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> Der Fußgängerführerschein wird eingeführt
Majesto
Beitrag 01.04.2024, 02:33
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

Der Fußgänger ist der schwächste Verkehrsteilnehmer. Völlig ungeschützt bewegt er sich durch die Straßen und ist etlichen Gefahren ausgesetzt. Allerdings können auch von ihm Gefahren ausgehen. Unbedacht die Fahrbahn betreten, können schon mal kritische Situationen wie Gefahrenbremsungen oder Ausweichmanöver vorkommen.
Aus diesem Grund wurde jetzt die Einführung der Erlaubnis zur fußläufigen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, wie der Fußgängerführerschein offiziell heißt, beschlossen. Kein Grund, in Panik zu geraten, selbstverständlich dürfen alle noch aus ihrem Haus gehen. Der Schein ist nur an Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen erforderlich, wie in der Nähe stark befahrener Straßen. Gekennzeichnet werden diese Zonen mit einem neuen Verkehrsschild. Dieses zeigt einen Fußgänger, der eine Karte in der Hand hält.
Zur Erlangung muß eine kurze theoretische Prüfung abgelegt werden. Der praktische Teil ist ein Geduldstest. Damit wird ermittelt, wie lange ein Teilnehmer warten kann. Dies soll sicherstellen, daß der Inhaber der Erlaubnis an Roten Fußgängerampeln wartet, bis es Grün wird und dabei nicht die Geduld verliert. Der anspruchsvollste Teil ist aber der Verzicht auf das Smartphone. Jeder Teilnehmer muß 3 Minuten bei normalem Schrittempo gehen und darf dabei das Smartphone nicht benutzen, nicht mal eine kurze Berührung ist erlaubt. Die besondere Herausforderung ist, daß das Mobiltelefon dabei nicht stummgeschaltet werden darf und alle akustischen Signale ignoriert werden müssen.

Viele Grüße
Majesto
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Tinu
Beitrag 01.04.2024, 06:32
Beitrag #2


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Soweit ich weiß, wird das zunächst als Modellversuch in Bielefeld umgesetzt.


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Gruß
Martin
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mkossmann
Beitrag 01.04.2024, 06:55
Beitrag #3


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Bitte nicht den nächsten Schritt vergessen: Den Wildführerschein. . Denn Wild, wie Rehe und Wildschweine überqueren oft in völiig unverantlicher Weise Straßen und verursacht schwere Unfälle. Das Wild muss endlich lernen, das Straßen nur vorsichtig und mit angelegter Warnweste zu überqueren sind.
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Uwe Mettmann
Beitrag 01.04.2024, 06:57
Beitrag #4


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Zitat (Majesto @ 01.04.2024, 02:33) *
Der anspruchsvollste Teil ist aber der Verzicht auf das Smartphone. Jeder Teilnehmer muß 3 Minuten bei normalem Schrittempo gehen und darf dabei das Smartphone nicht benutzen, nicht mal eine kurze Berührung ist erlaubt. Die besondere Herausforderung ist, daß das Mobiltelefon dabei nicht stummgeschaltet werden darf und alle akustischen Signale ignoriert werden müssen.

Du bist nicht ganz auf den aktuellen Stand, denn diese Anforderungen wurden grundlegend geändert. Da ja im Katastrophenfall die Warnung per Handy-App erfolgt, dürfen diese aukustischen Signale natürlich nicht ignoriert werden.

Abgesehen davon, wurde dieser anspruchsvolle Teil aufgrund der Intervention der Mobilfunkindustrie aber insbesondere der Provider grundlegend geändert und ist auch nicht mehr anspruchsvoll. Vielmehr wird eine technische Lösung eingeführt, die das Problem trotz Handybenutzung einfach löst. Zukünftige Handys müssen eine Kamera haben, die beim normalen Lesemodus nach vorne schaut und einen Winkel von 180° abdeckt. Dass, was die Kamera aufzeichnet, wird dann auf dem Handydisplay in einem Fenster auf dem Display zwangsweise eingeblendet. So kann also das Handy bedenkenlos genutzt werden, da ja gleichzeitig das Geschehen im Straßenverkehr beobachtet werden kann. Fußgängerampeln werden automatisch erkannt und entsprechend der Ampelsignalfarbe wird der Displayhintergrund eingefärbt. Weiterhin wertet das Handy die Kameraaufzeichnung selbständig aus, so dass, wenn eine Gefahrensituation erkannt wird, ein eindringlicher Ton ertönt. Das funktioniert vergleichbar, wie die Sicherheitsassistenten beim PKW.

