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> Unfall mit Radfahrer
Michel051
Beitrag 15.09.2023, 11:08
Beitrag #1


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Mir ist vorgestern ein Radfahrer ins Auto gefahren.
Es soll voraussichtlich über die Privathaftpflicht abgerechnet werden.

Kann ich da, wie bei der KFZ Haftpflicht einen Anwalt beauftragen, der alles abwickelt? Oder übernimmt die Privathaftpflicht diese Kosten nicht?
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F117
Beitrag 15.09.2023, 11:24
Beitrag #2


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Du darfst Dich genauso verhalten, als wäre Dir ein PKW/LKW/BUS/Krad ... ins Auto gefahren.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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mir
Beitrag 15.09.2023, 20:12
Beitrag #3


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Allerdings kann man nicht die Haftpflicht verklagen, sondern nur den Radfahrer. Das wird der Anwalt dann aber schon machen. Zudem muss häufig noch 25 % aus einem rechnerischen Anteil aus der Betriebsgefahr selber zahlen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Söne spitze Steine
Beitrag 16.09.2023, 05:14
Beitrag #4


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Mmh, heißt das:

Unfallverursacher ein Kfz-Führer → die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs muß die Schadensumme an den Geschädigten auskehren → „Vertragspartner“=Klagegegner ist die Versicherung?

Unfallverursacher ein Radfahrer → Radfahrer muß zahlen → Radfahrer holt sich Summe von seiner (Privat-)Haftpflicht wieder?


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Explosiv
Beitrag 16.09.2023, 08:29
Beitrag #5


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Es ist immer der verantwortliche Fahrzeugführer, gegen den man Ansprüche hat.
Bei KFZ mit Pflichtversicherung kann man sich ersatzweise an den Halter wenden, wenn der Fahrzeugführer nicht feststellbar ist, der Schaden aber vom versicherten Fahrzeug verursacht wurde.
In beiden Fällen werden die beanspruchten Personen ihre Versicherer bemühen, die dann ggf. im Auftrag handeln.

So habe ich das zumindest verstanden. Ob man sich aussuchen kann, auch eine Versicherung direkt zu belangen, mit der man selber gar keinen Vertrag hat bezüglich des Schadensfahrzeugs und die auch nicht Unfallverursacher war, wage ich zu bezweifeln. Das wäre sicher ein Spezialfall und nicht allgemein.


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mir
Beitrag 16.09.2023, 11:24
Beitrag #6


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Beim "richtigen Kfz" har man direkt einen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung nach § 115 VVG - die kann im Einzelfall leicher greifbar sein als Halter und Fahrer. Es ist auch nicht so, dass man sich zuerst an den Fahrer richten müsste, bevor man sich gegen den Halter wendet. Typischerweise richtet sich die Klage gegen alle drei, die dann gesamtschuldnerisch haften.

Beim Fahrrad hat man nur den Fahrer.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.09.2023, 14:07
Beitrag #7


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... der ja auch nicht unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben muss.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Michel051
Beitrag 17.09.2023, 15:16
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 15.09.2023, 21:12) *
Zudem muss häufig noch 25 % aus einem rechnerischen Anteil aus der Betriebsgefahr selber zahlen.


25% auch wenn ich keine Chance hatte den Unfall zu vermeiden? Habe maximal gebremst, gehupt und bin auf die Gegenfahrbahn ausgewichen. Keine Reaktion beim Radfahrer.
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mir
Beitrag 17.09.2023, 20:04
Beitrag #9


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Woher soll ich das wissen? Was Du nicht dazuschreibst, kann man bei Antworten auch nicht berücksichtigten.

Ich schrieb außerdem "häufig" und nicht "immer". Das hat schon seinen Grund.


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ujgm
Beitrag 18.09.2023, 07:06
Beitrag #10


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Zitat (Michel051 @ 17.09.2023, 15:16) *
25% auch wenn ich keine Chance hatte den Unfall zu vermeiden? Habe maximal gebremst, gehupt und bin auf die Gegenfahrbahn ausgewichen. Keine Reaktion beim Radfahrer.

Genau dafür ist die Haftung aus der Betriebsgefahr da!

Du machst etwas für andere potentiell Gefährliches, nämlich Auto fahren. Und deshalb sollst du grundsätzlich für alle Schäden haften, egal ob du Schuld hast oder nicht.
Wärst du zu Fuß gegangen, wäre wahrscheinlich nicht so viel passiert.
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Kai R.
Beitrag 18.09.2023, 07:34
Beitrag #11


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Es muss aber nicht sein, dass die Betriebsgefahr greift, wenn das Fehlverhalten des Radfahrers so eklatant war, dass auch ein sogenannter Idealfahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Schorsch
Beitrag 22.09.2023, 20:39
Beitrag #12


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Der Autofahrer verursacht eine hohe Betriebsgefahr meist im Interesse eigener Bequemlichkeit. Diese Betriebsgefahr kann für Fußgänger und Radfahrer, die ihrerseits keine hohe Betriebsgefahr verursachen, tödlich sein. Der eine riskiert eine Höherstufung seiner Versicherung, der andere sein Leben - immer noch eine sehr ungleiche Risikoverteilung zu Gunsten des Autofahrers.
Absurd finde ich allerdings, dass auch bei Unfällen zwischen Autofahrer eine Haftung aus Betriebsgefahr angerechnet wird. Da beide Verursacher einer Betriebsgefahr sind, braucht da auch kein Ausgleich erfolgen, wenn es sich nicht gerade um einen schwerer SUV und ein leichter Kleinwagen handelt.
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Tanker
Beitrag 22.09.2023, 21:20
Beitrag #13


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Warum verursacht ein Autofahrer eine hohe Betriebsgeahr aus Bequemlichkeit?
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Q-Treiberin
Beitrag 22.09.2023, 21:32
Beitrag #14


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Weil es in das „Weltbild“ von @Schorsch passt….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Schorsch
Beitrag 22.09.2023, 21:36
Beitrag #15


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Zitat (Tanker @ 22.09.2023, 22:20) *
Warum verursacht ein Autofahrer eine hohe Betriebsgeahr aus Bequemlichkeit?

Die Betriebsgefahr besteht immer bei Betrieb eines KFZ, auch wenn der Fahrer sich wie ein Idealfahrer verhält. Und ein Großteil der Autofahrten wird nun mal aus Bequemlichkeit gemacht.
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