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> Hintergründe zu Unfall/ Einstellung gesucht
Brian Basco
Beitrag 05.04.2024, 11:08
Beitrag #1


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Hallo!

Mir kommen gerade Berichte über die Ermittlungseinstellung nach einer Unfallfahrt unter.
Hintergründe über die Entscheidung finde ich nicht.
Wurde der Fall hier vielleicht schon diskutiert oder kennt jemand Hintergründe?

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfa...stellt-100.html

Grüße, BB
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ulm
Beitrag 05.04.2024, 12:12
Beitrag #2


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In Deinem Link lese ich:
Zitat
Polizeiliche Ermittlungen sowie ein Unfallgutachten seien demnach nicht zum Ergebnis gekommen, dass der Unfall für den Autofahrer vermeidbar gewesen war, sagte die Oberstaatsanwältin am Mittwoch.
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Schorsch
Beitrag 05.04.2024, 12:16
Beitrag #3


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" Polizeiliche Ermittlungen sowie ein Unfallgutachten seien demnach nicht zum Ergebnis gekommen, dass der Unfall für den Autofahrer vermeidbar gewesen war, sagte die Oberstaatsanwältin am Mittwoch."
Für Autofahrer ist es also unvermeidbar, beim Abbiegen jemanden zu überfahren, der bei grüner Fußgängerampel die Fahrbahn quert? Und dass ein Autofahrer eine Gefährdung von Kindern ausschließen muss ist sowieso nur graue StVO-Theorie.
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ulm
Beitrag 05.04.2024, 12:32
Beitrag #4


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Da das Gutachten nicht öffentlich zugänglich ist, ist es nicht sinnvoll weiter darüber zu diskutieren.
Der Gutachter kam offenbar zu einem eindeutigen Ergebnis.

Auch wenn die Folgen tragisch sind:
Wie gut erkennbar ist eine Dreijährige auf einem Laufrad?
Wie haben die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht wahrgenommen?
Ohne das Gutachten lässt sich das nicht seriös beantworten.
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VPL
Beitrag 05.04.2024, 12:34
Beitrag #5


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Über die Aussage bin ich auch gestolpert. Wenn man sich die Kreuzung im Luftbild ansieht, sieht die bei bedingt verträglichem Rechtsabbiegen mit dem Pkw nicht so gefährlich aus. Vor allem sind da wenig Sichthindernisse dirtekt vor den Furten.

Mutmaßung: das Kind stand erst und hat die Furt dann überraschend befahren als das Kfz bereits direkt vor der Furt im Abbiegvorgang war.

Trotzdem irgendwie etwas merkwürdig.
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Schorsch
Beitrag 05.04.2024, 12:38
Beitrag #6


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Wenn ein Kind außerhalb einer grünen Ampel unvermittelt die Fahrbahn quert, dann wäre Aufsichtspflichtverletzung ein Aspekt, aber doch nicht wenn das Kind bei grün die Fahrbahn quert.
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Brian Basco
Beitrag 05.04.2024, 12:42
Beitrag #7


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Wieso wird denn eine solche Entscheidung nicht näher begründet und ggf. das Gutachten veröffentlicht? Das ist doch offensichtlich von öffentlichem Interesse, und eine Berichterstattung in diesem Stil extrem unbefriedigend.

PS: Vielleicht Abonnenten hier unterwegs? Die Überschrift verspricht ja zumindest mehr Infos...

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/m...estellt-3463739
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VPL
Beitrag 05.04.2024, 13:00
Beitrag #8


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Zitat (Schorsch @ 05.04.2024, 13:38) *
Wenn ein Kind außerhalb einer grünen Ampel unvermittelt die Fahrbahn quert, dann wäre Aufsichtspflichtverletzung ein Aspekt, aber doch nicht wenn das Kind bei grün die Fahrbahn quert.


Jein. Ich hab selbst einen Laufradfahrer in dem Alter. Das Problem ist das erratische Verhalten. Die Kids stehen durchaus mal an einer Kreuzung (auch bei grün) und fahren dann unvermittelt los. Da kann es bei sehr schlechtem Timing zu einem Unfall kommen. Wenn ich das als Elternteil weiß, muss ich die Situation im Blick behalten und eingreifen können.

Die Kleinen schnallen die große Gefahr beim bedingt verträglichen Rechtsabbiegen nicht. Denen wird ja auch imemr eingetrichtert: rot stehen, grün gehen.
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Brian Basco
Beitrag 05.04.2024, 13:10
Beitrag #9


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Aber das muss ich als Autofahrer doch berücksichtigen. Ich bleibe in einer solchen Situation doch stehen, bis das zweifelsfrei klar ist.
Bestenfalls könnte ich mir vorstellen, die Mutter hat den Kfzler "durchgewunken" oder so ähnlich...
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VPL
Beitrag 05.04.2024, 14:04
Beitrag #10


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Jo, aber es gibt trotzdem ein sehr kleines Zeitfenster in dem das noch immer passieren kann. Du bleibst ja nicht eine komplette Ampelphase als Abbieger stehen, wenn ein offensichtlich wartendes Kind am Fahrbahnrand oder ein paar Meter weiter entfernt steht. Zumal mein Nachwuchs mit dem Laufrad extrem schnell ist. Ggf. gab es auch ein Sichthindernis wie ulm angerissen hat?

Nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht: ich will niemanden verteidigen. Und vielleicht wäre das bei (noch) geringerer Geschwindigkeit zu vermeiden gewesen? Aber ich halte es nicht für komplett unplausibel, dass so ein Unfall ohne fahrlässiges Fehlverhalten passieren kann.

