... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Leerfahrt trotz 1h vor Bestellung nicht mehr da gewesen?, Parknotruf Leerfahrt und ab wann muss man bezahlen Privatparkplatz
Softailslim
Beitrag 23.09.2023, 07:45
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 23.09.2023
Mitglieds-Nr.: 91052



    
 
Hallo, habe eine spezielle Frage zum Parken auf Privateigentum, ich weiß es stellt immer eine Besitzstörung dar und der Eigentümer darf immer abschleppen lassen.

Ich bin Sonntags immer bei meiner Mutter zum Mittagstisch 14 Uhr wie auch an diesem Tag, da man dort nirgends parken kann ist Sonntags ein Grundstück gegenüber immer eine gute Möglichkeit, also habe ich wie auf dem Foto der Wagen mit dem roten Punkt geparkt aber nicht vorwärts sondern rückwärts direkt mit der Beifahrerseite an die Mauer, direkt hinter mir ist ein Bauzaun gewesen und die Autos standen allen wie die 3 neben mir geparkt.

Ich gehe hoch, schaue aus dem Fenster, macht ein Mann Fotos von meinem Auto, ich gehe runter, der Mann ist nicht mehr da und ich fahre mein Auto weg. Ich hatte noch etwas zu erledigen und habe das Essen nur mitgenommen. Also ich sage mal 13:58 Uhr geparkt, Typen 14:00 Uhr gesehen, 14:02 Uhr weggefahren und um 14:09 Uhr war ich 4 km weiter in einer Werkstatt von einem Freund, habe dort bis 18 Uhr mein Auto sauber gemacht, Sitze ausgebaut, gesaugt usw. Auto gewaschen, poliert was man so Sonntags so macht.

Nen Monat später kam ein Brief von parknotruf, dass sie 188€ für eine Leerfahrt haben wollen, da ein Auftrag bei denen eingegangen ist um 15:04 Uhr mit Nachweis 2 Fotos.

Ich habe denen geschrieben, dass dort mein Auto nicht stand, die meinten wollen Nachweise dafür.

Nun wieder ein Monat später, der vom Anwalt. 265 Euro die ich zahlen soll sonst Amtsgericht Termin und die Kosten werden noch höher.

Rechtsschutz lehnt ab, ich möchte nichts bezahlen da ich der Auffassung bin der Auftrag wurde ohne Grund erteilt, ja ich stand da, aber habe niemanden blockiert, jeder konnte ein- und ausfahren. Zur Auftragserteilung war mein Auto nicht mehr nachweislich Vorort.

Kennt ihr Parknotruf? Es ist eine Homepage und App man meldet dort wie ich herausgefunden haben seinen Parkplatz an, muss Fotos machen und ein Schild aufstellen, dass es ein Privatparkplatz ist. Wenn dann einer wie ich kommt macht man 2 Fotos eins von vorne wegen Kennzeichen und eins von der Seite damit man den Abschleppwagen passend wählen kann.

In meiner Stadt macht kein Abschleppunternehmen daran teil, Nachbarort 20km das Unternehmen auch nicht. Erst ein Abschlepper in einem anderen Ort 30km weiter arbeitet für die Firma.

Der Erfinder des System ein Anwalt ist auch der Anwalt aus Kiel der mir nun Angst macht.

Wie gesagt wie schätzt ihr die Chance vor Gericht ein? Sehe ich es falsch dass ich dennoch zahlen muss weil ich dort 4 oder 5 min stand und der Auftrag 1h später geschaltet wurde oder hätte ich gute Chancen vor Gericht?

Liebe Grüße

Angehängte Datei  Screenshot_20230922_185340_com_landmeasurement_landareacalculator_distancecalculatormap_edit_2907675.jpg ( 636.37KB ) Anzahl der Downloads: 24


Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.09.2023, 08:45
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 23.09.2023, 08:13
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Du hast die Besitzstörung unzweifelhaft begangen. Deren Länge spielt keine Rolle.
Angreifbar wäre vielleicht die große Zeitspanne zwischen Feststellung des Falschparkers und Auftragserteilung an den Abschlepper. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Falschparker von selber wieder wegfährt und darum der Abschlepper umsonst anfährt, wächst mit jeder Minute der Verzögerung der Auftragserteilung. In Zeiten des Handys gibt es keinen vernünftigen Grund, eine Stunde zu warten mit der Auftragserteilung.
Aber ohne eigenen RA wird man da schlecht rauskommen, und wie die Chancen stehen, kann ich vorab nicht abschätzen.

