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> Motorrad Totalschaden - Was tun?
tj220890
Beitrag 09.09.2023, 11:42
Beitrag #1


Neuling
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Hi Forum,
Letzte Woche habe ich einen selbstverschuldeten Unfall mit meinem Motorrad gehabt. Zum Glück ist es Vollkasko versichert.

Das Motorrad steht mittlerweile bei mir. EZ war im März und es hat 700KM auf dem Tacho.
Der Lenker wurde abgerissen, der Rahmen hat ne Macke an der Stelle wo die Gabel eingerastet ist, ansonsten ist praktisch alles zerkratzt oder gebrochen.

Ich habe bei der Versicherung den Schaden gemeldet und nun soll ein Gutachter geschickt werden.
Wie geht es jetzt weiter? Was bekommt man von der Versicherung wenn es wirklich ein WT ist, bzw sollte man versuchen auf den Gutachter einzuwirken, dass es kein WT ist? Und was passiert mit dem Moped?
Gibt es Dinge, die man vermeiden sollte?

MfG!
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Buchholzer
Beitrag 09.09.2023, 12:50
Beitrag #2


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Dinge die man vermeiden sollte:
- auf den Gutachter einwirken wollen, das mögen die garnicht....


Ansonsten, der Gutachter erstellt das Gutachten und ermittelt die Höhe der Reparaturkosten....und ob es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist oder nicht. Dazu ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Schrotthaufens....

wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, bekommst du von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert und der Schrotthaufen geht an die Versicherung, willst du den Schrotthaufen selber verwerten oder doch reparieren bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert....

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silenz
Beitrag 09.09.2023, 13:38
Beitrag #3


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Nebenbei, ich hoffe du selbst bist glimpflich davongekommen.
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Ernschtl
Beitrag 09.09.2023, 13:40
Beitrag #4


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Bei einem 6 Monate alten Fahrzeug gibts bei Totalschaden normalwerweise Neuwert von der Vollkasko.


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hk_do
Beitrag 09.09.2023, 14:16
Beitrag #5


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Was man von der Versicherung bekommt ist vor allem davon abhängig, was man vertraglich vereinbart hat. Hier insbesondere die Frage, ob eine Neuwertentschädigung greift. Dazu den Versicherungsschein und die AKB lesen!

Ansonsten wird die Versicherung im Totalschadenfall das Wrack sicher nicht haben wollen, sondern der Gutachter wird einen Anbieter nennen, der (am meisten) Geld dafür geboten hat. Den ruft man dann an und der holt das Teil ab. Bis dahin sollte man es übrigens abgemeldet haben, denn der will die Papiere auch mitnehmen...

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tj220890
Beitrag 09.09.2023, 16:12
Beitrag #6


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Hi,
Ja mir selber ist nicht wirklich viel passiert, Saison ist aber trotzdem vorbei.

Ist es egal ob die Versicherung den Gutachter schickt oder ob ich mir einen suche? Bzw kann ich mir das überhaupt aussuchen?
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Stufentandemcaptain
Beitrag 09.09.2023, 17:57
Beitrag #7


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Den Gutachter sucht die Versicherung aus. Schließlich zahlt sie am Ende sowohl für das Fahrzeug als auch den Gutachter.

Wenn Du Deiner Versicherung gegenüber auf einen anderen Gutachter bestehst, nimmst Du in aller Regel Einbußen bei der Versicherungsleistung hin. Aber genaueres sagt dazu natürlich das Kleingedruckte zu Deinem Vertrag.


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Ernschtl
Beitrag 09.09.2023, 19:40
Beitrag #8


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Wenn ich sowas lese geht mir der Hut hoch. Der Versicherungsnehmer ist doch kein Bittsteller.