Ich würde nur zu gern das Gutachten sehen, um selbst sowas in der Planung und persönlich vermeiden zu können. Da ist die Luftfahrt dem Straßenverkehr im Mindset voraus.
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Mueck
Beitrag 05.04.2024, 14:33
Beitrag #11


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Zitat (VPL @ 05.04.2024, 15:04) *
Da ist die Luftfahrt dem Straßenverkehr im Mindset voraus.
Nur weil a) so wenige in der Luft sind verglichen mit Autos, die auch b) noch seltener runterplumpsen, da kann man sich wirklich jede Akte anschauen. Dito Bahnverkehr.
In Unfallberichten zum Autoverkehr würdest Du ertrinken und zu keiner Planung mehr kommen ... Kollateralschäden werden in Sachen Straßenverkehr eher in Kauf genommen als anderswo. Die Forderung nach Einzäunen aller Bahnstrecken hört man immer wieder mal, die nach Einzäunen aller Straßen eher selten, obwohl das von den Zahlen her viel eher angeraten wäre, jedenfalls hört man es nicht ernsthaft, nur als Konter von Bahnfans zum Realitäts-Check ... thread.gif


Zitat (ulm @ 05.04.2024, 13:32) *
Wie gut erkennbar ist eine Dreijährige auf einem Laufrad?
Bei einem Lkw würde man zurecht kontern, dass inzwischen so viele Spiegel vorgeschrieben sind, dass sie in einem hätte erscheinen müssen, weil es keine toten Winkel mehr geben darf (solange man keine Spiegel abklebt ...). Aber es war ja wohl "nur" ein Pkw, wo die Spiegel m.W.n. nicht an ihren Aufgaben gewachsen sind, also an immer dickeren Säulen und kleineren Fenstern etc.pp. Und auch nicht an der Fahrzeughöhe, wo man evtl. am ehesten suchen muss:

Zitat
Laut Staatsanwaltschaft schaltete die Ampel für die Fußgänger und für den Fahrer gleichzeitig auf Grün. Eine Fußgängergruppe, darunter die Mutter des Kindes, habe die Bahnhofstraße überquert, wobei das Kind mit dem Laufrad verzögert losgefahren sei. Es habe sich hinter seiner Mutter und einer Zeugin befunden.

Die beiden Frauen hätten die Straße bereits überquert, als der Beschuldigte langsam in die Bahnhofstraße abbog und mit der linken Seite seines Fahrzeugs mit dem querenden Kind kollidierte", schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. "Aus gutachterlich-technischer Sicht konnte die Fahrgeschwindigkeit des Autos auf höchstens 18 km/h, aber wohl im Hinblick auf den Lenkradeinschlag realistisch weniger bestimmt werden", so die Mainzer Staatsanwalt.
Der Lkw-Spiegel für den Bereich vor dem Kühler hat hier also gefehlt ... thread.gif
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F117
Beitrag 05.04.2024, 14:58
Beitrag #12


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Zitat (Mueck @ 05.04.2024, 14:33) *
ein Pkw, wo die Spiegel m.W.n. nicht an ihren Aufgaben gewachsen sind

Welche Spiegel??? Das Kind ist - laut 1. Link - in die LINKE Fahrzeugseite gesaust. kam also nicht wie bei den meisten Rechtsabbiegerunfällen von hinten, sondern von vorn. Da hilft kein Spiegel.


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VPL
Beitrag 05.04.2024, 15:10
Beitrag #13


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Zitat (Mueck @ 05.04.2024, 15:33) *
In Unfallberichten zum Autoverkehr würdest Du ertrinken und zu keiner Planung mehr kommen ... Kollateralschäden werden in Sachen Straßenverkehr eher in Kauf genommen als anderswo. Die Forderung nach Einzäunen aller Bahnstrecken hört man immer wieder mal, die nach Einzäunen aller Straßen eher selten, obwohl das von den Zahlen her viel eher angeraten wäre, jedenfalls hört man es nicht ernsthaft, nur als Konter von Bahnfans zum Realitäts-Check ... thread.gif


Da hast du Recht. Ich muss gestehen, dass ich die meisten Unfallberichte, die wir auf den Schreibtisch bekommen meist direkt in Ablage P verschiebe, weil nicht aussagekräftig oder ohnehin 08/15.
Aber hier steckt ein recht deutlicher Hinweis für Eltern drin: solange die Kids in der Furt sind, muss ich dort selbst die Furt dichtmachen, damit der Unfall so nicht passieren kann.

@Nighthawk: Anfahrspiegel vielleicht? Ist natürlich Unsinn.
Aber ggf. hätte hier ein Assistent Leben gerettet, wenn der Anprall im vorderen linken Sektor des Fahrzeugs war.
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Mueck
Beitrag 05.04.2024, 15:40
Beitrag #14


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Zitat (F117 @ 05.04.2024, 15:58) *
Zitat (Mueck @ 05.04.2024, 14:33) *
ein Pkw, wo die Spiegel m.W.n. nicht an ihren Aufgaben gewachsen sind

Welche Spiegel??? Das Kind ist - laut 1. Link - in die LINKE Fahrzeugseite gesaust. kam also nicht wie bei den meisten Rechtsabbiegerunfällen von hinten, sondern von vorn. Da hilft kein Spiegel.
Dass das Kind in seine linke Seite gesaust wäre, steht da aber so nicht. Dann hätte er sie ja Auge in Auge zunächst bei seiner Wartepflicht ignoriert und dann überfahren und die Einstellung wäre höchst mysteriös ... "Zugunsten" des Autofahrers ging ich davon aus, dass das Mädchen von hinten kam, durch den Kühler verdeckt war und von dessen linken Hälfte noch erwischt wurde ... Aber evtl. findet jemand mehr dazu von damals oder aktuell ...
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F117
Beitrag 05.04.2024, 15:56
Beitrag #15


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Zitat
Die beiden Frauen hätten die Straße bereits überquert, als der Beschuldigte langsam in die Bahnhofstraße abbog und mit der linken Seite seines Fahrzeugs mit dem querenden Kind kollidierte", schreibt die Staatsanwaltschaft

Das kann ich aber nicht anders interpretieren. Für
Zitat (Mueck @ 05.04.2024, 15:40) *
"Zugunsten" des Autofahrers ging ich davon aus, dass das Mädchen von hinten kam, durch den Kühler verdeckt war und von dessen linken Hälfte noch erwischt wurde

gibt es fahrphysikalisch keinerlei Erklärung, außer durch quer-um-die-Kurve. Das kann aber niemand außer Walter Röhrl, und auch der schafft das nicht bei max. 18 km/h.


