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> Verzicht auf Überholabstand, Analog zum Vorfahrtverzicht?
Kuli
Beitrag 27.09.2023, 12:27
Beitrag #1


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Mir fiel kein besserer Titel ein rolleyes.gif rolleyes.gif

Man kennt das ja, man muss eigentlich Vorfahrt gewähren, wird aber von einem bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer rausgelassen, weil dieser auf seine Vorfahrt verzichtet. Der Verzicht gilt dabei selbstverständlich nur ihm selbst gegenüber, nicht gegenüber anderen bevorrechtigten VT.
Soweit so klar. Nun gibt es den Begriff des Vorfahrtverzichts ja gar nicht in der StVO, anders als in Österreich.

Wie ist das nun, wenn ich hinter einem Radfahrer herfahre, aber aufgrund von Gegenverkehr (oder anderen Gegebenheiten) nicht mit 1,5m Seitenabstand überholen kann. Der Radfahrer bemerkt dies und macht mit seiner linken Hand eine Winkbewegung, die eindeutig als "nun fahr halt vorbei" gedeutet werden kann.

Darf ich?

Kann ein anderer VT mich von den Pflichten der StVO entbinden, sofern die Regelung ausschließlich seinem Schutz dient?
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Explosiv
Beitrag 27.09.2023, 12:58
Beitrag #2


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Egal wie das rechtlich ist, in der Praxis kann das höchst gefährlich sein.
Angenommen der Radler stürzt aus welchem Grund auch immer und ist hinterher tot. Keine Dashcam, kein aufmerksamer Beifahrer, kein Zeuge, der das Winken gesehen hat.
Da möchte ich nicht vor dem Kadi stehen. Schutzbehauptung steht da schnell im Raum.


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auchdasnoch
Beitrag 27.09.2023, 13:32
Beitrag #3


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Zitat (Kuli @ 27.09.2023, 13:27) *
Nun gibt es den Begriff des Vorfahrtverzichts ja gar nicht in der StVO

Doch, den gibt es in § 11 (3) StVO.
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mir
Beitrag 27.09.2023, 13:37
Beitrag #4


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Zitat (Kuli @ 27.09.2023, 13:27) *
Kann ein anderer VT mich von den Pflichten der StVO entbinden, sofern die Regelung ausschließlich seinem Schutz dient?


Nein, genausowenig wie Du Dich selber von der Pflicht zum Tragen eines Sicherheitsgurts entbinden kannst.


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Söne spitze Steine
Beitrag 28.09.2023, 00:47
Beitrag #5


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Wenn der Radler anhält und Dich vorbeiwinkt, ist das okay. Dann gilt das im konkreten Fall als Vorbeifahrt. Bei Weiterfahren und Vorbeiwinken des Radlers erfolgt das Überholen auf eigene Gefahr.


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ulm
Beitrag 28.09.2023, 05:18
Beitrag #6


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Zitat (Söne spitze Steine @ 28.09.2023, 01:47) *
Überholen auf eigene Gefahr.

Bezogen auf den Fall eines Unfalles? Oder auch bezogen auf die Gefahr eines Bußgeldes?
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Kuli
Beitrag 28.09.2023, 06:30
Beitrag #7


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Zitat (mir @ 27.09.2023, 14:37) *
Nein, genausowenig wie Du Dich selber von der Pflicht zum Tragen eines Sicherheitsgurts entbinden kannst.

Sehr schöner Vergleich, danke!
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F117
Beitrag 28.09.2023, 07:19
Beitrag #8


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Hinkt aber stark ...


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.09.2023, 08:31
Beitrag #9


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Zitat (Explosiv @ 27.09.2023, 13:58) *
... Angenommen der Radler stürzt aus welchem Grund auch immer und ist hinterher tot. Keine Dashcam, kein aufmerksamer Beifahrer, kein Zeuge, der das Winken gesehen hat.

Wenn einem unter diesen Umständen ein Radfahrer vor den Kühler fällt, dann hat man auf jeden Fall die A...-Karte:
Wenn niemand gesehen hat, dass der Radfahrer gewunken hat, dann wird auch niemand gesehen haben, ob Du nun 1,50 m Überholabstand hattest oder nur 1,49 m (oder weniger).

