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> Garage durch Baustelle blockiert (ohne Ankündigung)
Blue_Car
Beitrag 11.09.2023, 19:55
Beitrag #1


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Nabend wavey.gif ,
ich bin heute nach einem 7 Tage Urlaub wieder nach Hause gekommen und musste feststellen, dass meine angemietete Garage blockiert war mit Materialien für eine Baustelle. Etwas weiter rechts und links der Garage war der Bürgersteig teilweise aufgebuddelt, es handelt sich um mehrere Einzelgaragen nebeneinander, die anderen Garagen waren befahrbar, vor meiner Garage lagen Absperrungen, die (schweren) Füße der Absperrungen und sehr schwere Steinplatten. An mein Auto bin ich so jedenfalls nicht gekommen. Selbst wenn ich die Sachen hätte wegtragen können (wohin? und leider habe ich mir bei einem Sportunfall im Urlaub den Rücken etwas lädiert, so dass ich jetzt nicht schwer heben kann/sollte)) hätte ganz knapp neben meiner Garagenausfahrt eine Metallplatte über einem Loch auf dem Boden gelegen, die Kante ca 5cm hoch über die ich vermutlich genau seitlich langgerutscht wäre, da ich vermutlich weder daneben hätte fahren können, noch komplett drauf fahren hätte können.
Jetzt stehe ich hier, komme nicht an mein Auto, welches ich natürlich brauche... Es gab keine Anküdigung der Arbeiten, auch die Nachbarn haben dies bestätigt (wobei deren Hofeinfahrt und Garageneinfahrt wie gesagt nutzbar ist). Finde das gerade alles andere als lustig... Ich war um 16:35 Uhr bei der Garage, Arbeiter waren nicht da, morgen früh muss ich um 7 bei einem Termin sein, der den ganzen Tag geht, ich werde also wieder keine Arbeiter antreffen können. An wen wende ich mich jetzt um zu erfahren, wie lange ich nicht an mein Auto komme? Straßenmeisterei? Straßenverkehrsamt? Bauamt? Bauordnungsamt? Polizei (wohl eher nicht)?
Ich vermute mal, dass ich dafür auch keine Entschädigung bekomme und das jetzt persönliches Pech ist?
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ulm
Beitrag 11.09.2023, 20:02
Beitrag #2


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Fotos machen!

Dein zuständiges Polizeirevier sollte die Verkehrsrechtlichen Anordnungen als Kopie vorliegen haben.
Einfach mal dort über die Amtsnummer anrufen und freundlich fragen, wer für die Baustelle verantwortlich ist.
Je nach Entfernung und Erreichbarkeit morgen mit Bus oder Taxi fahren, Quittung dem Verursacher zur Erstattung vorlegen (abzgl. gesparter Aufwendungen für das eigene Auto).
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mir
Beitrag 11.09.2023, 20:34
Beitrag #3


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An und für sich ist das eine Besitzstörung, die Du in Selbsthilfe beseitigen dürftest. Ich rate aber zu einem schnellen Gang zum Rechtsanwalt.


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Schlepper
Beitrag 11.09.2023, 21:04
Beitrag #4


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Zitat (Blue_Car @ 11.09.2023, 20:55) *
meine angemietete Garage
Wusste denn der Vermieter davon? Eventuell ist der der Anspruchsgegner.


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Blue_Car
Beitrag 11.09.2023, 21:26
Beitrag #5


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Zitat (Schlepper @ 11.09.2023, 22:04) *
Zitat (Blue_Car @ 11.09.2023, 20:55) *
meine angemietete Garage
Wusste denn der Vermieter davon? Eventuell ist der der Anspruchsgegner.

Habe ich gefragt, nein auch er wusste nichts davon.

@Ulm
Fotos habe ich natürlich gemacht.