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Buchholzer
Beitrag 09.09.2023, 20:23
Beitrag #9


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Nee aber der Versicherungsnehmer hat die Versicherungsbedingungen unterschrieben und da steht bei Vollkasko meistens drin das die Versicherung den Gutachter bestimmt.
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Ernschtl
Beitrag 09.09.2023, 20:49
Beitrag #10


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Es geht doch nicht darum wer diesen bestimmt sonder nur wer ihn am Ende bezahlt.

Natürlich wird das lustig, wenn mein Gutachter, den ich bezahle, zu einem vollkommen anderen Ergebnis kommt als der nette Herr von der Versicherung. (Wird aber eher selten vorkommen)


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Stufentandemcaptain
Beitrag 09.09.2023, 21:34
Beitrag #11


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Wer ihn aber bezahlen soll, darf ihn auch bestimmen. Deshalb bestimmt die Versicherung den Gutachter.

Natürlich darfst Du Dir auch zusätzlich auf Deine Kosten einen eigenen Gutachter leisten. Wenn den aber die Versicherung anstelle ihres Gutachters akzeptieren soll, bekommt man weniger Leistung. Mir ist die Größenordnung von 15% Abzug in Erinnerung. Ergo bei 1.000,-€ Schaden erhält man dann deshalb nur 850,-€ auf die Hand. Da würde ich lieber den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Insbesondere bei höheren Schäden will man ja, daß das die Versicherung trägt. Zurückgestuft wird man an Ende in beiden Fällen sowieso gleich weit.


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Ernschtl
Beitrag 09.09.2023, 21:40
Beitrag #12


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QUOTE (Stufentandemcaptain @ 09.09.2023, 22:34) *
Wenn den aber die Versicherung anstelle ihres Gutachters akzeptieren soll, bekommt man weniger Leistung. Mir ist die Größenordnung von 15% Abzug in Erinnerung.
Interessante Sichtweise


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Stufentandemcaptain
Beitrag 10.09.2023, 01:31
Beitrag #13


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Diese Vorgehensweise ist doch nicht auf meinem Mist gewachsen. Mag auch sein, daß ich mich in meinen Ausführungen im Detail irgendwo täuschte. Falls dem so ist, möchte ich mich dafür entschuldigen. Vielleicht ist das nicht bei jeder Versicherung gängige Praxis oder auch rechtlich fraglich. Mangels eigener Totalschadenserfahrungen oder ähnliches, will ich meine Worte ebenso nicht für verbindlich erklären.

Ich denke, wir sind uns aber einig, daß für den TE die richtige Antwort auf diese Frage in den Versicherungsbedingungen zu seinem Vertrag zu finden ist. Alles andere kann bei anderen Verträgen zutreffen. Ob dem aber der Fall ist, ist in dessen Bedingungen zu finden.

Der TE sollte meinen Gedanken höchstens zum Anlass nehmen, in seinen Bedingungen nach der Stelle zu suchen, wo geschrieben steht, wie damit umgegangen wird, wenn ein anderer Gutachter als der, den die Versicherung haben will, beauftragt werden soll.


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tj220890
Beitrag 10.09.2023, 08:53
Beitrag #14


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Danke für die Antwort!
Ich denke man kann das Moped wieder aufbauen, gerade für die Rennstrecke. Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass es ein Totalschaden ist, sobald der Rahmen etwas hat.
Ich würde, mangels Erfahrungen bei Versicherungsangelegenheiten, einfach gerne Fehler vermeiden. Wenn die Versicherung den Gutachter beauftragt, der aber trotzdem halbwegs unparteiisch ist, dann ist das für mich ja in Ordnung.
Und wenn ich durch die Vollkasko Glück im Unglück habe und vlt sogar irgend eine Art von finanziellem Vorteil daraus ziehen kann (Bsp. Wenn ich das Moped selber schlachte und in Teilen verkaufe), dann würde ich solche Möglichkeiten einfach gerne vorher wissen.