Interessehalber, steht da tatsächlich ein Schild Privatparkplatz? Eventuell auch noch mit Androhung des Abschleppens Unberechtigter? Und trotzdem dort geparkt?
Eingegangene Risiken realisieren sich ab und zu.

In einer solchen Situation würde ich ruckzuck zahlen, sonst wird es noch teurer, als das bisherige Zuwarten es schon gemacht hat.

Sei froh, wenn nicht noch ne Strafbewehrte Unterlassungserklärung zum Unterschreiben kommt samt zusätzlicher Kostennote des aufsetzenden RA.

Edit meint noch, die Verzögerung des Auftrags an den Abschlepper hätte im vorliegenden Fall auch nicht die Leerfahrt vermieden. Der Feststeller der Besitzstörung ist nicht verpflichtet, am Ort zu verbleiben, um bei Wegfahrt des Besitzstörers den Abschlepper wieder abzubestellen. Das Risiko der Leerfahrt trägt der Besitzstörer. Also eher nicht angreifbar.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freisinn
Beitrag 23.09.2023, 09:05
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3364
Beigetreten: 04.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59663



Zitat (Explosiv @ 23.09.2023, 09:13) *
Sei froh, wenn nicht noch ne Strafbewehrte Unterlassungserklärung zum Unterschreiben kommt samt zusätzlicher Kostennote des aufsetzenden RA.


würde mich fast etwas wundern, wenn die nicht auch noch kommen würde.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der_Veranstalter
Beitrag 23.09.2023, 17:01
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3974
Beigetreten: 08.01.2009
Wohnort: Munich County
Mitglieds-Nr.: 46150



Ich bin einer der bösen, die andere sofort abschleppen lassen, wenn sie auf meinen Firmenparkplätzen stehen. Mein Rat: Sofort zahlen, abhaken, nicht mehr dort parken.



--------------------
Firefighter im Ruhestand....

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Skjaldar
Beitrag 23.09.2023, 17:19
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 869
Beigetreten: 08.04.2016
Wohnort: Isselburg
Mitglieds-Nr.: 78558



Ein Servicelink zu Google Streetview ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 24.09.2023, 14:55
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (Softailslim @ 23.09.2023, 08:45) *
da man dort nirgends parken kann
Zum einen gibt es ja in der Burgstrasse durchaus Parkbuchten, und sollten die alle voll sein, dann gibt es in jeweils 3 Minuten Entfernung Parkplätze in der Dammstraße und in der Düsseldorfer Straße.

Zitat (Softailslim @ 23.09.2023, 08:45) *
der Auftrag wurde ohne Grund erteilt, ja ich stand da, aber habe niemanden blockiert, jeder konnte ein- und ausfahren.
Du hast privaten Parkraum blockiert, von dem du nicht wissen kannst, wann der Berechtigte ihn brauchen wird.

Zitat (Softailslim @ 23.09.2023, 08:45) *
da man dort nirgends parken kann ist Sonntags ein Grundstück gegenüber immer eine gute Möglichkeit
Du hast das regelmäßig gemacht? Und das Schild "Privat-Grundstück" und die Abschleppwarnung ist dir nie aufgefallen?


Zitat (Softailslim @ 23.09.2023, 08:45) *
Wie gesagt wie schätzt ihr die Chance vor Gericht ein?
Schlecht.

Der Berechtigte hat die Besitzstörung erkannt, dokumentiert und dann bearbeitet, der muss sich in der Zwischenzeit nicht vergewissern, ob du wieder weg bist.

