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> Videoüberwachung und Ahndung von öffentlichem Parkraum
Freisinn
Beitrag 08.12.2023, 16:24
Beitrag #1


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Mir ist vor kurzem ein Angebot in die Hände gefallen bei dem ein System der automatisierten Videoüberwachung und Ahndung im öffentlichen Parkraum angeboten wird.
An der Ein-bzw.Ausfahrt wird mit Kamera jedes Kennzeichen erfasst. Bewirtschaftet wird der Parkplatz mit Parkscheinautomat mit Kennzeicheneingabe.
Fahrzeuge, die ein- und ausfahren und keinen Parkschein ziehen, werden dann hoheitlich geahndet.
Ich habe hier große Bedenken bzgl. Datenschutz und Zulässigkeit. Ist jemandem schon so ein System oder Rechtsprechung bekannt?
Auf Basis von allgemeinen Geschäftsbedingungen würde ich es für unproblematisch halten.

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silenz
Beitrag 08.12.2023, 16:46
Beitrag #2


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Hoheitlich?

Solche Systeme kenne ich bisher nur für Privatparkplätze.
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Freisinn
Beitrag 08.12.2023, 17:08
Beitrag #3


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ich auch, und dort ist die Rechtslage ja zwischenzeitlich durch Rechtsprechung ziemlich klar.
Deshalb ja meine Frage.
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shortie
Beitrag 10.12.2023, 09:39
Beitrag #4


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Zitat (Freisinn @ 08.12.2023, 16:24) *
Ist jemandem schon so ein System oder Rechtsprechung bekannt?

Man könnte es analog zu dem BVerfG Urteil (2 BvR 941/08) - hinsichtl. Abstand Video betrachten.
Demnach sind verdachtsunabhängige Aufnahmen unzulässig. Bzw. solche Aufnahmen die durchlaufend sind und wo die Fahrer oder die Kennzeichen erkennbar sind.

Und bei dem angebotenen System werden ja auch all diejenigen erfasst und videografiert, die brav ihr Zettelchen kaufen.
Die sind ja unverdächtig, stehen aber unter "Generalverdacht" beim Auffahren auf diesen Parkplatz.

Zwar gibt es mittlerweile eine Rechtsgrundlage für das Anfertigen von Bildaufnahmen (§ 100h StPO)
Da muss man aber Beschuldigter bzw. Betroffener bei OWi sein.

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mir
Beitrag 10.12.2023, 13:08
Beitrag #5


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Zitat (Freisinn @ 08.12.2023, 16:24) *
Auf Basis von allgemeinen Geschäftsbedingungen würde ich es für unproblematisch halten.


Warum? Wer nicht zustimmt, darf halt nicht rein.


[EDIT]
Eiei, ich hab das "un-" übersehen blushing.gif


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hk_do
Beitrag 10.12.2023, 14:10
Beitrag #6


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Zitat (shortie @ 10.12.2023, 09:39) *
Man könnte es analog zu dem BVerfG Urteil (2 BvR 941/08) - hinsichtl. Abstand Video betrachten.


Ich würde es eher ähnlich der Section-Control betrachten, wo die Registrierung von "unauffälligen" Fahrzeuge automatisch gelöscht wird bevor sie ein Mensch zu sehen bekommt.

Das scheint ja (jedenfalls in Niedersachsen) zulässig zu sein.

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didim
Beitrag 10.12.2023, 17:06
Beitrag #7


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Bei dieser Art der Bewirtschaftung wird doch kein Zettel mehr gezogen und auch nicht mehr im Voraus bezahlt.
Folglich beruht auch nix auf Verdacht, die Werte (Einfahrt/Ausfahrt) werden garantiert benötigt
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Freisinn
Beitrag 10.12.2023, 20:14
Beitrag #8


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Zitat (shortie @ 10.12.2023, 09:39) *
Zitat (Freisinn @ 08.12.2023, 16:24) *
Ist jemandem schon so ein System oder Rechtsprechung bekannt?

Man könnte es analog zu dem BVerfG Urteil (2 BvR 941/08) - hinsichtl. Abstand Video betrachten.
Demnach sind verdachtsunabhängige Aufnahmen unzulässig. Bzw. solche Aufnahmen die durchlaufend sind und wo die Fahrer oder die Kennzeichen erkennbar sind.


Wobei das angebotene System Daten ohne Owi nach Ausfahrt löscht. Sehe es aber auch sehr kritisch.
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TAK
Beitrag 11.12.2023, 09:09
Beitrag #9


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ich kenne das ganze bei mir in der Region aus Langenau (Württ). Dort ist am ehemaligen Krankenhaus, jetzigen Gesundheitszentrum auch so eine Kennzeichenerfassung... Zum Glück muss man dort aber nicht zwingend am Automaten das Kennzeichen eingeben, sondern kann das auch via Park-App machen...

Aber bzgl. Automat ist es wohl so, dass du auf den Parkplatz drauffahren kannst, dann deine Arztbesuche machst und bevor du wieder zum Auto gehst eben am Automat Kennzeichen erfasst, bezahlst und gehst...

Hatte das aber noch nie gemacht, weil auch über Easy-Parken der Parkplatz dabei ist...


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auchdasnoch
Beitrag 11.12.2023, 12:16
Beitrag #10


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2014 entschied das BVerwG unter Az 6 C 7.13, dass das automatische Scannen und Erfassen von Autokennzeichen zulässig sei. Der damalige Kläger äußerte in dieser Angelegenheit vor das BVerfG gericht ziehen zu wollen. Mir ist nicht bekant, ob das geschehen, bzw. wie das Verfassungsgericht ggf. entschieden hat.

Links:
Veröffentlichung des Urteils des BVerwG vom 22.10.2014.
Bericht der Süddeutschen Zeitung
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didim
Beitrag 11.12.2023, 13:37
Beitrag #11


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Das Grundkonzept der privaten Parkabkassierer gibts seit grob 15 Jahren, damals eben nur traditionell per Parkschein oder Scheibe. Recht spät kamen noch Sensoren im Boden als Zwischenlösung, Personal war dann aber trotzdem nötig denn dem Überwacher wurde nur eine Überschreitung gemeldet. Komplett automatisierte Systeme setzen sich durch da die Technik wirtschaftlich wurde.

Immer gleich war und ist, dass die Eintreiber nur die Vertragsstrafen bekommen, der Eigentümer des Parkplatzes entweder gar nix oder die tatsächlich gezahlten Parkgebühren.

Moralisch sehe ich absolut keine Probleme, wenn ein Kassierer händisch die Parkzeit erfassen würde, würde auch keiner was sagen. Kundenfreundlich ist es definitiv wenn man direkt am Automaten oder auch noch 3 Tage später digital nachträglich zahlen kann. Lediglich Fälle wo es keinen Automaten gibt und Rentner dann nachträglich nicht Zahlen konnten sind bedenklich.
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mir
Beitrag 11.12.2023, 13:47
Beitrag #12


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Viele glauben halt, kundenfreundlich sei nur, wenn man nicht zahlen muss, wenn man nicht möchte. thread.gif


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