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> TF am 01.07.23 § 163a Vernehmung des Beschuldigten
Radl
Beitrag 22.09.2023, 15:08
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammen,

Nach meiner TF am 01.07.23 (vor 11 Wochen) bei der ich ggf. über 1,6 hatte(Lebe seit dem AB), habe ich nichts mehr von den Behörden gehört...
Die Polizisten sagten damals, dass da auch eine Einladung zur Aussage kommt.. jedoch nichts..
gibt es da fristen?
da laut (§ 163a Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt.).
Oder kann es sein, dass einfach der Brief von der StA kommst ohne "Einladung zur Aussage der Polizei"?

Danke!
Radl
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gruenerTeich
Beitrag 22.09.2023, 20:43
Beitrag #2


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Kann beides sein, je nachdem wie viel rechtliches Gehör dir schon bei der Blutentnahme durch die Polizeibeamten gewährt wurde.

Fristen die hier praktisch erwähnenswert wären gibt es nicht.
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Radl
Beitrag 23.09.2023, 08:43
Beitrag #3


Neuling
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Okay, Danke!
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