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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.04.2024 Mitglieds-Nr.: 91638 ![]() |
Ich habe ein Bußgeld Anhörungsbogen bekommen. Darin steht das ich mit ein Fahrzeug über 3,5t mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/hauf Autobahn den mindest abstand von 50m nicht eingehalten habe. Alles soweit zu gut. Meine Frage .... Es steht aber nicht wieviel Meter ich den Abstand unterschritten habe. Ist das heute normal oder ist das ein Fehler? Lg |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, michel0104,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Nein, das ist kein Fehler, denn auf der BAB hast Du mit einem LKW einen Mindestabstand von 50 m zum Vordermann einzuhalten (Kurzform). Wird dieser unterschritten, spielt es keine Rolle, ob es dann 30 oder 40 m sind. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6459 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Dir wird freundlicherweise der günstigste Abstandsverstoß vorgeworfen. Du darfst mit dem LKW den Mindestabstand von 50m nicht unterschreiten. Die genaue Meterzahl ist hier nicht relevant.
TBNR 104636 Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Verstoß § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 15 BKat Wenn Du es natürlich gerne genauer hättest, steht dir ein neuer Versuch frei, vlt erwischst Du da mal ne richtige Abstandsmessanlage Ach so, Den Abstand kannst DU als Fahrzeugführer im Groben ganz einfach feststellen. - Variante 1 Der Abstand vom ersten zum dritten Pinguin von Dir weg beträgt in der Regel 50 m (der 2. ist bei der Hälfte) - Variante 2 Fahrbahnmarkierungen auf BAB: der weiße Strich ist in der Regel 6m lang und das freie Feld dazwischen 12 m in der Länge -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.04.2024 Mitglieds-Nr.: 91638 ![]() |
Danke für die Antworten,
Im bußgeldkatalog stehen halt verschiedene Abstände 1/5 vom tacho 1/4 vom tacho Usw. Dementsprechend erhöht sich auch das Bußgeld. Deswegen bin ausgegangen Das noch die Höhe des Abstand stehen muss. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 556 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, blackdodge,
- Variante 1 Der Abstand vom ersten zum dritten Pinguin von Dir weg beträgt in der Regel 50 m (der 2. ist bei der Hälfte) meinst Du mit Pinguin die Leitpfosten? Wenn ja: Die stehen auf der Autobahn in einem Abstand von 50 m zueinander. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6459 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Jo @ Nachteule, den Begriff Pinguin nutzt doch heutzutage fast jeder. Den Begriff Leitpfosten doch nur noch die Fachleute
Jo OK der Abstand zwischen 2en beträgt 50m (mein Fehler ![]() -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6670 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat Begriff Pinguin nutzt doch heutzutage fast jeder. Ehrlich? hab ich noch nie gehört. Ist evtl. LKW-Fahrer-Slang. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
den Begriff Pinguin nutzt doch heutzutage fast jeder. Nö, hier im Süden nicht. @ ![]() Der Verstoß 104636 bringt 80 + Auslagen + 1 P? Es gibt beim LKW keine Abstufung, dass das teurer wird bei weniger Abstand? Warum, weil die Vmax sowieso nicht extrem über 80 km/h liegen kann? Auch bei nur 3 m Abstand (sieht man ja durchaus) gibts kein FV für den LKW-Fahrer? Diese Regelung ist doch Käse. Wenn ich mit dem PKW echte 90 fahre und nur 17 m Abstand habe (4/10 des halben TW), zahle ich 100 plus Auslagen und bekomme 1 Punkt. Der LKW zahlt für genau das gleiche 80 + Auslagen und einen Punkt. Ein FV droht dem LKW-Fahrer in keinem Fall, während das beim PKW bei Geschwindigkeiten über 100 km/h (und viel zu wenig Abstand, zugegeben) droht... -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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Beim Abstand gelten bei Abstandsmessungen von LKW die gleichen Tatbestände wie für PKW. Ausnahme sind hier die LKW mit gefährlichen Gütern und KOM mit Fahrgästen. Hier zahlt man mehr. Dafür benötigt man aber eben eine Absandsmessanlage. Damit es für die Anzeigeerstatter einfacher wird, gibt es als Grundtatbestand für LKW den o.g. Tatbestand. Hier benötigt man keine Messung bzw kein Gutachten zu einem evtl. Video.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2025 - 10:18 |