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> Personenbeförderung, Wieviele Personen darf man mitnehmen?
Gast_Salut_*
Beitrag 01.10.2004, 10:42
Beitrag #1





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Hallo!
Ich hab da mal ne hoffentlich ganz einfache Frage.

Angenommen, mein Auto hat 9 Sitzplätze, alle ausreichend sicher, ich werde nicht in meiner Bewegungsfreihit eingeschränkt und das zulässige Gesamtgewicht wird nicht überschritten usw.:
Wieviele Personen darf ich mit einem normalen Führerschein der Klasse 3 transportieren? 8+mich=9 oder 7+mich=8?

Danke für Eure Hilfe!
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Tortenjan
Beitrag 01.10.2004, 10:58
Beitrag #2


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8 Fahrgäste also insgesamt 9, solange es sich nicht um gewerblichen Personentransport handelt.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.10.2004, 13:51
Beitrag #3





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Wenns bei Klasse 3 bezüglich der Personen im Vergleich zu Klasse B keinen Unterschied gibt, dann soviele Leute wie halt reinpassen, also bis das Gesamtgewicht erreicht worden ist. Die Anzahl der Personen ist für den Führerschein völlig witzlos, hier geht es nur um Sitzplätze.
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GSX-R
Beitrag 01.10.2004, 15:11
Beitrag #4


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Hi,

soweit ich weiss braucht man zur Beförderung von mehr als 8 Personen einen Personenbeförderungsschein.



Rolf


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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willi
Beitrag 01.10.2004, 15:49
Beitrag #5


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Nee, braucht man nicht. Braucht man nur für Fahrzeuge

Zitat (FS-Klasse D)
...mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz ...


klickklick
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GSX-R
Beitrag 01.10.2004, 17:17
Beitrag #6


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Versteh ich jetzt nicht. Ich hab noch den alten Klasse 2, mit dem darf ich jeden Bus fahren, solange ich nicht mehr als 8 Personen drin hab.

In dem Text vom Link steht doch nur
Zitat
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz


Von Personen ist da doch gar nicht die Rede.

In ´nem anderen Thread sind wir übereingekommen, das ich auch nach einer Umtragung Busse lenken dürfte.



So long


Rolf


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Gast_Guest_*
Beitrag 01.10.2004, 17:39
Beitrag #7





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Eben, du hast es erfasst. Im Fahrerlaubnisrecht geht es nicht nach der Personenzahl, sondern nach der Anzahl der Sitzplätze der Fahrzeuge.

Deshalb darfst du auch mit Klasse 2 in einem Bus keine Leute mitnehmen, da das Fahrzeug unter D bzw D1 oder wie früher Klasse 2 mit Personenbeförderungsschein fällt.

Genauso darfst du mit Klasse B keinen Sprinter mit z.B. 11 Plätzen fahren, jedoch einen mit 9 Plätzen aber 11 Leuten an Bord.

Einen Personenbeförderungsschein benötigst du immer bei gewerblichen Transport.
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Mr.T
Beitrag 01.10.2004, 20:13
Beitrag #8


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Zitat (GSX-R @ 01.10.2004, 18:17)
Versteh ich jetzt nicht. Ich hab noch den alten Klasse 2, mit dem darf ich jeden Bus fahren, solange ich nicht mehr als 8 Personen drin hab.

Falsch! Du darfst den nur Bus fahren, wenn keine Fahrgäste drin sind. wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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GSX-R
Beitrag 01.10.2004, 20:34
Beitrag #9


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Zitat
wenn keine Fahrgäste drin sind


Äh, jetzt komme ich ganz durcheinander. Wann ist denn ein Beifahrer, bzw Mitfahrer ein Fahrgast?
Ganz klar, ich darf gewerblich ohne Personenbeförderungsschein keine Fahrgäste mitnehmen, auch nicht im Auto.

Sind denn, wenn ich ´nen Bus lenke Beifahrer automatisch Fahrgäste??

Oder hab ich mich hier:
Zitat
mit dem darf ich jeden Bus fahren, solange ich nicht mehr als 8 Personen drin hab.

falsch ausgedrückt?



So long


Rolf


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Mr.T
Beitrag 01.10.2004, 20:43
Beitrag #10


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Zitat (GSX-R @ 01.10.2004, 21:34)
Oder hab ich mich hier:
Zitat
mit dem darf ich jeden Bus fahren, solange ich nicht mehr als 8 Personen drin hab.

falsch ausgedrückt?

ja! whistling.gif


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GSX-R
Beitrag 01.10.2004, 20:47
Beitrag #11


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Kulligung!

crybaby.gif sad.gif sadwalk.gif weep.gif blushing.gif


Rolf


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