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> 1,57 BAK Ersttäter. Eure Einschätzung?
DerTypDa
Beitrag 14.04.2024, 20:04
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag,

es geht um folgendes Szenario:
ich bin vor 3 Wochen in meinem PKW in eine Verkehrskontrolle geraten, habe anschließend einen Atemalkohol Test absolviert.
Ergebnis war über 1,1 Promille (1,4).

Die Verkehrskontrolle hat kurz nach dem Anfahren statt gefunden, ich bin nicht mal 500m weit gekommen.
Ich war während dem ganzen Szenario extrem nervös und habe überdreht vor mich her geredet, bin geschockt im Kreis gelaufen.
Ich habe versucht mich die ganze Zeit über sehr kooperativ zu geben.

Die Beamten fuhren mich anschließend in ein Krankenhaus zur Blutabnahme.

Als ich auf der Liege saß stand die Ärztin eine auffällig lange Zeit sehr nah vor mir (maximal 10cm von Gesicht zu Gesicht), und hat mir deutlich ins Gesicht geschaut. Ich habe dann nach einer Weile einfach die Augen geschlossen da mir die Situation extrem unangenehm war.

Vor der Blutabnahme gab es 2 Koordinationstest.

Als erstes den Test mit dem Finger auf die Nase den ich leider problemlos gemeistert habe.
Beim zweiten Test musste ich mit den Augen einem Stift von links nach Rechts folgen, bei dem ich einen kurzen aber deutlichen Ausfall Blinzler hatte.

Bei den Fragen der Ärztin habe ich sehr deutlich gelallt da mir die Wärme des Krankenhauses das Gefühl des betrunken seins deutlich gesteigert hat.

Gemessener BAK betrug 1,57 Promille.

Den Führerschein habe ich freiwillig direkt abgegeben.

Ich mache mir sehr große Sorgen darüber dass meine Ausfallerscheinungen als nicht ausreichend eingestuft werden, und ich von der Führerscheinstelle als potentieller Suchtkranker eingestuft werde, und im Nachgang doch noch zur MPU muss.

Ich bin absoluter Ersttäter in jeder hinsicht. Habe weder aktuelle Punkte noch Vorstrafen. Aus der Probezeit bin auch draußen.

Wie ist eure Meinung zu der Situation?

Vielen Dank fürs lesen.

Freundliche Grüße
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Kai R.
Beitrag 15.04.2024, 06:51
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im VP,

ich würde mich auf eine MPU einstellen. Hattest Du denn deutliche Ausfallerscheinungen (Sprache, Gang)? Deswegen wirst Du aber nicht zum Süchtigen abgestempelt.

Am besten, Du füllst mal den Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung aus.


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Kai

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DerTypDa
Beitrag 15.04.2024, 15:16
Beitrag #3


Neuling


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Okay und wie denkst du werden die Behörden die MPU begründen?
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Kai R.
Beitrag 15.04.2024, 15:22
Beitrag #4


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Mit fehlenden Ausfallerscheinungen, was auf ein missbräuchliches Konsummuster hinweist. Aber das ist, ohne den Kurzfragebogen, reine Spekulation. Und verbietet sich eigentlich.


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Kai

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Q-Treiberin
Beitrag 15.04.2024, 17:57
Beitrag #5


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Zitat (Kai R. @ 15.04.2024, 07:51) *
Hattest Du denn deutliche Ausfallerscheinungen (Sprache, Gang)?
Zitat (DerTypDa)
Bei den Fragen der Ärztin habe ich sehr deutlich gelallt
Ich würde zeitnah (nach Erhalt des Strafbefehls) Akteneinsicht nehmen um zu sehen was tatsächlich an Ausfallerscheinungen protokolliert wurde.
Bis dahin würde ich abstinent bleiben um ggf. schon mal drei Monate AB nachweisen zu können.

Aber auch hier der Hinweis auf den Kurzfragebogen.


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2024
Beitrag 15.04.2024, 19:57
Beitrag #6


Neuling
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Wenn du Glück hast und eine desinteressierte Führerscheinstelle/Sachbearbeiter in einem "chilligen" Bundesland, gibt es keine MPU.
Im Zweifel kannst den Wohnort wechseln... meine Erfahrung ist, dass es in dörflichen Umgebungen und so Kreisverwaltungen chilliger zugeht als in Großstädten.

Bundesländer weiß ich nur, dass BaWü strenger ist als Rheinland-Pfalz. Bayern ist wahrscheinlich auch eher streng.
Zwischen 1,1 und 1,6 Promille ist es Ermessensspielraum, aber da du bist aller ersten Mal auffällig wurdest, kannst du mit einem blauen Auge davon kommen.
Problem ist nur, dass bei BAK fast 1,6 Promille rauskam, der Wert ist halt schon sehr hoch.
Trotzdem viel Glück, dass du ohne MPU davon kommst, die Chancen sind nicht schlecht.