Im Übrigen ist der ausgewiesene "Auftragseingang" ziemlich sicher der automatisch registrierte Zeitpunkt, zu dem der Auftrag im System des Dienstleisters angelegt wurde. Die email kann da schon längere Zeit im Posteingang gewesen sein. Im Sinne einer sinnvollen Arbeitsauslastung sitzt da vermutlich kein Mitarbeiter untätig herum und wartet nur auf die nächste email.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 24.09.2023, 16:28
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Zitat
sitzt da vermutlich kein Mitarbeiter untätig herum und wartet nur auf die nächste email.

Zitat
Ich bin Sonntags immer bei meiner Mutter

Zumindest nicht am Wochenende.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 24.09.2023, 22:30
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3086
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Verstehe die Empfehlungen hier nicht so ganz.
Die Schilder weisen darauf hin, dass es sich um Privatgelände handelt.
Das kann ja noch kein Parkverbot darstellen, das steht ja auch an jedem Supermarkt-Parkplatz.
Darüber hinaus soll man die Einfahrt freihalten, was der TE auch getan hat.
Abgeschleppt werden dann laut Schild Fahrzeuge die verkehrswidrig abgestellt wurden. Nach Beschreibung des TE kann ich nicht erkennen was hier verkehrswidrig gewesen sein könnte. Es wurde schließlich niemand behindert.

Das da nur Berechtigte parken dürfen steht nirgends. Und eine Besitzstandsstörung ist nichts was ich irgend wie mit „verkehrswidrig“ in Zusammenhang bringen würde.

Warum steht da kein übliches „Parken nur für Berechtigte“?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 25.09.2023, 00:05
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26835
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Wie kommst Du darauf, dass man dort überhaupt parken dürfte? Zum Parken sind die Straßen da, alles Andere muss freigegeben sein.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 25.09.2023, 00:44
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Naja, Stichwort "quasi öffentlicher Verkehrsraum".

Das Wort "verkehrswidrig" ist mir auch aufgefallen, verkehrswidrig im eigentlichen Sinne hat er wohl nicht geparkt. Üblicherweise sollte da z.B. stehen "widerrechtlich", "unberechtigt" o.ä.

Ich glaube aber nicht, dass das dem unerwünschten Parker hier den Hals retten wird. Der Hinweis auf Privatgelände ohne Einräumung einer Erlaubnis da zu parken sollte doch reichen.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
silenz
Beitrag 25.09.2023, 02:13
Beitrag #11


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 778
Beigetreten: 30.07.2015
Mitglieds-Nr.: 76782



An Supermarkt-Parkplätzen steht in der Regel ein Parkplatzschild und der Betreiber hat ein offensichtliches Interesse daran, dass dort Kunden parken.

Das von einem x-beliebigen Privathof anzunehmen ist schon weit hergeholt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 25.09.2023, 19:11
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24716
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Der Eingangsbeitrag scheint mir Werbung für den Parkplatznotruf zu sein. laugh2.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Softailslim
Beitrag 25.09.2023, 21:15
Beitrag #13


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 23.09.2023
Mitglieds-Nr.: 91052



Nee sorry ist sicherlich keine Werbung für den Mist!!! Ich sehe es nach einer Registrierung eher noch skeptischer wie zuvor, man braucht keinen Nachweis dass man dort der Mieter oder ähnliches ist, man gibt die Parkplatzadresse an und wieviele dort hingehören, dann nurnoch 2 Fotos und schon kann wild abgeschleppt werden und Leute bekommen Streß ohne Ende.

Sowas gehört verboten und Deutschland, man kann mit jedem reden, ein kleiner Zettel am Wischer und ich parke da nie mehr, Freundlichkeit hilft mehr wie sowas. Ja klaro ich habe auch die Probleme beruflich dass alle Welt nur mal eben parken will und in 10sek weg ist und dies 20 mal am Tag nervt natürlich aber ist dort keine Art sowas oder ist sowas nun guter Ton direkt mit Anwalt, Inkasso und Klage um die Ecke zu kommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 25.09.2023, 21:53
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



