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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 19.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72261 ![]() |
Ich habe zur Messung bzgl Abstand mal eine technische Frage. Wie geht das von statten ? Folgendes dazu : Bin auf der BAB 2-spurig gefahren. Mein Wagen hat dieses Helferlein namens ACC . Bei ca. 130 km/h macht dies ca. 5 Striche der Fahrbahnmarkierung aus .Also so , das man bei entsprechender Situation selbstständig handeln kann bzw. greift dieser Assistent ein . Hinter mir ein Pkw der drängelte. Rechts rüber brauchte ich nicht da hier fast nur Lkws unterwegs waren ( ich brauche mich da nicht in den ohnehin schon knappen Sicherheitsabstand rein zu quetschen ) . Vor mir Pkws, die wie an einer Perlenschnur gefahren sind . Der Fahrer hat es dann wahnsinniger weise geschafft mich rechts zu überholen, musste aber auch demzufolge schnell wieder auf die linke ( meine ) Spur , sonst wäre dieser auf den LKW aufgefahren. Der ist so knapp vor mir eingescheert , das mein Wagen selbständig ne Vollbremsung hingelegt hat. Um das ganze noch zu toppen bremste die Knackwurst vor mir noch, da dieser eine Abstandsmessung auf der Brücke bemerkte. Ich habe diese erst im letzten Moment aus dem Augenwinkel gesehen . Das ging alles so schnell, ohne das Helferlein hätten wir uns wohl die Ohren abgefahren. Meine Frau am quietschen, ich innerlich am hüpfen / habe gekocht . Das beste wäre es gewesen dem hinterher zu fahren, rausziehen, mit der geraden gestreckten ein in die Jacke, und wenn er fragt warum, gleich noch eine hinterher. Fragt er nicht, trotzdem eine rein wegen Desinteresse. Die Frage die ich mir jetzt stelle; wie komme ich aus der Nummer raus ? Ich gehe mal davon aus, das solche Messung mittels Video aufgezeichnet wird. Was ist jetzt, wenn diese oben beschriebene Situation aufgezeichnet wurde ( aber das Bildmaterial nicht seine Überholmanöver beinhaltet ) die gerade anfangs dieser Brennweite lag . Also in dem Bildausschnitt den die Kamera in der weitesten Entfernung gerade erfaßt / in dem man einfährt. Wenn das jemand sieht , fragt der sich doch ob ich überhaupt noch für den Straßenverkehr tragbar bin . Damit hätte er sogar noch Recht, da dies ja eindeutig ist . Sprich, ich war so dicht hinter dem anderen ( geschätzt 3 Meter ), das ist mehr als grober Unfug. Was kann ich tun? Ich hab da richtig Zahnschmerzen mit. MfG Mücke |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Die Videoaufzeichnung zur Abstandmessung läuft nicht dauerhaft, sondern die wird für jeden Einzelfall manuell gestartet. Dazu überwacht ein Beamter den ankommenden Verkehr und nur bei "lohnenden" Abständen wird überhaupt erst die Aufzeichnung gestartet.
