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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 28.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91242 ![]() |
ich bin über Google auf euer tolles Forum gestoßen und habe mich nun schon ein paar Tage durch eure Beiträge gelesen. Da ich persönlich noch keine Erfahrungen mit einer MPU gemacht habe, wollte ich mal ganz vorsichtig nachfragen, ob es jemanden gibt, der mir evtl. ein paar Tipps geben kann. Ich wurde am 11.01.2023 gegen 0:30 Uhr von der Polizei kontrolliert, aufgrund eines Eintrages evtl. in meinem Führungszeugnis wo ich 2019 bis Ende 2021 eine Gaststätte hatte. Dort wurde ich dummerweise durch Gäste in eine Drogengeschichte verwickelt, wo ich wegen Handeltreibens mit BTM in nicht geringer Menge zu einer Bewährungsstrafe von 3 Jahren verurteilt wurde. Zu diesem Zeitpunkt gab es keinen Drogenkonsum. Ich habe das verachtet! Ich musste trotzdem direkt mein Fahrzeug verlassen und vor Ort mit dem Beamten Tests durchführen, dies ging dann so weit der Urin vor Ort und eine Blutentnahme auf der Polizeiwache stattfand. Nach der Blutentnahme wurden dann die folgenden Werte festgestellt: Amphetamin 105 ng/ml THC 4,4 ng/ml THC-COOH 82,9 ng/ml Der Konsum von Amphetamin war nur einmal im Zeitraum vom 26.12.22 - ca. 08.01.23 mit insgesamt 1g. Nach der Polizeikontrolle wurde dies natürlich sofort eingestellt. Nach ca. einer Woche habe ich selbst über ein Labor Blut abnehmen lassen, um den Amphetaminwert überprüfen zu können. Dieser lag bei (<20, cut off 20). Dieses Ergebnis habe ich auch der Führerscheinstelle persönlich zukommen lassen, in der Hoffnung noch etwas retten zu können, jedoch ohne Erfolg. Jetzt ist es so, dass die Führerscheinstelle eine MPU verlangt. Meine Frage nun kann man durch Fragen herausfinden wie der Gutachter agiert? Ich habe von der Führerscheinstelle die folgende Frage gestellt bekommen: Kann Herr .... trotz der Hinweise auf Drogenmissbrauch (Amphetamin und Fahrt unter THC-Einfluss) ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) zukünftig sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Herr ... auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Amphetamin und THC) oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird? Für kleine Hilfen wäre ich dankbar und im Voraus vielen Dank. Grüße |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14079 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Wie ist denn der gegenwärtige Stand der Dinge? Hat die Führerscheinstelle jetzt als erste Maßnahme eine MPU verlangt, oder wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen, und die MPU wird zur Neuerteilung verlangt?
Der Gutachter wird von Dir wissen wollen, warum, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum Du Drogen konsumiert hast. Weiterhin wird er wissen wollen, wie Du Rückfälle, und somit auch eine zukünftige berauschte Fahrt vermeiden möchtest. Klingt einfach, ist es aber nicht. Zudem werden Abstinenznachweise von Dir gefordert werden. Hast Du denn überhaupt schon etwas zur Vorbereitung auf die MPU unternommen? Bis wann sollst Du das Gutachten abgeben? Hast Du bereits einen Termin für die MPU? Für die ersten Schritte in diesem Forum: Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 28.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91242 ![]() |
Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Der Führerschein wurde mir erst am 4 April entzogen durch die Führerscheinstelle. Ich habe bereits im Januar angefangen mit einer haaranalyse für 6 Monate die keinerlei Anzeichen gibt auf drogenkonsum doch dies ist auch ohne Erfolg geblieben auf der Führerscheinstelle nun wird eine MPU gefordert. Einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wurde bereits gestellt und habe auch die Gebühren bereits hierfür bezahlt. Jetzt am 21 Dezember habe ich die zweite haaranalyse und dann sollte eigentlich 12 Monate Abstinenz belegt werden können für die MPU. Ich habe mir hier im Forum verschiedene Fragestellungen mal angeschaut und muss wirklich sagen für einen nicht Theoretiker ist das eine sehr schwere Angelegenheit, schon damals in meiner Kindheit in der schulzeit war bei mir die Theorie miserabel bei mir konnte immer noch das praktische bewertet werden. Wie läuft denn so eine MPU ab wenn man mit Drogen in der Vergangenheit überhaupt nichts zu tun hatte und die ist jetzt eigentlich nur mal genommen hat um es zu probieren und siehe da der Schuss ging nach hinten los. Also auf gut deutsch geht mir der Arsch auf grundeis weil ich theoretisch nicht abliefern kann sondern nur praktisch. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Bei der MPU geht es aber nicht um eine theoretische Prüfung, bei der irgendwelches Wissen abgefragt wird. Das ist eine psychologische Untersuchung. Unter anderem wird eine nachhaltige Verhaltensänderung von Dir erwartet. Was hat in der Vergangenheit zum Konsum geführt? Warum konntest Du der Droge (auch dem Probierkonsum) nicht widerstehen? Was hast Du in Deinem Verhalten (und Deinem Leben) verändert, um sicher zu stellen, dass das in Zukunft nicht wieder passiert?