Warum gehört es verboten das Leute sich dagegen wehren, wenn Falschparker ihre Grundstücke zuparken? Ich hatte mal nen Stellplatz gegenüber vom Friseur....da ka konnte ich trotz riesig großem Schild Privatparkplatz nach der Arbeit reden, da hab ich keinen Bedarf.....vor allem dann noch die Nichteinsicht "ich bin in 20 Minuten fertig".....was meinst wie vielen Leuten die Färbung oder Dauerwelle auf einmal egal war als der Abschleppen vorfuhr....da hat sich dann übrigens unter der Friseurkundschaft schnell rumgesprochen und dann war Ruhe.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bartdude
Beitrag 26.09.2023, 06:42
Beitrag #15


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 534
Beigetreten: 18.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13039



Zitat (Softailslim @ 25.09.2023, 22:15) *
Freundlichkeit hilft mehr wie sowas.

Aus langjähriger Erfahrung von dem anderen Ende dieser Situationen: Nein. Freundlichkeit bringt Dir gegen Fremdparker ganz genau nichts. Wenn Du freundlich bist, wirst Du in 99% aller Fälle angepampt, es wird ewig dumm herumdiskutiert, heruntergespielt und oftmals auch noch beleidigt. Einsicht ist praktisch nie anzutreffen - sind ja nur 5 Minuten, gleich wieder weg, stell Dich nicht so an (ja, immer zweite Person singular, Höflichkeit ist da nie zu erwarten). Zettel sowieso schon mal nicht, die darfst Du hinterher zerissen wieder in der näheren Umgebung einsammeln. Nein, das ist mein verf*tes Grundstück, da zahle ich für, und nicht wenig.

Und sei froh, dass das nicht bei mir war. Hier gibt's leider keinen "Parkplatznotruf" mehr (und die aus Deinem Thread bieten ihren Dienst hier nicht an, sonst wäre ich wahrscheinlich jetzt schon Kunde da). Ich lasse bei sowas mittlerweile sofort den Anwalt von der Kette und lasse den Unterlassungsaufforderungen verschicken. Das ist nur leider noch teurer (für den Fremdparker).

Ich glaube Dir gerne, dass Du die eine, seltene Ausnahme bist, der vor Ort einsichtig gewesen wäre. Die täglich gelebte Erfahrung ist aber, dass das die Einhörner sind.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 26.09.2023, 06:51
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24716
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (Softailslim @ 25.09.2023, 22:15) *
Ich sehe es nach einer Registrierung eher noch skeptischer wie zuvor, man braucht keinen Nachweis dass man dort der Mieter oder ähnliches ist, man gibt die Parkplatzadresse an und wieviele dort hingehören, dann nurnoch 2 Fotos und schon kann wild abgeschleppt werden und Leute bekommen Streß ohne Ende.


Aus Sicht derer, die den Parkplatz gerne für sich freigehalten sehen, ist das doch erstklassiger Service. Genau so soll es sein.

Wenn man erst mit den Falschparkern redet, machen sie's nur nächstes Mal wieder. Ist dagegen das Auto weg, suchen sie sich das nächste Mal einen anderen Platz zum Parken. Das ist das Ziel.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der_Veranstalter
Beitrag 26.09.2023, 08:49
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3974
Beigetreten: 08.01.2009
Wohnort: Munich County
Mitglieds-Nr.: 46150



Zitat (Softailslim @ 25.09.2023, 22:15) *
man braucht keinen Nachweis dass man dort der Mieter oder ähnliches ist


Diese Aussage erscheint sehr unglaubwürdig. Ich musste jedesmal nachweisen, wer ich bin und dass ich da abschleppen lassen darf.

Ein Außenstehender kann kein Abschleppen veranlassen. Das wäre sonst ja ein Quell für Schabernack...


--------------------
Firefighter im Ruhestand....

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Softailslim
Beitrag 26.09.2023, 14:21
Beitrag #18


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 23.09.2023
Mitglieds-Nr.: 91052



Also ich weiß nicht wie die Maske ist nachdem man die Fotos hochgeladen und das Kennzeichen eingetippt hat, aber bis dahin geht es ohne einen Nachweis...