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Brian Basco
Beitrag 28.09.2023, 09:10
Beitrag #10


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Ich fühle mich ertappt - auf dem Rad mache ich auch gelegentlich Gesten mit der linken Hand wenn KFZ längere Zeit hinter mir hängen.
Meist zeige ich bei für mich besserer Übersicht freie Überholstrecke an - das soll gerade nicht den Überholabstand reduzieren - und das kommt oft gut bei den KFZ an.
Manchmal - und das ist wohl nicht so durchdacht - drücke ich auch mein Unbehagen über das (wenn auch bei geringem Tempo ungefährliche, aber sehr nervtötende) dichte Hinterherfahren aus: Wenn Du kannst, dann überhol (mit Abstand natürlich), sonst halt Abstand und nerv mich nicht.
Wenn ich andeuten möchte, dass ich in einer bestimmten Fahrsituation auch mit geringfügig kleinerem Überholabstand einverstanden bin fahre ich erkennbar dichter an den rechten Fahrbahnrand, evtl. auf den Seitenstreifen.
Tatsächlich funktioniert das in aller Regel erstaunlich gut, daß KFZ die Gesten so auslegen wie der TE entspricht nicht meiner Erfahrung.

Was ich auch zu bedenken geben möchte: Man weiß als Radler nicht unbedingt, was genau hinter einem her fährt, ob Überholen (lassen) möglich ist oder sinnvoll ist. Kann ein LKW an der Steigung überhaupt großartig beschleunigen, wie schnell kann der Traktor nach der Steigung vor mir fahren, ... Für einen "Traktor" hab ich neulich sogar kurz angehalten, mit dem Ergebnis, daß der Fahrer auch anhalten musste, weil er mit seinem Ernteanhänger eh nicht vorbeikonnte. Hab ich halt nach links über die Schulter nicht sehen können... Warum er dann aber so nervend dicht auffuhr - weiß nur er selbst.
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Explosiv
Beitrag 28.09.2023, 09:35
Beitrag #11


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.09.2023, 09:31) *
Zitat (Explosiv @ 27.09.2023, 13:58) *
... Angenommen der Radler stürzt aus welchem Grund auch immer und ist hinterher tot. Keine Dashcam, kein aufmerksamer Beifahrer, kein Zeuge, der das Winken gesehen hat.

Wenn einem unter diesen Umständen ein Radfahrer vor den Kühler fällt, dann hat man auf jeden Fall die A...-Karte:
Wenn niemand gesehen hat, dass der Radfahrer gewunken hat, dann wird auch niemand gesehen haben, ob Du nun 1,50 m Überholabstand hattest oder nur 1,49 m (oder weniger).

Doc


Wenn der ermittelte Kontaktpunkt so dicht am rechten Fahrbahnrand war, dass der Abstand nicht regelkonform gewesen sein kann, braucht es keine weiteren Zeugen.


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Obelix1968
Beitrag 28.09.2023, 11:52
Beitrag #12


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Als Pkw-Fahrer würde ich mich auf keinen Fall auf solche Spielchen einlassen! Im Zweifel muss der Autofahrer einschätzen, ob regelkonformes und gefahrloses Überholen an der Stelle möglich ist, und er trägt die volle Verantwortung. Von dieser Verantwortung wird ihn nicht mal der potentiell gefährdete Radfahrer entbinden können, denn der kann eventuell die Situation gar nicht richtig einschätzen.
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mir
Beitrag 28.09.2023, 12:52
Beitrag #13


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Genau! Es ist alles gesagt, aber noch längst nicht von jedem. rolleyes.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 28.09.2023, 13:47
Beitrag #14


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Du weißt aber schon, dass so eine Aussage provoziert, oder?


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Obelix1968
Beitrag 28.09.2023, 16:50
Beitrag #15


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Zitat (mir @ 28.09.2023, 13:52) *
Genau! Es ist alles gesagt, aber noch längst nicht von jedem. rolleyes.gif


Dann dürfte nach Dir ja keiner mehr was schreiben… 😉
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mir
Beitrag 29.09.2023, 12:21
Beitrag #16


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Ich schreibe doch niemandem etwas vor, ich stelle nur fest.

Aber vielleicht sollte man öfter mal die Netiquette zu diesem Forum lesen:

Zitat
Teilen Sie etwas Neues mit!

Ihr Beitrag (Posting) kann weltweit von einer nahezu unbeschränkten Zahl von Menschen gelesen werden. Teilen Sie daher etwas Neues mit, wenn Sie einen Beitrag schreiben!


Ich weiß, heute nicht mehr üblich. Es wird geteilt, kopiert und gepostet, was das Zeug hält, und die Mühe, die ganzen Beiträge vorher zu lesen, macht sich keiner mehr. Wer hat dafür auch Zeit? Da sind noch 287 Meldungen im Messenger. Was im Kopf liegt, muss unbedingt raus! Die Welt interessiert schließlich, ob auch ich der Meinung bin, die obendrüber fünfmal steht.

Aber letztlich: Ich stelle nur fest. Wenn sich jemand angesprochen fühlt: Du bist nicht alleine damit.