Wer sein altes Handy weiterbenutzten möchte, kann sich eine externe Kamera kaufen, die dann per Bluetooth mit dem Handy verbunden wird. Er braucht sich dann nur noch ein App runterladen, damit das Handy diese Sicherheitsfunktion ausführen kann.

Diese Kameras gibt es in verschiedenen Ausführungen, integriert in einer Brosche, einer Mütze Hut oder Kappe oder auch einem Bügelkopfhörer.


Gruß

Uwe
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Q-Treiberin
Beitrag 01.04.2024, 09:25
Beitrag #5


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narr.gif book.gif


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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hk_do
Beitrag 01.04.2024, 13:05
Beitrag #6


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Zitat (Uwe Mettmann @ 01.04.2024, 07:57) *
Zukünftige Handys müssen eine Kamera haben, die beim normalen Lesemodus nach vorne schaut und einen Winkel von 180° abdeckt. Dass, was die Kamera aufzeichnet, wird dann auf dem Handydisplay in einem Fenster auf dem Display zwangsweise eingeblendet. So kann also das Handy bedenkenlos genutzt werden, da ja gleichzeitig das Geschehen im Straßenverkehr beobachtet werden kann. Fußgängerampeln werden automatisch erkannt und entsprechend der Ampelsignalfarbe wird der Displayhintergrund eingefärbt. Weiterhin wertet das Handy die Kameraaufzeichnung selbständig aus, so dass, wenn eine Gefahrensituation erkannt wird, ein eindringlicher Ton ertönt. Das funktioniert vergleichbar, wie die Sicherheitsassistenten beim PKW.


Zusätzlich gibt es dann den Event-Data-Recorder für Fußgänger:
Wenn das Handy durch seine Beschleunigungssensoren einen Unfall erkennt werden die letzten 120 Sekunden Bildmaterial der Umgebungskamera, der Frontkamera und die Umgebungsgeräusche dauerhaft gespeichert. So können Unfallforscher den Hergang des Unfalls und vor allem die Reaktion des Fußgängers auf die Verkehrssituation auswerten. Ziel ist dabei, das System "Fußgänger" so weiter zu entwickeln, dass es irgendwann mal keine Unfälle verursacht (Vision Zero).
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Mueck
Beitrag 01.04.2024, 13:22
Beitrag #7


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Zitat (hk_do @ 01.04.2024, 13:05) *
Ziel ist dabei, das System "Fußgänger" so weiter zu entwickeln, dass es irgendwann mal keine Unfälle verursacht (Vision Zero).
Da wird mal wieder das Wichtigste vergessen!!
Kennzeichen für Fußgänger!!1
Nur durch konsequente Ahndung des unangemessenen Imwegrumstehens kann die Unfallquote durch Ausweichverkehr reduziert werden!1!!
Großes Vorbild sollte hier der Autoverkehr sein, wo sich nach Einführung von Kennzeichen niemand mehr traut, falsch zu parken und so anderen im Weg rumzustehen!!1!!1
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Tinu
Beitrag 01.04.2024, 13:44
Beitrag #8


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Zitat (Mueck @ 01.04.2024, 14:22) *
Da wird mal wieder das Wichtigste vergessen!!
Kennzeichen für Fußgänger!!1
Und bis zum Erreichen von Vision Zero Helmpflicht!


