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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 389 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 ![]() |
seit einiger Zeit stehen auf einem Grundstück/Stellplätze eines Mehfamilienhaus mehere abgemeldete PKW . Diese haben keine Info an sich ,das sie zum Verkauf angeboten werden. Doch immer wieder ist zu beobachten,das dort ein Handel betrieben wird. Wer ist in dieser Sache der Ansprechpartner ? Zoll ,Ordnungsamt ? Hier ein Foto der letzten Aktion. ![]() Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 19.09.2023, 08:08
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 12919 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ordnungsamt, ggf. Finanzamt
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4445 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Hast du mal eine Internetrecherche gemacht? Tante Google mit passenden Suchbegriffen gefüttert in Kombi mit der Adresse? etc.pp.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9828 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Wo ist denn nun das Problem?
-------------------- Wer bremst hat Angst
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 389 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 ![]() |
Diese Mitbewohner benehmen sich wie die Axt im Walde.
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 168 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 ![]() |
Das ist eine Privatfläche?
Dann kann das Ordnungsamt gar nichts machen. Finanzamt, Gewerbeamt oder Zoll, wenn der Betrieb nicht angemeldet ist. Das Ordnungsamt könnte nur einschreiten, wenn Fahrzeuge, nicht angemeldet auf öffentlicher Fläche abgestellt würden. |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9974 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Kommt wie immer drauf an.
In unserem Bebauungsplan wäre ein solcher Autohandel in unserem Wohngebiet verboten. Ansprechpartner wäre der Aufsteller des Bebauungsplanes, der die zuständige Behörde einschalten würde. -------------------- |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 389 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 ![]() |
Es wäre in einem reinem Wohngebiet nicht zulässig für einen Handel mit Publikumsverkehr,der aber nicht regelmässig stattfindet.
Ich weis auch nicht ob er ein Gewerbe angemeldet hat.Ich schwenk dann mal die weisse Flagge. Zuviel unbekannte Faktoren,aber Danke für den Informationsaustausch. Gruss Uwe |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9828 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
...der die zuständige Behörde einschalten würde. die da wäre? Das war ja die eigentliche Frage
-------------------- Wer bremst hat Angst
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 12919 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Das ist eine Privatfläche? Dann kann das Ordnungsamt gar nichts machen. Das Ordnungsamt ahndet i.d.R. nicht nur StVO-Verstöße. Wenn das Ordnungsamt zum Beispiel Hinweise hat, dass es sich bei den abgestellten Gebrauchtwagen um "Auslaufmodelle" handelt, kann es dem Verdacht auf ein Umweltdelikt nachgehen und nach Ölpfützen schauen. |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 168 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 ![]() |
Jupp.
Aber das ist ja schon wieder, wenn, dann könnte man. Von solch defekten Fahrzeugen war aber im Beitrag nichts zu erkennen. Und auch wenn da was ausläuft, meldet das Ordnungsamt die vorgefundene Situation nur an das Landratsamt weiter und die werden dann tätig. Es ging im Beitrag nur um einen eventuellen Fahrzeughandel und da hat das Ordnungsamt keine Eingriffsmöglichkeit auf Privatfläche. |
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Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3693 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Nönö Leute,
natürlich gibt es Abhilfe: Zitat IHK: Zitat [Bei der Einrichtung von Gewerbe in einem Wohngebiet] gilt es ... auch die baurechtlichen Vorgaben zu beachten. Bauplanungsrechtlich sind Wohngebiete der Wohnnutzung vorbehalten und genießen einen entsprechenden Schutz vor gewerblicher Nutzung bzw. deren Folgen, beispielsweise Lärm oder vermehrtes Verkehrsaufkommen. So kann die Nutzung ... für gewerbliche Zwecke unzulässig sein. Ist dies nicht der Fall, kann sie aber zumindest genehmigungsbedürftig sein. Dabei richtet sich der Umfang der Genehmigung in erster Linie nach der geplanten Nutzung. Die gewerbliche Nutzung von Wohnräumen setzt gegebenenfalls eine Nutzungsänderung voraus, die bei der unteren Bauaufsicht beantragt werden muss, die in der Amts- oder Stadtverwaltung zu finden ist. Für die baurechtliche Betrachtung ist dabei irrelevant, an welcher Adresse ein Gewerbe ... angemeldet ist. Leidglich die tatsächliche Nutzung der Gebäude bzw. einzelner Räume und deren Auswirkungen werden betrachtet. Zunächst sollte geprüft werden, in welchem Gebiet sich die ... Wohnung befindet. Ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und welche Gebietskategorie festgesetzt ist, können Sie meist online beim kommunalen Bauamt einsehen. Zusätzlich gibt es Online-Portale, auf denen gültige Bebauungspläne abgerufen werden können, um Beispiel der Digitale Atlas Nord oder das Geoportal der Metropolregion Hamburg. Übliche Gebietskategorien nach BauNVO, mit überwiegender Wohnnutzung sind WR: Reine Wohngebiete WA: Allgemeine Wohngebiete In diesen Gebieten überwiegt das Wohnen, eine gewerbliche Nutzung darf nur in untergeordnetem und nicht störendem Maße stattfinden. Reine Wohngebiete dienen nach § 3 BauNVO (ausschließlich) dem Wohnen. In ihnen ist der Schutzanspruch vor jeder Störung, die durch gewerbliche Tätigkeiten entstehen kann, am höchsten. Daher ist dort bereits jede Tätigkeit unzulässig, bei der nach ihrem Typ störende Auswirkungen auf die Nachbarschaft nicht grundsätzlich auszuschließen sind. Das hat zur Folge, dass selbst nicht störende Gewerbe in reinen Wohngebieten nur ausnahmsweise außerhalb von Wohnungen zulässig sind. Etwas weniger streng sind die Vorschriften für allgemeine Wohngebiete. Diese dienen gemäß § 4 BauNVO vorwiegend dem Wohnen. Sowohl für reine als auch allgemeine Wohngebiete können die Gemeinden in den entsprechenden Bebauungsplänen Ausnahmen zulassen. Welche das sein können, ergibt sich ebenfalls aus den §§ 3 und 4 BauNVO. Diese kann die Gemeinde im betreffenden Bebauungsplan zulassen, muss es aber nicht. Also: Zuerst mal zum zuständigen Bauamt der Kommune und dort fragen, ob und wann der Gebrauchtwagenhandel an der Adresse xx genehmigt wurde. Egal, ob da ein Fahrzeug defekt ist oder ob die alle neuwertig aber abgemeldet da rum stehen - das ist ganz sicher nicht erlaubt. -------------------- Feuerwehr - mit Stolz und Ehre
... sacht mal, haben wir zur Zeit die Witzbold-Woche hier im Forum...? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.10.2023 - 03:14 |