Ich hab damals mal das Bundesland gewechselt und so eine MPU umgangen.
Ist aber schon 10 Jahre her und einige Bundesländer haben ab 1,1 Promille eine Weile verpflichtende MPUs eingeführt.
Da hat es sich angeboten, umzuziehen.

Mittlerweile ist es aber eher Ermessensspielraum und abhängig vom Eindruck, den du hinterlassen hast.
Mit 0 Ausfallerscheinungen und dem Vibe eines Hardcorealkoholikers wird es schwer.
Aber du klingst eher wie ein normaler Typ, daher viel Glück.

2021
https://www.adac.de/news/mpu-urteil-alkohol/

"Wen die Polizei mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt, der muss zur MPU, um seinen Führerschein zurückzubekommen.
Ebenso bei 1,1 bis 1,59, wenn die Person bestimmte weitere Auffälligkeiten zeigt. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht:
Bereits das Fehlen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ist eine solche "Zusatztatsache".

Musst halt der Behörde irgendwie klarmachen, dass du deutliche Ausfallerscheinungen hattest.
Oder dass nicht protokolliert ist, dass du gar keine hattest, dann ist es auch unklar, ob du welche hattest oder nicht.
Keinesfalls darf halt explizit drinstehen, dass du wenig bis keine Ausfallerscheinungen hattest.
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runrig1
Beitrag 15.04.2024, 20:31
Beitrag #7


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Ich glaube nicht, dass es nach dem momentanen Zustand eines Sachbearbeiters entschieden wird.
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2024
Beitrag 15.04.2024, 21:17
Beitrag #8


Neuling
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Kann schon eine Rolle spielen:
Es gibt wohlwollende Sachbearbeiter, die sogar Tipps geben oder mal ein Auge zudrücken, falls ein Ermessensspielraum besteht, gerade bei Ersttätern.
Es gibt desinteressierte/frustrierte Sachbearbeiter, die Dienst nach Vorschrift machen, alles abhaken und fertig. Weder helfen noch schaden. Auch gut.
Es gibt ganz genaue Sachbearbeiter, die unbedingt auch bei Kleinigkeiten alles abklären wollen, vielleicht um sich selbst abzusichern oder so.
Das sind ganz normale Menschen wie du und ich.

Außerdem hat noch jedes Bundesland eine gewisse "Marschrichtung", wie man mit gewissen Fällen in der Regel verfahren sollte und woran sich dann die Behörden orientieren sollen/müssen.
Das kann auch streng vorgegeben sein von ganz oben oder wiederum der Behörde einen Ermessensspielraum eröffnen.
Und dann gibt die Behördenleitung innerhalb dieses Ermessensspielraums eine gewisse Richtung vor, woran sich dann die Sachbearbeiter orientieren.
Jedenfalls wird man nicht überall gleich behandelt und nicht jede Tat/Auffälligkeit führt zu den gleichen Konsequenzen.
Und manchmal entscheiden solche äußeren Umstände darüber, ob man zusätzlich 1000 oder 2000 Euro in eine MPU stecken muss oder nicht.

Konkreter Tipp für deinen Fall jetzt:
Überprüfe erst einmal die Akte, ob etwas zu Ausfallerscheinungen steht oder nicht. Vieles wird auch weggelassen von den Ärzten oder der Polizei.
Wenn weder Pro noch Contra steht, kann man dir auch nichts vorwerfen.
Und bevor du den Antrag auf Wiedererteilung stellst, kannst du ja mal bei deiner Behörde anrufen und schauen, was die so sagen.
Mit etwas Glück erfährst du schon, bevor du den Antrag stellst, ob eine MPU kommen wird oder nicht.
Auf jeden Fall besteht die realistische Chance, dass du mit einem blauen Auge davon kommst, solange nirgendwo explizit steht,
dass du keinerlei Ausfallerscheinungen hattest und komplett fit gewirkt hast trotz der hohen Alkoholisierung.






Edit: Aber selbst wenn es gut ausgeht, solltest du extrem aufpassen in der Zukunft.
Für die nächsten 10 Jahre ab Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stehst du sozusagen "unter Bewährung".
Ich glaube, wenn du in diesem Zeitraum dann einmal mit mehr als 0,5 Promille erwischt wirst, wird die MPU trotzdem fällig.
Sieh es als Warnung, wenn es gut ausgeht.
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DerTypDa
Beitrag 15.04.2024, 22:09
Beitrag #9