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Gruß
Martin
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MisterOJ
Beitrag 03.04.2024, 07:37
Beitrag #9


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Moin,

na endlich!!!!! Wurde ja auch zeit, dass man diese Notwendigkeit im Verkehrsmysterium erkannt hat... thumbup.gif

Was ich mich nur frage, wie dann künftige Fußlingsverstöße geahndet werden...
(auch Punkte in Flensburg? Oder gleich Einziehung des Fußling-Führerscheins - also Hausarrest? Oder amtlich bestimmter Zwangs-Begleiter whistling.gif )


OJ


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docquincy
Beitrag 03.04.2024, 13:16
Beitrag #10


Neuling
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Zitat (Majesto @ 01.04.2024, 03:33) *
der Fußgängerführerschein


Niemals wird der so heißen, sondern: Zufußgehendenführerschein! laugh2.gif


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Gruß
Wolf
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Mueck
Beitrag 03.04.2024, 15:42
Beitrag #11


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Führer ist bäh etc., also Zufußgehendenundrollstuhloderähnlichehilfsmittelnutzendensachkundenachweisschein!
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MsTaxi
Beitrag 03.04.2024, 15:59
Beitrag #12


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*grübel* Ist meine Erlaubnis zum Rollifahren nicht in meine alte Klasse inkludiert? *Hirnzermarter* Das stellt sonst ein großes Problem dar, weil ich dann immer ein Pfleger bitten muss, wenn ich mal vom Gelände will.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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MisterOJ
Beitrag 03.04.2024, 16:09
Beitrag #13


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Zitat (Mueck @ 03.04.2024, 15:42) *
Führer ist bäh etc., also Zufußgehendenundrollstuhloderähnlichehilfsmittelnutzendensachkundenachweisschein!

*inmeinerFantasiebildlichvorstell* "Guten Tag, allgemeine ZuFußgehende-Verkehrskontrolle - bitte ihren ZuFGuRoaHnutzSachkNaS"


OJ wavey.gif


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hk_do
Beitrag 03.04.2024, 20:31
Beitrag #14


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Nein nein, da muss man schon einen neuen Begriff nehmen, der nicht in die bestehende sprachliche Systematik passt. Außerdem führt ja wer-zu-Fuß-geht nichts.

Ich würde für "Akkreditierung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr" plädieren, also AzTöS. (english: Accreditation for participation in public road traffiic, APPR).

Über die Definition verschiedener Scopes (früher: Klassen) könnte man ja nochmal gesondert nachdenken. Vielleicht erstmal als Basis für das einfache zu-Fuß-gehen, mit möglichen Supplements für das Mitführen von Handwagen oder Tieren. Die Arten von Tieren und Handwagen könnte man nochmal gesondert verschlüsseln.

Ich sehe da ausreichend Diskussionspotential, um eine Hand voll Arbeitskreise (mit Beteiligung der verschiedenen Lobbyverbände) über die nächsten zwei bis zwanzig Legislaturperioden zu beschäftigen whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 03.04.2024, 20:41
Beitrag #15


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Zitat (hk_do @ 03.04.2024, 20:31) *
Ich würde für "Akkreditierung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr" plädieren, also AzTöS. (english: Accreditation for participation in public road traffiic, APPR).

laugh2.gif @hk_do: Ich schlage dich für den VP-Oscar vor!!!!! thumbup.gif thumbup.gif

...sehr passende und auch zutreffende Begrifflichkeit!

Zitat (hk_do @ 03.04.2024, 20:31) *
Über die Definition verschiedener Scopes (früher: Klassen) könnte man ja nochmal gesondert nachdenken. Vielleicht erstmal als Basis für das einfache zu-Fuß-gehen...

Also 'Singles'...

Zitat (hk_do @ 03.04.2024, 20:31) *
...mit möglichen Supplements für das Mitführen von Handwagen oder Tieren. Die Arten von Tieren und Handwagen könnte man nochmal gesondert verschlüsseln.

...dann mögliche Erweiterungen für:
- paarweises gehen
- schieben von Kionderwagen
- upgrade für: Mitführen von Kleinkindern
- E-Roller-Nutzung
- Mitführen von 'kleinen Hunden' mit Erweiterung für auch 'große Hunde'
- Führen von Nutztieren
- gemeinschaftliches gehen in Gruppen > 8Person

ich hätte noch weitere Ideen whistling.gif


Und damit keiner mehr macht als er darf, gibt es je nach Akkreditierung so eine Art farbige Warnweste die sichtbar getragen werden muss!