Das Problem ist hier ganz klar der "Komfort- und Zeitverlust". Die Busse fahren so, dass ich noch wesentlich früher aufstehen müsste und ich muss auch morgen zwei Mal im Lauf des Tages den Ort wechseln, das ist zeitlich jetzt nicht ohne größere Umplanungen machbar mit Bus. Taxi bin ich zugegebenermaßen in meinem Leben noch nicht gefahren. unsure.gif Bestellt man sich das auf eine bestimmte Uhrzeit? Was mache ich, wenn ich nur für 15-30min Vormittags woanders hin muss? Lässt man das Taxi warten? Bestellt man sich ein erneutes Taxi (wobei das schwierig abzusehen ist, ob man es dann nach 15 oder 30 Minuten benötigt)?

@mir Das halte ich jetzt ersteinmal für übertrieben, vielleicht ist morgen ja schon alles weggeräumt, das weiß ich ja nicht, daher würde ich gerne ersteinmal dort bei passender Stelle nachfragen.
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blackdodge
Beitrag 11.09.2023, 21:37
Beitrag #6


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Zitat (Blue_Car @ 11.09.2023, 22:26) *
@mir Das halte ich jetzt ersteinmal für übertrieben, vielleicht ist morgen ja schon alles weggeräumt, das weiß ich ja nicht, daher würde ich gerne ersteinmal dort bei passender Stelle nachfragen.



Melde Dich einfach bei der Bauleitung, ich bin mir fast sicher, da geht ganz schnell was.


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TAK
Beitrag 12.09.2023, 08:44
Beitrag #7


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sehe das Vorgehen wie @ulm erwähnt...

Anruf bei der Polizei, die sollen in der VAO nachschauen nach dem Verantwortlichen Bauleiter... entweder rufen die diesen selbst an oder geben dir die Nummer, dass du anrufst...

Dann Problem diesem schildern und ich könnte mir vorstellen, dass innerhalb von ein paar Stunden alles verstellt bzw. weggeräumt ist... oder dass eine andere Lösung gefunden wird...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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OWI2014
Beitrag 12.09.2023, 09:55
Beitrag #8


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In welchem Bundesland hat die Polizei Kenntnisse über Baustellen und VRAO, wenn nicht nicht gerade eine Vollsperrung ist?
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hk_do
Beitrag 12.09.2023, 21:09
Beitrag #9


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Zitat (Blue_Car @ 11.09.2023, 20:55) *
Es gab keine Anküdigung der Arbeiten, auch die Nachbarn haben dies bestätigt (wobei deren Hofeinfahrt und Garageneinfahrt wie gesagt nutzbar ist).


und die Nachbarn haben den Bauleuten nicht zufälligerweise erzählt, dass du "sowieso gerade im Urlaub" bist? whistling.gif

Zitat
Ich vermute mal, dass ich dafür auch keine Entschädigung bekomme und das jetzt persönliches Pech ist?


doch, grundsätzlich könnte es schon sein dass du Anspruch auf eine Entschädigung hast...

Zitat (mir @ 11.09.2023, 21:34) *
An und für sich ist das eine Besitzstörung, die Du in Selbsthilfe beseitigen dürftest.


aber nur, wenn es eine rechtswidrige Besitzstörung ist wavey.gif

Es könnte sich ja auch um eine Notmaßnahme handeln, die eben kurzfristig durchgeführt werden musst. Dafür werden ja auch gemeinhin Autos ohne 72-stündige Ankündung abgeschleppt usw.

Zitat
Ich rate aber zu einem schnellen Gang zum Rechtsanwalt.


Wenn die Baufirma erreichbar ist wäre die Kontaktaufnahme mit der wohl erstmal zu bevorzugen. Bevor am Ende noch einer auf die Idee kommt, der Anwalt wäre nicht notwendig und du müsstest den selber bezahlen...

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mir
Beitrag 13.09.2023, 12:46
Beitrag #10


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Zitat (hk_do @ 12.09.2023, 22:09) *
aber nur, wenn es eine rechtswidrige Besitzstörung ist wavey.gif

Es könnte sich ja auch um eine Notmaßnahme handeln, die eben kurzfristig durchgeführt werden musst. Dafür werden ja auch gemeinhin Autos ohne 72-stündige Ankündung abgeschleppt usw.


