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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 11.12.2023 Mitglieds-Nr.: 91276 ![]() |
Ich bin innerorts mit lkw bis max 3,5 t gesamtmasse Mit 17 kmh zu viel geblitzt worden. Nun meine Frage. Werde ich mit lkw Strafe belegt was mit Auslage 188 Euro und 1 punkt Beträgt oder könnte man auf PKW Strafmaß Einspruch Machen was dann nur ca. 80 Euro wären. Ich finde im Internet nichts dazu. Ich hoffe mir kann hier einer eine klare Antwort geben. Danke schon mal |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21968 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Lkw bis einschließlich 3,5 t zulässiger Gesamtmasse werden im Bußgeldkatalog wie Pkw bis einschließlich 3,5 t zGM behandelt.
Damit bist Du aus dem Verwarngeldereich raus, und es gibt für Dich das Kuriosum eines förmlichen Bußgeldbeschedts OHNE Punkte, aber MIT Spesen und Porto: also 70,00 € plus 28,50 € = 98,50 € Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 12:46 |