OJ wavey.gif


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Mueck
Beitrag 03.04.2024, 21:19
Beitrag #16


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Tinu
Beitrag 04.04.2024, 06:15
Beitrag #17


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Altersklassen wurden noch nicht thematisiert:

Mindestalter für die Erteilung einer Geherlaubnis: 6 Jahre. Beim Modell "Begleitetes Gehen" auch schon ab 5 Jahren.

Ab 60 Jahren ist alle 10 Jahre eine Gehtauglichkeitsprüfung vorzunehmen. Verlängerung der Geherlaubnis ist gegebenenfalls unter Auflagen (z.B. Rollator) zu erteilen.

Und zur schiefen Begrifflichkeit "Fußgängerführerschein": da hier nicht die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs zu dokumentieren ist, sondern lediglich die Berechtigung zum Betrieb des eigenen Körpers im öffentlichen Verkehrsraum, handelt es sich korrekterweise einfach um den "Gehschein", vulgo "Laufzettel".


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Martin
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MisterOJ
Beitrag 04.04.2024, 09:50
Beitrag #18


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Zitat (Tinu @ 04.04.2024, 06:15) *
Altersklassen wurden noch nicht thematisiert:

Gute Idee! thumbup.gif

Zitat (Tinu @ 04.04.2024, 06:15) *
Mindestalter für die Erteilung einer Geherlaubnis: 6 Jahre. Beim Modell "Begleitetes Gehen" auch schon ab 5 Jahren.

d.h. für <5 Jahre nur Fahren im Kinderwagen?

ich plädiere für Befristung auf 10Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit nach Auffrischungs-Seminar und aktuellem Erst-Selbsthilfe-Kurs.

Zitat (Tinu @ 04.04.2024, 06:15) *
Ab 60 Jahren ist alle 10 Jahre jährlich eine Gehtauglichkeitsprüfung vorzunehmen.

hab das mal an die Realität/Notwendigkeit angepasst thread.gif

Zitat (Tinu @ 04.04.2024, 06:15) *
Verlängerung der Geherlaubnis ist gegebenenfalls unter Auflagen (z.B. Rollator) zu erteilen.

...und nach schriftlich vorliegender Befürwortung des Hausarztes (oder eines Leumundes, der dann aber als Pflicht-Begleiter immer mitgehen muss).

Zitat (Tinu @ 04.04.2024, 06:15) *
Und zur schiefen Begrifflichkeit "Fußgängerführerschein": da hier nicht die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs zu dokumentieren ist, sondern lediglich die Berechtigung zum Betrieb des eigenen Körpers im öffentlichen Verkehrsraum, handelt es sich korrekterweise einfach um den "Gehschein", vulgo "Laufzettel".

Wie wär's mit: im-öffentlichen-Raum-Geh-Erlaubnis whistling.gif

OJ wavey.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 04.04.2024, 19:35
Beitrag #19


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Bekommen Fußgänger ohne Smartphone dann den Fußführerschein direkt auf ihr Handy geschickt?

Wildführerschein? Ich würde ja zunächst mal Ampeln aufstellen. Das wilde Wild ist bestimmt ganz wild darauf, damit den Fahrzeugen das Queren der Wildfährten zu ermöglichen.

Die Personenkennziffer haben wir ja schon, die kommt bestimmt demnächst in Form eines elektrisch auslesbaren Chips, der unbemerkt unter der Fingernagelkuppe Platz findet. Die Kraftfahrzeuge erhalten dann Nahfeldkommunikation und melden beim Unfall direkt den passenden Kranken- oder Leichenwagen.

Offizieller amtlicher Begriff für Inhaber des Nachweises für Fußgänger lautet dann Zufußgehendernachweisleistender. Und für die Knirpse gibt es die KZFgNwV, die Kleinst- oder Knirpszufußgehendennachweisverordnung.


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MisterOJ
Beitrag 17.04.2024, 21:19
Beitrag #20


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Zitat (Söne spitze Steine @ 04.04.2024, 19:35) *
Bekommen Fußgänger ohne Smartphone dann den Fußführerschein direkt auf ihr Handy geschickt?

Ist das nicht ein Widerspruch?