Nervig wäre es, wenn es dann im Nachhinein hieße ,,Wieso hast du die Versicherung den Gutachter aussuchen lassen, wie doof kann man sein?" Oder ,,Wieso hast du die Einzelteile nicht selber verkauft, da ist dir mega viel Kohle flöten gegangen?"
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Buchholzer
Beitrag 10.09.2023, 09:50
Beitrag #15


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Also sagen wir es mal so...es würde mich überraschen wenn eine Werkstatt (kein Hinterhofgaragenschrauber) einen Rahmen richtet und als strassenzulässig heraus gibt....

Ahja, nur mal rein interessehalber....eine Maschine die für den Straßenverkehr mangels Rahmenschaden nicht mehr zulässig ist....damit auf die Rennstrecke nach dem da jemand auf der Streckbank dran rumgewerkelt hat ohne das du in irgendeiner weise nachvollziehen kannst was die da gemacht haben und wie sich das auf das Material auswirkt? Wird auf der Rennstrecke nur 30 gefahren?

Beim Neubau eines Rahmens wird ja üblicherweise auch Neumaterial verwendet, die Eigenschaften des Materials werden durchaus bei der Typzulassung geprüft und dann darf nur z.B. Stahl einer bestimmten Güteklasse verwendet werden und Schweissen dürfen nur zertifizierte Schweisser bzw. heute Roboter so dass sicher gestellt ist, das alle Schweißnähte den Bestimmungen entsprechen....

Ahja und zu den Leuten die immer sagen das kann man einzeln viel besser verwerten als am stück...ja kann man...aber nur wenn man viel zeit und nerven hat....

Die Teile gehen in der Regel nicht innerhalb einer Woche weg....sondern liegen ewig bei dir, und es wird dann oft jemand anrufen, nach letzte Preis fragen, Termin vereinbaren und doch nicht kommen.....all den streß und die Unwägbarkeiten lässt sich ja der Verwerter bezahlen....der in der Regel ganz andere Vertriebskanäle hat als du....
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tj220890
Beitrag 10.09.2023, 10:29
Beitrag #16


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Hi,
Es handelt sich um eine 2023 TM 450 SMR Supermoto.
Ich bin mit dem Lenker an einem parkenden Auto hängen geblieben, der ist dabei verbogen, hat das rechte Gabelrohr gegen den Rahmen geknallt, welches sich dort verewigt hat. Ich glaube von der Sicherheit het ist nichts zu befürchten, da zB Crossmotorräder ja ständig solche Einschläge einstecken müssen. Nur für die Straße ist es wohl ein Totalschaden, da ja selbst das Polieren eines Rahmens angeblich bereits die Sicherheit beeinträchtigt.
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Buchholzer
Beitrag 10.09.2023, 12:25
Beitrag #17


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Glauben ist nicht wissen…und nur weil Lebensmüde nach solchen Einschlägen weiter fahren heißt das nicht das die Dinger das abkönnen….im Professionellen Motorsport wird nach solchen Einschlägen der Rahmen getauscht
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hk_do
Beitrag 10.09.2023, 13:42
Beitrag #18


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Zitat (Stufentandemcaptain @ 09.09.2023, 22:34) *
Wer ihn aber bezahlen soll, darf ihn auch bestimmen. Deshalb bestimmt die Versicherung den Gutachter.

Natürlich darfst Du Dir auch zusätzlich auf Deine Kosten einen eigenen Gutachter leisten. Wenn den aber die Versicherung anstelle ihres Gutachters akzeptieren soll, bekommt man weniger Leistung. Mir ist die Größenordnung von 15%


Ich glaube, da verwechselst du zwei Dinge:

Zum einen die Erstattung von Sachverständigenkosten, hier ist der Mustertext für die AKB:
"A.2.5.3 Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben."

Zum anderen den prozentualen Abzug bei Verträgen mit Werkstattbindung:
Wird nicht in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert mindert sich die Entschädigung um einen festen Prozentsatz.