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Schorsch
Beitrag 06.04.2024, 14:00
Beitrag #16


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"Fahrer soll mit höchstens 18 km/h abgebogen sein"
Soll das eine Entschuldigung sein, mit so einer Geschwindigkeit zwischen Kind und Erwachsenen abgebogen zu sein? So schnell fährt kaum ein Radfahrer auf gerader Strecke und er würd wohl als Fahrradrambo bezeichnet, wenn ihm dabei ein Fußgänger vors Rad läuft.
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Brian Basco
Beitrag 06.04.2024, 14:24
Beitrag #17


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Zitat (VPL @ 05.04.2024, 15:04) *
Du bleibst ja nicht eine komplette Ampelphase als Abbieger stehen, wenn ein offensichtlich wartendes Kind am Fahrbahnrand oder ein paar Meter weiter entfernt steht.


Ehrlich gesagt- sicher sehr selten, aber in Ausnahmesituationen kann das schon passieren. Mir wurde das durchaus auch so zu meiner Fahrschulzeit vermittelt.

Zitat (F117 @ 05.04.2024, 15:58) *
Das Kind ist - laut 1. Link (...)


Der Text hinter meinem Link wurde übrigens seit meinem Eröffnungspost ergänzt, diese Infos standen da z.B. noch nicht. Nur der Vollständigkeit halber...
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nachteule
Beitrag 06.04.2024, 14:50
Beitrag #18


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Hallo, Schorsch,

Zitat (Schorsch @ 06.04.2024, 15:00) *
Soll das eine Entschuldigung sein, mit so einer Geschwindigkeit zwischen Kind und Erwachsenen abgebogen zu sein?

nein, sicher nicht.

Einen Unfall wie diesen nimmt kein unerfahrener Beamter auf, sondern in aller Regel jemand, der sich auf solche Unfälle spezialisiert hat, zusätzlich mit der Unterstützung weiterer Kollegen.

Des Weiteren wurde laut Pressebericht auch ein Gutachten angefertigt, wie es meistens üblich ist.

Offensichtlich ist die zuständige Staatsanwaltschaft aufgrund der Gesamtermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass dem Fahrer keine strafrechtliche Schuld nachgewiesen werden kann.

Wie willst Du also, ohne die Hintergründe zu kennen, den Fahrer trotzdem als Schuldigen verurteilen? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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ilam
Beitrag 06.04.2024, 16:41
Beitrag #19


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Zitat (Schorsch @ 06.04.2024, 14:00) *
"Fahrer soll mit höchstens 18 km/h abgebogen sein"
Soll das eine Entschuldigung sein, mit so einer Geschwindigkeit zwischen Kind und Erwachsenen abgebogen zu sein?


Nein. Es zeigt nur, dass alleine das Abbiegen mit bis zu 18km/h nicht vorwerfbar ist.
Hätte der Gutachter eine deutlich höhere Geschwindigkeit festgestellt, wäre alleine daraus ein Verschulden entstanden, weil man ab einem gewissen Tempo schlichtweg darauf vertrauen muss, dass sich alle Verkehrsteilnehmer exakt wie erwartet verhalten. Und das ist bei 18km/h ohne besondere erkennbare Umstände in dem Fall noch nicht gegeben. Es ist nunmal kein LKW, der Schrittgeschwindigkeit einhalten muss.

(Zu Deinem Radlerbeispiel: Mag bei einem Radfahrer auf dem Fußweg eng neben einem Fußgänger anders aussehen. Bei einem Fahrbahnradler dann auch eher nicht).

Es gibt einfach ein paar Punkte, die in so einem Gutachten bzw. Verfahren abgehakt werden. Da wird auch drinstehen, dass es keinen Anhaltspunkt für ein technisches Versagen des Fahrzeugs gibt und dass der Fahrer nicht alkoholisiert war. Das ist aber nix, wofür sich der Fahrer auf die Schulter klopfen darf.
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Schorsch
Beitrag 06.04.2024, 17:01
Beitrag #20


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Ansonsten wird doch nach Anscheinsbeweis geurteilt und der ist hier eindeutig. Und der offensichtliche Verursacher müsste beweisen, dass es anders war. Ich vermute mal, der Fahrer konnte sich teure Anwälte leisten.
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F117
Beitrag 06.04.2024, 17:02
Beitrag #21


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Ich vermute (!) mal, dass die Aufsicht der Mutter nicht ganz dem entsprochen hat, was man landäufig als brauchbar bezeichnet. Meine beiden Kinder sind aus dem Laufradalter lange raus. Aber mit 3 sind beide in einer Innenstadt an einer Ampel ganz sicher nicht hinter mir gefahren. Als Eltern habe ich in der Situation nichts(!) anderes zu tun, als das Kind zu schützen. Da sind sowohl die Begleiterin als auch WhatsApp nebensächlich. Aber offensichtlich hatte diese Mutter andere Prioritäten als ich.


