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> A2 praktische Prüfung nicht bestanden, Nicht ausreichender Sicherheitsabstand an Engstelle
dermichi1
Beitrag 14.09.2023, 07:54
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

mich würde eure Einschätzung zu folgender Prüfung interessieren:

A2 Prüfung, Aufstieg von A1 ( 25 Jahre Fahrerfahrung)
Grundfahraufgaben problemlos gemeistert

Die Prüfungsfahrt erfolgte sowohl inner- als auch ausserorts.
Als Nichtbestehen wurde der Grund im Betreff angegeben. Fahrlehrer meinte auch das es kleinlich sei. Ich habe innerorts mit Gegenverkehr parkende PKWs am rechten Fahrbahnrand überholt. Prüfer meinte es war viel zu wenig Platz, wenn einer die Türe aufmacht kracht es. Tatsächlich ist es so das selbst ein PKW durchgepasst hätte und ich ausreichend Abstand zu den parkenden PKWs gehalten habe.

Nach Durchsicht des Prüfungsprotokolls sind mir diverse Unstimmigkeiten aufgefallen, Ein-Ausfädeln, Geschwindigkeit und Kommunikation kamen nicht vor bzw konnten nicht bewertet werden. Wie kann das sein bei einer Fahrt sowohl inner- als auch ausserorts? Ich hatte diverse Fahrstreifenwechsel und logischerweise auch Geschwindigkeitsanpassungen.

Was sagt ihr denn zu diesem Thema?
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

LG
Michi
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Falo999
Beitrag 14.09.2023, 08:50
Beitrag #2


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Zitat (dermichi1 @ 14.09.2023, 07:54) *
Was sagt ihr denn zu diesem Thema?
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

Was sollen wir da groß zu sagen wir waren nicht dabei.
Wenn aber dein Fahrlehrer schon sagt das er 'kleinlich' war hört sich das für mich NICHT so gut für dich an denn offensichtlich ist dann schon was vorgefallen was man evtl. auch anders bewerten kann.
Aber halt keine totale Fehlentscheidung und dann ist das wie beim Fußball der Schiedsrichter entscheidet ob nach einen Foul Vorteil weiterlaufen läßt, Freistoß/Elfer gibt und ob der Täter Gelb/Gelb+Rot oder Rot bekommt und nach der Entscheidung hat man kaum Rechtsmittel.

Ich würde nochmal das Gespräch mit den Fahrleher suchen und ihn nochmal fragen (jetzt auch mit etwas zeitlichen Abstand) wie er die Prüfungsfahrt bewertet.

Die Chance dagegen vorzu gehen sehe ich halt als sehr gering an wenn die Vorwürfe nicht komplett aus der luft gezogen sind und ich würde mich vermutlich eher auf die nächste Prüfung fokussieren.


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Reloader
Beitrag 14.09.2023, 14:39
Beitrag #3


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Zitat (dermichi1 @ 14.09.2023, 07:54) *
........ Prüfer meinte es war viel zu wenig Platz, wenn einer die Türe aufmacht kracht es.........

Hmm, beim stöbern im Netz ist von min 50cm Abstand die Rede, aber auch dann würde es krachen, wenn der Parkende seiner Sorgfaltspflicht beim Öffnen der Tür nicht nachkommt.
m.E. schlechtes Argument des Prüfers.

Aber da gegen anzugehen, bräuchte man ja das exakte Maß des Abstandes. Im Zweifelsfall wird dann wohl das Wort des Prüfers zählen.....
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carhol2
Beitrag 14.09.2023, 15:03
Beitrag #4


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Der Seitenabstand muss bei 50 km/h mindestens 1 Meter betragen, wenn das nicht möglich ist, ist langsameres fahren und größere Vorsicht geboten. Weil keiner dabei war kann es von hier aus nicht beurteilt werden.
Ein Einspruch/Widerspruch ist ziemlich sinnlos.
Bestenfalls kommt nach einem längeren Verfahren die kostenfreie Wiederholung der Prüfung beim TÜV dabei heraus. Auf keinen Fall wird die Prüfung nachträglich als bestanden bewertet.


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