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> Ist dieses Verkehrszeichen gültig?
papa_baer66
Beitrag 19.09.2023, 21:48
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

bin neu hier und habe mal eine Frage:

Darf man 2 Verkehrzeichen einfach so übereinanderbauen, wie es hier auf dem Foto zu sehen ist?
Das Warnzeichen, welches "überklebt" wurde, ist das Warnzeichen "Kinder", welches dort auch schon seit
mind. 10 Jahren steht. Heute Mittag wurde es von einem Tempo-30-Schild "überklebt" und ca. 200 m im Ort
nach einer Rechtskurve ein Blitzer hingestellt, einer von der übelsten Sorte, die so aussehen wie ein PKW-Anhänger.

Ich könnte wetten, dass das Schild morgen wieder weg ist.

Abzocker!

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ulm
Beitrag 19.09.2023, 22:03
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Die Sichtbarkeit der Beschränkung auf 30km/h ist ja eigentlich deutlich gegeben.
Warum ist dann das Überwachen der Beschränkung Abzocke? think.gif
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papa_baer66
Beitrag 20.09.2023, 05:34
Beitrag #3


Neuling


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Na ja ich sehe das etwas anders.

Das Warnzeichen steht schon über viele Jahre dort, wie ich bereits vorher beschrieben habe.
Wer dort tagtäglich die Strecke fährt, kennt dieses Schild. Es steht ca. 50 - 100 m hinter dem Ortseingangsschild.
Wenn man aber schon mit bereits 50 km/h in den Ort hereinfährt. nimmt man das Schild als
Verbotszeichen nicht mehr so richtig wahr, da ja die Ecken des darunterliegenden Warnzeichens nicht verdeckt ist,
d. h. das Schild erscheint dreieckig. Meiner Meinung nach hätte das 30er Schild entweder unter dem Warnschild angebracht werden müssen oder
separat davor oder dahinter. Dafür gibt es doch bestimmt auch Vorschriften und Normen, wie Verkehrsschilder aufgestellt werden müssen.

mfg

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ulm
Beitrag 20.09.2023, 06:05
Beitrag #4


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Die Argumentation mit dem darunter noch erkennbaren Dreieck geht nach hinten los.
Dreiecke sind Gefahrzeichen, die also "noch wichtiger" als die Vorschriftzeichen sind.

Zitat (papa_baer66 @ 20.09.2023, 06:34) *
Wer dort tagtäglich die Strecke fährt, kennt dieses Schild. Es steht ca. 50 - 100 m hinter dem Ortseingangsschild.
Wenn man aber schon mit bereits 50 km/h in den Ort hereinfährt.

Wir nähern uns dem Kern an: Aus Gewohnheit hast Du nicht auf Verkehrszeichen geachtet, sondern bist davon ausgegangen, dass dort immer noch das gleiche Verkehrszeichen "wie immer" steht.

Sehen wir es mal andersherum:
Das Gefahrzeichen ist durch das Überdecken ausreichend unkenntlich gemacht.
Gleichzeitig wurde eine neue Regelung angeordnet.

Hättest Du denn das runde 30-Schild bemerkt, wenn das Dreieck darunter nicht mehr dort gewesen wäre?
Wenn statt einem Dreieck mit Kindern nun eine Zahl dort steht, fällt das auch mit beiläufigem Blick auf.

Ich bin zwar mit Dir einer Meinung, dass es wirklich nicht ideal gelöst ist, doch der Wille der Straßenverkehrsbehörde ist sehr gut zu erkennen.

...und aus meiner Erfahrung heraus:
Auch wenn neu aufgestellte Verkehrszeichen ab Tag eins gelten, wird nur in extremen Ausnahmefällen auch ab Tag eins geblitzt.
Kann es also sein, dass Du das Verkehrszeichen erst bemerkt hast, als es geblitzt hat?
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Margirus
Beitrag 20.09.2023, 06:14
Beitrag #5


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Oh, das ist Interressant, da lese ich mal mit.
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HaWeThie
Beitrag 20.09.2023, 06:53
Beitrag #6


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Zitat (papa_baer66 @ 19.09.2023, 22:48) *

du willst uns also sagen, dass mittags das Schild aufgestellt/überklebt... wurde und am gleichen Tag ein Blitzer aufgestellt worden ist?
Das ist mehr als unwahrscheinlich, da die Schilderaufstellbehörde und die Blitzbehörde sooo eng nicht zusammenarbeiten. Außerdem wird üblicherweise eine gewisse Zeit gewartet, um den "Verkehrsblinden" Zeit zu geben, das Schild zu bemerken.
also ehrlich: wie lange bist du an dem Schild vorbeigefahren, ohne es zu bemerken?