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Schorsch
Beitrag 06.04.2024, 18:46
Beitrag #22


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Aber Kinder sind doch nicht Freiwild und die Eltern müssen aufpassen, dass sie überleben. Vielmehr muss gegenüber Kindern natürlich der Vorrang beachtet werden und zusätzlich darf nur so schnell gefahren werden, dass deren Gefährdung AUSGESCHLOSSEN ist. Das hat der Fahrer offenbar nicht gemacht, sonst wäre kein Unfall passiert.
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nachteule
Beitrag 06.04.2024, 18:52
Beitrag #23


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Hallo, Schorsch,

das steht ja alles außer Frage, aber es gibt nun mal Konstellationen, in denen man dem Kraftfahrer bei einem Unfall keine Schuld nachweisen kann, und das war hier scheinbar der Fall, auch, wenn es Dir nicht passt. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Schorsch
Beitrag 06.04.2024, 20:13
Beitrag #24


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Ist der Tot des Kindes nicht Beweis genug, dass der Autofahrer dessen Gefährdung nicht ausgeschlossen hat?
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ulm
Beitrag 06.04.2024, 20:40
Beitrag #25


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Du hast selbst geschrieben:
Zitat (Schorsch @ 06.04.2024, 19:46) *
die Eltern müssen aufpassen, dass sie überleben.

Das klingt ungeheuer brutal, aber die Eltern müssen hier wirklich ganz arg aufpassen und ein Gespür für Gefahren entwickeln, die sie selbst gar nicht betreffen. Ja, das ist nahezu unmöglich, da man auch noch das Verhalten des Kindes erahnen muss. Manchmal braucht man dann auch noch Glück dazu.
Der Vater wird vom Autofahrer problemlos gesehen, doch ein Kind auf dem Laufrad erreicht gerade mal Tischhöhe und ist dann schnell von der eigenen Motorhaube verdeckt. Wie soll der Autofahrer dann das Kind sehen?

In der Vorweihnachtswoche hatten wir hier in der Gegend einen ähnlichen Unfall, der ebenfalls tödlich für das Kind endete:
Auf einem Parkplatz lies der Fahrer eines Vans vor dem Linksabbiegen einen Vater mit Kind passieren und fuhr dann weiter. Das zweite (siebenjährige) Kind, das mit etwas Abstand folgte, erfasste er.
Auch hier war ein Gutachter vor Ort und ich gehe auch hier von einem Sichtproblem für den Fahrer aus.
Hast Du irgendwelche praktikablen Lösungsvorschläge, um solche Unfälle zu verhindern?
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mkossmann
Beitrag 07.04.2024, 07:18
Beitrag #26


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Zitat (Mueck @ 05.04.2024, 14:33) *
Bei einem Lkw würde man zurecht kontern, dass inzwischen so viele Spiegel vorgeschrieben sind, dass sie in einem hätte erscheinen müssen, weil es keine toten Winkel mehr geben darf (solange man keine Spiegel abklebt ...).

§56(1) StVZO :
Zitat
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

muss man meiner Meinung nach so interpretieren, das es auch bei PKW keinen toten Winkel geben darf.
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Pogge
Beitrag 07.04.2024, 07:49
Beitrag #27


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Zitat (nachteule @ 06.04.2024, 18:52) *
das steht ja alles außer Frage, aber es gibt nun mal Konstellationen, in denen man dem Kraftfahrer bei einem Unfall keine Schuld nachweisen kann, und das war hier scheinbar der Fall, auch, wenn es Dir nicht passt. dry.gif

Wenigstens schreibst Du "scheinbar", und nicht "anscheinend".
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Mueck
Beitrag 07.04.2024, 09:49
Beitrag #28


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Zitat (mkossmann @ 07.04.2024, 08:18) *
§56(1) StVZO :
muss man meiner Meinung nach so interpretieren, das es auch bei PKW keinen toten Winkel geben darf.
Dummerweise wird im weiteren Verlauf des § auf irgendwelche Anhänge und dort auf irgendwelche Richtlinien verwiesen, wo wahrscheinlich leider drinsteht, dass für Pkw die 3 üblichen reichen, die alle haben, was seit Jahrzehnten schon keiner mehr in Frage stellte, obwohl inzwischen dringend nötig ... thread.gif
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heretic12
Beitrag 07.04.2024, 12:23
Beitrag #29


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Zitat (Schorsch @ 05.04.2024, 13:16) *
" Polizeiliche Ermittlungen sowie ein Unfallgutachten seien demnach nicht zum Ergebnis gekommen, dass der Unfall für den Autofahrer vermeidbar gewesen war, sagte die Oberstaatsanwältin am Mittwoch."

Du liest das so: Der Gutachter ist sich sicher, dass es unvermeidbar war.
Ich lese das so: Der Gutachter kann nicht mit Sicherheit sagen, ob es unvermeidbar war.
Vor Gericht gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" und der Gutachter scheint Zweifel zu haben.

Zitat (Brian Basco @ 05.04.2024, 13:42) *
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Abonent nicht, aber ich nutze Firefox mit dem Plugin Bypass Paywalls Clean. Der kann viele Paywalls umgehen.
Zitat ("Allgemeine Zeitung")
Andrea Keller, leitende Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Mainz erklärte, dass dem Autofahrer ein strafbares Verhalten „nicht mit hinlänglicher Sicherheit für eine Anklage“ nachgewiesen werden könne.

Ansonsten steht noch drin, warum das so aufwändig war und dass der Fahrer nüchtern und bisher unauffällig war.