Ich habe dem Anwalt geschrieben, dass ich nicht zahlen werde, ich schaue was daraus wird. Es kommen in 2. Instanz bis etwas über 1.000€ auf mich zu, die Summe lasse ich mir gerne kosten und wahrscheinlich vom Rechtsstaat enttäuscht zu werden.

Ja Besitzstörung hin oder her, auch wenn das Grundstück wem gehört, Kette davor und fertig... Ein Schild liest niemand und ich persönlich bin der letzte der einen gestört hat, jeder konnte rein und raus, Ausfahrt war frei und wo ist das Problem? Mein Parkplatz du darfst hier nicht stehen, finde ich etwas albern jemanden direkt abschleppen zu lassen. Aber mich nerven so Leute wie ich es hier war wenn ich arbeite täglich aber ich lasse den Wagen dann auch nicht stehen sondern gehe sofort hin und fahre weg. Da sehe ich jetzt auch nicht so das Problem, wenn ich wirklich jemanden blockiert hätte kein Thema zahle ich was man will aber so?

Ich halte euch gerne aufm laufenden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 26.09.2023, 14:28
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17519
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Du hast echt eine Einstellung zum Eigentum anderer…. zum speien ranting.gif

Aber dann dürfte es Dich ja auch nicht stören wenn jemand auf Deiner Auffahrt oder in Deinem Vorgarten parkt…..


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
AMenge
Beitrag 26.09.2023, 14:30
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9379
Beigetreten: 06.07.2006
Mitglieds-Nr.: 20947



Deine Enttäuschung über den Rechtsstaat wird daher rühren, dass du mit einem sehr individuellen Rechtsverständnis an die Sache herangehst. Du hast wissentlich auf Privatgrund geparkt, wo du exakt nichts zu suchen hattest - das Ganze auch nicht einmalig sondern regelmäßig. Und jetzt ist der böse Rechtsstaat schuld, wenn du dafür zur Verantwortung gezogen wirst?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bartdude
Beitrag 26.09.2023, 14:50
Beitrag #21


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 534
Beigetreten: 18.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13039



Es gibt halt unterschiedliche Lernkurven. Manche lernen durch Beobachtung, manche durch Schmerzen, und manche sind Terrier.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 26.09.2023, 14:54
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17519
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Zitat (bartdude @ 26.09.2023, 15:50) *
Manche lernen durch Beobachtung, manche durch Schmerzen.
…. und manche über den Geldbeutel….


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 26.09.2023, 16:08
Beitrag #23


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 877
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (dopero @ 24.09.2023, 22:30) *
Warum steht da kein übliches „Parken nur für Berechtigte“?
Damit du was zu Fragen hast.

Meiner Meinung nach ist die Kenntlichmachung als Privatgrundstück ausreichend.

Zitat (Softailslim @ 26.09.2023, 14:21) *
Ich halte euch gerne aufm laufenden.

Ja gerne - aber auch dann, wenn das für dich ungünstig ausging.
Du musst ja nicht sofort antworten.
Ich kann durchaus warten bis du deine Enttäuschung ob unseres Rechtsstaates verkraftet hast und deine Tränen getrocknet sind.

Zitat (Softailslim @ 25.09.2023, 21:15) *
Sowas gehört verboten

Das aus deinem Munde ist ganz schön frech.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 26.09.2023, 16:12
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14084
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Zitat (shortie @ 26.09.2023, 17:08) *
Meiner Meinung nach ist die Kenntlichmachung als Privatgrundstück ausreichend.

Meiner Meinung nach ist noch nicht einmal die Kenntlichmachung als Privatgrundstück notwendig.
Alleine der optische Eindruck wird doch bei einem durchschnittlichen Kraftfahrer dazu führen, dass er ein privates Grundstück erkennt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
silenz
Beitrag 26.09.2023, 16:50
Beitrag #25


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 778
Beigetreten: 30.07.2015
Mitglieds-Nr.: 76782



Sehe ich genauso. Die Schilder sind noch ein freundlicher Service.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Softailslim
Beitrag 26.09.2023, 18:17
Beitrag #26


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 23.09.2023
Mitglieds-Nr.: 91052



Ja ich gebe euch völlig recht, dass mein Rechtsbewusst sein vielleicht nicht normal ist... Aber ihr versteht schon wieso ich diesen Beitrag geschrieben habe? Das System von der Firma ist nicht das Leben toller für Grundstückbesitzen zu machen sondern Geld damit zu verdienen! Und dies ist in meinen Augen nicht okay oder ziemlich fragwürdig...

