegenüber dem (dort legal fahrenden Traktor) wartepflichtig wäre.

Der Traktor übrigens sicher auch nicht.

Link #3 im OP ist übrigens aus der Luft betrachtet das hier. Das sind Wirftschaftswege und Zufahrten, keine Straßen. Dass das ein/e Praktikant/in beschildert hat, zeigt das "Radler frei"-Zz.


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m01
Beitrag 11.07.2024, 15:02
Beitrag #8


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Würde mich hier nochmal dranhängen, weil kürzlich selbst drübergestolpert. Ich nehme an, hier gilt RvL - keine bevorrechtigte Straße erkennbar, VZ306 auch nirgends. Aber ein paar Meter weiter hier? Prinzipiell kann hier nur ein Traktor rauskommen, aber ist er vorfahrtsberechtigt? Ich meine ja, wenn auch blöd gestaltet und für zHG 100 nicht wirklich übersichtlich. Aber dann sind wenige Meter später vorfahrtsregelnde Zeichen aufgestellt. unsure.gif
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ulm
Beitrag 11.07.2024, 15:56
Beitrag #9


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Sehr einfach, sehr eindeutig.
Der erste Fall ist RvL und der zweite Fall ist ein Feldweg, dessen Vorfahrtregelung Du in §8 Abs. 1 Nr. 2 StVO erklärt bekommst.
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Mueck
Beitrag 11.07.2024, 16:14
Beitrag #10


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Zitat (m01 @ 11.07.2024, 16:02) *
Prinzipiell kann hier nur ein Traktor rauskommen,
Darauf sollte man sich nie verlassen, weil man ja nicht weiß,, ob alle potentiellen Zufahrten, die dort hin führen, genau so beschildert sind ... thread.gif
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m01
Beitrag 11.07.2024, 16:18
Beitrag #11


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Woran machst Du den Feldweg fest (insbesondere wenn man nicht direkt das VZ 250 erspäht)? Der Weg ist asphaltiert, er ist ähnlich breit wie die "vorfahrtsberechtigte" Fahrbahn, es gibt keinen Sprung in der Oberflächenbeschaffenheit...

Zitat (Mueck @ 11.07.2024, 17:14) *
Darauf sollte man sich nie verlassen, weil man ja nicht weiß,, ob alle potentiellen Zufahrten, die dort hin führen, genau so beschildert sind ... thread.gif

Du hast leider wieder einmal Recht: https://maps.app.goo.gl/QeCeY79QqeTw2GAC9
Ok, also Traktoren und Radfahrer... thread.gif
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Mueck
Beitrag 11.07.2024, 16:56
Beitrag #12


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Zitat (m01 @ 11.07.2024, 17:18) *
Woran machst Du den Feldweg fest (insbesondere wenn man nicht direkt das VZ 250 erspäht)? Der Weg ist asphaltiert, er ist ähnlich breit wie die "vorfahrtsberechtigte" Fahrbahn, es gibt keinen Sprung in der Oberflächenbeschaffenheit...
Deswegen ist es eigentlich gute Sitte*), asphaltierten Feld-und Waldwegen ein 205 zu spendieren ... rolleyes.gif

*) Ob sich diese gute Sitte nach Urteilen verbreitet hat, weiß ich nicht, dunkel, seeehr dunkel ist mir nur eins in Erinnerung in einem unklaren Falle ...
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