Passt also zu dem Zitat von Schorsch: Könnte sein, dass der Fahrer einen schuldhaften Verstoß begangen hat, aber könnte auch anders sein. Man kann es nicht zweifelsfrei(!) nachweisen.
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Schorsch
Beitrag 07.04.2024, 17:21
Beitrag #30


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Normalerweise läuft es doch anders herum. Wenn jemand Vorfahrt/Vorrang verletzt hat, dann ist die Schuldfrage nach Anscheinsbeweis klar und der Verursacher müsste nachweisen, dass es in seinem Fall anders war. Müsste in jedem Fall die Staatsanwaltschaft mit letzter Sicherheit nachweisen, dass so ein Ausnahmefall nicht vorliegt, dann würde so gut wie niemand wegen eines Verstoßes verurteilt.
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bartdude
Beitrag 07.04.2024, 22:48
Beitrag #31


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Dieser "Anscheinsbeweis" gilt für die zivilrechtliche Seite des Unfalls. Hier wird der Unfallfahrer (bzw. seine Versicherung) auf jeden Fall haften, und sei es nur aus der Betriebshaftung des Pkw heraus.

Die Fragestellung in diesem Thread dreht sich aber um die strafrechtliche Beurteilung. Es ist unabdingbares Kennzeichen eines Rechtsstaates, dass die Anklage dem Beschuldigten einer Straftat seine Schuld nachweisen muß - nicht andersrum! Hier ist es zwar so, dass es Indizien gibt, die gegen den Fahrer sprechen, aber diese trotz Gutachten nicht ausreichend erhärtet werden konnten. Die StA geht daher davon aus, dass sie im gerichtlichen Hauptverfahren die notwendige Beweisstärke nicht erreicht.

Der Fahrer ist da übrigens auch noch nicht vom Haken. So wie ich das lese, ist das eine Einstellung nach §170 (2) StPO. Damit ist kein Strafklageverbrauch eingetreten, und die StA kann jederzeit (innerhalb der nächsten 5 Jahre wegen der Verjährungsfrist) erneut ermitteln und ggf. Anklage erheben.
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Schorsch
Beitrag 08.04.2024, 09:11
Beitrag #32


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Mal als Vergleich eine Vorfahrtmissachtung zweier PKW mit Personenschaden. Da gehe ich auch mal davon aus, dass der Vorfahrtverletzer wegen Körperverletzung nach Anscheinsbeweis angeklagt wird und nicht erst dann, wenn die Staatsanwaltschaft eindeutig beweisen kann, dass der Vorfahrtberechtigte nicht die Höchstgeschwindigkeit überschritten hat.
Auch sonst wird in Strafverfahren nach Indizienbeweis verurteilt und der Angeklagte müsste Beweisen, dass es doch nicht so war, wie die eigentlich eindeutigen Indizien belegen.
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nachteule
Beitrag 08.04.2024, 09:20
Beitrag #33


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Hallo, Schorsch,

in Deinem Beispiel wird der Unfallverursacher wegen fahrlässiger KV zur Anzeige gebracht, wenn man ihm nachweisen kann, dass er die Vorfahrt verletzt hat.

Warum sollte man ihm dabei noch einen Verstoß gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nachweisen? think.gif

Zum Ausgangsfall: Auch, wenn Du es nicht verstehen willst: Es gibt Unfälle, bei denen es schlicht und ergreifend nicht möglich ist, einem der Unfallbeteiligten eine strafrechtlich relevante Schuld nachzuweisen.

Dass der Autofahrer, genauso, wie die Mutter des Kindes, sich vermutlich ewig Vorwürfe machen werden, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Viele Grüße,

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VPL
Beitrag 08.04.2024, 09:40
Beitrag #34


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Zitat (F117 @ 06.04.2024, 18:02) *
Ich vermute (!) mal, dass die Aufsicht der Mutter nicht ganz dem entsprochen hat, was man landäufig als brauchbar bezeichnet. Meine beiden Kinder sind aus dem Laufradalter lange raus. Aber mit 3 sind beide in einer Innenstadt an einer Ampel ganz sicher nicht hinter mir gefahren. Als Eltern habe ich in der Situation nichts(!) anderes zu tun, als das Kind zu schützen. Da sind sowohl die Begleiterin als auch WhatsApp nebensächlich. Aber offensichtlich hatte diese Mutter andere Prioritäten als ich.


Grundsätzlich ja, in der Absolutheit realistisch aber nicht umzusetzen. Bin ich allein mit zwei Kindern unterwegs, muss nur eines schon losfahren/losgehen und ich bin zur Entscheidung gewzungen, welches ich eng beaufsichtigen kann. Eigentlich kann ich mich dann nur in der Furt großmachen und auf das Beste hoffen.
Außerdem ist eine Furt ein geschützter Bereich, bei dem ich begründet mit großer Rücksichtnahme rechnen kann. Ein bisschen einfach hier die Verantwortung bei den Eltern abzuladen.

Und ganz grundsätzlich ist vielen Leuten in meiner Wahrnehmung nicht bewusst, wie gefährlich das bedingt verträgliche Abbiegen ist.
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F117
Beitrag 08.04.2024, 10:22
Beitrag #35


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Ich mache es mir nicht einfach, ich vermute eben, gestützt durch x-fache Beobachtung im tagtäglichen Stadtverkehr. Ob das in der Situation so war, bleibt Vermutung. Wieviele Mütter (Väter) so intensiv mit dem Smartphone beschäftigt sind, dass sie nicht mehr mitbekommen, wo die Kinder eigentlich gerade sind, ist unglaublich. Ich sauge mir diese Erfahrungen ja nicht aus den Fingern, ich bin im Außendienst in mehreren Städten mit dem PKW unterwegs und stehe an ganz vielen Ampeln. Manchmal müsste man das Jugendamt informieren...


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bartdude
Beitrag 08.04.2024, 10:48
Beitrag #36


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Zitat (Schorsch @ 08.04.2024, 09:11) *
Mal als Vergleich eine Vorfahrtmissachtung zweier PKW mit Personenschaden.