Ein Urteil welches mir vielleicht Recht geben könnte...

https://www.google.com/url?sa=t&source=...dOlDtBxuQ2dBtkf

Amts­gericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 22.03.2021
Aktenzeichen: 818 C 36/20
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 26.09.2023, 18:22
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Darf ich Dir ein großes Geheimnis anvertrauen: die Existenzgrundlage so ziemlich jeder Firma ist es, Geld zu verdienen.
Unglaublich, aber wahr.
Und in der Tat, ein Abschlepper ist nicht unbedingt eine soziale Einrichtung, sondern ein Wirtschaftsunternehmen. Und ob es einem das Leben erleichtert hängt vor allem davon ab, ob man Falschparker ist oder Grundstücksbesitzer, der sich gegen Falschparker wehrt.

Dein Trotz wird Dich viel Geld kosten. Aber das ist Deine Sache. Wäre wirklich freundlich, wenn Du das Ergebnis hier mitteilen würdest.


Edit meint noch, ich solle fragen, ob Du den Inhalt des Urteils auch verstanden hast?
Offenbar streitet da der Abschlepper mit dem Auftraggeber, nicht mit Falschparker.
Es steht nicht da, aber offenbar konnte der Abschlepper beim Falschparker seine Kosten nicht eintreiben und versucht nun, sich am Auftraggeber schadlos zu halten.
Das lehnt das Gericht aber ab mit der Begründung, dass der Abschlepper einen Vertrag mit dem Auftraggeber geschlossen hat und in diesem steht, dass der Auftraggeber gänzlich von den Kosten befreit ist und der Abschlepper sich auf eigenes Risiko beim Falschparker schadlos halten will.
Und wenn das in die Buxe geht, ist das eben sein Risiko, nicht das des Auftraggebers.

Warum die Kosteneintreibung beim Falschparker nicht gelang, steht hier nicht. Und da steht auch nicht, dass es nicht statthaft wäre, mit Abschleppen Geld zu verdienen. Da steht nur, wer das Risiko trägt, wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, in dem das geregelt ist. Und dass man diesen Punkt des Vertrages nicht mit anderen Klauseln im Vertrag wieder aushebeln kann.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rentenberater
Beitrag 26.09.2023, 18:39
Beitrag #28


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 381
Beigetreten: 07.03.2019
Mitglieds-Nr.: 84950



Zitat (Softailslim @ 26.09.2023, 19:17) *
Das System von der Firma ist nicht das Leben toller für Grundstückbesitzen zu machen sondern Geld damit zu verdienen!

Das Schöne (aus deren Sicht) daran ist: sie verdienen Geld und machen das Leben für den Grundstücksbesitzer einfacher (der sich zukünftig mit einem "geheilten" Fremdparker weniger herumschlagen muss). Klassische Win-Win Situation.....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 26.09.2023, 18:50
Beitrag #29


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



@TE

Sorry, im letzten Beitrag habe ich mir das Moralin noch verkniffen, aber was du hier von dir gibst spottet jeder Beschreibung.

Zitat (Softailslim @ 26.09.2023, 15:21) *
Ich habe dem Anwalt geschrieben, dass ich nicht zahlen werde, ich schaue was daraus wird. Es kommen in 2. Instanz bis etwas über 1.000€ auf mich zu, die Summe lasse ich mir gerne kosten und wahrscheinlich vom Rechtsstaat enttäuscht zu werden.

Der Rechtsstaat wird obsiegen, und hoffentlich lernst du dann dabei, "mein" und "dein" zu unterscheiden. Irgendwas haben deine Eltern da wohl versäumt.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 26.09.2023, 19:27
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24716
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (Softailslim @ 26.09.2023, 19:17) *
Ein Urteil welches mir vielleicht Recht geben könnte...