Daher gehe ich mal davon aus, dass das "Vorspiel" bemerkt wurde und eben gar nicht aufgezeichnet wurde oder aufgezeichnet wurde, um Deinen Vordermann aufzuzeichnen. Locker bleiben, abwarten. Mehr kann man Dir im Moment nicht raten. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 19.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72261 ![]() |
Moin Ulm
Danke für die Info. MfG Mücke |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 877 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Was ist jetzt, wenn diese oben beschriebene Situation aufgezeichnet wurde ( aber das Bildmaterial nicht seine Überholmanöver beinhaltet ) die gerade anfangs dieser Brennweite lag . Das VKS System von Vidit zeichnet mit der sog. "Tatkamera" bereits mehrere hundert Meter vor der eigentlichen Messung den kompletten Verkehr auf. Liefert sozusagen ein Übersichtsvideo vom Verkehrsgeschehen. Diese Kamera läuft permanent mit. Allerdings so niedrig auflösend, dass die Vorgaben des BVerfG erfüllt werden. Bei festgestellter Abstandsunterschreitung innerhalb der eigentlichen Messstrecke, erstellt das System automatisch und selbständig einen sog. "Verdachtsfall" und fertigt zusätzlich mit einer "Ident Cam" mehrere hochauflösende Standbilder des Autos und des Fahrers. Ident Cams werden üblicherweise mehrere hingestellt. Das System blitzt aber nicht. Erst später in der Dienststelle wird es manuell. Da werden nämlich die Verdachtsfälle von einem Auswerter angeguckt. Dabei wird die gesamte aufgezeichnete Verkehrssituation des Videos der Tatkamera angeguckt und bewertet. Wird so eine "Einscherer" Situation festgestellt, wird der Fall verworfen und nicht weiter ausgewertet. Bleibt so eine Situation weiter verdächtig, das ist z.B. der Fall wenn der Abstand offensichtlich nicht zügig wieder hergestellt wird, wird ein Geschwindigkeitsprofil erstellt. Dabei wird ermittelt, wie schnell der Einscherer war und wie schnell das Folgefahrzeug. Wenn hierbei eine vorwerfbare Owi des Folgefahrzeuges festgestellt wird, wird natürlich ein Vorgang gefertigt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn das Folgefahrzeug seine Geschwindigkeit hält oder nicht langsamer wird. Zu versuchen, sich mit einem unzureichenden oder defekten ACC rauszureden zieht nicht. Den einzuhaltenden Abstand kann man ja einstellen und trotzdem unterschreiten. Außerdem bleibt die Verantwortlichkeit bei dem, der hinter dem Steuer sitzt. Was kann ich tun? Ich hab da richtig Zahnschmerzen mit. Erstmal gar nichts. Wenn das so war, wie beschrieben wird das verworfen. Die Videoaufzeichnung zur Abstandmessung läuft nicht dauerhaft Dochsondern die wird für jeden Einzelfall manuell gestartet. NeinDazu überwacht ein Beamter den ankommenden Verkehr und nur bei "lohnenden" Abständen wird überhaupt erst die Aufzeichnung gestartet. Nein / Ja (aber automatisch vom System) |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1018 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Gab es schon Gerichtsverfahren , bei denen von diesem System gemachte Aufzeichnungen dazu genutzt wurden , einem Rechtsüberholer wie in diesem Fall erfolgreich §315c vorzuwerfen ? Auch ohne Anzeige/Aussage des anderen Autofahrers ?
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 877 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Mir nicht bekannt.
Das dürfte daran scheitern, dass von dem Auto und von dem Fahrer nach der Tat keine identifizierbaren Bilder vorliegen. Die Situation insgesamt würde zwar von der Tatkamera aufgezeichnet. Da reicht die Auflösung aber nicht um Kennzeichen oder Fahrer zu erkennen - dank BVerfG. Das System müsste so eine Situation als Abstandverstoß erkennen, um mit einer der anderen Kameras hochauflösende Standbilder zu machen. Dann müsste ja auch dieser Rechtsüberholer seinem Vordermann dicht auffahren das von ihm solche Bilder gemacht werden. Bliebe noch die Möglichkeit, dass die Messbeamten aufmerksam sind und die Situation erkennen und innerhalb Bruchteilen einer Sekunde händisch und mit der richtigen Ident Kam Standbilder auslösen. So können und werden Überholverstöße von LKW als "Beifang" mitgenommen. Aber die fahren auch nicht soooo schnell. Ganz ausschließen, dass so ein Vorgang nicht doch zur Anzeige kommt, kann man natürlich nicht. Wär aber eher ein Zufall. Das VKS System von Vidit ist halt "nur" ein System zur Überwachung von Abstand und Geschwindigkeit. Außerdem ist nicht jedes Rechtsüberholen auch ein 315c. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:55 |