Das ist eine andere Ausgangslage; die Vorfahrtsverletzung als solche ist beweisbar (sei es durch Zeugen, sei es durch die Beschädigungen, Spuren und der Endpositionen), und damit auch die Schuld des Vorfahrtsverletzters an der KV, so diese eine direkte Folge daraus ist.

Zitat (Schorsch @ 08.04.2024, 09:11) *
Auch sonst wird in Strafverfahren nach Indizienbeweis verurteilt und der Angeklagte müsste Beweisen, dass es doch nicht so war, wie die eigentlich eindeutigen Indizien belegen.

Indizienprozesse (Definition Indiz: "Hilfstatsache des Beweises") basieren in der Regel darauf, dass mehrere Indizien, die für sich alleine nicht einen Beweis erbringen können, aber in ihrer Gesamtheit keinen anderen Schluß mehr zulassen.

Das Indiz hier ist, dass das Mädchen vom abbiegenden Pkw erfasst wurde - das ist der erste Anschein, da muß einer was falsch gemacht haben.

Was aber, wenn der Fahrer das Mädchen nie sehen konnte? Aus den Berichten scheint hervorzugehen, dass der Fahrer die Parcusstraße offenbar in nördlicher Richtung befuhr und rechts in die Bahnhofstr. abbog (der Bericht schreibt von stark eingeschlagenen Rädern, daher kann es sich in der großen Kreuzung nicht um ein Linksabbiegen gehandelt haben, da wären die Räder nicht mehr eingeschlagen gewesen). Vor dem Mädchen haben zwei Personen die Furt überquert (vermutlich in nördlicher Richtung), das Mädchen muß offenbar am südlichen Ende der Furt zurückgeblieben sein oder ist aus unbekannter Richtung nachgezögelt.

Nun schau Dir mal die Größenverhältnisse der Kurzen und die Fenster- und Motorhaubenhöhe von SUVs an (ja, ich weiß, dass die Quelle den Fahrzeugtyp nicht angibt, aber nehmen wir das mal an, sind ja auch nicht selten, diese Panzer...). Die Kurze dürfte nen knappem Meter hoch sein, eine SUV-Motorhaube und untere Fensterlinie kann gerne mal 1,10-1,20 hoch sein (ich habe ein Foto, wo ich mit einen Miata neben einem SUV parke, und der Scheibenrahmen (1,18m hoch) _unterhalb_ der SUV-Taille bleibt!). Wenn das Mädchen irgendwo im Bereich des vorderen Kotis steht, dann kann der Fahrer die aus dem SUV nicht sehen. Das Mädchen fährt los, um zur Mutter aufzuschließen, der SUV fährt los, weil scheinbar alles frei ist (die beiden Fußlinge sind ja aus der Gefahrenzone raus), und bis der anfahrende SUV an der linken Front gerade noch das Mädchen erfasst, hat keiner der Beteiligten das Drama je kommen sehen.

Um erfolgreich wegen §222 verurteilt zu werden, muß dem Fahrer u.a. Fahrlässigkeit, also die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt nachgewiesen werden. Und an der Stelle scheint offenbar das Beweisproblem der StA zu liegen - was hätte der Fahrer unternehmen können oder müssen, um zu erkennen, dass sich im für ihn nicht einsehbaren Bereich eine Person aufhält? Aussteigen, einmal persönlich den Bereich einsehen? Einweiser? Konnte er ahnen, dass da noch jemand sein könnte (z.,B. weil das Mädchen zuvor auf die Stelle zugelaufen kam und er das hätte sehen können)? Das muß die StA im Prozess nämlich ganz konkret vortragen können, und wenn sie das nicht kann, endet die Nummer in einem Freispruch. Da ist mir dann die Einstellung lieber, denn die erhält die Möglichkeit, wenn sich der Beweis doch noch ergeben sollte, den Fahrer abzuurteilen (bei Freispruch ist nämlich Ende - ne bis in idem).
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Der_Veranstalter
Beitrag 08.04.2024, 11:40
Beitrag #37


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Ergänzend zum Bartdude:

Sowohl das Auto, ein "Mercedes-SUV", als auch die Zufußgehenden kamen aus Richtung Süden. Der PKW wollte nach rechts abbiegen, die Zufußgehenden gingen Ri Nordnordost.

Steht in anderen Artikeln zu dem Thema, die Google leicht findet.


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Schorsch
Beitrag 08.04.2024, 13:03
Beitrag #38


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Zitat (F117 @ 08.04.2024, 11:22) *
Ich mache es mir nicht einfach, ich vermute eben, gestützt durch x-fache Beobachtung im tagtäglichen Stadtverkehr. Ob das in der Situation so war, bleibt Vermutung. Wieviele Mütter (Väter) so intensiv mit dem Smartphone beschäftigt sind, dass sie nicht mehr mitbekommen, wo die Kinder eigentlich gerade sind, ist unglaublich. Ich sauge mir diese Erfahrungen ja nicht aus den Fingern, ich bin im Außendienst in mehreren Städten mit dem PKW unterwegs und stehe an ganz vielen Ampeln. Manchmal müsste man das Jugendamt informieren...

In diesem Fall spielt die Aufsichtspflichtverletzung keine Rolle für die Beurteilung des Verhaltens des Fahrers. Das Kind hatte eindeutig Vorrang und zusätzlich gilt gegenüber Kindern der §3(2a) StVO. Würden Autofahrer sich daran halten, dann gäbe es kaum einen sichereren Ort als die Straße.

