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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 17.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91033 ![]() |
habe sehr viele Beiträge gelesen und mich nun entschlossen einen eigen zu verfassen, da ich gerne einige Einschätzungen zu folgender Situation hören würde: Vor einigen Wochen war ich mit meiner Familie in den Niederlanden unterwegs und ich habe ca. 4-5 g Mariuhana erworben , welches ich anschließend mitnahm. Auf dem Rückweg nach NRW wurde ich vom Zoll überprüft und nach einigen Fragen , überprüften die zwei Beamten das Fahrzeug. Aufgrund des Geruches , Übergab ich ihnen die Tüten [ große Tüten , die etwas mehr wiegen ] und die Beamten Wogen es und notierten sich ca 18 g Brutto Gewicht - sie sagten dass es inkl Verpackung etc so viel ist. Sie fragten ob ich was geraucht hätte und ich habe dummerweise (?) gesagt , dass es länger her ist. Sehr lange. Sie waren damit einverstanden, machten keinen Test und ich durfte weiterfahren. Was habe ich nun zu befürchten bzgl. des Besitzes ; Schmuggels ? Wie sieht es aus mit dem Führerschein , was wird da nun auf mich zukommen? Zuvor noch nie auffällig gewesen. Vielen Dank und schöne Grüße |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4445 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Hallo,
Wenn du noch nie auffällig wurdest wegen irgendetwas, wird die Sache wegen Besitzes und versuchter Einfuhr eingestellt. Da es keinen Konsumnachweis gibt, dürfte es noch nicht einmal ein ärztliches Gutachten geben und auch sonst keinen Ärger mit der Fsst. Ob du deiner Familie damit ein tolles Beispiel gibst und ob du dir nicht eher einen Verkäufer hier in D suchen solltest, ist deine Sache. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 220 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Eine Einstellung wegen Einfuhr von Btm ist in NRW aber nicht garantiert. Kommt sehr auf die Arbeitsbelastung des Dezernats bei der StA und der Haltung der GenStA zu Cannabisdelikten an.
Die Einfuhr war wahrscheinlich auch schon nicht mehr im Versuchsstadium, sondern vollendet. Wenn die StA die harte Linie fährt ist ein Strafbefehl mit ca. 20 TS auch bei Ersttätern wahrscheinlicher. Arbeitest du denn in einem sicherheitsrelevanten Bereich oder hast mit Kindern zu tun? Denn da ist ein Btm-Eintrag absolutes Gift und ich würde ganz ganz dringend empfehlen einen Strafverteidiger aufzusuchen. Sonst kannst du die Sache erstmal auf dich zukommen lassen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.10.2023 - 04:15 |