Schön, wenn Du dieses Urteil auch verstehst, also was eine Abtretung ist und warum in dem Fall eben kein Schaden für den Kläger bestand, und ob das auch in Deinem Fall passt.

Ich schlage vor, Du probierst es aus, und berichtest dann, wie's ausging. Praktische Rechtserprobung finden wir hier immer super.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Softailslim
Beitrag 26.09.2023, 19:49
Beitrag #31


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 23.09.2023
Mitglieds-Nr.: 91052



Ich halte euch aufm laufenden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 26.09.2023, 19:50
Beitrag #32


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24716
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



yahoo.gif thumbup.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bartdude
Beitrag 26.09.2023, 19:57
Beitrag #33


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 534
Beigetreten: 18.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13039



Zitat (Softailslim @ 26.09.2023, 19:17) *
Amts­gericht Hamburg-Barmbek

Es gibt in Deutschland kein "Case Law", i.e. ein anderes Gericht (in Deinem Fall z.B. das AG an Deinem Wohnort) ist nicht an diesen Urteilsspruch gebunden - mal ganz davon abgesehen, dass es in diesem Urteil um was anderes geht...

Und Du hast an einer anderen Stelle "Glück" (wie in: es wird nicht ganz so teuer): Es wird keine zweite Instanz geben. Das AG-Urteil ist endgültig und nicht angreifbar (Streitwert unter 600€ und keine "grundsätzliche Bedeutung").
Go to the top of the page
 
+Quote Post
silenz
Beitrag 26.09.2023, 20:55
Beitrag #34


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 778
Beigetreten: 30.07.2015
Mitglieds-Nr.: 76782



Zitat (Softailslim @ 26.09.2023, 19:17) *
Ja ich gebe euch völlig recht, dass mein Rechtsbewusst sein vielleicht nicht normal ist... Aber ihr versteht schon wieso ich diesen Beitrag geschrieben habe? Das System von der Firma ist nicht das Leben toller für Grundstückbesitzen zu machen sondern Geld damit zu verdienen! Und dies ist in meinen Augen nicht okay oder ziemlich fragwürdig...

Ob der Grundstücksbesitzer jetzt über die Website den Abschleppdienst beordert oder dort anruft, macht doch letztendlich keinen Unterschied.

Kette davor... Wenn jemand sein Garagentor offen lässt, fährst du doch auch nicht rein und parkst dort, oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 26.09.2023, 20:59
Beitrag #35


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Die Hamburger Entscheidung ist natürlich spitzfindig.

Aber die Anwälte der Firma Parknotruf haben ja offensichtlich daraus gelernt und ihre Texte angepaßt: Das Versprechen der Kostenfreiheit ist nun überall direkt mit der Begründung verbunden, dass der Falschparker die Kosten zu übernehmen hat.


Zitat (Explosiv @ 26.09.2023, 19:22) *
Edit meint noch, ich solle fragen, ob Du den Inhalt des Urteils auch verstanden hast?
Offenbar streitet da der Abschlepper mit dem Auftraggeber, nicht mit Falschparker.
Nee. Der Beklagte ist der Parker. Der Auftraggeber wird als "Zedent" bezeichnet.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 26.09.2023, 23:36
Beitrag #36


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24716
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Der berechtigte Nutzer des Parkplatzes hat seine Schadensersatzansprüche gegen den Falschparker an den Abschlepper, den er beauftragt hat, zur Bezahlung abgetreten. Da kommt es freilich drauf an, ob überhaupt Ansprüche bestehen. Wenn der Abschlepper verspricht, dass das alles kostenlos sei, hat er keinen Schaden. Ob das hier so ist? Das hängt letztlich davon ab, wie der Auftrag des Abschleppers konkret zustande gekommen ist und unter welchen Zusagen zu den Kosten, was der Falschparker aber nicht wissen kann. Wenn die Firma die Auftraggeber detailliert darüber aufklärt, dass sie erst mal die Schuldner sind

Im Zivilrecht entwickeln die Gerichte zudem gerne überraschende Ideen, um den Zweck der Gesetze auch gegen den Wortlaut durchzusetzen, z.B. die Drittschadensliquidation (was hier nicht passt, aber wer weiß, ob nicht irgendwann ein Gericht etwas ähnliches entwickelt - wär doof, wenn man ausgerechnet der Fall ist, der dann doch zum BGH geht, und man das ohne Rechtschutzversicherung macht).