Du hattest schon 2x Ärger in Verbindung mit illegalen Drogen, davon 1x in Verbindung mit dem Straßenverkehr. Bei Deiner Auffälligkeit im Straßenverkehr wurde zudem nicht nur der Konsum harter Drogen (Amphetamin), sondern ein Mischkonsum (mit Cannabis) nachgewiesen. Wenn Du dem Gutachter erzählst, dass das nur ein einmaliger Probierkonsum aus einer Laune heraus gewesen ist, dann machst Du es Dir zu einfach. Ob die Geschichte mit dem Handel zur Sprache kommen wird, vermag ich nicht zu sagen. Ausschließen würde ich das aber nicht, denn die Sache steht ja im Führungszeugnis, das Bestandteil Deiner Führerscheinakte ist. Dem Gutachter zu erzählen, dass man nur Handel getireben hat, weil man als Betreiber einer Gaststätte (vollkommen unschuldig) von seinen Gästen mit hineingezogen wurde, und der vier Jahre später nachgewiesene Konsum (ohne Trennungsvermögen), nur einmalig zum Probieren erfolgte, und man ja eigentlich mit Drogen nie etwas am Hut hatte, dürfte nicht den gewünschten Erfolg bringen. Warum hast Du nicht schon viel früher Dich mal erkundigt, wie so eine MPU abläuft, und wie man sich vernünftig darauf vorbereiten kann? |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Also entweder hast du dich in den Daten vertan oder wir haben hier ein Problem...
Eine Haaranalyse kann rückwirkend vom Entnahmezeitpunkt gerechnet maximal 6 Monate AB belegen. Wenn du also im Januar 23 eine HA hast machen lassen, belegt die den Zeitraum August 22 bis Januar 23, ähnlich ist es bei der, die du im Dezember machen lassen willst, die gilt für Juli bis Dezember 23. Und was hast du für Februar bis Juni 23? Die 12 Monate AB, die du mindestens belegen musst, müssen ununterbrochen am Stück sein, sonst wird das nix mit der MPU. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 238 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Ich glaube, das war anders gemeint und er hat im Jan 23 mit der Abstinenz begonnen und diese dann durch 1. Haaranalyse im Juli belegt. Dennoch komme ich dann mit der zweiten Haaranalyse im Dezember nur auf gut 11 Monate nachgewiesener Abstinenz.
Wobei ich es auch mehr als erstaunlich finde, dass, wenn es so stimmt, wie ich es denke, die erste Haaranalyse bei diesen Werten so schnell schon negativ war. Da hätte ja bald noch 1 Monat was einwachsen bzw. Haare erstmal aus der Kopfhaut rauswachsen müssen. @Marco: Sag mal, ist Dein Nickname eigentlich Dein Geburtsdatum?? ![]() |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
An den Angaben zu den Werten scheint mir auch was falsch.
1. Wenn ich nur sozusagen als Unfall mal Amphetamine konsumiere, kann ich das Datum genauer benennen. Verdacht bei mir: es wurde mehr als einmal konsumiert. Und auch nicht gerade von knappen Eltern, wenn nach mindestens 3 Tagen immer noch ein so hoher Nachweis auftaucht. 2. Über seinen generellen THC-Konsum schweigt sich @Marco dezent aus. Was ich angesichts der Werte verstehen kann. Können wir also mal Butter bei die Fische haben? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2103 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
@Marco: Sag mal, ist Dein Nickname eigentlich Dein Geburtsdatum?? ![]() 1.7.686? Dann wäre er ja älter als Karl der Große (786 - 814 n.Chr.) ... ![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Wenn es das Geburtsdatum sein sollte, dann lese ich das als 17.6.86. Die 19 vor der 86 entfällt, denn es sind harte Zeiten und man muss sparen, wo man nur kann.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hallo,
als Erstes müsstest Du mal von der Verharmlosung wegkommen. Du hast es nicht einmal probiert, der Gutachter sieht Deine Handelsauffälligkeit und sieht dass Du neben Amph auch noch THC genommen hast, das sind also schon drei Dinge. Das passiert nicht aus Zufall. Du müsstest also schlüssig darlegen, wie Du in Kontakt mit der Droge gekommen bist, und warum Du sie genommen hast. Im Kern steht dabei das "innere Motiv": Andere Menschen gehen drogenfrei durchs Leben, Du aber nicht. Warum? Auf dem inneren Motiv kannst Du dann Deine Vermeidungsstrategien aufbauen: Was machst Du heute anders und warum kommt es nicht wieder vor? Diese beiden Punkte sind das Herz einer bestandenen MPU. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.12.2023 Mitglieds-Nr.: 91307 ![]() |
Hallo ,
gibt es eigentlich einen Zeitlich beschränkten Rahmen in dem die Ordnungswidrigkeit zugestellt sein muss ? Hintergrund ist der , ich wurde am 17.6.23 im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und musste zur Blutentnahme. Ich habe nicht sonderlich Kooperativ gezeigt und war gtegenüber den Beamten auch nicht besonders freundlich . Ich war natürlich positiv , da ich zu dieser Zeit regelmässig konsumierte - eigentlich täglich ........ Aber es kam nichts bisher , keine Brief ..... null . Hab ich evtl Glück und die Sache ist rum für mich ? Bin erstmalig erwischt worden . Gruss Jens |
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Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Wann und wo du kontrolliert wurdest, weißt du sicher noch. Zuständige Polizeistation herausfinden und anrufen.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 281 Beigetreten: 22.08.2018 Wohnort: Im Herzen von Europa Mitglieds-Nr.: 84034 ![]() |
... und dafür am Besten einen eigenen Thread aufmachen, bevor Du diesen hier kaperst.
evtl. wird dies ein Moderator für Dich vornehmen. und Willkommen im Verkehrsportal ![]() |
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Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
gibt es eigentlich einen Zeitlich beschränkten Rahmen in dem die Ordnungswidrigkeit zugestellt sein muss ? Ein Jahr bei Fahrlässigkeit, zwei Jahre bei vorsätzlicher Begehung. Wann und wo du kontrolliert wurdest, weißt du sicher noch. Zuständige Polizeistation herausfinden und anrufen. Keine Pferde unnötig scheu machen. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:08 |