Zitat (tj220890 @ 10.09.2023, 09:53) *
Ich denke man kann das Moped wieder aufbauen, gerade für die Rennstrecke. Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass es ein Totalschaden ist, sobald der Rahmen etwas hat.


Da am Rahmen selbst praktisch keine Reparaturen zulässig sind, führt eine Beschädigung des Rahmens in der Regel zum wirtschaftlichen Totalschaden, ja.
Da zudem eine Abrechnung als Totalschaden für die Versicherung in aller Regel günstiger ist als die Reparatur wird der von der Versicherung beauftragte Sachverständige also peinlich genau schauen, ob eine entsprechende Beschädigung vorhanden ist und deswegen ein Totalschaden vorliegt. Das ist üblicherweise auch dann schon der Fall, wenn es sich um optische Mängel ohne Funktionsbeeinträchtigung handelt, die über reine Lackschäden hinausgehen.

Was du (oder ein eventueller Restwertaufkäufer) dann hinterher für die Rennstrecke daraus machst ist ja eine Sache zwischen dir und dem Betreiber bzw. Veranstalter. Wenn der keine "Straßentauglichkeit" fordert sollte allen Beteiligten klar sein, dass sie sich (eigenen und/oder fremden) Basteleien aussetzen.
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Stufentandemcaptain
Beitrag 10.09.2023, 14:37
Beitrag #19


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Zitat (hk_do @ 10.09.2023, 14:42) *
Ich glaube, da verwechselst du zwei Dinge:

Sachverständigenkosten [und] Werkstattbindung

Jetzt, wo Du das so sagst: Ja, ich denke, daß ich da in meinen Erinnerungen diese zwei Dinge ein wenig durcheinandergehauen habe.

Sorry für die Falschinfos von mir und danke für die Berichtigung.


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tj220890
Beitrag 10.09.2023, 17:43
Beitrag #20


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Ich hatte halt gedacht das Motorrad im Winter mit einem neuen Rahmen neu aufzubauen und dann 2024 nur noch für die Rennstrecke zu verwenden.
Dazu wäre halt der Ablauf von so etwas interessant, sprich Moped neuwertig und WT vom Gutachter bestätigt, den ,,Schrott" möchte ich behalten.
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hk_do
Beitrag 10.09.2023, 18:42
Beitrag #21


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Das ist kein Problem, du kannst mit dem "Schrott" immer machen was du willst. Dir wird halt der (meistbietende) Restwert abgezogen, ob du das Wrack dann an diesen Bieter verkaufst oder nicht ist der Versicherung egal.

Mit einem neuen (oder identischen gebrauchten) Rahmen kannst du es ja grundsätzlich auch für den Straßenverkehr wieder aufbauen. In dem Fall solltest du aber im Vorfeld mit deiner (!) Zulassungsstelle klären, wie es mit den Rahmennummern gehandhabt werden soll.

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blackdodge
Beitrag 10.09.2023, 18:54
Beitrag #22


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Es wurde eigentlich schon alles geschrieben (hatte auch schon nen Totalschaden nach VKU) Der Gutachter nimmt den aktuellen Zeitwert, ermittelt anhand der tatsächlich vorhandenen Preise nach Fahrzeugbörsen den Zeit- oder Neuwert, ermittelt die Instandsetzungskosten, stellt fest ob die Instandsetzung wirtschaftlich ist und Du bekommst einen Restwert benannt. Hierzu bekommst Du meist ein Restwertangebot für den Verkauf des Fahrzeuges. Dieser Wert wird dann von den Erstattungskosten abgezogen (wenn Du den Schrott nicht verkaufst).

In der Vollkasko wirst hochgestuft, egal ob Du die Karre verkaufst oder nicht.


Also kannst Die Karre auch zum Restwert verkloppen und neu beschaffen.