Ich bin auf jeden Fall gespannt, was rauskommt. Wenn man sich die Urteilsbesprechungen durchliest, kann der Abschlepper das Problem leicht dadurch lösen, dass er klarstellt, dass dass das Abschleppen nur für den Auftraggeber kostenfrei sei, wenn auch eine Abtretung erfolgt. Ich würde mich sehr wundern, wenn der Abschlepper nicht in der Zwischenzeit hinreichend reagiert hat. Aber wer weiß das schon? Die Werbung stellt die Kostenfreiheit schon arg plakativ heraus.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 27.09.2023, 06:36
Beitrag #37


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26835
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Ich würde die größten Erfolgschancen darin sehen, dass der Auftrag erst eine Stunde, nachdem Du weg warst, erteilt wurde. So dringlich kann die Beseitigung der Besitzstörung ja dann gar nicht gewesen sein. Und die Leerfahrt wäre vermeidbar gewesen. Wenn der Fahrer nicht einfach ein anderes FZ mitgenommen hat.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 27.09.2023, 07:57
Beitrag #38


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Zitat (Kai R. @ 27.09.2023, 07:36) *
Und die Leerfahrt wäre vermeidbar gewesen. Wenn der Fahrer nicht einfach ein anderes FZ mitgenommen hat.

Dürfte er das eigentlich? Ein Fahrzeug, dessen Abschleppen nicht beauftragt wurde, einfach mitnehmen, bloß weil es auf dem Privatgrundstück stand? Denke doch nicht.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 27.09.2023, 08:56
Beitrag #39


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Wie wohltuend es ist, meinen Namensvetter und MsTaxi zu lesen, die dem TE eine objektive und u.U. sogar hilfreiche Unterstützung angedeihen lassen, während die meisten anderen - völlig entgegen den Grundsätzen dieses Forums - mit der Dachlatte auf den TE eindreschen.

Alter Schwede, muss das denn sein?


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 27.09.2023, 09:58
Beitrag #40


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



Warum drischt du eigentlich entgegen den Gepflogenheiten des Forums auf andere ein die eine andere Meinung haben als du?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 27.09.2023, 10:57
Beitrag #41


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Ich lerne eben von Dir...


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Softailslim
Beitrag 27.09.2023, 14:37
Beitrag #42


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 23.09.2023
Mitglieds-Nr.: 91052



Zitat (F117 @ 27.09.2023, 09:56) *
Wie wohltuend es ist, meinen Namensvetter und MsTaxi zu lesen, die dem TE eine objektive und u.U. sogar hilfreiche Unterstützung angedeihen lassen, während die meisten anderen - völlig entgegen den Grundsätzen dieses Forums - mit der Dachlatte auf den TE eindreschen.

Alter Schwede, muss das denn sein?


So ist es leider in den meisten Foren... Aber hin und wieder kommt zwischen solchen Beiträgen, die mir egal sind auch etwas wo jemand sinnvolles schreibt.

Ich halte euch auf dem Laufenden und melde mich wenn nächste Schritte anstehen, also der Mahnbescheid oder was vom Amtsgericht kommt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 27.09.2023, 17:38
Beitrag #43


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



Zitat (F117 @ 27.09.2023, 11:57) *
Ich lerne eben von Dir...


Das ist aber ein ziemlicher Abstieg….
Go to the top of the page
 
+Quote Post
OWI2014
Beitrag 29.09.2023, 07:10
Beitrag #44


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 756
Beigetreten: 09.02.2014
Wohnort: Hessen
Mitglieds-Nr.: 71492



Zitat (Skjaldar @ 23.09.2023, 18:19) *



Krass, da fällt mir nur eins ein: Man stellt dort sein Auto hin, und schämt sich noch nicht einmal.

Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:38