@bartdude: Was soll so anders sein bei einer Vorfahrtverletzung als bei einer Vorrangverletzung?
Auch wenn das Kind im Moment des Aufprall nicht zu sehen war, dann war es beim Heranfahren an die Kreuzung zu sehen, zumal es hinter den Erwachsenen ging und der PKW aus der selben Richtung kam.
Es steht eine Geschwindigkeit von bis zu 18 km/h im Raum. Da stellt sich mir eher die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vorliegt, zumal bei Anwesenheit eines Kindes.
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bartdude
Beitrag 08.04.2024, 13:56
Beitrag #39


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Zitat (Schorsch @ 08.04.2024, 13:03) *
dann war es beim Heranfahren an die Kreuzung zu sehen

Wenn es so war, bin ich in Sachen Fahrlässigkeit sofort bei Dir, dann hätte man sich als vernünftiger Fahrer überlegen müssen, wo die Lütte auf einmal abgeblieben ist, und ob das vielleicht Mutti war, die da gerade über die Furt spazierte und das Kind folgen würde. Aber das geht aus dem Artikel nicht hervor und ist vermutlich nicht beweisbar. Was, wenn das Kind beim Heranfahren an die Kreuzung durch die beiden Erwachsenen verdeckt war (zumal man im laufenden Stadtverkehr nur eine begrenzte Zeit lang den Fußgängerverkehr auf dem Gehweg neben sich beobachten kann, bevor man wieder den Blick auf die Fahrbahn vor sich werfen muß)? Du brauchst im Strafrecht nur begründete Zweifel (in dubio pro reo).

Zitat (Schorsch @ 08.04.2024, 13:03) *
Es steht eine Geschwindigkeit von bis zu 18 km/h im Raum.

"Bis zu" - wie in "das maximale, was theoretisch denkbar ist". Kann also auch deutlich weniger gewesen sein, so wie es bei meinem Internetprovider auch ist. Das Kind hat die gesamte Fahrzeugbreite bis an die linke Ecke passiert, bevor es zum Treffer kam. Das spricht eher für weniger Geschwindigkeit.
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nachteule
Beitrag 08.04.2024, 14:20
Beitrag #40


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Hallo, Schorsch,

Zitat (Schorsch @ 08.04.2024, 14:03) *
Da stellt sich mir eher die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vorliegt, zumal bei Anwesenheit eines Kindes.

richtig, aber genauso stellt sich die Frage, ob der Fahrzeuglenker das Kind überhaupt gesehen hat bzw. zwingend gesehen haben muss.

Wäre das der Fall, wäre eine Einstellung m. E. kaum zu begründen und somit vermute ich, dass Polizei und Gutachter eben nicht nachweisen können, dass das Kind für ihn zu sehen war.

Wie gesagt: Letztendlich können wir bis zum Sanktnimmerleinstag spekulieren, solange das Gutachten nicht öffentlich gemacht wird (was recht unwahrscheinlich sein dürfte).

Viele Grüße,

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Schorsch
Beitrag 08.04.2024, 14:51
Beitrag #41


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Auch wenn er das Kind nicht gesehen hat, weil er nicht genau genug geschaut hat, dann ist da ebenso wenig eine Entschuldigung, wie wenn jemand nicht genau genug geschaut hat und einen vorfahrtberechtigten PKW nicht gesehen hat, oder beim Fahrstreifenwechsel einen anderen PKW nicht gesehen hat. Auch Fahrlässigkeit ist Verschulden.
Als Beispiel ein Urteil, wo ein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn einen PKW nicht gesehen hat. Da heißt es dann im Urteil, dass das Verhalten so grob fahrlässig ist, dass auch die Haftung aus Betriebsgefahr des PKWs entfällt.
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F117
Beitrag 08.04.2024, 14:58
Beitrag #42


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Zitat (Schorsch @ 08.04.2024, 13:03) *
gilt gegenüber Kindern der §3(2a) StVO

Richtig. Also schaffen wir den Begriff "igO" ab und ersetzen das durch "vbB", dann fahren wir alle in der Stadt überall mit Schrittgeschwindigkeit und haben §3(2a) StVO Genüge getan. Es könnte ja immer ein bisher nicht sichtbares Kind auf die Straße laufen.

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nachteule
Beitrag 08.04.2024, 15:57
Beitrag #43


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Hallo, Schorsch,

ich versuche es noch ein letztes Mal, obwohl ich den Eindruck habe, dass Du einfach nur verbohrt bist und unbedingt die Schuld beim PKW - Lenker sehen willst:

Wenn er das Kind nicht gesehen hat, weil er nachweislich nicht genau genug geschaut hat, würde er sicher wegen der fahrlässigen Tötung verurteilt werden (bzw. einen dementsprechenden Strafbefehl bekommen).

Im vorliegenden Fall konnte man ihm aber scheinbar nicht nachweisen, dass er das Kind bei sorgfältiger Fahrweise und sorgfältiger Überprüfung der Örtlichkeit hätte sehen müssen.

Auch, wenn es Dir nicht passt: Es gibt Unfälle, die schlicht und ergreifend eine Verkettung unglücklicher Umstände sind und bei denen man den Beteiligten keinen strafrechtlichen Vorwurf machen kann.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mueck
Beitrag 08.04.2024, 17:00
Beitrag #44


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Zitat (nachteule @ 08.04.2024, 15:20) *
bzw. zwingend gesehen haben muss.
Deswegen habe ich ja oben das Thema Spiegel in die Runde geworfen.
Beim Lkw wären wir bei "Ja", weil dort genug davon vorgeschrieben sind.
Beim Pkw sind wir nur deswegen bei "Nein", weil die Spiegel und Vorschriften nicht Schritt gehalten haben mit der Entwicklung bei den Pkw, deren Übersicht durch immer dickere Säulen und hier wohl vor allem durch immer mehr Höhe immer weiter verloren ging, so dass es nun ein Leichtes ist, dass, nicht nur in dieser Konstellation, Scharen von Verkehrsteilnehmern nicht mehr sichtbar sind ...