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Buchholzer
Beitrag 10.09.2023, 18:59
Beitrag #23


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Zitat (tj220890 @ 09.09.2023, 12:42) *
Der Lenker wurde abgerissen, der Rahmen hat ne Macke an der Stelle wo die Gabel eingerastet ist, ansonsten ist praktisch alles zerkratzt oder gebrochen.


Ich stell mir irgendwie die Frage was man dann an den neuen Rahmen noch benutzen möchte.....
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hk_do
Beitrag 10.09.2023, 19:00
Beitrag #24


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na vermutlich den Rest, also Motor, Getriebe, Schwinge, Hinterrad? think.gif

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Baghira
Beitrag 10.09.2023, 21:05
Beitrag #25


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Ich find3 es seltsam,dass der Gabelholm sich im Rahmen verewigen konnte.Hat der Rahmen keine Lenkbegrenzung? Den Rahmen würde ich auf Verzug vermessen lassen, wenn ich überhaupt eine Weiternutzung in Betracht ziehen würde.



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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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auchdasnoch
Beitrag 11.09.2023, 12:11
Beitrag #26


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Zitat (hk_do @ 10.09.2023, 19:42) *
Das ist kein Problem, du kannst mit dem "Schrott" immer machen was du willst. Dir wird halt der (meistbietende) Restwert abgezogen, ob du das Wrack dann an diesen Bieter verkaufst oder nicht ist der Versicherung egal.

Idealerweise verkauft man den Schrotthaufen noch bevor die Versicherung mit dem Angebot eines Verwerters um die Ecke kommt. Man kann ihn ja ggf. später wieder zurückkaufen. whistling.gif
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hk_do
Beitrag 11.09.2023, 16:32
Beitrag #27


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Das wird die Versicherung vermutlich im Kaskofall nicht davon abhalten, trotzdem das höchste ihr vorliegende Angebot in Abzug zu bringen... wavey.gif
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auchdasnoch
Beitrag 12.09.2023, 10:24
Beitrag #28


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Wenn der Schrotthaufen zum geschätzten Restwert verkauft wurde, bevor die Versicherung mit einem höheren Angebot um die Ecke gekommen ist, dann hat die Versicherung eben Pech gehabt. Das Problem könnte aber sein, dass die Versicherung als Auftraggeber, das Gutachten vor dem Versicherungsnehmer bekommt.
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rapit
Beitrag 12.09.2023, 10:39
Beitrag #29


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Zitat (Buchholzer @ 09.09.2023, 13:50) *
Dinge die man vermeiden sollte:
- auf den Gutachter einwirken wollen, das mögen die garnicht....


Ansonsten, der Gutachter erstellt das Gutachten und ermittelt die Höhe der Reparaturkosten....und ob es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist oder nicht. Dazu ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Schrotthaufens....

Im Grunde war damit alles gesagt.

Bei Vollkasko hat mein keine eigene Gutachterwahl, und den rest bestimmt der Vertrag.

Je nachdem was da drinsteht, würde ich nach 6 Monaten auch nicht mehr mit dem Neuwert rechnen.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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rentenberater
Beitrag 12.09.2023, 14:03
Beitrag #30


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Und nicht vergessen: Umsatzsteuer gibt es nur bei Ersatzbeschaffung (mit ausgewiesener Steuer)
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hk_do
Beitrag 12.09.2023, 21:14
Beitrag #31


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Zitat (auchdasnoch @ 12.09.2023, 11:24) *
Wenn der Schrotthaufen zum geschätzten Restwert verkauft wurde, bevor die Versicherung mit einem höheren Angebot um die Ecke gekommen ist, dann hat die Versicherung eben Pech gehabt. Das Problem könnte aber sein, dass die Versicherung als Auftraggeber, das Gutachten vor dem Versicherungsnehmer bekommt.


Mit was für einem höheren Angebot sollte denn die Versicherung um die Ecke kommen?

Der Gutachter holt doch für die Versicherung die Angebote ein im Kaskofall...

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