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> Lkw Abstand !!!, Fehlender Abstand
michel0104
Beitrag 14.04.2024, 15:06
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen!!!!
Ich habe ein Bußgeld Anhörungsbogen bekommen.
Darin steht das ich mit ein Fahrzeug über 3,5t mit einer
Geschwindigkeit von mehr als 50 km/hauf Autobahn
den mindest abstand von 50m
nicht eingehalten habe.

Alles soweit zu gut.

Meine Frage ....
Es steht aber nicht wieviel Meter ich den Abstand unterschritten habe.
Ist das heute normal oder ist das ein Fehler?
Lg
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nachteule
Beitrag 14.04.2024, 15:22
Beitrag #2


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Hallo, michel0104,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Nein, das ist kein Fehler, denn auf der BAB hast Du mit einem LKW einen Mindestabstand von 50 m zum Vordermann einzuhalten (Kurzform).

Wird dieser unterschritten, spielt es keine Rolle, ob es dann 30 oder 40 m sind.

Viele Grüße,

Nachteule


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blackdodge
Beitrag 14.04.2024, 15:22
Beitrag #3


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Dir wird freundlicherweise der günstigste Abstandsverstoß vorgeworfen. Du darfst mit dem LKW den Mindestabstand von 50m nicht unterschreiten. Die genaue Meterzahl ist hier nicht relevant.

TBNR 104636
Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum
vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.
Verstoß § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 15 BKat


Wenn Du es natürlich gerne genauer hättest, steht dir ein neuer Versuch frei, vlt erwischst Du da mal ne richtige Abstandsmessanlage


Ach so, Den Abstand kannst DU als Fahrzeugführer im Groben ganz einfach feststellen.

- Variante 1 Der Abstand vom ersten zum dritten Pinguin von Dir weg beträgt in der Regel 50 m (der 2. ist bei der Hälfte)

- Variante 2 Fahrbahnmarkierungen auf BAB: der weiße Strich ist in der Regel 6m lang und das freie Feld dazwischen 12 m in der Länge


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michel0104
Beitrag 14.04.2024, 16:08
Beitrag #4


Neuling


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Danke für die Antworten,

Im bußgeldkatalog stehen halt verschiedene Abstände 1/5 vom tacho 1/4 vom tacho
Usw. Dementsprechend erhöht sich auch das Bußgeld. Deswegen bin ausgegangen
Das noch die Höhe des Abstand stehen muss.

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azrael
Beitrag 14.04.2024, 16:09
Beitrag #5


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Zitat (blackdodge @ 14.04.2024, 16:22) *
- Variante 1 Der Abstand vom ersten zum dritten Pinguin von Dir weg beträgt in der Regel 50 m (der 2. ist bei der Hälfte)

?
Der Abstand zwischen zwei Pinguinen/Leitpfosten beträgt doch idR. 50 Meter ...
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nachteule
Beitrag 14.04.2024, 16:12
Beitrag #6


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Hallo, blackdodge,

Zitat (blackdodge @ 14.04.2024, 16:22) *
- Variante 1 Der Abstand vom ersten zum dritten Pinguin von Dir weg beträgt in der Regel 50 m (der 2. ist bei der Hälfte)

meinst Du mit Pinguin die Leitpfosten?

Wenn ja: Die stehen auf der Autobahn in einem Abstand von 50 m zueinander.

Viele Grüße,

Nachteule


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blackdodge
Beitrag 14.04.2024, 18:17
Beitrag #7


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Jo @ Nachteule, den Begriff Pinguin nutzt doch heutzutage fast jeder. Den Begriff Leitpfosten doch nur noch die Fachleute


Jo OK der Abstand zwischen 2en beträgt 50m (mein Fehler cool.gif )


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HaWeThie
Beitrag 15.04.2024, 06:48
Beitrag #8


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Zitat
Begriff Pinguin nutzt doch heutzutage fast jeder.

Ehrlich? hab ich noch nie gehört. Ist evtl. LKW-Fahrer-Slang.


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Der_Veranstalter
Beitrag 15.04.2024, 07:33
Beitrag #9


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Zitat (blackdodge @ 14.04.2024, 19:17) *
den Begriff Pinguin nutzt doch heutzutage fast jeder.


Nö, hier im Süden nicht.

@ cop.gif :
Der Verstoß 104636 bringt 80 + Auslagen + 1 P?

Es gibt beim LKW keine Abstufung, dass das teurer wird bei weniger Abstand? Warum, weil die Vmax sowieso nicht extrem über 80 km/h liegen kann? Auch bei nur 3 m Abstand (sieht man ja durchaus) gibts kein FV für den LKW-Fahrer?


Diese Regelung ist doch Käse. Wenn ich mit dem PKW echte 90 fahre und nur 17 m Abstand habe (4/10 des halben TW), zahle ich 100 plus Auslagen und bekomme 1 Punkt. Der LKW zahlt für genau das gleiche 80 + Auslagen und einen Punkt. Ein FV droht dem LKW-Fahrer in keinem Fall, während das beim PKW bei Geschwindigkeiten über 100 km/h (und viel zu wenig Abstand, zugegeben) droht...


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blackdodge
Beitrag 15.04.2024, 11:35
Beitrag #10


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Beim Abstand gelten bei Abstandsmessungen von LKW die gleichen Tatbestände wie für PKW. Ausnahme sind hier die LKW mit gefährlichen Gütern und KOM mit Fahrgästen. Hier zahlt man mehr. Dafür benötigt man aber eben eine Absandsmessanlage. Damit es für die Anzeigeerstatter einfacher wird, gibt es als Grundtatbestand für LKW den o.g. Tatbestand. Hier benötigt man keine Messung bzw kein Gutachten zu einem evtl. Video.



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