Neuling


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Jo vielen Dank für die Antworten.
Zu meinem Konsum Verhalten:
Ich bin definitiv kein regelmäßiger Trinker. Man könnte mich eher in der Rubrik Festival Trinker einordnen. 3 bis 10 Wochen ohne einen Tropfen Alkohol sind bei mir absolut normal.
Wieso ich überhaupt auf die Idee gekommen bin mit meinem Wagen los zu fahren verstehe ich bis heute nicht. Ein Stückchen weit bin ich sogar etwas froh darüber dass ich gestoppt wurde, denn eine fahrt in diesem Zustand hätte definitiv mit mindestens einem beschädigten Auto geendet.
Könnte möglicherweise daran liegen dass ich zum zweiten Mal in meinem Leben hochprozentigen Alkohol (über 35%)ungemischt (in Shots) konsumiert habe (bin selbst ende 30).
Die ganze Sache nagt schon sehr hart an mir, da ich eigentlich eher ein Mensch bin der sich gerne an die Regeln hält. Objektiv betrachtet bestand eine reale Chance dass ich heute nicht mehr wäre, wenn die Beamten mich nicht einkassiert hätten. Für mich momentan etwas schwer sich mit diesem Gedanken auseinander zu setzen.
Ich hoffe nur dass ich ohne mpu und mit einem blauen Auge durch komme.

Wenn ich das was ich hier so getippt habe selbst noch mal durchlese wird mir eigentlich bewusst wie absurd meine Befürchtungen sind. Ich werde mal stark davon ausgehen dass 2 ausgebildete Polizisten und 1 Arzt dazu fähig sind festzustellen, dass ich keine potentielle Suchtkranke Person bin. Scheinbar habe ich zu viel zu dem Thema im Netz herum gesurft.

Das Ende der Geschichte:
Genussmittel technisch lieber nichts neues probieren.

Hoffen wir das Beste.

Danke an alle.
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Kollo
Beitrag 20.04.2024, 06:31
Beitrag #10


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Aber dafür, dass du ja so selten trinkst, konntest du ganz schön viel trinken und hast es sogar noch geschafft mit dem Auto los zu fahren.
Jemand der selten trinkt schafft das meiner Meinung nach nicht solche promille zu erreichen und dann noch ohne zusammen zu brechen noch so fit zu sein sich ins Auto zu setzen.
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MsTaxi
Beitrag 20.04.2024, 07:52
Beitrag #11


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Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung

Ich probiere es halt einfach nochmal mit der Verlinkung. Dann können wir hier verlässlichere Urteile abgeben.

Zur MPU zu müssen bedeutet nicht, dass man als potentiell suchtkrank eingeschätzt wird, es bedeutet zunächst nur, dass ausgebildete Fachleute darüber befinden sollen, ob man wohl nochmal so einen Blödsinn baut wie man ihn gebaut hat.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Andy89B
Beitrag 20.04.2024, 15:21
Beitrag #12


Neuling
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Zitat (DerTypDa @ 15.04.2024, 23:09) *
Wenn ich das was ich hier so getippt habe selbst noch mal durchlese wird mir eigentlich bewusst wie absurd meine Befürchtungen sind. Ich werde mal stark davon ausgehen dass 2 ausgebildete Polizisten und 1 Arzt dazu fähig sind festzustellen, dass ich keine potentielle Suchtkranke Person bin. Scheinbar habe ich zu viel zu dem Thema im Netz herum gesurft.



Also so absurd sind deine Befürchungen nicht. Auch die allerbeste Ausbildung befähigt einen Menschen nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums komplett auf das Suchtverhalten einer ihm davor unbekannten Person zu schließen. Wie soll das auch gehen? Es gibt gewisse Anhaltspunkte wie die besagten Ausfallerscheinungen und daran wird ein Messwert festgesetzt. Aber letztlich hattest du diese ja auch, außer den ersten bestandenen Test. Es ist natürlich nicht unrealistisch, dass du mit einem blauen Auge davonkommst, aber mit der Promillezahl, welche fast an der MPU-Grenze ist, kann es auch anders laufen.



Zitat (Kollo @ 20.04.2024, 07:31) *
Aber dafür, dass du ja so selten trinkst, konntest du ganz schön viel trinken und hast es sogar noch geschafft mit dem Auto los zu fahren.
Jemand der selten trinkt schafft das meiner Meinung nach nicht solche promille zu erreichen und dann noch ohne zusammen zu brechen noch so fit zu sein sich ins Auto zu setzen.


Würde ich so nicht unterschreiben. 1,5 Promille sind an einem feuchtfröhlichen Abend schneller erreicht als man denkt. Und es ist ja nicht so, dass er zum allerersten Mal nach Jahren oder überhaupt Alkohol angerührt hat. Zumal kommt es auch auf die körperliche Konsitution an. Und ich würde auch mal behaupten, dass man auch wenn man "verdammt gut überm Berg ist" noch dazu in der Lage ist, ein Auto aufzuschließen und dieses zu starten.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.07.2024 - 05:25