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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 10.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91015 ![]() |
mal eine kurze Frage. Meine Freundin und ich waren am 23.08 - 25.08 in Holland. Da haben wir zweimal die Stadt Tillburg besucht und uns einen Parkschein geholt. An dem Automaten haben wir gesehen das es kein Ü gibt für mein Kennzeichen WÜ. Also haben wir kurzerhand WUE eingegeben. Jetzt kam aber dennoch 2 mal ein Ticket über 50€ für den Grund: Keine Parkgebühr bezahlt. Ich habe jedoch die Banknachweise, dass ich um die Uhrzeit da was gelöst habe. Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht? Wenn ja, an wenn habt Ihr euch gewandt? Viele Grüße Jordan |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Wer ist denn der Absender? Da würde ich mal anfangen...
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Wahrscheinlich wäre es geschickter gewesen, aus WÜ einfach WU zu machen.
Der Brief enthält wahrscheinlich eine Rechtsmittelbelehrung. Dieser sollte man folgen. Wir wird die Forderung denn bezeichnet? "Parkeerbelasting" wäre eine Steuer, die sich zusammensetzt aus der eigentlichen Abgabe und einem Zuschlag, der für den Aufwand der nachträglichen Geltendmachung erhoben wird. Wenn eine Abbuchung erfolgt ist, sollte meiner Ansicht nach rekonstruierbar sein, für welchen Sachverhalt hier etwas abgebucht wurde. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:48 |