Zitat (F117 @ 08.04.2024, 15:58) *
Es könnte ja immer ein bisher nicht sichtbares Kind auf die Straße laufen.
Wir sind hier nicht bei suizidalen Kids, die hinterm Hindernis unabwendbar auf die Straße springen, sondern bei der Situation, in der sie eigentlich absoluten Vorrang haben und der andere VT eigentlich alles tun müsste, um diesen Vorrang zu gewähren, aber aus dem eben genannten Grund mit "modernen" Autos nicht mehr kann ...
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Schorsch
Beitrag 08.04.2024, 17:16
Beitrag #45


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@ nachteule: Sicher gibt es Unfälle, die durch unglückliche Verkettung unvermeidbar waren. Und wenn das Kind vor den Erwachsenen gelaufen wäre, also unglücklich von den Erwachsenen verdeckt war, dann könnte ich mir das auch hier vorstellen. Es lief aber hinter den Erwachsenen.

@Mueck: In den Prüfungsfragen gibt es ein Frage, die etwa so lautet: Was ist zu machen, wenn am Fahrbahnrand Fahrzeuge parken. Richtige Antwort: Es ist langsam zu fahren, weil die Möglichkeit besteht, dass plötzlich ein Kind Hervorkommt.
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m01
Beitrag 08.04.2024, 21:21
Beitrag #46


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Beim Fahrzeug handelte es sich um ein SUV, einen Mercedes GLE, Baureihe W166. Quelle: https://mainzund.de/werhat-toedlichen-verke...zum-tathergang/
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Tanker
Beitrag 08.04.2024, 21:48
Beitrag #47


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Zitat (Mueck @ 08.04.2024, 18:00) *
Deswegen habe ich ja oben das Thema Spiegel in die Runde geworfen.



Warum sind beim LKW wohl sechs Spiegel vorgeschrieben? Natürlich abhängig von Baujahr können es auch weniger sein. Wie lange dauert ein Blick in den Spiegel? Lt. ADAC 0,5 Sekunden. Ich würde sagen je nachdem ich was hätte sehen sollen durchaus auch mehr. Z.B. beim Spurwechsel wenn ich noch Beschleungungs- und Bremsvorgänge beachten sollte. Wer ist dennn ausser mir mal hinter Autos hergefahren bei denen kein Bremslicht ging? Das dauerd schon eine weile bis man das als Hintermann merkt. Zum Glück bin ich noch die alten Bremsen gewöhnt. Ausserdem mit der mütterlichen Vorsicht gesegnet. Sonst wäre ich vermutlich ein Massenmörder. Ausserdem sollte man das menschliche Auge noch im Blick haben. Schon mal was vom blinden Fleck gehört? Wo sieht denn das Auge scharf? Je weiter aussen, desto weniger scharf sieht man. Kann man in gewissen Grenzen durch das Augenschwenken ausgleichen. Aber was ich durch den Blick nach rechts gewinne verliere ich gleichzeitig nach links. Wenn ich über die Grenze hinaus scharf sehen will muß ich den Kopf wenden. Wie lange dauert das? Natürlich fehlt mir das auf der anderen Seite des Kopfs. Oder wie sagte ich früher manchen Kunden die gerne auf die Anzahl der Spiegel verwiesen, zweimal links (normaler und Weitwinkelspiegel) lt. ADAC 1 Sekunde, das Gleiche rechts nochmal ne Sekunde, dann noch der Rampenspiegel und der Frontspiegel 1 Sekunde, dann noch gerade aus und links und rechts geschaut. Dann noch eine bestimmte Zeit für die Kopfdrehungen. Da brauche ich an einer Einmündung gar nicht mehr anfahren. Einfach weil in der Zwischenzeit aus irgemeinen Siegel wieder ein Verkehrsteilnehmer mit in 0,5 Sekunden Zeit mit nicht feststellbarer Geschindigkeit wieder zu sehen wäre. aber wegen der Einschränkungen des menschlichen Auges nicht die ganze Zeit im Blickfeld ist. Und der Hinweis auf das Augenärztliche Gutachten hilft da auch nicht weiter. Denn das wird bspw. beim Gesichtsfeld nur mit Leuchtpunken gemessen. Wenn da aber ein Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht fährt nützen mir die Lichtpunkte nichts. Oder die Sehschärfe wird nur geradaus gemessen. Was nützt mir das wenn ich 90° sehen muß? Usw.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.04.2024, 12:01
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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F117
Beitrag 08.04.2024, 22:03
Beitrag #48


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Zitat (Mueck @ 08.04.2024, 18:00) *
Wir sind hier nicht bei suizidalen Kids

Wie wäre es denn mal mit kontext-erhaltendem Zitieren?


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Schorsch
Beitrag 09.04.2024, 14:27
Beitrag #49


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Zitat (m01 @ 08.04.2024, 22:21) *
Beim Fahrzeug handelte es sich um ein SUV, einen Mercedes GLE, Baureihe W166. Quelle: https://mainzund.de/werhat-toedlichen-verke...zum-tathergang/

Da war die 18 km/h vom Gutachter wohl eher niedrig geschätzt, wenn das Fahrzeug erst dort zum stehen kam.
Bei neueren Fahrzeugen wird doch eigentlich alles gespeichert, auch wenn nur die Hersteller darauf direkten Zugriff haben. Darf die Staatsanwaltschaft nicht darauf zugreifen?

Mercedes GLE lässt auf die Gesellschaftsschicht schließen. Wie wohl das Urteil ausgesehen hätte, wenn ein Malocher ein Kind aus dieser Gesellschaftsschicht totgefahren hätte?
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ulm
Beitrag 09.04.2024, 15:47
Beitrag #50


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