Imho bekommen die dann eine Rundumkennleuchte, die sie sich als Mütze aufsetzen müssen. laugh2.gif

Zitat (Söne spitze Steine @ 04.04.2024, 19:35) *
Wildführerschein? Ich würde ja zunächst mal Ampeln aufstellen. Das wilde Wild ist bestimmt ganz wild darauf, damit den Fahrzeugen das Queren der Wildfährten zu ermöglichen.

Dann aber bitte mit passenden Streuscheiben - z.B. 'Hase', 'Kuh', 'Reh', 'Wildschwein', ...

Zitat (Söne spitze Steine @ 04.04.2024, 19:35) *
Die Personenkennziffer haben wir ja schon, die kommt bestimmt demnächst in Form eines elektrisch auslesbaren Chips, der unbemerkt unter der Fingernagelkuppe Platz findet. Die Kraftfahrzeuge erhalten dann Nahfeldkommunikation und melden beim Unfall direkt den passenden Kranken- oder Leichenwagen.

wub.gif

Vorschlag: es gibt zwischen sich nicht nahestehenden Personen dann eine Art Abstandshalter - bei Unterschreitung wird die 'sich-nähernde-Person' automatisch per Muskelimpuls gestoppt

Zitat (Söne spitze Steine @ 04.04.2024, 19:35) *
Offizieller amtlicher Begriff für Inhaber des Nachweises für Fußgänger lautet dann Zufußgehendernachweisleistender. Und für die Knirpse gibt es die KZFgNwV, die Kleinst- oder Knirpszufußgehendennachweisverordnung.

laugh2.gif laugh2.gif


OJ wavey.gif


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Andreas24
Beitrag 18.04.2024, 09:50
Beitrag #21


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Zitat (MisterOJ @ 17.04.2024, 22:19) *
(...) Imho bekommen die dann eine Rundumkennleuchte, die sie sich als Mütze aufsetzen müssen. laugh2.gif (...)

Super, dann können wir auch gleich noch Erfahrungsstand und erlaubte Gehgewschwindigkeit mit abbilden. Füßgängerneulinge mit einer roten Leuchte, bei etwas mehr Erfahrung dann eine Gelbe und für routinierte schnellere Geher eine Grüne.


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MisterOJ
Beitrag 18.04.2024, 23:18
Beitrag #22


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Zitat (Andreas24 @ 18.04.2024, 09:50) *
Super, dann können wir auch gleich noch Erfahrungsstand und erlaubte Gehgeschwwindigkeit mit abbilden.

Gute Idee!!! thumbup.gif

Zitat (Andreas24 @ 18.04.2024, 09:50) *
Fußgängerneulinge mit einer roten Leuchte, bei etwas mehr Erfahrung dann eine Gelbe und für routinierte schnellere Geher eine Grüne.

...und dann noch (analog zur Umweltzone) Bereiche wo dann bestimmte Farben nicht hindürfen thread.gif


OJ wavey.gif


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Andreas24
Beitrag 19.04.2024, 10:26
Beitrag #23


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Ich sehe es schon kommen: "Allgemeine Fußgänger Leuchten Tuning Kontrolle" laugh2.gif


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m01
Beitrag 19.04.2024, 10:39
Beitrag #24


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Zitat (Söne spitze Steine @ 04.04.2024, 20:35) *
Knirpszufußgehendennachweisverordnung.

Für VT, die nicht unter die KZFgNwVo fallen: ist krabbeln auf Fußwegen erlaubt?
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MisterOJ
Beitrag 22.04.2024, 07:23
Beitrag #25


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Zitat (Andreas24 @ 19.04.2024, 10:26) *
Ich sehe es schon kommen: "Allgemeine Fußgänger Leuchten Tuning Kontrolle" laugh2.gif

rofl1.gif - un nicht vergessen: alle 2 Jahre muss die Leuchte zum TÜV!

Zitat (m01 @ 19.04.2024, 10:39) *
Für VT, die nicht unter die KZFgNwVo fallen: ist krabbeln auf Fußwegen erlaubt?

DAS ist eine gebührenpflichtige Sondernutzung - außer auf eigens dafür ausgewiesenene 'Krabbelzonen'


OJ


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