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durban
Beitrag 20.09.2023, 08:39
Beitrag #7


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Diejenige Behörde, die für die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig ist, ist nicht dieselbe wie die, die über die Verkehrsüberwachung bestimmt. Die Anordnung eines Streckenverbotes muss durch die StVB angeordnet und begründet werden. Das macht man bestimmt nicht, damit eine andere Behörde da einen Nachmittag blitzen kann.

Was stimmt ist, dass das Gefahrenzeichen, wenn es nicht mehr benötigt wird, entfernt werden sollte.


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Frank999
Beitrag 20.09.2023, 09:15
Beitrag #8


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Bei einer Änderung der Vorfahrt werden oftmals Hinweisschilder aufgestellt. "Achtung - geänderte Vorfahrt".
Eben, weil es diesen Gewohnheitseffekt gibt.
Andererseits: Verpflichtend ist es nicht.

Eine Geschwindigkeitsänderung ist hingegen klar erkennbar.
Das Statement "Blitzer von der übelsten Sorte" hat auch ein Geschmäckle.
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TAK
Beitrag 20.09.2023, 09:34
Beitrag #9


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ich kann den TE hier schon etwas verstehen... das ganze wirkt doch recht unprofessionell... entweder man will die 30 fest aufstellen, dann doch entweder an das Gefahrzeichen dazu, oder man will es ersetzen, dann macht man das Gefahrzeichen weg...
Wenn jetzt aber die 30 nur für die Dauer des Blitzers angebracht wurden, dann würde ich hier die Abzocke-Kelle wirklich auch schwenken... aber das gilt es ja erstmal herauszufinden...

Bei uns ist der Abteilungsleiter der Verkehrsbehörde auch der Abteilungsleiter der Bußgeldstelle, und entscheidet auch mit darüber, wann und wo der Blitzanhänger aufgestellt wird... - also auch so etwas kommt vor, wobei der natürlich keine Anordnungen trifft, nur um den Blitzer dort aufzustellen... oder auch direkt nach neuer Verkehrsregelung dort zu blitzen... die Messstellen müssen ja auch erstmal geprüft und eingerichtet werden...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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HaWeThie
Beitrag 21.09.2023, 21:03
Beitrag #10


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Zitat
Bei uns ist der Abteilungsleiter der Verkehrsbehörde auch der Abteilungsleiter der Bußgeldstelle, und entscheidet auch mit darüber, wann und wo der Blitzanhänger aufgestellt wird..
und das geht nach dem Motto: morgens Schild aufstellen und nachmittags Blitzen?
äußerst unwahrscheinlich, auch wenn nicht verboten. (Schilder gelten ab dem Moment, wo sie aufgestellt werden)

Aaaaber: die Behörde, die die Schilder anordnet (StVA) stellt hier nicht die Schilder auf - allein von daher kann es schon Verzögerungen geben.

Wie gesagt: in der Hinsicht glaube ich dem TE nicht.


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shortie
Beitrag 23.09.2023, 06:02
Beitrag #11


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Zitat (TAK @ 20.09.2023, 09:34) *
ich kann den TE hier schon etwas verstehen...

Ich kann den TE auch total verstehen.
Da vermischen sich vorgeschriebene Formen, die mit beiläufigem Blick nicht ohne weiteres aufzulösen sind.

Ob das am Ende zulässig ist, dürfte ein Richter entscheiden.
Da werden wohl einige Geblitzte zurecht gegen vorgehen.
Ich sehe gute Erfolgsaussichten.

Dass das Schild in dieser Art allerdings erst einen Tag da stand und dann schon gemessen wurde, würd ich eher nicht glauben.
Da dürfte der TE eine andere Wahrnehmung haben.

Ob überhaupt eine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt, ließe sich über die Behörde erfahren.
Aber auch wenn keine vorläge, wäre ein VZ zu beachten.
Ob das hier beanstandete zu beachten ist . . . . siehe meine Einwände oben.


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