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Tanker
Beitrag 29.09.2023, 22:50
Beitrag #17


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Wenn ein Radfahrer eine Bewegung macht um mich vorbei zu winken dann steht mein Fahrzeug sofort. Und da ist es mir egal ob einer hinten drauf fährt. Was glaubt ihr wohl welche Bwegungen die Radfahrer dabei machen? Ich sah sie schon geistig im Gegenverkehr oder im Graben landen. Und das nicht nur einen. Oder ein älters Paar. Fuhr gemütlich bergauf eine Bundesstraße. Irgendwann hielten mitten in einer Kurve an und wollten mich vorbei lassen. Sichtweite ungefähr 30- 40m. Muß ich da vorbei? Irgendwann sind sie dann ganz enttäuscht weiter gefahren. Wie sage ich immer, irgendwann werde ich mal bestraft weil ein Radfahrer vor Erschöpfung vom Rad fällt weil mich ihn nicht überholt habe obwohl er alles gab um mich nicht zu behindern. Aber solange ich noch Stundenlohn habe interessiert mich das nicht. Ich habe Zeit.
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Brian Basco
Beitrag 30.09.2023, 09:40
Beitrag #18


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Große LKW verhalten sich da wirklich meistens sehr vorbildlich, lassen stressfrei-Abstand usw.
Bei Transportern - sicher oft mit Handwerkern im Terminstress - sieht es da gerne anders aus. Gerade gestern erst Ellbogenkontakt zu nem Anhänger gehabt - an einer eigentlich total breiten und ruhigen Straße innendörflich. Ursprünglich hatte ich vielleicht noch einen Meter zum Bordstein, der ist rapide auf praktisch Null geschrumpft.
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Obelix1968
Beitrag 30.09.2023, 13:55
Beitrag #19


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Zitat (Tanker @ 29.09.2023, 23:50) *
Wenn ein Radfahrer eine Bewegung macht um mich vorbei zu winken dann steht mein Fahrzeug sofort…


Was noch nicht gesagt wurde (Ähäm, darf ich eventuell noch mal? laugh2.gif ):

Als Radfahrer ist es einem ggf. auch einfach sehr unangenehm, wenn einen längere Zeit ein Auto „verfolgt“. Dann will man, dass der endlich überholt, und versucht ihn dann durchzuwinken - auch wenn man vom Fahrrad aus nicht abschätzen kann, ob das Überholen überhaupt gefahrlos möglich ist. Wo die Verantwortung fürs Überholen liegt, muss dagegen nicht nochmal erwähnt werden. Wenn einem als Radler der „Verfolger“ allzu sehr auf den Keks geht, muss man eben an geeigneter Stelle rechts ran fahren.
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Brian Basco
Beitrag 30.09.2023, 14:08
Beitrag #20


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Aufgabe an die zuständigen Stellen: Gelegentlich mal an solchen Strecken "geeignete Stellen zum rechts ranfahren" einrichten.
Oder gleich nen gescheiten Radweg.
Hat beides Seltenheitswert.
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Majesto
Beitrag 04.10.2023, 05:26
Beitrag #21


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Vor ein paar Tagen hatte ich mal so eine Situation mit einem Radfahrer. Es war Stoßzeit. Einige Autos vor mir haben den Radfahrer mit meiner Meinung nach zu geringem Abstand überholt. Ich bin so lange hinter ihm geblieben, bis eine ausreichende Lücke im Gegenverkehr kam, um mit sicherem Abstand zu überholen. Im Spiegel habe ich dann weitere Autos gesehen, die den Radfahrer wieder mit geringem Abstand überholt haben.

Viele Grüße
Majesto
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mir
Beitrag 04.10.2023, 08:22
Beitrag #22


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Ich kann jetzt nix über Eure Autofahrweise sagen, aber tatsächlich beunruhigt es mich als Radfahrer, wenn ein Autofahrer länger Zeit hinter mir fährt, weil bei dem dann erfahrungsgemäß irgendwann völlig spontan der Geduldsfaden reißt und überholt wird, egal wie die Verkehrssituation gerade ist. Länger als 'ne Minute hat es auch noch nie jemand ausgehalten.

Radfahrer müssen überholt werden.

Wer's nicht glauben kann, mag sich den Kanal von "Unsichtbarer Christian" angucken: https://www.youtube.com/@unsichtbarer_christian - der wird aber schnell langweilig.



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Explosiv
Beitrag 04.10.2023, 09:49
Beitrag #23


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Dagegen hilft, weiter mittig zu fahren, so dass ein Überholen bei Gegenverkehr unmöglich ist.


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mir
Beitrag 04.10.2023, 09:58
Beitrag #24


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Klar. wavey.gif Beunruhigt mich aber halt trotzdem, leider sind die Therapieplätze für niederschwellig autophobe Radfahrer rar!


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