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> Parken auf Privatgrundstücken von Mietwohnungen
Robique
Beitrag 10.12.2023, 19:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich komme mit einer Frage hierher, weil ich heute auf ein Problem gestoßen bin. Entsprechen der Jahreszeit, in der wir uns befinden, liegt überall Schnee, der geräumt werden muss, damit wir mit unser Autos fahren können. Ich beziehe mich dabei auf die Situation, dass vor dem Wohnblock, in dem man zur Miete wohnt, ziemlich viel Schnee liegt, der geräumt werden muss, damit man sein Auto abstellen kann. Zu meiner Mietwohnung gehärt auch eine Privatgarage (Mietvertrag), in der ich eines meienr beiden Autos parke - ich musste also den Schnee von einem anderen Platz vor dem Gebäude räumen, um mein zweites Auto zu parken.

Jetzt kommt das Problem, auf das ich heute gestoßen bin: bei einigen meiner Nachbarn kommen oft Kinder vorbei, was mich nicht stört, aber es stört mich, dass sie ihre Autos auf dem Platz parken, den ich zum Parken meines Autos freigeräumt habe (ich sollte aucch erwähnen, dass der Platz nich als "Privatparkplatz" oder "Besucherparkplatz" gekennzeichnet ist). Heute Abend musste ich an ihre Tür klingeln, um sie höfflicch zu bitten, ihr Auto wegzufahren, damit ich meins parken konnte, was zu einem großen Streit mit ihnen führte, "weil ich keinen Respekt vor ihnen habe und sie störe, während sie Gäste haben".

Was sollte man dagegen tun? Morgen werde ich auch mich in dieser Angelegenheit auch an der Mieter wenden, denn das ist nicht menschlich. Ich danke ihnen vielmals!
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Q-Treiberin
Beitrag 10.12.2023, 19:56
Beitrag #2


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Zitat (Robique @ 10.12.2023, 19:50) *
es stört mich, dass sie ihre Autos auf dem Platz parken, den ich zum Parken meines Autos freigeräumt habe (ich sollte aucch erwähnen, dass der Platz nich als "Privatparkplatz" oder "Besucherparkplatz" gekennzeichnet ist).
Wenn es sich um öffentlichen Grund oder eine von jedermann legal zu beparkende Fläche handelt kann diese jeder nutzen, egal ob Du die Fläche freigeschaufelt hast oder nicht.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Mr Hyde
Beitrag 10.12.2023, 20:10
Beitrag #3


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Reden wir von einem Privatgrundstück, das zum Wohnhaus gehört? Oder von öffentlichem Grund?

In beiden Fällen gilt natürlich das, was @Q-Treiberin geschrieben hat. Persönlich kann ich zwar den Ärger verstehen, dass man sich selbst die Mühe macht, während andere davon profitieren, aber wenn dieser Parkplatz nicht konkret dir zugeordnet ist, hast du einfach keinen Anspruch darauf.

Falls das Privatparkplätze sind:

Warum nicht das Problem vom anderen Ende her angehen?
Könnten nicht alle im Wohnhaus, die diese Parkplätze auch konkret nutzen, in einer gemeinschaftlichen Aktion ALLE Parkplätze vom Schnee beräumen? Mit anschließendem Grillen, oder einer kleinen Glühweinrunde? Das wäre doch mal was! Beim nächsten Schneefall vielleicht mal per Aushang ankündigen, und dann schauen, wer kommt.

Ist die Räumung ggf. auch im Mietvertrag geregelt? Sind diese Parkplätze Teil des Vertrags? Gibt es einen dafür zuständigen Hausmeisterservice? Was regelt die Hausordnung dazu? Was sagt die Hausverwaltung?

(Die gemeinschaftliche Räumungsaktion könnte man natürlich auch auf öffentlichem Grund durchführen; es haben ja alle autofahrenden Hausbewohner gleichermaßen ein Interesse daran.)
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Robique
Beitrag 10.12.2023, 20:25
Beitrag #4


Neuling


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Hi,

Zitat (Mr Hyde @ 10.12.2023, 20:10) *
Reden wir von einem Privatgrundstück, das zum Wohnhaus gehört? Oder von öffentlichem Grund?


Es ist einem Privatgrundstück, das zum Wohnhaus gehört.

Zitat (Mr Hyde @ 10.12.2023, 20:10) *
Ist die Räumung ggf. auch im Mietvertrag geregelt?