Das wäre dann über den Notstand nach § 904 S. 1 nicht rechtswidrig, allerdings lautet der nächste Satz im § 904:

Zitat
Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.


Einen Schadensersatzanspruch hat der TE also auch dann.


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hk_do
Beitrag 13.09.2023, 20:43
Beitrag #11


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genau, aber eben kein Selbsthilferecht cheers.gif
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Blue_Car
Beitrag 14.09.2023, 06:27
Beitrag #12


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Nein, die Nachbarn können das nicht erzählt haben, da mich die Nachbarn nicht kennen und somit nicht wissen konnten, dass ich nicht da war. (Mir von einem Bekannten auch gesagt, dass am Sonntag die Garage noch nicht blockiert war). Ich habe dort lediglich seit kurzem eine Garage gemietet und wohne selber ein paar Meter entfernt.

Dienstag Abend ist eine E-Mail an die Baufirma rausgegangen, bisher ohne Reaktion. Die Garage war Dienstag Abend wieder nutzbar. Ich konnte also nur Montag Nachmittag und Dienstag mein Auto nicht nutzen.
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ulm
Beitrag 14.09.2023, 08:32
Beitrag #13


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Sind Dir dadurch Kosten entstanden?
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Blue_Car
Beitrag 14.09.2023, 08:54
Beitrag #14


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Das ist jetzt mühselig festzustellen.
Ich habe mir ein Auto (privat) geliehen um flexibel zu bleiben, musste dafür die Person zur Arbeit fahren und abholen, was einen Umweg von jeweils ca. 20min bedeutet hat.

Meine E-Mail beinhaltet jedoch auch die Frage, ob ich die nächsten Tage noch einmal damit rechnen müsste, dass ich nicht an die Garage komme (die Baustelle ist noch nicht fertig).
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TAK
Beitrag 14.09.2023, 09:23
Beitrag #15


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@OWI2014 also bei bisher all meinen Stellen in BaWü und Bayern ging ein Abdruck der VAO an die Polizei - zu meiner Zeit in der Stadt Stuttgart direkt an die Polizeidienststelle im entsprechenden Ortsteil... ansonsten immer ans entsprechende Revier... ob diese von dort dann jedoch entsprechend weitergeleitet wird/wurde entzieht sich meiner Kenntnis...


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Söne spitze Steine
Beitrag 16.09.2023, 05:41
Beitrag #16


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Die Arbeiter sehen doch, welche Garage regelmäßig benutzt wird oder nicht. Das mit dem Zustellen geht ganz schnell, wenn die Garage nicht regelmäßig benutzt wird.

Wenn tagsüber vor Ort niemand ansprechbar ist (@ukr: sollte nicht jede Baustellen ihren Sicherheitsbeauftragten haben?) oder die Antwort „wir dürfen das“ lautet, hilft – wenn die Polizei nichts weiß – ein Anruf bei der örtlichen Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde. Die stellen i.d.R. die Sondernutzungserlaubnis auf.



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Blue_Car
Beitrag 17.09.2023, 12:17
Beitrag #17


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Wenn ich um 7 auf die Arbeit fahre und um 16:30 Uhr zurück komme, dann sieht kein Arbeiter ob die Garage benutzt wird oder nicht.
Muss ich jetzt mehrmals täglich mein Auto in die Garage stellen und wieder losfahren, damit Arbeiter nicht über Nacht meine Garage blockieren? unsure.gif blink.gif
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aussie
Beitrag 17.09.2023, 13:27
Beitrag #18


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Lass doch einfach tagsüber die Garage offen, dann können die Arbeiter ihr Material gesichert lagern und abends stellst Du Dein Auto einfach davor. laugh2.gif
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mir
Beitrag 17.09.2023, 19:07
Beitrag #19


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Solange Du geduldig zusiehst, ist es den Arbeitern völlig egal, ob Du da bist oder nicht. Hauptsache Du störst nicht.


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