Nein, der Hausmeister sollte sich darum kümmern, aber wegen persönlicher Probleme konnte er es nicht tun. Also musste ich mit Hilfe meines Vaters Schnee schaufeln, damit wir mit dem Auto für persönliche Zwecke rausfahren konnten(die anderen Mieter schaufelten nur Schnee vor ihren Garagen, ich hingegen schaufelte Schnee, um vom Privatgrundstück zur Hauptstraße hinausfahren zu können - etwa 25m).

Zitat (Mr Hyde @ 10.12.2023, 20:10) *
Sind diese Parkplätze Teil des Vertrags?


Nein, leider. Ich werde dies mit dem Vermieter besprechen.

Zitat (Mr Hyde @ 10.12.2023, 20:10) *
Könnten nicht alle im Wohnhaus, die diese Parkplätze auch konkret nutzen, in einer gemeinschaftlichen Aktion ALLE Parkplätze vom Schnee beräumen?


Leider war icch der Einzige, der dies tat.

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Q-Treiberin
Beitrag 10.12.2023, 20:41
Beitrag #5


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Dann bleibe ich dabei, dass Du zwar nett warst aber keinen rechtlichen Anspruch auf die freigeräumte Fläche hast.

Außer, die Parkflächen stehen ausschließlich den Mietern zur Verfügung, nicht aber ihren Besuchern. Das müsste dann aber sichtbar ausgeschildert sein.
Aber auch dann wäre die freigeräumte Fläche nicht Dein Parkplatz sondern ein Parkplatz den alle Mieter nutzen können.


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Robique
Beitrag 10.12.2023, 20:47
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (Q-Treiberin @ 10.12.2023, 20:41) *
Aber auch dann wäre die freigeräumte Fläche nicht Dein Parkplatz sondern ein Parkplatz den alle Mieter nutzen können.

Die Leute, die auf dem von mir gereignigten Platz geparkt haben, sind keine Mieter, sondern Besucher. Ich sollte auch erwähnen, dass sie die Nachbarn nicht besuchten, solange der Platz nicht gereignigt war und es nicht möglich war, die Fläche zu betreten und sobald der Platz gereignigt war, kamen sie.
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Q-Treiberin
Beitrag 10.12.2023, 20:54
Beitrag #7


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Zitat (Robique @ 10.12.2023, 20:47) *
Die Leute, die auf dem von mir gereignigten Platz geparkt haben, sind keine Mieter, sondern Besucher.
Bitte meinen Post ganz lesen…. dry.gif


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mir
Beitrag 10.12.2023, 21:28
Beitrag #8


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Ich würde das Problem mit dem Vermieter besprechen, aber einen Anspruch auf eine bestimmte Fläche hast Du nur, wenn Dir dieser bestimmte Platz im Mietvertrag zur Nutzung zugewiesen war.


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Acki
Beitrag 11.12.2023, 07:15
Beitrag #9


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Deine einzige Möglichkeit ist einen zweiten Stellplatz zu mieten, der dann nur dir zustehen würde.

Auf dem von dir freigeräumten Parkplatz kann jeder parken, genauso wie du überall parken kannst wo jemand anders gefegt hat.

Gruß Acki
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Goetz
Beitrag 11.12.2023, 11:50
Beitrag #10


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Von welcher Schneehöhe reden wir denn ??
Mann kann ja auch durch (Neu-) Schnee fahren, bis zu einer gewissen Höhe....
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KJK
Beitrag 12.12.2023, 10:29
Beitrag #11


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...fährt dadurch (je nach Konsistenz) allerdings den Schnee fest, was das Räumen nicht unbedingt einfacher macht...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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shortie
Beitrag 15.12.2023, 17:00
Beitrag #12


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Zitat (Robique @ 10.12.2023, 20:47) *
Ich sollte auch erwähnen, dass sie die Nachbarn nicht besuchten, solange der Platz nicht gereignigt war und es nicht möglich war, die Fläche zu betreten und sobald der Platz gereignigt war, kamen sie.

Na du scheinst die Nachbarn mit ihren jeweiligen Besuchern gut unter Beobachtung zu haben.
Das ist doch sicher ein schon länger schwelender Nachbarschaftsunfriede.

Beim nächsten Schnee könntest du warten bis die Nachbarn "ihren" Platz geräumt haben und dich dann da drauf stellen.
Sowas wie "quid pro quo"

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